Kreis Heinsberg und seine Städte und Gemeinden werden bis 2022 mit insgesamt über 17,3 Mio. Euro gefördert.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete für den Kreis Heinsberg, Wilfried Oellers, hat Grund zur Freude. Seit dem 01.07.2017 ist das neue Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in Kraft.
Der CDU-Parlamentarier zeigt sich erfreut: „Der Bund hat den Ländern 3,5 Milliarden Euro für Investitionen finanzschwacher Kommunen in die Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Das sind gute Neuigkeiten für die Schulen im Kreis Heinsberg.“
Grundlage ist der Artikel 104c, der durch das „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes“ vom 13. Juli 2017 neu ins Grundgesetz aufgenommen wurde. Aufgrund des gewählten Verteilschlüssels liegt der auf Nordrhein-Westfalen entfallende Anteil von rund 32 Prozent deutlich über der sonst üblichen Verteilung des so genannten Königsteiner Schlüssel von rund 21 Prozent.
Ziel ist die Förderung von Investitionen in finanzschwache Kommunen. Die Verteilung der Mittel stützt sich auf die Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes. Konkret heißt das: Fördermittel erhalten diejenigen Städte, Gemeinden und Kreise, die in zumindest einem der Jahre 2015 bis 2017 Schlüsselzuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten haben.
Die Verteilung der Mittel erfolgt zu 60 Prozent nach der finanziellen Lage der Kommune. Diese errechnet sich aus dem Verhältnis der Summe der Schlüsselzuweisungen der einzelnen Kommune für die Jahre 2013 bis 2017 zur Gesamtsumme der Schlüsselzuweisungen aller betroffenen Kommunen in diesem Zeitraum. 40 Prozent der Zuweisungen erfolgen – in Anbetracht des Ziels der Förderung von Schulinfrastruktur – orientiert an der Schülerzahl, genauer aus dem Verhältnis der Summe der Schulpauschalen der einzelnen Kommune für das Jahr 2017 zur Summe der Schulpauschalen aller betroffenen Kommunen im gleichen Jahr. So wird anteilig auch berücksichtigt, wenn eine Kommune zum Beispiel im ländlichen Raum durch ihre weiterführenden Schulen auch Nachbarstädte mitversorgt, so dass sie mehr Schulkapazität unterhalten muss, als das für ihre eigenen Bürger notwendig wäre.
Der Förderzeitraum reicht vom 01.07.2017 bis zum 31.12.2022, für ÖPP-Projekte sogar ein Jahr länger. Die förderbaren Vorhaben müssen dabei ein Mindestinvestitionsvolumen von 40.000 Euro haben.
Wilfried Oellers: „Mit diesen finanziellen Zuwendungen macht der Bund deutlich, dass er die Kommunen, wie in den gesamten beiden Wahlperioden stark unterstützt und die CDU ihre Zusagen gegenüber den Kommunen einhält.“
Folgende Zuweisungen sind für den Kreis Heinsberg und seine Kommunen vorgesehen:
Körperschaft: | Betrag in Euro: |
Kreis Heinsberg: | 4.953.291 |
Erkelenz: | 1.854.847 |
Gangelt: | 388.790 |
Geilenkirchen: | 1.319.336 |
Heinsberg: | 1.723.880 |
Hückelhoven: | 2.711.847 |
Selfkant: | 464.963 |
Übach-Palenberg: | 1.387.817 |
Waldfeucht: | 358.961 |
Wassenberg: | 1.166.360 |
Wegberg: | 1.047.208 |