Wilfried OellersWilfried OellersWilfried OellersWilfried Oellers
  • Startseite
    • Aktuelles
    • Presseecho
  • Persönliches
    • Lebenslauf
    • Einkünfte
  • Berlin
    • Gremien
    • Reden im Plenum
    • Besuch in Berlin
  • Wahlkreis
    • Kreis Heinsberg
    • Stadt Erkelenz
    • Stadt Geilenkirchen
    • Stadt Heinsberg
    • Stadt Hückelhoven
    • Stadt Übach-Palenberg
    • Stadt Wassenberg
    • Stadt Wegberg
    • Gemeinde Gangelt
    • Gemeinde Selfkant
    • Gemeinde Waldfeucht
    • Bürgersprechstunde
    • Patenschaftsprogramm
  • Service
    • Kontakt
    • Team
    • Pressefotos
    • Wahlprogramm
  • Teilhabe

Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 13. Dezember 2020

    Home Allgemein Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 13. Dezember 2020
    NextPrevious

    Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 13. Dezember 2020

    Allgemein | 14. Dezember, 2020 | 0

    BESCHLUSS

    Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

    Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben zuletzt am 25. November einschneidende und befristete Maßnahmen beschlossen bzw. verlängert, um die mit Winterbeginn erheblich angestiegenen Corona-Infektionszahlen in Deutschland einzudämmen und damit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verhindern. Damit sollte zudem eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden, denn Krankenhäuser und vor allem zahlreiche Intensivstationen sind durch die hohen Zahlen schwer erkrankter CoronaPatienten stark belastet.

    Es ist durch die Maßnahmen gelungen, vorübergehend das exponentielle Wachstum zu stoppen und das Infektionsgeschehen auf hohem Niveau zu stabilisieren. Mit der zunehmenden Mobilität und den damit verbundenen zusätzlichen Kontakten in der

    Vorweihnachtszeit befindet sich Deutschland nun wieder im exponentiellen Wachstum der Infektionszahlen. Eine weiter zunehmende Belastung des Gesundheitssystems  und eine nicht hinnehmbare hohe Zahl täglicher Todesfälle sind die Folge.

    Deshalb ist es erforderlich, weitere tiefgreifende Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten zu ergreifen. Ziel ist es die Zahl der Neuinfektionen wieder so deutlich zu reduzieren wie es im Beschluss vom 25. November definiert ist, so dass es den Gesundheitsämtern wieder möglich wird, Infektionsketten möglichst vollständig identifizieren und unterbrechen zu können und so die Zahl der Erkrankten weiter zu senken.

    Bund und Länder danken der weit überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, die mit ihrem besonnenen und rücksichtsvollen Verhalten während der gesamten Zeit der Pandemie dazu beiträgt, die Ausbreitung des Virus zu bekämpfen. Dieser Gemeinsinn ist das höchste Gut und zugleich der wichtigste Erfolgsfaktor in der Pandemie. Sie danken auch den vielen Unternehmen, die in dieser schwierigen Zeit mit großer Flexibilität und Kraft den enormen Herausforderungen trotzen. Und sie danken ganz besonders allen Beschäftigten im Gesundheitswesen, die unter Aufbietung aller Kräfte Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 13. Dezember 2020 dafür sorgen, dass ein hohes Versorgungsniveau auch unter den schwieriger werdenden Bedingungen gewährleistet bleibt. Trotz der derzeit ernsten Lage geben die Fortschritte bei der Impfstoffentwicklung und Impfstoffzulassung die Hoffnung, dass Deutschland, wenn es gut durch diesen Winter kommt, im nächsten Jahr schrittweise die Pandemie überwinden kann und sich auch wirtschaftlich erholt.

    Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

    1.

    Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Wie bereits auf der regulären Konferenz am 2. Dezember vereinbart, werden die Länder die bis zum 20. Dezember 2020 befristeten Maßnahmen im Rahmen der Anpassungen ihrer Landesverordnungen bis zum 10. Januar 2021 verlängern, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft.

    2.

    Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

    3.

    Auch in diesem besonderen Jahr sollen die Weihnachtstage gemeinsam gefeiert werden können. Angesichts des hohen Infektionsgeschehens wird dies jedoch nur in deutlich kleinerem Rahmen als sonst üblich möglich sein. In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen werden die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 -als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen- während dieser Zeit Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet. Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird noch einmal eindrücklich an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren (Schutzwoche).

    4.

    Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu efinierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem  Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.

    5.

    Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.

    6.

    Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist.

    Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.

    7.

    Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.

    8.

    Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-OfficeLösungen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.

    9.

    Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

    10.

    Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Bei Zusammenkünften, in der Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, ist ein Anmeldungserfordernis einzuführen. In den kommenden Tagen werden darüber hinaus Gespräche innerhalb und mit den Glaubensgemeinschaften geführt, um im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen.

    11.

    Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Neben dem Tragen einer FFP2-Maske ist in der aktuellen Phase hoher Inzidenz fast im ganzen Bundesgebiet das Testen des Pflegepersonals wichtig. Die Länder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. Solche regelmäßigen Tests sind ebenso für das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden.

    12.

    Bund und Länder betonen erneut, dass über die gemeinsamen Maßnahmen hinaus gemäß der Hotspotstrategie in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept regional umgesetzt werden muss. Bei weiter steigendem Infektionsgeschehen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen die umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen. Insbesondere sollen in Regionen lokale Maßnahmen nach § 28a Abs. 2 InfSchG spätestens erwogen werden, darunter auch weitgehende Ausgangsbeschränkungen, wenn die Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche überschritten wird.

    13.

    Bund und Länder appellieren eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger in der Zeit bis 10. Januar von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland abzusehen. Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen  aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass eine Quarantänepflicht (siehe Fußnote unter Text) für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht. Eine Beendigung der Quarantäne nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde.

    14.

    Die Maßnahmen führen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch im kommenden Jahr weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen  ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben.

    Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden. Damit kann der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Das sichert Liquidität.

    15.

    Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, wird gesetzlich vermutet, dass erhebliche (Nutzungs-) Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht.

    16.

    Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 5. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 11. Januar 2021 beschließen.

     

    Fußnote:

    Auf den Beschluss des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. November 2020 (Az. 13 B 1770/20.NE) wird hingewiesen, mit dem die Quarantäneverpflichtung für Personen, die aus vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebieten einreisen, für Nordrhein-Westfalen außer Vollzug gesetzt wurde.

     

    Protokollerklärung:

    Der Freistaat Thüringen und das Land Sachsen-Anhalt fordern den Bund auf, spätestens zur Sitzung des Bundesrates am 18. Dezember 2020 verbindlich zu erklären, dass der Bund die durch die Pandemie und Bettenverschiebungen wie Bettenfreihaltungen entstehenden Aufwendungen bzw. Mindereinnahmen der Krankenhäuser finanziert (u.a. Freihaltepauschale). Ein weiteres Verzögern des Bundes zu Lasten der lokalen Krankenhäuser ist inakzeptabel.

    No tags.

    Related Post

    • Oellers: Nach der roten Ampel muss nun der Neustart bei der Inklusion gelingen

      Europäischer Protesttag 2025. Zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung 2025 am 5. Mai 2025 erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Wilfried Oellers: „Das offizielle Motto „NeustartRead more

    • Der Koaltionsvertrag steht.

      Union und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Zum Nachlesen hier der gesamte Koalitionsvertrag KoaV_2025_Gesamt_Stand_0409_13.15Read more

    • Land und Bund beschließen Regelungen zur Steuerung beim Ausbau der Windenerg

      Nordrhein-Westfalen ist Vorreiter beim Ausbau der Erneuerbaren Energien. Um die Akzeptanz beim Ausbau der Windenergie zu gewährleisten und die Aufstellung der Regionalpläne zu sichern, muss der Zubau von Windenergieanlagen gesteuert werden. Darum haben die LandtagsfraktionenRead more

    • Rückblick der Woche

      Unser Leitantrag der Woche „Politikwechsel für Deutschland – Soziale Marktwirtschaft statt grüner Planwirtschaft“. In der aktuellen Wahlperiode hat sich die wirtschaftliche Lage Deutschlands drastisch verschlechtert. Dies lässt sich an den wirtschaftlichen Kennzahlen (zwei Jahre Rezession,Read more

    • Unser Wahlprogramm „Politikwechsel für Deutschland“

      „Politikwechsel für Deutschland“ lautet der Titel. Und das ist auch unser Plan für Deutschland. Die drei Jahre unter der Ampel waren schlecht für unser Land. Die Wirtschaft wächst seit zwei Jahren nicht mehr, immer mehrRead more

    NextPrevious

    Letzte Beiträge

    Oellers: Nach der roten Ampel muss nun der Neustart bei der Inklusion gelingen

    5. Mai 2025

    Der Koaltionsvertrag steht.

    9. April 2025

    Land und Bund beschließen Regelungen zur Steuerung beim Ausbau der Windenerg

    20. Februar 2025

    Rückblick der Woche

    20. Dezember 2024

    Unser Wahlprogramm „Politikwechsel für Deutschland“

    20. Dezember 2024

    Letzte Presseartikel

    Rückblick der Woche

    Vier Tage Bundestagsabgeordneter: Jule Smeets nimmt am Planspiel teil

    Werkstätten für behinderte Menschen sind ein wichtiger Bestandteil für die berufliche Teilhabe

    Wilfried Oellers bietet Telefonsprechstunde an

    Städtepartnerschaft mit Saint-James

    Letzte Reden

    Rede im Deutschen Bundestag zur Änderung des Contergan-Stiftungsgesetzes am 18.06.2020

    Rede im Deutschen Bundestag zur Europäischen Arbeitnehmerentsendung am 18.06.2020

    Rede im Deutschen Bundestag zum Thema Europäische Arbeitnehmerentsendung am 29.05.2020

    Rede im Deutschen Bundestag zum Thema Berichte zum Bundesteilhabegesetz vom 11.03.2020

    Rede im Deutschen Bundestag zum Thema Menschenrecht auf Barrierefreiheit vom 16.01.2020

    Wilfried Oellers MdB

    Deutscher Bundestag

    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

    Telefon: 030 / 227 – 77231
    Fax: 030 / 227 – 76233

    E-Mail
    wilfried.oellers@bundestag.de

    Wahlkreisbüro

    Schafhausener Str. 42
    52525 Heinsberg

    Telefon: 02452 / 9788120
    Fax: 02452 / 9788125

    E-Mail
    wilfried.oellers.wk@bundestag.de

    Archiv der Artikel

    • 2025 (3)
      • Mai (1)
      • April (1)
      • Februar (1)
    • 2024 (36)
      • Dezember (4)
      • November (2)
      • Oktober (2)
      • September (2)
      • Juli (3)
      • Juni (5)
      • Mai (2)
      • April (4)
      • März (5)
      • Februar (4)
      • Januar (2)
    • 2023 (50)
      • Dezember (5)
      • November (3)
      • Oktober (3)
      • September (5)
      • Juli (2)
      • Juni (5)
      • Mai (5)
      • April (5)
      • März (3)
      • Februar (4)
      • Januar (3)
    • 2022 (54)
      • Dezember (3)
      • November (5)
      • Oktober (5)
      • September (5)
      • August (2)
      • Juli (4)
      • Juni (5)
      • Mai (5)
      • April (4)
      • März (4)
      • Februar (5)
      • Januar (5)
    • 2021 (65)
      • Dezember (5)
      • November (4)
      • August (1)
      • Juli (2)
      • Juni (5)
      • Mai (5)
      • April (5)
      • März (5)
      • Februar (5)
      • Januar (5)
    • 2020 (95)
      • Dezember (5)
      • November (5)
      • Oktober (5)
      • September (5)
      • August (5)
      • Juli (5)
      • Juni (5)
      • Mai (5)
      • April (5)
      • März (5)
      • Februar (4)
      • Januar (4)
    • 2019 (68)
      • Dezember (5)
      • November (4)
      • Oktober (5)
      • September (5)
      • August (3)
      • Juli (1)
      • Juni (5)
      • Mai (4)
      • April (5)
      • März (5)
      • Februar (5)
      • Januar (4)
    • 2018 (64)
      • Dezember (2)
      • November (5)
      • Oktober (4)
      • September (5)
      • August (4)
      • Juli (5)
      • Juni (4)
      • Mai (4)
      • April (1)
      • März (5)
      • Februar (5)
      • Januar (3)
    • 2017 (73)
      • Dezember (2)
      • November (1)
      • Oktober (3)
      • September (2)
      • August (5)
      • Juli (4)
      • Juni (5)
      • Mai (5)
      • April (5)
      • März (5)
      • Februar (5)
      • Januar (4)
    • 2016 (83)
      • Dezember (5)
      • November (5)
      • Oktober (5)
      • September (5)
      • August (5)
      • Juli (4)
      • Juni (5)
      • Mai (5)
      • April (5)
      • März (5)
      • Februar (5)
      • Januar (5)
    • 2015 (58)
      • Dezember (5)
      • November (5)
      • Oktober (5)
      • September (5)
      • August (3)
      • Juli (5)
      • Juni (1)
      • Mai (2)
      • April (3)
      • März (2)
      • Februar (1)
      • Januar (4)
    • 2014 (24)
      • Dezember (2)
      • November (5)
      • Oktober (4)
      • September (3)
      • August (2)
      • Juli (5)

    Links

    CDU Heinsberg Logo
    CDU Kreis Heinsberg

    CDU Deutschland Logo
    CDU Deutschland

    CDU CSU Fraktion Logo
    CDU CSU Fraktion

    Soziale Medien

    • Wilfried Oellers auf Facebook
    • Wilfried Oellers auf Instagram
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Cookie-Einstellungen
    © 2013-2025 Wilfried Oellers
    • Startseite
      • Aktuelles
      • Presseecho
    • Persönliches
      • Lebenslauf
      • Einkünfte
    • Berlin
      • Gremien
      • Reden im Plenum
      • Besuch in Berlin
    • Wahlkreis
      • Kreis Heinsberg
      • Stadt Erkelenz
      • Stadt Geilenkirchen
      • Stadt Heinsberg
      • Stadt Hückelhoven
      • Stadt Übach-Palenberg
      • Stadt Wassenberg
      • Stadt Wegberg
      • Gemeinde Gangelt
      • Gemeinde Selfkant
      • Gemeinde Waldfeucht
      • Bürgersprechstunde
      • Patenschaftsprogramm
    • Service
      • Kontakt
      • Team
      • Pressefotos
      • Wahlprogramm
    • Teilhabe
    Wilfried Oellers