Das Bundeskabinett hat diese Woche den Gesetzentwurf zur Angleichung der Renten in Ost und West verabschiedet und verwirklicht damit die Einheit im Rentenrecht bis 2025. Diese Angleichung beginnt 2018 und vollzieht sich bis 2025 in sieben Schritten. Wir heben den Rentenwert der Ostrenten an und im Gegenzug nehmen wir die Höherbewertung der Ostrenten schrittweise zurück.
Zum 1. Juli 2024 wird in Deutschland ein einheitlicher Rentenwert gelten und ab 2025 wird es keine Unterschiede mehr bei der Rentenberechnung geben. Wir beenden endlich die Vergleichsdebatten zwischen Ost und West. Der Vorschlag der Union, die Stufen der Anpassung zu entzerren wurde angenommen. Damit senken wir die Kosten entscheidend. In dieser Zeit werden sich die Löhne zwischen Ost und West weiter angleichen. Auch dadurch werden die Kosten sinken. „Hier haben wir einen klaren Fahrplan für die Renteneinheit geschaffen“, betont Wilfried Oellers.