In der zu Ende gehenden Wahlperiode stellte sich für uns als CDU/CSU-Fraktion in unserer neuen Rolle in der Opposition die Herausforderung, die Teilhabepolitik der Bundesregierung kritisch zu hinterfragen und gleichzeitig eigene konstruktive Vorschläge einzubringen. Inhaltlich lag der Schwerpunkt meiner Arbeit insbesondere auf den Themenbereichen Inklusiver Arbeitsmarkt, Barrierefreiheit sowie dem Bundesteilhabegesetz.
Um dem Grundsatz des „Disability Mainstreamings“, des Mitdenkens der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Politikbereichen nachzukommen, habe ich auch meine Arbeit umstrukturiert und weiterentwickelt. Erst einmal der Name: Vom „Behindertenbeauftragten“ wurde ich zum „Teilhabebeauftragten“. So möchte ich das Ziel meiner Arbeit besser verdeutlichen: die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen voranbringen, statt auf das vermeintliche Defizit einer Behinderung zu schauen. Weiterhin habe ich in der vergangenen Wahlperiode alle Arbeitsgruppen der CDU/CSU-Fraktion besucht und dabei bei mehreren AGs erfolgreich gemeinsame Initiativen angeregt, sodass der Gedanke von Inklusion und Teilhabe als Querschnittsthema in allen Politikfeldern verankert wird. Und ich habe bei diesen Besuchen angeregt, dass sich möglichst in jeder AG ein Berichterstatter bzw. eine Berichterstatterin für Inklusion in Bezug auf die jeweilige fachliche Zuständigkeit verantwortlich zeigt.
Dieser ganzheitliche Ansatz zeigt sich auch im neuen Grundsatzprogramm der CDU, das die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe in verschiedenen Lebensbereichen versteht. „Inklusion beginnt im Kopf“ – diese Überzeugung liegt unserer Teilhabepolitik und meiner Arbeit als Teilhabebeauftragter maßgeblich zugrunde.
Stärkung einer inklusiven Arbeitswelt
Inklusion am Arbeitsplatz ist nicht nur eine gesellschaftliche Notwendigkeit, sondern auch ein wirtschaftlicher Gewinn. Trotz Fortschritten bleibt die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu Personen ohne Behinderung deutlich höher.
Als CDU/CSU-Fraktion haben wir noch als Regierungsfraktion viele gute Maßnahmen auf den Weg gebracht, um dieses Problem anzugehen und den inklusiven Arbeitsmarkt zu stärken. Auch als Oppositionsfraktion in der zurückliegenden Wahlperiode haben wir eine Reihe von Vorschlägen eingebracht, um die Inklusion von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt zu stärken.
Im März 2022 haben wir hierzu den Antrag „Potentiale nutzen – Inklusive Arbeitswelt stärken“ in den Bundestag eingebracht, der einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt. Dazu zählt neben der Stärkung der Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt auch die Stärkung von Inklusionsbetrieben und Werkstätten für behinderte Menschen. Dazu zählt aber auch eine bessere Ansprache von potentiellen Arbeitgebern, eine bessere Verzahnung von Fördermöglichkeiten und eine Stärkung der digitalen Teilhabe.
Kernforderungen des Antrags waren unter anderem:
- eine konkrete Strategie und Zeitplanung für die Einrichtung der in der 19. Wahlperiode unter Federführung der CDU/CSU-Fraktion geschaffenen Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, die über die Fördermöglichkeiten der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen beraten;
- Rechtsssicherheit für Inklusionsbetriebe bei der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für ihre Dienstleistungen und Produkte, bei der Inanspruchnahme von Wirtschaftshilfen und bei der bevorzugten Vergabe an diese Unternehmen durch öffentliche Auftraggeber;
- Erweiterung der Anwendungsmöglichkeiten des Budgets für Arbeit und des Budgets für Ausbildung und eine Informationskampagne für diese Förderinstrumente, mit denen Werkstattbeschäftigte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden sollen;
- Förderprogramme für barrierefreie digitale Kompetenzen und Infrastruktur am ersten Arbeitsmarkt und in außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen;
- Umsetzung unseres Konzepts zum Werkstattentgelt aus der letzten Wahlperiode: Verbesserung der Einkommenssituation aller Werkstattbeschäftigten, in dem das anrechnungsfreie Arbeitsförderungsgeld mit dem Ausbildungsgeld steigt und nicht mehr gedeckelt wird.
Auch im weiteren Verlauf der Wahlperiode haben wir das Thema inklusiver Arbeitsmarkt weiterhin verfolgt. Hierzu haben wir dem Deutschen Bundestag im April 2023 einen Entschließungsantrag zum damaligen Gesetzentwurf der Ampel-Regierung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts vorgelegt, in dem wir die auch schon in unserem ursprünglichen Antrag benannten, bestehenden Herausforderungen nochmals aufgegriffen haben.
Zentraler Punkt des Entschließungsantrags war die Forderung nach einer gründlichen Evaluation der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber. Diese sind ein wichtiges Mittel, um Unternehmen bei der Integration von Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt unterstützen. Darüber hinaus haben wir uns in dem Entschließungsantrag gegen die von der Ampelkoalition geplante Einführung einer vierten Stufe der Ausgleichsabgabe ausgesprochen. Denn statt neue Belastungen für die Unternehmen zu schaffen, sollten wir zunächst die bestehenden Unterstützungsangebote auswerten und optimieren. Stattdessen haben wir die Weiterentwicklung des Budgets für Arbeit und des Budgets für Ausbildung als wesentliche Instrumente zur Förderung der inklusiven Beschäftigung hervorgehoben. Unsere Forderung: Diese Instrumente entbürokratisieren, ihre Bekanntheit steigern und die Inanspruchnahme durch attraktivere Bedingungen steigern.
Im Oktober 2024 hat die Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales unserer Fraktion auf meine Initiative hin ein umfangreiches Positionspapier zur Zukunft der WfbM insbesondere mit folgenden Inhalten verabschiedet:
- Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind fester Bestandteil eines inklusiven Arbeitsmarkts. Für Werkstattbeschäftigte muss stets das Wunsch- und Wahlrecht gelten. Dabei geht es auch um Zielgenauigkeit und Personenzentrierung der Leistungen.
- Die Einkommenssituation aller Werkstattbeschäftigten soll verbessert werden, indem insbesondere das Arbeitsförderungsgeld als stabile Größe des Werkstattlohns gestärkt wird, mit dem Ausbildungsgeld steigt und nicht mehr gedeckelt wird. Weitere Bestandteile des Werkstattentgelts sollen zu zwei zusätzlichen Säulen zusammengeführt werden. Für mehr Transparenz sorgen möchten wir mit einheitlichen „Lohnabrechnungen“, in denen alle Lohnbestandteile ausgewiesen werden.
- Übergänge in den ersten Arbeitsmarkt stärken (insbes. durch Einbeziehung Budget für Arbeit in die Arbeitslosenversicherung und Möglichkeit der Mitnahme der Nachteilsausgleiche von Werkstattbeschäftigten bei der Rente) und das Budget für Ausbildung attraktiver machen (Angebot auch in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, Erweiterung auf Teilqualifikationen).
- Informationskampagne zu den Förderinstrumenten.
- Beratung über Altersvorsorgeansprüche soll Werkstattbeschäftigten bei Wechselwunsch auf den ersten Arbeitsmarkt mehr Sicherheit vermitteln.
- Passgenauere Förderung im Rahmen des Eingangsverfahrens/ Berufsbildungsbereichs (Steuerung durch Bundesagentur für Arbeit, vorgeschaltete Berufsberatung gemeinsam mit Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber und ergänzender unabhängiger Teilhabeberatung, Flexibilisierung der Ausbildungsdauer mit Verlängerungsoption des Eingangsverfahrens auf sechs Monate und des Berufsbildungsbereichs auf drei Jahre, Möglichkeit von Teilqualifikationen, bundeseinheitliche Bildungszertifikate).
- Stärkung des Jobcoachings als personenbezogenes Instrument einer kontinuierlichen Beratung und Begleitung von WfbM-Beschäftigten von der Werkstatt in den ersten Arbeitsmarkt.
- Streichung des Mindestmaßes an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung als Zugangsvoraussetzung für die WfbM.
Auch wenn die gescheiterte Ampel-Regierung einige wenige gute Maßnahmen in diesem Bereich auf den Weg gebracht hat, bleibt die Stärkung einer inklusiven Arbeitswelt ein zentrales Thema für die Teilhabepolitik einer künftigen Bundesregierung. Wir als CDU/CSU-Fraktion haben dieses Thema fest im Blick und werden uns auch in der kommenden Wahlperiode mit Nachdruck für unsere Vorschläge einsetzen.
Einsatz für Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen
Barrierefreiheit ist ein grundlegender Bestandteil der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft und muss daher – dem Grundsatz des „Disability Mainstreamings“ folgend – auch in allen Lebensbereichen als Querschnittsthema berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund haben wir uns als CDU/CSU-Fraktion in der zurückliegenden Wahlperiode mit einer Reihe von Anträgen im Deutschen Bundestag für das Thema Barrierefreiheit eingesetzt. Auch deshalb, weil die Ampel viele Antworten schuldig geblieben und so gut wie keine Projekte aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt hat. Einzig die statt des Bundesprogramms Barrierefreiheit eingesetzte Bundesinitiative Barrierefreiheit, die sich aber im Wesentlichen auf ressortübergreifende Gremien und bewusstseinsbildende Maßnahmen ohne wirkliche inhaltliche Akzente beschränkt, und der – ohne konkrete und substanzielle Maßnahmen bleibende mit zwei Jahren Verspätung verabschiedete – Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen sind erwähnenswert.
Mehr Tempo für Barrierefreiheit
So haben wir zunächst in einem sehr umfangreichen Positionspapier („Barrieren abbauen – Bewusstsein schaffen – Teilhabe sichern. 10 Punkte für einen inklusiven Sozialraum“) und dann mit einem Antrag unter dem Titel „Mehr Tempo für Barrierefreiheit und einen inklusiven Sozialraum“ konkrete Vorschläge gemacht, wie die Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen wie Bauen und Wohnen, Gesundheitseinrichtungen, Verkehr, Digitalisierung und Katastrophenschutz verbessert werden kann.
Zu den von uns geforderten Maßnahmen zählen unter anderem:
- Förderung des barrierefreien Bauens und Wohnens durch eine Aufstockung der KfW-Förderprogramme für barrierefreie Umbauten von z.B. Arztpraxen und Gebäuden und die Schaffung zusätzlicher Fördermöglichkeiten, insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens und der Produktentwicklung;
- Rechtliche Verankerung der Verpflichtung zu „angemessenen Vorkehrungen“ im Sinne der UN-BRK im Privatbereich unter Berücksichtigung einer Überforderungs- und Übergangsfrist, um – verbunden mit finanziellen Fördermöglichkeiten – private Akteure zu motivieren, Barrieren in ihren Einrichtungen abzubauen;
- Bestandsaufnahme und danach die umfassende barrierefreie Umgestaltung aller öffentlich zugänglichen Bundesbauten;
- Förderung eines barrierefreien Bahnverkehrs, ÖPNV und barrierefreien Schienenpersonennahverkehrs;
- Stärkere Verbreitung von barrierefreien Taxiangeboten und der barrierefreien Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge;
- mehr bundesweite Einheitlichkeit bei den Regelungen zur Barrierefreiheit im Bauordnungsrecht;
- Stärkung der Barrierefreiheit in der Aus- und Weiterbildung von Architekten und Ingenieuren, bis hin zu einem eigenen Studiengang;
- träger- und ebenenübergreifendes Beratungs- und Unterstützungsnetz für Assistenz- und Pflegeangebote;
- neue Formen des Netzwerkens bei der barrierefreien Produktentwicklung und des „Designs für alle“ in Produktion und Forschung in digitalen Kreativlaboren und barrierefreien Co-Working-Spaces;
- Initiativen zur Förderung barrierefreier digitaler Infrastruktur, vor allem in Bildungseinrichtungen der beruflichen Rehabilitation und Werkstätten für behinderte Menschen
- Integration von Menschen mit Behinderungen in politische Prozesse und die Verbesserung der Partizipation durch Verwendung von Leichter Sprache und Gebärdensprache;
- Stärkung des barrierefreien Katastrophenschutzes, insbesondere durch die Verbesserung der Warnsysteme für Menschen mit kognitiven und Hörbeeinträchtigungen und die Sicherstellung einer barrierefreien Kommunikation im Katastrophenfall.
Kompetenzzentrum Leichte Sprache/ Gebärdensprache
In einem zusätzlichen Antrag haben wir gefordert, das im Koalitionsvertrag der Ampel formulierte Ziel, einen Sprachendienst in einem eigenen Bundeskompetenzzentrum Leichte Sprache/ Gebärdensprache einzurichten, umzusetzen. Das auch selbst vollständig barrierefrei agierende Kompetenzzentrum sollte bei der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) eingerichtet werden, als Dienstleister Übersetzungsleistungen für die obersten Bundesbehörden und deren nachgeordnete Behörden erbringen und Behörden aus Bund, Ländern und Kommunen sowie Wirtschaft und Zivilgesellschaft über das Angebot entsprechender Dienstleistungen auch seitens privater Anbieter beraten. Außerdem müssen bei der Planung und Umsetzung des Kompetenzzentrums Leitlinien verankert werden, die Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache, zum Beispiel beim Qualitätsmanagement für durch generative Künstliche Intelligenz gewonnene Texte und Erkenntnisse mit einbezieht.
Stärkung barrierefreier Mobilität
Für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft spielt die bereits zuvor erwähnte Stärkung der Barrierefreiheit im Bereich Mobilität eine zentrale Rolle. Leider werden die politischen Zielsetzungen wie die vor über zehn Jahren gesetzte Frist zur vollständigen Barrierefreiheit im ÖPVN bis 2022 vielerorts verfehlt. Vor diesem Hintergrund haben wir in einem unter Federführung der AG Verkehr und mir entstandenen Antrag unter dem Titel „Mobilität im öffentlichen Personennahverkehr und Schienenpersonennahverkehr für alle gestalten – Barrierefreiheit sichern“ unsere Forderungen zu mehr Verbindlichkeit bei der Barrierefreiheit im ÖPNV und SPNV in den Deutschen Bundestag eingebracht, unter anderem:
- Einführung einer Darlegungspflicht im Nahverkehrsplan, warum eine barrierefreie Bereitstellung des ÖPNV unverhältnismäßig oder aus nachvollziehbaren Gründen nicht notwendig ist;
- Entwicklung verbindlicher Kriterien und Standards sowie Haltestellenkatastern durch Bund, Länder, Kommunen und Menschen mit Behinderungen für die vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV und SPNV;
- Erweiterung der Präsenzzeiten des Servicepersonals an allen Fernbahnhöfen von 6 bis 24 Uhr;
- Einsetzen bereits vorhandener Mittel/Ausgabereste für barrierefreie Bahnhöfe durch die Länder und Aktivierung zusätzlicher Mittel im Rahmen der Regionalisierungsmittel;
- Umfassende Barrierefreiheit von Fahrkartenautomaten und barrierefreie digitale Fahrkartenangebote;
- Flexibilisierung der Angebote der Mobilitätszentrale der Deutschen Bahn;
- Mehr Sensibilisierung des Bahnpersonals für die Belange von Menschen mit Behinderungen;
- Beschleunigte Umsetzung des Bahnsteighöhenkonzepts;
- Aufbau von „Task Forces“ von Verkehrsunternehmen und Privatwirtschaft zur kurzfristigen Reparatur defekter Fahrstühle;
- Förderprogramme für barrierefreie Taxen, Mietwagen- und Ride-Sharing-Dienste; Integration dieser Dienste in regionale ÖPNV-Angebote.
Barrierefreiheit im Tourismussektor
In der vergangenen Wahlperiode haben wir als CDU/CSU-Fraktion auch für Barrierefreiheit im Tourismussektor besonders eingesetzt. Denn gerade in diesem Bereich ist Barrierefreiheit nicht nur eine Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung, sondern auch ein Mehrwert für die gesamte Gesellschaft, der Familien, ältere Menschen und Menschen mit temporären Einschränkungen zugutekommt.
Im Rahmen eines von der AG Tourismus und mir erarbeiteten Antrags unter dem Titel „Reisen und Kulturerlebnisse für alle möglich machen – Barrierefreiheit als Qualitätsstandard verankern“ haben wir hierzu konkrete Vorschläge zur Förderung der Barrierefreiheit formuliert.
Zu den wichtigsten Forderungen zählen:
- langfristige Sicherstellung der Finanzierung des Programms „Reisen für Alle“ zur Kennzeichnung barrierefreier touristischer Angebote;
- Vereinheitlichung der Kriterien für die Zertifizierung von barrierefreien Angeboten, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern zur Erleichterung für die Tourismuswirtschaft;
- Steigerung der Zahl zertifizierter barrierefreier Anbieter bis 2025 durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und gezielte Bewerbung von Leuchtturmprojekten;
- Förderung von Modellprojekten für barrierefreie Kulturstätten, z.B. durch Patenschaften für vorbildlich barrierefreie Einrichtungen wie das Deutsche Historische Museum;
- Einrichtung eines Runden Tisches „Barrierefreie Reise- und Kulturerlebnisse“ zur Zusammenarbeit von Ministerien, Behindertenverbänden und der Tourismuswirtschaft für konkrete Konzepte zur Barrierefreiheit;
- Förderung der Barrierefreiheit in der Ausbildung und in Studiengängen im Tourismus- und Kulturbereich, um Fachkräfte für den barrierefreien Tourismussektor langfristig zu qualifizieren.
Barrierefreiheit im Kulturbereich
Zudem haben wir in einem weiteren unter Federführung der AG Kultur und mir erarbeiteten Antrag unter dem Titel „Kultur ohne Barrieren für alle zugänglich machen – Inklusion ist Handlungsauftrag“ noch einmal einen gesonderten Fokus auf die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Kulturbereich gelegt.
Kernforderungen des Antrags waren unter anderem:
- Erstellung einer barrierefrei zugänglichen Datenbank, die alle barrierearmen und barrierefreien Angebote von Bundeskultureinrichtungen auflistet und regelmäßig aktualisiert;
- Entwicklung eines Leitfadens für die barrierefreie Durchführung von Kulturveranstaltungen wie Museumsführungen und Großkonzerten in Zusammenarbeit mit Organisationen von Menschen mit Behinderungen;
- Barrierefreiheit als Qualitätskriterium bei Bundeskultureinrichtungen etablieren, sowohl für bauliche Zugänglichkeit als auch digitale Angebote;
- umgehende barrierefreie Bereitstellung des Kulturpasses für 18-Jährige;
- Sicherstellung, dass bei Online-Ticketkäufen auch Rollstuhlplätze gebucht werden können;
- Förderung von Inklusion als dauerhafte Aufgabe und nicht nur als Modellprojekt durch Anpassung der Förderprogramme von Bund und Ländern;
- Anpassung des Filmförderungsgesetzes im Hinblick auf barrierefreie Filmfassungen für Kino und digitale Formate;
- Förderung audiodeskriptiver Angebote in Museen und Theatern durch regelmäßige Schulungen;
- dauerhafte Förderung der Website „Kino für alle“ durch die Filmförderanstalt;
- stärkere Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in Entscheidungsprozesse und Einladungen zu öffentlichen Veranstaltungen der Kulturförderung;
- Verbesserung der Barrierefreiheit von Kultureinrichtungswebseiten nach den W3C-Standards, einschließlich einfacher Sprache und optimaler Bedienbarkeit;
- Einbindung von Künstlern mit Behinderungen bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen wie dem „Tag der Offenen Tür der Bundesregierung“.
Barrierefreiheit und Teilhabe im Sport
Der Zugang zu sportlichen Aktivitäten stellt für viele Menschen mit Behinderungen eine erhebliche Herausforderung dar. Trotz bestehender Angebote bleibt der Anteil an Sport treibenden Menschen mit Behinderung weiterhin gering. In der vergangenen Wahlperiode habe ich mich daher mit Nachdruck für die Verbesserung der Teilhabe im Sport eingesetzt. Als CDU/CSU-Fraktion haben wir in Federführung der AG Sport und Ehrenamt und mir zum Thema Barrierefreiheit und Inklusion im Sport ebenfalls einen Antrag mit dem Titel „Mehr Teilhabe im Sport – Den Erfolg der Special Olympics World Games nutzen“ in den Deutschen Bundestag eingebracht, der 2024 durch den Folgeantrag „Ein Jahr nach den Special Olympics World Games – Zeit für eine Bilanz“ ergänzt wurde. Die von uns formulierten Forderungen umfassten insbesondere:
Durchführung einer umfassenden Ursachenanalyse zur niedrigen Beteiligung von Menschen mit Behinderung am Sport;
- Ausweitung bestehender Angebote und gezielte Öffentlichkeitsarbeit, um Menschen mit Behinderung zu motivieren, diese zu nutzen;
- Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung des Übergangs vom Rehabilitations- zum Breitensport in Zusammenarbeit mit relevanten Verbänden;
- Förderung des Ausbaus von barrierefreien Sportstätten durch eine Bestandsaufnahme und ein entsprechendes Programm;
- Untersuchung der gezielten Förderung behinderungsspezifischer Sportarten und deren Ausbau in Behindertensportverbänden;
- Förderung des gemeinsamen Sporttreibens von Menschen mit und ohne Behinderungen;
- Sicherstellung einer ausreichenden Zahl an speziell geschulten Trainern und Übungsleitern;
- Förderung von ehrenamtlichem Engagement von Menschen mit Behinderungen im Sport;
- Verbesserung der infrastrukturellen Rahmenbedingungen, wie barrierefreier öffentlicher Personennahverkehr und Sportstätten;
- Angemessene finanzielle Förderung des „Teams Special Olympics Deutschland“ z.B. über das ursprünglich vorgesehene Sportfördergesetz.
Letztlich ist klar: Die Stärkung der Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen, egal ob Mobilität, Gesundheitsversorgung, Tourismus, Kultur oder Sport, egal ob online oder offline, ob öffentlich oder privat – ist ein zentrales Thema, für das ich mich als Teilhabebeauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der vergangenen Wahlperiode intensiv eingesetzt habe. Dennoch bleibt die Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen eine Baustelle, die wir auch in der kommenden Wahlperiode mit großem Einsatz bearbeiten müssen.
Bundesteilhabegesetz
In der vergangenen Wahlperiode war das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ein zentrales Anliegen meiner Arbeit als Teilhabebeauftragter der CDU/CSU-Fraktion. Als eines der bedeutendsten Gesetze zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wurde es noch unter der Verantwortung der Union verabschiedet.
Die Ampel-Regierung jedoch – so muss ich rückblickend leider feststellen – ist bei der Umsetzung des BTHG deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben.
In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung haben wir als CDU/CSU-Fraktion den Umsetzungsstand des Gesetzes hinterfragt, dabei zentrale Fragen aufgeworfen und überall dort, wo wir Handlungsbedarf sehen, den Finger in die Wunde gelegt.
In unserer Anfrage haben wir unter anderem die Beteiligung von Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen bei den Landesrahmenverträgen thematisiert und gefragt, wie die Bundesregierung sicherstellt, dass die Umsetzung des Gesetzes in allen Bundesländern auf einem vergleichbaren Niveau erfolgt. Darüber hinaus haben wir die bedarfsorientierte Leistungserbringung, die Finanzierung der personenzentrierten Leistungen und die Beseitigung von Schnittstellen zwischen Eingliederungshilfe und Pflege angesprochen. Weitere zentrale Fragen betrafen die Erarbeitung von Fachkräftesicherungskonzepten in der Eingliederungshilfe sowie die Sicherstellung einer bundeseinheitlichen und unbürokratischen Bedarfsermittlung.
Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage habe ich als Teilhabebeauftragter scharf kritisiert. Die Umsetzung des BTHG verläuft weiterhin zu schleppend. Es wurde deutlich, dass die Bundesregierung keinen klaren Überblick über die Fortschritte der Länder beim Abschluss und der Umsetzung der Landesrahmenverträge hat. Die Antwort der Bundesregierung bestätigte unseren Eindruck, dass die Ampel-Regierung die Verantwortung allzu sehr auf die Länder abgewälzt hat, anstatt selbst aktiv voranzugehen. Grundlegende Fragen wurden weder in der Antwort zu unserer Kleinen Anfrage zufriedenstellend adressiert, noch ist die Bundesregierung danach die Vorhaben zum BTHG aus dem Koalitionsvertrag angegangen. Im Rückblick können wir als CDU/CSU-Fraktion nur feststellen, dass die Ampel-Regierung der Verantwortung, das Bundesteilhabegesetz konsequent umzusetzen, nicht gerecht geworden ist.
Es wird Auftrag einer neuen Bundesregierung sein, die Umsetzung des BTGH endlich zügig voranzutreiben. Prioritär angegangen werden müssen hier aus unserer Sicht die Schaffung bundeseinheitlicher Kriterien und eine Entbürokratisierung bei der Bedarfsermittlung und Vertragsgestaltung. Zudem streben wir eine engere Verzahnung der Eingliederungshilfe und Pflege an, um Schnittstellenprobleme zu vermeiden. Zudem muss die Durchführung von Gesamt- und Teilhabeplanverfahren zügiger vorangetrieben werden. Die Leistungen müssen schnell und unbürokratisch bei den Betroffenen ankommen! Mit Blick auf das Prinzip „Leistungen aus einer Hand“ im SGB IX wollen wir die Leistungsträger mehr in die Verantwortung nehmen, die trägerübergreifende Zusammenarbeit auch in der Praxis zu leben. Daher wollen wir die Kooperation der Reha-Träger auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) verbessern. Der schon lange geplante zwischen den Reha-Trägern abgestimmte barrierefreie gemeinsame Grundantrag muss endlich kommen! Weiterhin bedarf es eines gemeinsamen Fachkonzepts von Bund und Ländern für die Fachkräftesicherung in der Eingliederungshilfe. Die Ausbildung zur Heilerziehungspflege sollte praxisintegrierter und bundeseinheitlicher gestaltet werden, so dass sie in allen Bundesländern anerkannt wird.
Finanzielle Stärkung von Menschen mit Behinderungen
Die finanzielle Unterstützung und Entlastung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen stellt einen zentralen Aspekt der Teilhabe dar. Trotz bestehender politischer Bemühungen, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, gibt es nach wie vor Regelungen, die nicht ausreichend zur Selbstbestimmung und finanziellen Entlastung beitragen. In einem federführend von der AG Finanzen und mir erarbeiteten Antrag unter dem Titel „Belange der Menschen mit Behinderung finanziell stärken“ haben wir als CDU/CSU-Fraktion in der vergangenen Wahlperiode konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, um die finanzielle Situation von Menschen mit Behinderungen in mehreren Bereichen zu stärken und deren Teilhabe zu fördern:
- Stärkung des im Neunten Sozialgesetzbuch festgeschriebenen Persönlichen Budgets, indem es mit Sachleistungen gleichgesetzt und Pflege- und Betreuungsleistungen umsatzsteuerfrei gestellt werden;
- Verbesserung der Bedingungen beim Bezug von Kindergeld für Menschen mit Behinderungen, insbesondere durch die Sicherstellung einer kontinuierlichen Auszahlung des Kindergeldes über das 18. bzw. 25. Lebensjahr hinaus;
- Erweiterung der Vergünstigung der Kraftfahrzeugsteuer gemäß § 3a Abs. 3 KraftStG2002, sodass Haushaltsmitglieder von Menschen mit Behinderungen das Fahrzeug steuerunschädlich auch für andere Fahrten nutzen können.
Mitdenken von Teilhabe in allen Politikbereichen
Wie bereits eingangs erwähnt, habe ich als Teilhabebeauftragter der CDU/CSU-Fraktion in der vergangenen Wahlperiode alle Arbeitsgruppen der Unionsfraktion besucht, um im Sinne des „Disability Mainstreamings“ den Gedanken von Inklusion und Teilhabe als Querschnittsthema in allen Politikbereichen fest zu verankern.
Vor diesem Hintergrund habe ich mich neben der federführend von mir verantworteten Initiativen auch in Positionspapiere, Anträge und Anfragen anderer Arbeitsbereiche zu unterschiedlichsten Politikfeldern eingebracht.
Dies betrifft unter anderem Positionspapiere unserer Fraktion zur Tourismus- und zur Engagementförderung und zu strukturellen Veränderungen im Bereich Qualifizierung und Weiterbildung. Kleine Anfragen unserer Fraktion an die Bundesregierung zur Versorgungssituation von behinderten Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine, zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfflicht gegen Corona, zur Berücksichtigung der spezifischen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen zu den Entlastungspaketen der Bundesregierung in Folge des russischen Überfalls auf die Ukraine, zur Teilhabe von Gehörlosen, zum Thema Zivilschutz, zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Ernährung und Landwirtschaft, zur Gesundheits- bzw. Hilfsmittelversorgung, zum Gewaltschutz von Frauen und Mädchen mit Behinderungen, zur Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit von z.B. Warnsystemen und Schutzräumen.
Darüber hinaus habe ich gleich zweimal in umfangreichen Anfragen an die Bundesregierung Fragen zur Barrierefreiheit der digitalen Angebote des Bundes gestellt.
Auch in Anfragen bzw. Anträge im Bereich der Gesundheitsversorgung sowie zum Thema Einsamkeit habe ich mich eingebracht und dort auf die Belange von Menschen mit Behinderung verwiesen.
Zum vorgezogenen Ende der Wahlperiode stand dann die Aufgabe an, die Bilanz der Bundesregierung für die unterschiedlichen Politikereiche auch mit Blick auf Inklusion und Teilhabe zu hinterfragen.
Eine Zusammenstellung aller Initiativen, also insbesondere Anträgen und Anfragen an die Bundesregierung, die ich federführend auf den Weg gebracht habe und derer zu denen ich Beiträge geleistet habe, befindet sich in der Anlage zu meinem Bericht. Weitere Anlagen enthalten alle meine Pressemitteilungen und selbst organisierten bzw. wahrgenommenen Termine aus dieser Wahlperiode.
Fazit
Auch wenn wir in unserer Rolle als Oppositionsfraktion in der vergangenen Wahlperiode nur begrenzten Einfluss auf die tatsächliche Stärkung von Inklusion und Teilhabe als Querschnittsthema hatten, halte ich den Weg, den wir im Sinne des „Disability Mainstreamings“ eingeschlagen haben, für richtig und außerordentlich wichtig. Inklusion kann nur gelingen, wenn sie in jedem Politikbereich vernetzt mitgedacht wird. Für diese Überzeugung werden wir uns als CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag auch über die nun zu Ende gehende Wahlperiode hinaus, nach der Bundestagsneuwahl vom 23. Februar 2025 gerne dann auch wieder in Regierungsverantwortung, einsetzen.
Initiativen mit Aufnahme von Änderungs- und Ergänzungswünschen Wilfried Oellers (Stand: 30.01.2025):
Nr. 2: Antrag (AT) „Potentiale nutzen – Inklusive Arbeitswelt stärken“
15.03.22, BT-Drs. 20/1013
https://dserver.bundestag.de/btd/20/010/2001013.pdf
Nr. 25: Positionspapier (PP) „Barrieren abbauen – Bewusstsein schaffen – Teilhabe sichern. 10 Punkte für einen inklusiven Sozialraum“, Beschluss v. 08.11.22
https://www.cducsu.de/sites/default/files/2022-11/PP%20Barrierefreiheit%20neu.pdf
Nr. 26: AT „Mehr Tempo für Barrierefreiheit und inklusiven Sozialraum“
29.11.22, BT-Drs. 20/4676 (siehe. S. 8)
https://dserver.bundestag.de/btd/20/046/2004676.pdf
Nr. 34: Entschließungsantrag (EA) „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“,
19.04.23, BT-Drs. 20/6444
https://dserver.bundestag.de/btd/20/064/2006444.pdf
Nr. 41: AT „Mobilität im öffentlichen Personennahverehr und Schienenpersonennahverehr für alle gestalten – Barrierefreiheit sichern“
14.06.23, BT-Drs. 20/7190
https://dserver.bundestag.de/btd/20/071/2007190.pdf
Nr. 42: PP „Tourismus stärken und Chancen nutzen“ 20.06.23
https://www.cducsu.de/sites/default/files/2023-06/PP%20Tourismus%20st%C3%A4rken%20und%20Chancen%20nutzen%20neu.weitere_%C3%84nderung.pdf
Nr. 43: AT „Reisen und Kulturerlebnisse für alle möglich machen – Barrierefreiheit als Qualitätsstandard verankern“
04.07.23, BT-Drs. 20/7590
https://dserver.bundestag.de/btd/20/075/2007590.pdf
https://www.cducsu.de/sites/default/files/2023-06/PP%20Tourismus%20st%C3%A4rken%20und%20Chancen%20nutzen%20neu.weitere_%C3%84nderung.pdf
Nr. 45: AT „Kultur ohne Barrieren für alle zugänglich machen – Inklusion ist Handlungsauftrag
26.09.23, BT-Drs. 20/8527
https://dserver.bundestag.de/btd/20/085/2008527.pdf
Nr. 47: AT „Mehr Teilhabe im Sport – Den Erfolg der Special Olympics World Games nutzen“
19.10.23, BT-Drs. 20/8858
https://dserver.bundestag.de/btd/20/088/2008858.pdf
Nr. 49: AT „Belange der Menschen mit Behinderung finanziell stärken“
27.11.23, BT-Drs. 20/9498
https://dserver.bundestag.de/btd/20/094/2009498.pdf
Nr. 74: PP der AG Arbeit und Soziales „Wunsch- und Wahlrecht in der Werkstatt und auf dem inklusiven Arbeitsmarkt stärken – transparentes und wertschätzendes Entgeltsystem schaffen“
15.10.24
Nr. 75: AT „Kompetenzzentrum Leichte Sprache und Gebärdensprache jetzt richtig einrichten“
16.10.24, BT-Drs. 20/13367
https://dserver.bundestag.de/btd/20/133/2013367.pdf
Nr. | AG | Thema | Einfügung WO | |
1 | AG 1
|
KA „Zentrum für Legistik, Maßnahmen zur besseren Rechtsetzung“
18.03.22 Antwort Bundesregierung: 01.04.22, BT-Drucksache 20/1277 https://dserver.bundestag.de/btd/20/012/2001277.pdf
|
1.Was ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand der im Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Einrichtung eines „Zentrums für Legistik“ (Koalitionsvertrag, Seite 9)?
a) Welche Rolle soll bei „Zentrum für Legistik“ die Verwendung von leichter Sprache spielen, um Gesetzgebung auch für Menschen mit Behinderungen leichter verständlich zu machen? 2.Inwieweit plant die Bundesregierung eine Umsetzung des Versprechens des Koalitionsvertrages, neue Gesetzgebungsvorhaben frühzeitig und ressortübergreifend, auch in neuen Formaten, zu diskutieren (Koalitionsvertrag, Seite 9)? a) Wird die Gesetzgebung auch flächendeckend und von der Erstveröffentlichung an barrierefrei für Menschen mit Behinderungen veröffentlicht, um deren uneingeschränkte Teilhabe zu ermöglichen? b) Wird bei der Gesetzgebung von Anfang an darauf geachtet, die geplanten Gesetze auch in leichter Sprache für Menschen mit Behinderungen zu erläutern? 3. Zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Bundesregierung die „Erfahrungen und Erfordernisse der Länder bei der konkreten Gesetzesausführung“ in das Gesetzgebungsverfahren „besser einzubinden“? Insbesondere: Ist eine frühzeitige Einbindung vor bzw. bei der Erstellung eines Referentenentwurfs geplant und wenn ja, in welcher Form? Inwieweit plant die Bundesregierung eine Umsetzung des Versprechens des Koalitionsvertrages, im Vorfeld von Gesetzgebungsverfahren im Rahmen eines „Digitalchecks“ die Möglichkeit einer digitalen Ausführung zu prüfen (Koalitionsvertrag, Seite 9)? a) Welche Rolle spielt die Barrierefreiheit bei diesem Projekt? 4. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung die Schaffung eines „digitalen Gesetzgebungsportals“ (Koalitionsvertrag, Seite 10)? a) Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass auch Menschen mit Behinderungen von Anfang an in gleicher Weise teilhaben können wie Menschen ohne Behinderungen? 5.Inwieweit plant die Bundesregierung eine Umsetzung des Versprechens des Koalitionsvertrages, den Gesetzentwürfen der Bundesregierung künftig eine Synopse beizufügen (Koalitionsvertrag, Seite 10)? a) Plant die Bundesregierung Gesetze auch in leichte Sprache zu übersetzen oder sie in leichter Sprache zu erläutern und welche Kriterien legt sie hierbei an? |
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2 | AG 9 / THB | AT „Potentiale nutzen – inklusive Arbeitswelt stärken“
15.03.22, BT-Drucksache 20/1013 https://dserver.bundestag.de/btd/20/010/2001013.pdf Beschlussempfehlung und Bericht Ausschuss für Arbeit und Soziales: 11.05.22, BT-Drucksache 20/1767 |
||
3 | AG 2 | KA “Kriegsflüchtlinge schützen – Frauen und Kinder aus der Ukraine vor Menschenhandel und Zwangsprostitution bewahren“
05.04.2022, BT-Drucksache 20/1282 Antwort Bundesregierung: 25.04.22, BT-Drucksache 20/1559 |
1. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die besonders vulnerable Personengruppe betroffener Frauen und Kinder mit Behinderungen unter Beachtung aller Vorgaben der Artikel 6 und 16 der UN-Behindertenrechtskonvention vor Diskriminierung, Gewalt, Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen?
2. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Verpflichtung der Leistungserbringer in § 37a SGB IX zu Gewaltschutzmaßnahmen auch für die geflüchteten Frauen und Kinder mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Angehörige dieser Personengruppe umfassend zu gewährleisten? |
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4 | AG 3 | KA „Auswirkungen eines vorgezogenen Kohleausstiegs auf den Strukturwandel im Rheinischen Revier“
08.04.22, BT-Drucksache 20/1376 Antwort Bundesregierung: 09.05.22, BT-Drucksache 20/1787 |
1. Durch welche besonderen Maßnahmen plant die Bundesregierung die besonderen Auswirkungen des Strukturwandels auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderungen auszugleichen und dieser Gruppe, die es am Arbeitsmarkt besonders schwer hat, einen zeitnahen (Wieder-)Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen?
2. In welchem Umfang werden bei der Umsiedlung von Menschen im Rahmen des Braunkohlebergbaus sowie bei Neuplanung von Dörfern auch die Anforderungen der Barrierefreiheit zugunsten von Menschen mit Behinderungen sowie von älteren Menschen, insbesondere im Bereich Wohnen, Mobilität, öffentlicher Nahverkehr, Gesundheitsversorgung und öffentliche Infrastruktur berücksichtigt und welche einzelnen Beeinträchtigungen oder Behinderungen stehen bei der Umsetzung der Barrierefreiheit im Einzelnen im Fokus? |
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5 | AG 22 | KA „Digitalstrategie der Bundesregierung“
23.05.22, BT-Drucksache 20/1944 Antwort Bundesregierung: 17.06.22, BT-Drucksache 20/2307 |
1. Wird der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen an der Ausarbeitung der Digitalstrategie beteiligt, und welche Ziele wird er in die Digitalstrategie der Bundesregierung einbringen?
2. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen der Digitalstrategie, um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu barrierefreier Infrastruktur, zu Produkten und Dienstleistungen in allen Lebensbereichen zu verbessern? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung insbesondere zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ergreifen? 3. Plant die Bundesregierung Förderprogramme, um die barrierefreie digitale Infrastruktur in außerbetrieblichen Ausbildungsstätten und die digitalen Kompetenzen von Auszubildenden und Menschen mit Behinderungen zu verbessern? 4. Plant die Bundesregierung die Auflegung von Forschungs- und Förderprogrammen, um den Einsatz digitaler Medien für eine verstärkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu nutzen? |
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6 | AG 6 | KA „Kenntnisstand der Bundesregierung über Umsetzungsstand und Wirkungsweise der einrichtungsbezogenen Impfpflicht“
25.05.22, BT-Drucksache 20/1965 Antwort Bundesregierung: 17.06.22, BT-Drucksache 20/2299 |
17. Wie viele Beschäftigte in Einrichtungen und unterstützenden Diensten für Menschen mit Behinderungen (u.a. Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Förderstätten und Tagesstruktureinrichtungen, Beförderungsdienste für Werk- und Förderstätten, Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und andere vergleichbare Einrichtungen gem. § 51 SGB IX, Integrationsfachdienste, interdisziplinäre Frühförderstellen, heilpädagogische Tagesstätten für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, Heime für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, Beförderungsdienste im Rahmen von Leistungen zur Mobilität) sind nach Einschätzung der Bundesregierung von der Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen (bitte einzeln, getrennt nach Bundesländern, aufschlüsseln)?
19. Wie will die Bundesregierung den Schutz der vulnerablen Personengruppe der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung in Förderschulen, die im Grundsatz wie andere Schulen dem § 20a IfSG nicht unterliegen, im räumlichen und konzeptionellen Verbund mit Heilpädagogischen Tagesstätten (HPTs) und Heilpädagogischen Heimen/Internaten, die dem § 20a IfSG hingegen unterliegen, auch in der Praxis sicherstellen? |
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7 | AG 13 | KA „Vorkehrungen von Bundesregierung und Deutscher Bahn AG für die Umsetzung des 9-Euro-Tickets im Öffentlichen Nahverkehr“
09.06.22 https://dserver.bundestag.de/btd/20/021/2002169.pdf Antwort Bundesregierung: 20.07.22, BT-Drucksache 20/2850 https://dserver.bundestag.de/btd/20/028/2002850.pdf
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1. Wie wird aus Sicht der Bundesregierung die Barrierefreiheit von Rollmaterial und Bussen und damit deren uneingeschränkte Nutzbarkeit durch Menschen mit Behinderungen sichergestellt?
2. Wie wird sichergestellt, dass das zusätzlich eingesetzte Personal in Zügen, Bussen und an Bahnhöfen im Umgang mit Fahrgästen mit Behinderungen, dabei insbesondere auch Menschen mit Sinnes- und kognitiven Beeinträchtigungen, geschult ist? 3. Gibt es rechtliche Vorgaben, wie in Situationen, in denen Radfahrer und Menschen mit Behinderung, (z.B. mit Elektro-Rollstuhl oder Rollator) konkurrieren, hinsichtlich der Personenbeförderung abzuwägen ist – also welchem Kunden konkret eine Weiterbeförderung verwehrt würde? 4. Wie werden Reisende mit Fahrrädern aber auch Reisende mit Kinderwagen und mobilitätseingeschränkte Reisende mit Rollstühlen rechtzeitig über die zur Verfügung stehende Kapazität zur Fahrradmitnahme bzw. zum Transport von Rollstühlen oder Kinderwagen in Zügen, insbesondere aber bei Engpässen oder Überfüllung dahingehend informiert, dass eine Fahrradmitnahme bzw. eine Mitnahme von Rollstühlen und Kinderwagen nicht möglich ist? Wie wird eine rechtzeitige Information sichergestellt? |
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8 | AG 1 | KA „Konzept der Bundesregierung für einen Digitalcheck“
22.06.22, BT-Drucksache 20/2367 https://dserver.bundestag.de/btd/20/023/2002367.pdf Antwort Bundesregierung: 07.07.22, BT-Drucksache 20/2736 |
1. Wie werden im Rahmen des Digitalchecks die Belange von Menschen mit Behinderungen und die Anforderungen an eine barrierefreie digitale Infrastruktur und Kompetenzgewinnung in diesem Feld berücksichtigt? | |
9 | AG 2 | AT „Für einen starken Bevölkerungsschutz – Lehren aus den Krisen ziehen“
05.07.22, BT-Drucksache 20/2562 https://dserver.bundestag.de/btd/20/025/2002562.pdf Beschlussempfehlung und Bericht Ausschuss für Inneres und Heimat: 05.07.23, BT-Drucksache 20/7618 |
1. die Warnung der Bevölkerung bundesweit und barrierefrei bis Ende 2022 sicherzustellen, mit einem langfristigen Sirenenausbauprogramm und ausreichend Mitteln für Cell-Broadcast, Warn-Apps und Informationskampagnen. | |
10 | AG 18 | AT „Bewegungsgipfel jetzt ausrichten – Deutschland durch Sport gesünder machen“05.07.22, BT-Drucksache 20/2560https://dserver.bundestag.de/btd/20/025/2002560.pdfBeschlussempfehlung und Bericht Sportausschuss:21.09.22, BT-Drucksache 20/3588https://dserver.bundestag.de/btd/20/035/2003588.pdf
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„…Erschwerend kommt hinzu, dass über 90 % der Sportanlagen in Deutschland nicht barrierefrei sind und somit von Personen insbesondere mit körperlichen oder visuellen Behinderungen gar nicht genutzt werden können.
Die dargestellten Herausforderungen erfordern ein schnelles staatliches Handeln. Hier ist die Bundesregierung aufgefordert, endlich tätig zu werden. Das dem Haushaltsausschuss unlängst übermittelte gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund entwickelte Konzept der Bundesregierung zur Entsperrung von Ausgaben in Höhe von 25 Mio. EUR reicht bei weitem nicht aus. Es ist lückenhaft. So nennt es als von der Pandemie besonders betroffene Personengruppen im Sport zwar Geringverdiener, Migranten sowie Mädchen und Frauen, blendet aber Menschen mit Behinderungen und Familien komplett aus und übersieht damit ein gesellschaftlich überaus wichtiges Themenfeld.“ „die im vorgelegten Konzept skizzierte Öffentlichkeitsarbeit an alle betroffenen Teile der Gesellschaft, also auch an Familien und – in barrierefreier Form – an Menschen mit Behinderungen zu richten, um sie zu motivieren, Sport zu treiben, wobei diese Kampagne nicht nur Aufmerksamkeit schaffen, sondern auch konkrete Angebote für Bewegungsmöglichkeiten und eine Verknüpfung zu den Bemühungen der Vereine um Mitgliedergewinnung enthalten soll, „speziell unter Einbeziehung von Ländern und Kommunen ein erweitertes Angebot für Menschen mit Behinderungen zu entwickeln, um sicherzustellen, dass Sportstätten Barrierefreiheit im umfassenden Sinne aufweisen und mehr Menschen mit Behinderungen, unabhängig davon, ob sie körperliche, visuelle oder kognitive Beeinträchtigungen haben, Sport treiben können, und die im Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention enthaltenen Maßnahmen zur Förderung des Leistungs-, Breiten- und Rehasports“ |
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11 | AG 22 | KA „Onlinezugangsgesetz“
22.07.22, BT-Drucksache 20/2868 https://dserver.bundestag.de/btd/20/028/2002868.pdf Antwort Bundesregierung: 22.08.22, BT-Drucksache 20/3158 |
1. Plant die Bundesregierung, in einem OZG 2.0 eine dem bisherigen § 3 OZG entsprechende Regelung zu verankern, wonach Nutzer über alle Verwaltungsportale von Bund und Ländern einen barrierefreien Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen dieser Verwaltungsträger erhalten sollen, und wie will die Bundesregierung nach geltender Rechtslage und in einem möglichen OZG 2.0 sicherstellen, dass bei der Umsetzung einer solchen Regelung auf Bundes- und Länderebene einheitliche und standardisierte Vorgaben zur Barrierefreiheit Anwendung finden? | |
12 | AG 9 | KA „Belastungen des deutschen Arbeitsmarkts“
26.08.22, BT-Drucksache 20/3189 https://dserver.bundestag.de/btd/20/031/2003189.pdf Antwort Bundesregierung: 16.09.22, BT-Drucksache 20/3477 |
1. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die berufliche Aus- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen zu stärken?
2. Der Anteil von Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung liegt bei arbeitslosen Menschen mit Behinderung höher als bei Menschen ohne Behinderung. a. Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um die Potenziale an Fachkräften unter Menschen mit Behinderungen zu heben? b. Wie können die nach § 185a SGB IX neu geschaffenen Ansprechstellen für Arbeitgeber zur Gewinnung von Fachkräften mit Behinderung eingebunden werden? |
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13 | AG 22 | KA „Gigabitstrategie und digitale Infrastruktur in Deutschland“
08.08.22, BT-Drucksache 20/3038 https://dserver.bundestag.de/btd/20/030/2003038.pdf Antwort Bundesregierung: 02.09.22, BT-Drucksache 20/3293 |
1. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen der Gigabitstrategie, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu einer barrierefreien digitalen Infrastruktur zu ermöglichen? | |
14 | AG 8 | KA „Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“
13.09.22, BT-Drucksache 20/3404 https://dserver.bundestag.de/btd/20/034/2003404.pdf Antwort Bundesregierung: 27.09.22, BT-Drucksache 20/3749 |
1. Welche Mittel hält das Programm bereit, um die Zahl barrierefrei zugänglicher Frauenhäuser für gewaltbetroffene Frauen mit Behinderungen zu erhöhen?
2. Plant die Bundesregierung eine Anpassung des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, um die Umsetzung der mit dem Teilhabestärkungsgesetz in der vergangenen Wahlperiode geregelten Verpflichtung von Leistungsträgern in § 37a SGB IX, geeignete Maßnahmen zum Schutz insbesondere gewaltbetroffener Frauen, zu ergreifen, zu unterstützen? 3. Welche konkreten Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen für gewaltbetroffene Frauen mit Behinderungen plant die Bundesregierung aufgrund der von ihr in Auftrag gegebenen und im Herbst 2021 veröffentlichten Studie zu Gewaltschutzstrukturen für Menschen mit Behinderungen in Deutschland zu unternehmen? |
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15 | AG 14 | KA „Pläne der Bundesregierung zur Stärkung der beruflichen Bildung“
11.10.22, BT-Drucksache 20/3918 https://dserver.bundestag.de/btd/20/039/2003918.pdf Antwort Bundesregierung: 26.10.22, BT-Drucksache 20/4193 |
1. Wie will die Bundesregierung das im Bericht der Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ benannte Problem angehen, dass speziell in kleineren Unternehmen nur wenig junge Menschen mit Behinderung eine betriebliche Ausbildung absolvieren?
2. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung Unternehmen unterstützen, um die im Bericht der Enquete-Kommission benannten Potentiale der Digitalisierung für die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen noch stärker nutzen zu können? |
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16 | AG 22 | AT „Stillstand und unklare Zuständigkeiten in der Digitalpolitik beenden – Für eine ambitionierte und koordinierte Digitalstrategie“
20.09.22, BT-Drucksache 20/3493 https://dserver.bundestag.de/btd/20/034/2003493.pdf Beschlussempfehlung und Bericht Ausschuss für Digitales: 03.07.23, BT-Drucksache 20/7532 |
1. die Verwaltungsdigitalisierung auch mit dem Ziel der Barrierefreiheit aller Verwaltungsdienstleistungen weiter voranzutreiben und gemeinsam mit Ländern und Kommunen zeitnah einen Nachfolger für das Ende 2022 auslaufende Onlinezugangsgesetz (OZG) zu entwickeln, der auch die interne Digitalisierung der Verwaltung beinhaltet (Back-End);
2. in Zusammenarbeit mit den Ländern den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu barrierefreier digitaler Infrastruktur, zu digitalen Produkten und Dienstleistungen in allen Lebensbereichen zu fördern; |
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17 | AG 9 | KA „Teilhabe von Gehörlosen in Deutschland“
14.10.22, BT-Drucksache 20/4004 https://dserver.bundestag.de/btd/20/040/2004004.pdf Antwort Bundesregierung: 16.11.22, BT-Drucksache 20/4488 https://dserver.bundestag.de/btd/20/044/2004488.pdf
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1. Wann wird die im Koalitionsvertrag angekündigte Genehmigungsfiktion der Anträge auf Arbeitsassistenzleistungen vom Integrationsamt nach sechs Wochen realisiert, und welches Verhältnis besteht zur allgemeinen Frist für die Rehabilitationsträger nach § 14 Abs. 2 SGB IX?
2. Welche konkreten Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen für gewaltbetroffene Frauen mit Behinderungen plant die Bundesregierung aufgrund der von ihr in Auftrag gegebenen und im Herbst 2021 veröffentlichten Studie zu Gewaltschutzstrukturen für Menschen mit Behinderungen in Deutschland zu unternehmen? 3. Wie setzt die Bundesregierung die mit dem Teilhabestärkungsgesetz geregelte Verpflichtung von Leistungsträgern in § 37a SGB IX, geeignete Maßnahmen zum Schutz insbesondere gewaltbetroffener Frauen, zu ergreifen, mit Blick auf gehörlose Frauen um? 4. Wie steht die Bundesregierung zu der Überlegung, den Vorbehalt in der Regelung des § 78 Abs. 5 SGB IX, dass angemessene Aufwendungen für eine notwendige Unterstützung zur Ausübung eines Ehrenamts nur dann erstattet werden, soweit die Unterstützung nicht zumutbar unentgeltlich im Rahmen familiärer, freundschaftlicher, nachbarschaftlicher oder ähnlich persönlicher Beziehungen erbracht werden kann, zu streichen? 5. Plant die Bundesregierung, eine Förderung zugunsten des Deutschen Gehörlosen-Sportverbandes e.V. aufzulegen, um diesen angesichts zunehmend bestehender Finanzierungslücken in der Vereinsarbeit und insbesondere beim Zugang zu Gebärdensprachdolmetschern zu unterstützen, um dessen Partizipation in Sport und Gesellschaft sicherzustellen? Wenn nein, warum nicht? 6. Zusätzlich kleinere redaktionelle Korrekturen bei einigen Fragen |
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18 | AG 3 | AT „Fach- und Arbeitskräfte mit zielgerichteten Maßnahmen im Inland gewinnen“
11.10.22, BT-Drucksache 20/3935 https://dserver.bundestag.de/btd/20/039/2003935.pdf Beratung Plenum: 14.10.22, BT-Plenarprotokoll 20/61 https://dserver.bundestag.de/btp/20/20061.pdf#P.6863
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1. die berufliche Bildung mit Imagekampagnen stärker zu fördern, um die Vielfalt und Möglichkeiten dieser Berufe und Karrierewege besser sichtbar zu machen, gerade auch handwerkliche Berufe für junge Mädchen und Frauen, aber auch weitere Zielgruppen wie Menschen mit Behinderungen besser zu erreichen.
2. kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung stärker zu unterstützen. Die Digitalisierung kann nur gelingen, wenn die Beschäftigten über die hierfür notwendigen Kompetenzen verfügen und auch mittelständische Unternehmen in – möglichst auch barrierefrei zugängliche – digitale Technologien wie künstliche Intelligenz investieren, mit denen der Fachkräftemangel abgefedert werden kann. 3. bei der Gewinnung von Arbeits- und Fachkräften auch das Potential von Menschen mit Behinderungen und deren Integration auf den Ausbildungs- und den ersten Arbeitsmarkt in den Blick zu nehmen und dazu insbesondere die im Antrag der Fraktion der CDU/CSU „Potentiale nutzen – Inklusive Arbeitswelt stärken“ (BT-Drs. 20/1013) geforderten Maßnahmen umzusetzen. |
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19 | AG 6 | EA zum Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung
19.10.22, BT-Drucksache 20/4092 https://dserver.bundestag.de/btd/20/040/2004092.pdf (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) Beratungsstand: abgelehnt
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1. Die Finanzierungslücke in der GKV wird durch die Inflations- und Energiekrise erheblich verstärkt. Diese Krise führt zu ungeahnten finanziellen Herausforderungen für Unternehmen und Betriebe und zu einer existenzbedrohenden Situation insbesondere für Krankenhäuser sowie Pflege-, Eingliederungshilfe- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderungen und andere Bereiche der sozialen Infrastruktur in ganz Deutschland. Es bedarf jetzt einer unmittelbaren schnellen und unbürokratischen Abhilfe, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken und eine finanzielle Überforderung zu vermeiden. Ein kalter Strukturwandel durch Insolvenzen zahlreicher sozialer Einrichtungen muss verhindert werden.
2. Einen gezielten und rückwirkenden Inflationsausgleich für das Gesundheitswesen und die soziale Infrastruktur jetzt zu verabschieden, damit soziale Dienste und Einrichtungen im Gesundheitswesen die unvorhersehbaren inflationsbedingten Mehrausgaben kurzfristig refinanzieren können. |
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20 | AG 10 | AT „Feministische Außenpolitik in der Praxis“
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1. Sieht die Bundesregierung im Rahmen ihrer feministischen Außenpolitik Maßnahmen vor, um die Rechte von Frauen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu schützen? Wenn ja, welche?
2. Was unternimmt die Bundesregierung mit Blick auf Frage 8, um die besonders vulnerable Gruppe gewaltbetroffener Frauen mit Behinderungen zu schützen? 3. Werden in den Fällen nach den Fragen 16 und 17 speziell auch die [spezifischen gesundheitlichen und medizinischen] Bedarfe von Frauen mit Behinderungen berücksichtigt und wenn ja, wie? |
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21 | AG 24 | KA „Entlastungspakete und Abwehrschirm“
25.10.22, BT-Drucksache 20/4172 https://dserver.bundestag.de/btd/20/041/2004172.pdf Antwort Bundesregierung: 18.11.22, BT-Drucksache 20/4526 https://dserver.bundestag.de/btd/20/045/2004526.pdf
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1. Beabsichtigt die Bundesregierung, auch eine Energiepreispauschale für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen einzuführen, die oft höhere Energiebedarfe aufgrund der Nutzung elektronisch betriebener Hilfsmittel haben? Wenn nein, warum nicht?
2. Welche Entlastungsmaßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zum Schutz der sozialen Infrastruktur (insbesondere Pflege-, Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen, Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderungen) zu unternehmen? 3. Sieht die Bundesregierung mit Blick auf die soziale Infrastruktur „weiteren Hilfebedarf“ und wird sie daher auch gemeinsam mit den Ländern über zusätzliche Maßnahmen beraten (vgl. Seite 5f. des Beschlusses zur Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 4. Oktober 2022 in Berlin; https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/besprechung-des-bundeskanzlers-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-am-4-oktober-2022-in-berlin-2131782)? 4. Beabsichtigt die Bundesregierung den Vorschlag der Expertenkommission Gas/Wärme umzusetzen, einen Hilfsfonds für soziale Dienstleister einzurichten? (s. Zwischenbericht der Kommission, Seite 8, https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/expertinnen-kommission-gas-und-waerme.pdf?__blob=publicationFile&v=24) Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht? |
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22 | AG 14 | KA „Umsetzung der Nationalen Weiterbildungsstrategie und Rahmenbedingungen für digitale Weiterbildung in Deutschland“
29.11.22, BT-Drucksache 20/4663 https://dserver.bundestag.de/btd/20/046/2004663.pdf Antwort Bundesregierung: 06.01.23, BT-Drucksache 20/5146 |
1. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung den in der NWS formulierten Auftrag an das BMAS und die BA umgesetzt, zu prüfen, welche Anreizmöglichkeiten für inklusive bzw. barrierefreie Weiterbildungsstrukturen in der geförderten Weiterbildung geschaffen werden können, und welche entsprechenden Maßnahmen sollen auch Teil der Fortschreibung der NWS werden?
2. Wie plant die Bundesregierung, Hürden für die Nutzung von Online-Angeboten hinsichtlich der Bedenken bezüglich des Datenschutzes, unzureichenden Fremdsprachenkenntnisse, ungenügender Netzabdeckung und fehlender Barrierefreiheit abzubauen? |
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23 | AG 2 | KA „Zivilschutz und zivile Verteidigung in Deutschland“
23.11.22, BT-Drucksache 20/4592 https://dserver.bundestag.de/btd/20/045/2004592.pdf Antwort Bundesregierung: 27.12.22, BT-Drucksache 20/5112 https://dserver.bundestag.de/btd/20/051/2005112.pdf
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1. Bis wann ist mit der vollen Einsatz- und Funktionsfähigkeit des im August 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Cell Broadcast zu rechnen, welche Haushaltsmittel stellt die Bundesregierung dafür bereit, und wie berücksichtigt die Bundesregierung bei der technologischen Umsetzung Gesichtspunkte der Barrierefreiheit (Unterstützung durch einen lauten Ton/ Vibrationen beim Eingang einer Warnmeldung)?
2. Wie lautet das Ergebnis der von der Bundesinnenministerin angekündigten Prüfung der in Deutschland vorhandenen Schutzräume (Welt am Sonntag vom 10.04.2022), wie viele dieser Schutzräume sind barrierefrei zugänglich und welche Neuerungen im Schutzraumkonzept und konkreten Investitionen in die Schutzraumausstattung plant die Bundesregierung bis 2025? 3. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, mit Blick auf Artikel 11 der UN-BRK, der Deutschland dazu verpflichtet, in Gefahrensituationen ebenso die Sicherheit von Menschen mit Beeinträchtigungen zu gewährleisten und mit Blick auf die Konzeptstudie der Zivilschutzreserve des Bundes (Labor 5000, Mai 2021) zur Betreuung im Zivilschutz, nach der sich unter 5000 Betroffenen im Katastrophenfall, 475 Menschen mit einer Schwerbehinderung (Grad der Behinderung über 50%) befinden, um den nötigen Ansprüchen dieser demographisch großen Gruppe in Hinblick auf Barrierefreiheit, Komfort, Orientierung und medizinische Betreuung bei einer möglichen Evakuierungs- und Notunterbringungssituation gerecht zu werden? |
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24 | AG 24 | AT „Wärmewende versorgungssicher, nachhaltig und sozial gestalten“
29.11.22, BT-Drucksache 20/4675 https://dserver.bundestag.de/btd/20/046/2004675.pdf Beschlussempfehlung und Bericht Ausschuss für Klimaschutz und Energie: 24.04.23, BT-Drucksache 20/6521 |
1. die soziale Verträglichkeit sicher zu stellen, um Menschen mit geringem Einkommen oder Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen mit hohen Energiebedarfen vor finanzieller Überforderung zu schützen.
2. gemeinsam mit Ländern und Kommunen Förderprogramme insbesondere dort zu schaffen, wo kein privates Kapital für die Heizungsumrüstung vorhanden ist, wie bei Pflegeheimen, öffentlichen Krankenhäusern, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Kitas, Schulen, Sportstätten, Vereinen, Jugendherbergen und kommunalen Einrichtungen, soweit die von der Bundesregierung bislang ergriffenen und geplanten Maßnahmen hier noch Lücken lassen. |
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25 | AG 9 / THB | PP „Barrieren abbauen – Bewusstsein schaffen – Teilhabe sichern
10 Punkte für einen inklusiven Sozialraum“ 08.11.22 https://www.cducsu.de/sites/default/files/2022-11/PP%20Barrierefreiheit%20neu.pdf |
Positionspapier der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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26 | AG9 / THB | AT „Mehr Tempo für Barrierefreiheit und inklusiven Sozialraum“
29.11.22, BT-Drs. 20/4676 Drucksache 20/4676 (bundestag.de) Beschlussempfehlung und Bericht Ausschuss für Arbeit und Soziales: 17.11.23, BT-Drucksache 20/9415 |
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27 | AG 24 | EA zum „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften“
14.12.22, BT-Drucksache 20/4913 https://dserver.bundestag.de/btd/20/049/2004913.pdf Beratungsstand: abgelehnt |
1. die Anwendung der Gaspreisbremse auf Flüssiggas auszuweiten und eine unbürokratische Entlastung für Haushalte, die mit Pellets und Öl heizen, sowie für Betriebe und auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, die diese Brennstoffe nutzen, zu schaffen.
2. die Härtefallfonds für kleine und mittlere Unternehmen, für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Rehakliniken, Sportvereine, kulturelle Einrichtungen, soziale Dienstleister und weitere schnell und unbürokratisch umzusetzen und dabei für Krankenhäuser auf ein bedarfsgerechtes, angemessenes Verhältnis zwischen dem Ausgleich von direkten und indirekten Energiekostensteigerungen zu achten. Insbesondere müssen die Kriterien für die Inanspruchnahme so ausgestaltet werden, dass keine unterstützungsbedürftigen Betriebe ausgeschlossen werden. Bis zur rückwirkenden Anrechnung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 im März braucht es eine wirksame „Härtefallbrücke“; 3. rechtssicher klarzustellen, dass auch kommunale Verbräuche jenseits von Kindertagesstätten und Bildungseinrichtungen von den Entlastungen erfasst werden und beim Hilfsfonds für soziale Dienstleister auch die Kostensteigerungen des Winters 2022/23 bis April 2024 zu berücksichtigen, soweit diese nicht von der Gaspreisbremse und Vergütungsanpassungen abgedeckt werden; 4. entsprechend der Vorschläge der Expertenkommission Gas und Wärme darauf hinzuwirken, dass die sozialen Einrichtungen und Dienste in Kostenträgerschaft von Ländern und Kommunen, insbesondere der Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe, genauso von einem Härtefallfonds geschützt werden wie die entsprechenden Einrichtungen und Dienste in Bundeszuständigkeit und insoweit keine Lücken entstehen. Zudem sind Hochschulen bedarfsgerecht und analog zu außeruniversitären Forschungseinrichtungen in die Härtefallregelung der Strom- und Gaspreisbremse aufzunehmen; |
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28 | AG 24 | EA zum „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen“
14.12.22, BT-Drucksache 20/4918 https://dserver.bundestag.de/btd/20/049/2004918.pdf Beratungsstand: abgelehnt |
1. Die Härtefallfonds für kleine und mittlere Unternehmen, Krankenhäuser, Pflege-einrichtungen und Rehakliniken, Sportvereine, kulturelle Einrichtungen, soziale Dienstleister und weitere schnell, länderübergreifend einheitlich und unbürokratisch umzusetzen und dabei für Krankenhäuser auf ein bedarfsgerechtes, angemessenes Verhältnis zwischen dem Ausgleich von direkten und indirekten Energiekostensteigerungen zu achten sowie beim Hilfsfonds für soziale Dienstleister auch die Kostensteigerungen des Winters 2022/2023 bis April 2024 zu berücksichtigen, soweit diese nicht von der Strompreisbremse und Vergütungsanpassungen abgedeckt werden. Insbesondere müssen die Kriterien für die Inanspruchnahme so ausgestaltet werden, dass keine unterstützungsbedürftigen Betriebe ausgeschlossen werden. Bis zur rückwirkenden Anrechnung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 im März 2023 braucht es eine wirksame „Härtefallbrücke“. Zudem sind Hochschulen bedarfsgerecht und analog zu außeruniversitären Forschungseinrichtungen in die Härtefallregelung aufzunehmen; | |
29 | AG 8 | KA „Maßnahmen der Bundesregierung zum Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“
21.12.22, BT-Drucksache 20/5018 https://dserver.bundestag.de/btd/20/050/2005018.pdf Antwort Bundesregierung: 04.01.23, BT-Drucksache 20/5132 |
1. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, dass der Gesichtspunkt der Barrierefreiheit bei der Verausgabung von Mitteln aus dem Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau und dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau flächendeckend umgesetzt wird?
2. Welche konkreten Überlegungen gibt es mit Blick auf die Sicherung des Bedarfs an Fachkräften, insbesondere Schulhelfern zur Unterstützung der schulischen Inklusion von Grundschulkindern mit Behinderungen? |
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30 | AG 22 | KA „Digitalpolitische Bilanz des ersten Jahres der von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gebildeten Bundesregierung“
03.01.23, BT-Drucksache 20/5060 https://dserver.bundestag.de/btd/20/050/2005060.pdf Antwort Bundesregierung: 31.01.23, BT-Drucksache 20/5475 |
1. Wird der Entwurf des Onlinezugangsgesetzes auch Regelungen zur Barrierefreiheit der entsprechenden Verwaltungsdienstleistungen enthalten? Wenn ja, welche? Wie stimmt sich in diesem Bereich die Bundesregierung mit Ländern und Kommunen ab?
2. Über welche Merkmale wird nach aktuellem Stand der digitale Teilhabeausweis (Nachfolger des Schwerbehindertenausweises, Koalitionsvertrag S. 78) verfügen, und wie soll dessen barrierefreie Nutzung und Anwendung sichergestellt werden? 3. Welche Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung ergriffen, um die digitalen Kompetenzen und die digitale Infrastruktur für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern? |
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31 | AG 14 | KA „Stärkung der beruflichen Bildung“
13.01.23, BT-Drucksache 20/5449 https://dserver.bundestag.de/btd/20/054/2005449.pdf Antwort Bundesregierung: 15.02.23, BT-Drucksache 20/5677 https://dserver.bundestag.de/btd/20/056/2005677.pdf
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22. Welche Maßnahmen und Initiativen hat die Bundesregierung im Jahr 2022 ergriffen, um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Angeboten der beruflichen Bildung zu verbessern?
23. Ist die Verbesserung des Zugangs von Menschen mit Behinderungen zur beruflichen Bildung Thema in der fortgeschriebenen Allianz für Aus- und Weiterbildung bzw. in der fortgeschriebenen Nationalen Weiterbildungsstrategie? Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung hier konkret? 24. Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag (Seite 79) umsetzen, das Budget für Ausbildung zu stärken? 25. Gibt es Pläne der Bundesregierung, die Rolle der Berufsbildungswerke als außerbetriebliche Ausbildungsbetriebe zu stärken? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen? 26. Plant die Bundesregierung, Fördermittel für den verbesserten Zugang von Auszubildenden mit Behinderungen zu barrierefreien digitalen Bildungsangeboten bereitzustellen? Wenn ja, welche? |
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32 | AG13 | KA „Evaluierung der Freistellungsverordnung“
17.03.23, BT-Drucksache 20/6082 https://dserver.bundestag.de/btd/20/060/2006082.pdf Antwort Bundesregierung 31.03.23, BT-Drucksache 20/6277 https://dserver.bundestag.de/btd/20/062/2006277.pdf
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In Deutschland leisten soziale und ehrenamtliche Fahrdienste nach Ansicht der Fragesteller seit langem einen wichtigen Beitrag für die Unterstützung, Mobilität und damit die gesellschaftliche Teilhabe von älteren und kranken Personen sowie von Menschen mit Behinderung. Fahrdienste ermöglichen zum Beispiel Arztbesuche, das Erledigen von Einkäufen oder einen Ausflug.
Soziale Fahrdienste werden meist durch Wohlfahrtsverbände (vgl. u.a. das Deutsche Rote Kreuz, die Caritas und die Malteser) angeboten (vgl.: www.drk.de/hilfe-in-deutschland/behindertenhilfe/fahrdienst-fuer-menschen-mit-behinderungen/, www.caritas.de/ehrenamt/fahrdienst-fuer-senioren/130073/ und www.malteser.de/fahrdienst.html). Bei den ehrenamtlichen Fahrdiensten handelt es sich in der Regel um Privatpersonen, die Fahrdienste anbieten, während Städte, Kommunen oder Vereine hierfür Fahrzeuge anschaffen (vgl.: www.drk.de/hilfe-in-deutschland/senioren/mobilitaet/fahrdienst/). Ehrenamtliche Fahrdienste sind vor allem für Fahrten im Nahbereich in ländlich geprägten Regionen konzeptioniert, da insbesondere in diesen Gegenden ein ausreichend ausgebauter öffentlicher Personennahverkehr nicht vorzufinden ist. Oft übernehmen Verwandte oder Freunde privat Fahrdienste. Für Betroffene, die nur über wenig soziale Kontakte verfügen, sind ehrenamtlich organisierte Fahrdienste jedoch elementar dafür, Teilhabe in Bildung, Arbeit, Gesellschaft, Ehrenamt und damit am Leben zu gewährleisten. 9. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung ehrenamtlicher und sozialer Fahrdienste für die Mobilität von Menschen mit körperlichen und/oder Sinnes-Behinderungen (oder vorübergehenden -Erkrankungen), insbesondere im ländlich geprägten Raum, außerhalb von Ballungszentren? NEU: In welchem Umfang sollen Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden? Über welche Institutionen sollen diese Mittel verrechnet, und damit ein möglichst unbürokratisches Angebot zugunsten Betroffener im Bereich ehrenamtlicher und sozialer Fahrdienste garantiert werden? |
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33 | AG 6 | KA „Auswirkungen des MDK-Reformgesetzes und des neuen Vertrags für Ambulantes Operieren 2023 auf die Gesundheitsversorgung in Deutschland“
23.03.23, BT-Drucksache 20/6135 https://dserver.bundestag.de/btd/20/061/2006135.pdf Antwort Bundesregierung: 11.04.23, BT-Drucksache 20/6356 |
3. Welche Auswirkungen wird die Entwicklung der Krankheitslast ab 2023 und in 15 Jahren auf die Zahl der Menschen mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung nach Einschätzung der Bundesregierung haben?
6. Wie schätzt die Bundesregierung die verfügbaren Kapazitäten einer auch barrierefrei zugänglichen ambulanten Versorgung ein vor dem Hintergrund, dass nach dem Anfang 2021 erschienenen Dritten Teilhabebericht der Bundesregierung nur jede fünfte Arztpraxis in Deutschland barrierefrei zugänglich ist (https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a125-21-teilhabebericht.html) und welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um diese Situation zu verbessern? |
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34 | AG 9 | EA „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
https://dserver.bundestag.de/btd/20/064/2006444.pdf Beratungsstand: abgelehnt |
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35 | AG 3 | AT „Stillstand überwinden – Nachhaltiges Wachstum stärken“
25.04.23, BT-Drucksache 20/6542 https://dserver.bundestag.de/btd/20/065/2006542.pdf Beschlussempfehlung und Bericht Wirtschaftsausschuss: 21.06.23, BT-Drucksache 20/7401 |
II. Daher fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf,
1) das Arbeitskräftepotenzial voll auszuschöpfen und in diesem Sinne c) bei der Gewinnung von Arbeits- und Fachkräften auch das Potential von Menschen mit Behinderungen und deren Integration auf den Ausbildungs- und den ersten Arbeitsmarkt in den Blick zu nehmen und dazu die im Antrag der Fraktion der CDU/CSU „Potentiale nutzen – Inklusive Arbeitswelt stärken“ (BT-Drs. 20/1013) geforderten Maßnahmen umzusetzen, insbesondere bestehende Unterstützungs- und Beratungsangebote für Unternehmen und Betriebe bekannter zu machen, praxisnah weiterzuentwickeln und bürokratische Hürden abzubauen; |
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36 | AG 22 | KA „Barrierefreiheit der digitalen Angebote des Bundes“
08.05.23, BT-Drucksache 20/6689 https://dserver.bundestag.de/btd/20/066/2006689.pdf Antwort Bundesregierung: 20.06.23, BT-Drucksache 20/7344 https://dserver.bundestag.de/btd/20/073/2007344.pdf
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Durch barrierefreie digitale Angebote kann allen Menschen eine selbstbestimmte Teilhabe am Leben ermöglicht werden. Technologischer Fortschritt bedeutet auch enorme Chancen für den Alltag von Menschen mit Behinderungen. Dies betrifft insbesondere staatlich angebotene Leistungen. Die in Deutschland seit März 2009 als geltendes Recht im Rang eines Bundesgesetzes zu beachtende UN-Behindertenrechtskonvention (BGBl. II 2008, S. 1419; Bekanntmachung des Inkrafttretens BGBl. II 2009, S. 818) verpflichtet dazu, alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu und eine selbstbestimmte Teilhabe an allen modernen Informations- und Kommunikationstechnologien sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die elektronisch bereitgestellt werden oder zur Nutzung offenstehen, zu ermöglichen sowie vorhandene Zugangshindernisse und -barrieren zu beseitigen (Art. 4 lit. a i.V.m. Art. 9 Abs. 1 UN-BRK). Außerdem verbietet es Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, Menschen wegen ihrer Behinderung zu benachteiligen. Mehr digitale Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen soll zudem mit der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Richtlinie 2016/2102) erreicht werden. In Umsetzung dieser Richtlinie ist noch unter der letzten CDU/CSU-geführten Regierungskoalition durch Regelungen im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und in der 2019 neu angepassten BITV 2.0, der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), festgelegt worden, wann öffentliche Stellen des Bundes was digital barrierefrei gestalten müssen. Aus diesen – und vielen weiteren – Gründen, ist die CDU/CSU-Bundestagsfraktion überzeugt, dass es noch mehr Tempo bedarf, um die digitalen Angebote der Bundesregierung barrierefrei und verständlich auszugestalten. Derzeit befindet sich der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes des Bundesministeriums des Innern und für Heimat in der Ressortabstimmung, in den auch das Thema Barrierefreiheit Eingang gefunden hat, was in der Verbändebeteiligung zwar einerseits begrüßt, andererseits aber u.a. vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband und dem Ausschuss für barrierefreie Informationstechnik als noch nicht ausreichend betrachtet wird (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/stellungnahmen/ozg/stellungnahme_bfit.pdf?__blob=publicationFile&v=3 und https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/stellungnahmen/ozg/stellungnahme_dbsv.pdf?__blob=publicationFile&v=2).Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, etc.) betreiben das Bundeskanzleramt und seine nachgeordneten Behörden (bitte auflisten)? a) Welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? 2. Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, etc.) betreibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und seine nachgeordneten Behörden (bitte separat auflisten)? a) Welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? 3. Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, etc.) betreibt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und seine nachgeordneten Behörden (bitte separat auflisten)? a) Welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? 4. Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, etc.) betreibt das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) und seine nachgeordneten Behörden (bitte separat auflisten)? a) Welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? 5. Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, etc.) betreibt Auswärtige Amt (AA) und seine nachgeordneten Behörden (bitte separat auflisten)? a) Welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? 1. Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, etc.) betreibt das Bundesministerium der Justiz (BMJ) und seine nachgeordneten Behörden (bitte separat auflisten)? a) Welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? 2. Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, etc.) betreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und seine nachgeordneten Behörden (bitte separat auflisten)? a) Welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? 3. Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, etc.) betreibt das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und seine nachgeordneten Behörden (bitte separat auflisten)? a) Welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? 4. Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, etc.) betreibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und seine nachgeordneten Behörden (bitte separat auflisten)? a) Welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote sind in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? 5. Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, etc.) betreibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und seine nachgeordneten Behörden (bitte separat auflisten)? a) Welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote sind in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? 6. Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, etc.) betreibt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und seine nachgeordneten Behörden (bitte separat auflisten)? a) Welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? 7. Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, etc.) betreibt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und seine nachgeordneten Behörden (bitte separat auflisten)? a) Welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? 8. Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, etc.) betreibt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und seine nachgeordneten Behörden (bitte separat auflisten)? a) Welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote sind in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? 9. Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, etc.) betreibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und seine nachgeordneten Behörden (bitte separat auflisten)? a) Welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? 10. Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, etc.) betreibt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und seine nachgeordneten Behörden (bitte separat auflisten)? a) Welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote sind in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? 11. Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, etc.) betreibt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und seine nachgeordneten Behörden (bitte separat auflisten)? a) Welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? 12. Wie viele Stellen für IT-Fachkräfte gibt es in der Bundesregierung und wie viele Stellen davon sind mit Menschen mit Behinderung besetzt (bitte nach Bundesministerien und ihren nachgeordneten Behörden getrennt auflisten)? 13. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die gesamte Nutzung von digitalen Verwaltungsleistungen von der Antragsstellung bis zur Bescheiderteilung, einschließlich der Suchfunktion, dem Antragsassistenten und der Nutzerkonten, nutzerfreundlich und barrierefrei gestaltet wird? 14. Wie will die Bundesregierung einen einheitlichen Standard für die digitale Barrierefreiheit aller OZG-Angebote und -Leistungen auf Ebene des Bundes, der Länder und Kommunen sicherstellen und der Vorgabe des neu vorgesehenen § 1a Abs. 2 OZG Genüge tun, einen barriere- und medienbruchfreien Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen aller Verwaltungsträger sicherzustellen? 15. Wie wird die Bundesregierung gleichzeitig verhindern, dass alle Verwaltungsleistungen über einen gemeinsamen Portalverbund zur Verfügung gestellt werden, die konkrete Ausgestaltung der Barrierefreiheit aber je nach Landesgesetz ausgelegt wird? 16. Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, in § 7 Absatz 1 und Absatz 2 OZG-Referentenentwurf (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/ozg/ozg-aenderung.pdf;jsessionid=D5FA2833D6F844AF86B09701E3D63314.2_cid295?__blob=publicationFile&v=4) die einschränkende Formulierung „die dem übergreifenden informationstechnischen Zugang zum Portalverbund dienen“ zu streichen? 17. Sieht die Bundesregierung einen Anpassungsbedarf der Regelung des § 7 Abs. 1 und Abs. 2 OZG, um eine umfassende Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit sicherzustellen? a) Wenn ja, welchen? b) Wenn nein, warum nicht? 18. Wie bewertet die Bundesregierung die u.a. vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband in Bezug auf §7 OZG-ÄndG vertretene Forderung, dass die Barrierefreiheit auch für alle IT-Komponenten und die Nutzerfreundlichkeit auch für alle elektronischen Verwaltungsleistungen gelten muss? Plant die Bundesregierung eine Ergänzung des § 12 OZG dahingehend, dass auch die Verwirklichung von Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit in die regelmäßige Evaluierung einzubeziehen ist? 19. Welche Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismen plant die Bundesregierung, damit Bürgerinnen und Bürger ihr Recht auf den barrierefreien Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen durchsetzen können? 20. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um Menschen mit Beeinträchtigungen und ihre Organisationen sowie Beratungsstellen für barrierefreie IT frühzeitig in die Entwicklung von digitalen Verwaltungsleistungen mit einzubeziehen? 21. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, die FITKO zu beauftragen, die öffentlichen Stellen von Bund, Ländern und Kommunen bei der Verwirklichung von Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit nach dem Onlinezugangsgesetz zu beraten und zu unterstützen? 22. Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Umsetzung der Vorgaben nach §§ 12a ff. BGG bzw. der BITV 2.0 für die Einrichtung barrierefreier Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes? Welche Erkenntnisse haben sich diesbezüglich aus der Evaluation des BGG ergeben? 23. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die BITV 2.0 vom 12. September 2011 (BGBl. I S. 1843) in ihrer jeweils aktuellen Fassung als einheitlicher Maßstab für alle OZG-Leistungen von Bund, Ländern und Kommunen Anwendung findet? 24. Plant die Bundesregierung in § 4 E-Government-Gesetz (EGovG) eine Klarstellung, dass die BITV 2.0 vom 12. September 2011 (BGBl. I S. 1843) in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten ist? Wenn nein, warum nicht? 25. Sieht die Bundesregierung einen Anpassungsbedarf in § 16 EGovG, um die Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit elektronischer Bezahlverfahren nach § 4 EGovG sicherzustellen? 26. Plant die Bundesregierung die Aufnahme von § 1a Abs. 2, § 2 Abs. 8 und § 7 OZG sowie § 4 Abs. 1 und § 16 EGovG in die enumerative Aufzählung in § 15 Abs. 1 Nr. 2 BGG zeitgleich mit der Novellierung des Onlinezugangsgesetzes vorzunehmen? 27. Plant die Bundesregierung, in § 18 des Personalausweisgesetzes eine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit aufzunehmen? Wenn nein, warum nicht? 28. Plant die Bundesregierung, eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit in § 12 des eID-Karte-Gesetzes aufzunehmen? Wenn nein, warum nicht? 29. Plant die Bundesregierung, eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit in § 78 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes aufzunehmen? Wenn nein, warum nicht?
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37 | AG 14 | AT „Bildung first – Bedenken second“
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10. (gestrichen: ein) Förder- und Forschungsprogramme zur Digitalisierung und zum Einsatz von digitalen Medien für eine verstärkte Befähigung (gestrichen: Teilhabe) von Kindern (gestrichen: Menschen) mit Behinderungen als Grundlage zur Teilhabe am Arbeitsmarkt aufzulegen und dabei auch die Vermittlung digitaler Kompetenzen von Auszubildenden mit Behinderungen und deren Ausbilderinnen und Ausbilder zu fördern; | |
38 | AG 18 | KA „Auswirkungen geplanter Mittelkürzungen bei der Finanzierung der Freiwilligendienste auch im Sport“
05.06.23, BT-Drucksache 20/7107 https://dserver.bundestag.de/btd/20/071/2007107.pdf Antwort Bundesregierung: 19.06.23, BT-Drucksache 20/7331 |
7. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Zahl von Menschen mit einer Behinderung, die in einem Freiwilligendienst, speziell aber in Sportvereinen, ehrenamtlich tätig sind? Hat sie geprüft, welche Auswirkungen die Kürzungen speziell für diese Personengruppe hätten?
15. Wie rechtfertigt die Bundesregierung mögliche Kürzungen mit Blick auf die wichtige Rolle der Sportvereine bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen? |
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39 | AG 9 | KA „Bestandsaufnahme der Situation von Flüchtlingen im deutschen Arbeitsmarkt“ |
50. Wie viele Menschen aus den einzelnen Clustern A,B,C und D sind Menschen mit Behinderungen?
51. Durch welche einzelnen Maßnahmen bekommen geflüchtete Menschen mit Behinderungen eine besondere Unterstützung? 52. Wie werden die Menschen mit Behinderungen auf die besonderen Unterstützungsangebote hingewiesen, und ist sichergestellt, dass diese Informationsangebote in allen Fällen barrierefrei sind? |
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40 | AG 13 | KA „Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur II“
08.06.23, BT-Drucksache 20/7144 https://dserver.bundestag.de/btd/20/071/2007144.pdf Antwort Bundesregierung: 22.06.23, BT-Drucksache 20/7425 |
35. Was hat die Bundesregierung bisher in der 20. Legislaturperiode unternommen, um den barrierefreien Zugang zu Ladeinfrastruktur/Ladesäulen zu gewährleisten und welche weiteren Schritte sind hier von der Bundesregierung geplant? Inwieweit wird hier auch der Sachverstand der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen mit einbezogen? | |
41 | AG 13 / THB | AT „Mobilität im öffentlichen Personennahverkehr und Schienenpersonennahverkehr für alle gestalten – Barrierefreiheit sichern“
14.06.23, BT-Drs. 20/7190 Beschlussempfehlung und Bericht Verkehrsausschuss: 04.12.23, BT-Drucksache 20/9611 |
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42 | AG 20
/ THB |
PP „Tourismus stärken und Chancen nutzen“
20.06.23 |
Positionspapier der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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43 | AG 20 | AT „Reisen und Kulturerlebnissegenuss für alle möglich machen – Barrierefreiheit als Qualitätsstandard verankern“
04.07.23, BT-Drucksache 20/7590 https://dserver.bundestag.de/btd/20/075/2007590.pdf Beschlussempfehlung und Bericht Ausschuss für Tourismus 01.11.23, BT-Drucksache 20/8972 |
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Wer vom Gipfel des Feldbergs im südlichen Schwarzwald eine spektakuläre Aussicht genießen will, kann dies als Rollstuhlfahrer in einer der 8er-Kabinen der Feldbergbahn aus 1493 Metern Höhe auch barrierefrei tun. Sowohl die Feldbergbahn als auch der dortige Feldbergturm sind mit dem Siegel „Reisen für alle“ zertifiziert1. „Reisen für Alle“ baut auf einem Förderprojekt des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft (2011 – 2014) auf, in dem in enger Abstimmung mit Behindertenverbänden, der Tourismuswirtschaft und den Bundesländern Standards für ein einheitliches Kennzeichnungs- und Zertifizierungssystem für barrierefreie Reiseangebote entwickelt wurde. Seit 2019 ist die „Reisen für alle“-Datenbank auch in das Online-Informationsangebot der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) integriert. „Reisen für Alle“ ist für Angebote entlang der gesamten touristischen Leistungskette geeignet, z.B. Tourist-Informationen, Beförderungsmittel, Übernachtungsbetriebe, kulturelle Einrichtungen, Rad- und Wanderwege sowie Orte und Regionen. Damit können Gäste verlässliche Informationen erhalten, die durch ausgebildete Erheber erfasst und mit klaren Qualitätskriterien bewertet werden. Die Kennzeichnung ist drei Jahre gültig und kann verlängert werden. Seit Projektstart wurden rund 3.000 Angebote und Einrichtungen erhoben, davon sind etwa 40 % Gastgeber. Derzeit gibt es ca. 2.500 nach „Reisen für Alle“ zertifizierte Anbieter und Betriebe in Deutschland (Stand: Oktober 2021 – diese Zahl ist angesichts mehrerer Hunderttausend Leistungsträger sehr gering). Die dafür anfallenden Kosten werden in vielen Bundesländern teilweise oder ganz gefördert (z.B. über staatlich finanzierte Tourismusvermarktungs-Organisationen). Die geringe Nutzung des Systems ist ein Anzeichen dafür, dass die Kriterien überarbeitet und praxisgerechter gestaltet werden müssen, so dass die Anbieter und Betriebe möglichst mit wenig Aufwand feststellen und Angaben darüber machen können, ob bzw. in welchem Umfang ihre Angebote barrierefreien Standards genügen. Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung für die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Reisen und Urlaub, aber auch damit einhergehende Kulturangebote, sind ein wichtiges Element dieser Teilhabe. Nicht zuletzt ist dies auch ein Auftrag aus Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention. Es ist wichtig, dass konkrete Vorschläge zur Umsetzung dieses Artikels im Tourismus- und Kulturbereich erarbeitet werden. Deutschland als Vertragsstaat trifft hier die völkerrechtliche Verpflichtung, das Recht von Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen, anzuerkennen und alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung Zugang zu Orten kultureller Darbietungen oder Dienstleistungen wie Theatern, Museen, Kinos, Bibliotheken und Tourismusdiensten, sowie, so weit wie möglich, zu Denkmälern und Stätten von nationaler kultureller Bedeutung haben. Für fast 60 Prozent der inländischen Touristen sind kulturtouristische Angebote besonders wichtig, und auch bei ausländischen Gästen belegt Deutschland im europäischen Vergleich den ersten Platz als Kulturreiseziel. Die CDU/CSU-Fraktion fordert, dass nimmt diese Verpflichtung sehr ernst. Barrierefreiheit muss zu einem Qualitätsmerkmal des Deutschlandtourismus bei Reisezielen und Kulturstätten werden kann. Das betrifft sowohl den barrierefreien baulichen Zugang, als auch barrierefreie Teilnahme- und Mitwirkungsmöglichkeiten, z.B. im Bereich der Kommunikation. Barrierefreie Angebote nützen auch Familien mit kleinen Kindern und Kinderwagen, Personen mit vorübergehenden Mobilitätseinschränkungen und älteren Menschen, letztlich Allen. Sichtbare Leitsysteme, digitale Erklärungen, Gebärdensprache oder Leichte Sprache erleichtern den Zugang für alle Besucher. Barrierefreie Angebote sind zugleich aber auch Wegbereiter für Menschen mit Behinderungen, selbst im Tourismussektor beruflich tätig zu werden. Positive Beispiele wie Inklusionshotels, in denen Menschen mit ganz unterschiedlichen Behinderungen bereits erfolgreich an der Rezeption, im Zimmerservice oder als Koch tätig sind, können als Vorbild dienen und auch anderen Betrieben im Tourismus- und Kultursektor Mut machen, auf das Engagement von Beschäftigten mit einer Behinderung zu setzen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf, 1.eine langfristige Finanzierung des Zertifizierungs- und Kennzeichnungssystems „Reisen für Alle“ sicherzustellen, 2.in Zusammenarbeit mit den Bundesländern auf bundesweit einheitliche, für die Tourismuswirtschaft einfach handhabbare Kriterien des Kennzeichnungssystem „Reisen für alle“ hinzuwirken, 3.das Kennzeichnungssystem „Reisen für alle“ durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit und Hervorhebung von Leuchtturmprojekten stärker zu bewerben, um die Zahl der am Kennzeichnungssystem mitwirkenden Anbieter und Betriebe bis Ende 2025 zu verzehnfachen, 4.in Abstimmung mit Behindertenverbänden, der Tourismuswirtschaft, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und den Bundesländern Konzepte zu entwickeln, wie entlang der gesamten touristischen Leistungskette Barrierefreiheit zum Standard gemacht und fester Bestandteil von Tourismuskonzepten werden kann, 5.einen ressortübergreifenden Runden Tisch „Barrierefreier Reise- und Kulturerlebnissegenuss“ unter gemeinsamer Leitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der Beauftragten der Bundesregierung Staatsministerin für Kultur und Medien sowie der Einbindung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen einzurichten, 6.Patenschaften für barrierefreie Kulturstätten und -angebote über entsprechende Modellprojekte zu fördern, über die bereits vorbildlich barrierefrei agierende Anbieter wie das Deutsche Historische Museum ihre Expertise an andere entsprechende Einrichtungen weitergeben, 7.Barrierefreiheit von Kulturangeboten in Bundeseinrichtungen als Kriterium für zusätzliche Förderanreize zu etablieren; 8.im Rahmen der Fortschreibung der nationalen Tourismusstrategie dem barrierefreien Kulturtourismus, als Querschnittsthema den notwendigen Stellenwert zu geben; 9.Förderprogramme mit dem Schwerpunkt Digitalisierung stärker auf barrierefreie Angebote auszurichten; 10.sich dafür einzusetzen, dass das Thema Barrierefreiheit auch stärker in Ausbildungs- und Studiengänge integriert wird, 11.darauf hinzuwirken, dass sich mehr Städte und Regionen um eine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft „Leichter Reisen Barrierefreie Reiseziele in Deutschland“ bewerben. |
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44 | AG 6 | AT „Crossover-Lebendspenden auch in Deutschland etablieren und strukturelle Defizite für mehr Organspenden beseitigen“ | 3. Einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die rechtlichen Voraussetzungen für anonyme Crossover-Lebendspenden in Deutschland schafft und in diesem sicherzustellen, dass vor der Crossover-Lebendspende eine unabhängige, ergebnisoffene und qualifizierte, im Bedarfsfall auch barrierefreie, Beratung insbesondere über die medizinischen und psychischen Risiken ohne Beisein des jeweiligen Empfängers/des Empfängerpaares bzw. der jeweiligen Angehörigen erfolgt. Bestandteil dieser Beratung muss zudem eine intensive Prüfung sein, dass die Spende tatsächlich freiwillig erfolgt … Nicht einwilligungsfähige, geistig behinderte Personen mit einer geistigen Behinderung, die zugleich einwilligungsunfähig sind, sollen von der Spende ausgeschlossen sein.
5. In Abstimmung mit der Ärzteschaft, den Vertretern der beteiligten Transplantationskliniken und weiteren Beteiligten wie Organisationen von Menschen mit Behinderungen frühzeitig die Rahmenbedingungen für ein offizielles Lebendspenderegister, insbesondere mit dem notwendigen Datenpool und dem entsprechenden Algorithmus zur Analyse von „Matches“ umzusetzen. |
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45 | AG 19 | AT: Kultur ohne Barrieren barrierearm für alle zugänglich machen – Inklusion ist Handlungsauftrag
26.09.23, BT-Drucksache 20/8527 https://dserver.bundestag.de/btd/20/085/2008527.pdf Beschlussempfehlung und Bericht Ausschuss für Kultur und Medien: 23.10.23, BT-Drucksache 20/8982 |
Ein spontaner Besuch von Kulturorten wie Kinos, Museen oder Theatern oder Konzertveranstaltungen ist für viele Menschen in Deutschland selbstverständlich. Für Menschen mit Beeinträchtigungen aber nicht. Sie müssen sich vorher informieren, ob es barrierefreie Anreise-, Zugangs- und Vermittlungsmöglichkeiten gibt. Und selbst diese Informationen sind auch im 21. Jahrhundert oft nicht barrierefrei.
In der UN-Behindertenrechtskonvention werden die volle Teilhabe und Zugänglichkeit, das heißt auch Barrierefreiheit, und Teilhabe in allen Handlungsfeldern des menschlichen Lebensbereichen gefordert. Insbesondere Artikel 30 UN-BRK verweist auf die Zugänglichkeit von Kulturorten sowie auf die explizite Teilhabe von Künstlerinnen und Künstlern mit Beeinträchtigungen. Daraus ergibt sich ein politischer Handlungsauftrag. Eine Konzeption zur nationalen Umsetzung dieses Artikels im Kulturbereich gibt es aber bislang nicht. Im Kapitel „Inklusion“ (S. 78 ff.) des im Koalitionsvertrages von SPD, BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN und FDP wird zwar der Sport, aber nicht die Kultur erwähnt. Der Kulturteil selbst wiederum (S. 121 ff.) erwähnt „Barrierefreiheit“ lediglich als Zielvorgabe ohne größere Konkretisierungen. Und Auch im Eckpunktepapier „Bundesinitiative Barrierefreiheit“ der Bundesregierung aus November 2022, die die die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen im Bereich Mobilität, Wohnen, Gesundheit und Digitales bündeln und für Barrierefreiheit Bewusstsein schaffen soll, findet die Kultur keine Berücksichtigung. Keine Webseite von Kultureinrichtungen in Zuständigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ist in LeichterEinfacher Sprache zugänglich. Selbst der im Juni 2023 gestartete Kulturpass für 18-jährige ist nicht barrierefrei. Deutschland als Kulturnation sollte den Anspruch haben, das einzigartige und vielfältige Kulturangebot mindestensauch barrierearm zugänglich zu machen. Etwa zehn Prozent der Bevölkerung leben mit dauerhaften Einschränkungen, zahlreiche Menschen kommen temporär, z.B. durch hohes Alter oder Unfälle hinzu. Durch die sich verschärfende demographische Entwicklung steigt zudem die Dringlichkeit, sowohl baulich als auch inhaltlich-präsentativ tätig zu werden. Dabei profitieren von barrierearmen oder barrierefreien Kulturangeboten eben nicht nur Menschen mit Behinderungeneinträchtigungen, sondern alle in der Gesellschaft. Das gemeinsame Kulturerlebnis von Menschen mit und ohne Behinderung ist eine Bereicherung. Darüber hinaus sollte es ein grundsätzliches politisches und gesellschaftliches Anliegen sein, Menschen mit Beeinträchtigungen aktiv an Kulturangeboten teilhaben und auch mitwirken zu lassen. Nicht nur der technische, digitale Fortschritt, sondern auch das Engagement vieler im Kreativsektor tätigern und beschäftigtern Menschen bieten viele Chancen, die bisher noch zu wenig nicht genutzt weurden. Kultureinrichtungen wie Kinos, Theater oder Museen müssen in der Regel barrierefrei sein, aber vor allem bei unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden gibt es nach wie vor Barrieren für Menschen mit Beeinträchtigungen. Außerdem beschränkt sich die Barrierefreiheit oft nur auf die Zugänglichkeit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Darüber hinaus könnten viele Möglichkeiten der barrierearmen Vermittlung, wie z.B. Audioguides, Bodenleitsystemen, taktile, auditive oder elektronische Hilfsmittel noch stärker bei der Vermittlungsarbeit genutzt werden. So bieten z.B. zahlreiche Museen zwar auch Führungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen an. Anspruch und Ziel sollte allerdings sein, dass sich diese auch selbstständig in den Ausstellungshäusern bewegen können. Notwendig sind hierfür eine entsprechende Präsentation und begleitende Hilfsangebote (z.B. Tastbilder, eingesprochene Beschreibungen etc.). Im Bundesprojekt „Verbund Inklusion“ (2018-2022) erprobten sieben museale Einrichtungen systematisch, wie Inklusion in kulturellen Institutionen nachhaltig eingelöst und strukturell verankert werden kann. Die Ergebnisse sollten in weitere Fördermaßnahmen einfließen, um das Thema Inklusion auf möglichst viele Einrichtungen auszuweiten. Trotz der seit vielen Jahren im Filmförderungsgesetz (FFG) vorgeschriebenen Barrierefreiheit deutscher Produktionen gibt es auch in diesem Bereich Nachholbedarf bei der Erstellung von barrierefreien Filmen, aber auch der Möglichkeit, diese Filme z.B. auch digital via App zu konsumieren. Auch Informationen über barrierefreie Fassungen finden sich nur selten auf den Webseiten der Verleiher oder in den Presseheften. Viele Disponenten verfügen sehr oft nicht über entsprechende Informationen. Ziel politischer Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe sollte sein, dass Barrierefreiheit zu einem Qualitätsmerkmal bei Kultureinrichtungen wird. Das betrifft sowohl den barrierefreien baulichen Zugang, als auch barrierefreie Teilnahme- und Mitwirkungsmöglichkeiten. Barrierefreie Angebote nützen zum Beispiel auch Familien mit Kindern, Personen mit vorübergehenden Mobilitätseinschränkungen, älteren Menschen. Sichtbare Leitsysteme, digitale Erklärungen oder Leichte Sprache verbessern den Zugang und die Vermittlung für alle Besucher und Nutzer. Noch viel stärker als bisher sollte die sichtbare Teilhabe von Künstlerinnen und Künstlern mit Beeinträchtigungen als Bereicherung bei Kulturangeboten als solche verstanden und mitgedacht werden. Positive Beispiele gibt es – wie das inklusive Theater Thikwa aus Berlin mit Schauspielern mit und ohne Behinderung (Profil – Theater Thikwa Berlin Kreuzberg), das vom Land NRW geförderte Projekt „Alles Inklusiv“ des Theaters Münster (Alles Inklusiv (theater-muenster.com)), oder die Patsy & Michael Hull Foundation aus Osnabrück (Patsy & Michael Hull Foundation e.V. | Förderung kultureller, sportlicher und künstlerischer Aktivitäten mit dem Medium „Tanz“ (pm-foundation.de)), die seit vielen Jahren mit inklusiven Tanzmusicals begeistert oder die Nogat Singers aus Berlin-Neukölln, die erst jüngst prämiert wurden (www.lebenshilfe-berlin.de/de/aktuelles/meldungen/2023/Nogat-Singers-gewinnen-Preis-fuer-musikalische-Teilhabe.php). Aber es müssen mehr werden, um mehr Bewusstsein für die Fähigkeiten und Fertigkeiten von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Artikel 8 UN-BRK zu schaffen und diesen Menschen auch zu helfen, durch ihre künstlerischen Erfolge mehr Selbstbewusstsein für ihre gesellschaftliche Teilhabe insgesamt zu erlangen. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf: 1. den Umsetzungsstand des die im Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention enthaltenen bei den Maßnahmen im Bereich Kultur umzusetzen, ggf. zu evaluieren und auf den Prüfstand zu stellen und um neue Maßnahmen fortzuschreiben eine Konzeption zur nationalen Umsetzung von Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention im öffentlichen Kulturbereich zu erarbeiten; 2. unter Beteiligung der Organisationen von Menschen mit Behinderungen einen barrierefrei zugänglichen Katalog zu erarbeiten, in dem alle barrierearmen und barrierefreien Angebote von Bundeskultureinrichtungen anhand eines nachvollziehbaren Kriterienkatalogs aufgeführt sind und fortlaufend aktualisiert werden; 3. unter der Beteiligung der Organisationen von Menschen mit Behinderungen einen Leitfaden für die barrierefreie Durchführung von Kulturveranstaltungen, vom Museumsvortrag bis zum Großkonzert, aufzulegen; 4. mit geeigneten Förderinstrumenten Barrierefreiheit als Qualitätskriterium zum Standard bei Bundeskultureinrichtungen zu machen; 5. den Kulturpass für 18-jährige umgehend barrierefrei anzubieten; 6. die Förderung von Inklusion bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien nicht auf Modellprojekte zu beschränken, sondern als dauerhafte Aufgabe wahrzunehmen, um das Angebot inklusiver Kulturangebote zu verbreitern und hierzu auch die bundesweite Förderung mit Förderprogrammen der Länder und Kommunen zu synchronisieren; 7. einen ressortübergreifenden Runden Tisch „Barrierefreie Reise- und Kulturerlebnisse“ unter gemeinsamer Leitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie der Einbindung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen einzurichten; 8. Patenschaften für barrierefreie Kulturstätten und -angebote über entsprechende Modellprojekte zu fördern, über die bereits vorbildlich barrierefrei und inklusiv agierende Anbieter wie das Deutsche Historische Museum oder das Theater Thikwa ihre Expertise an andere entsprechende Einrichtungen weitergeben und sich auf diesem Weg Netzwerke bilden; 8. Barrierefreiheit von Kulturangeboten in Bundeseinrichtungen als Kriterium für zusätzliche Förderanreize zu etablieren; 9. bei der Reform des Filmförderungsgesetzes im Austausch mit den relevanten Verbänden und Menschen mit Behinderungen zu prüfen, ob bestehende Regelungen zur Barrierefreiheit wirksamer ausgestaltet und ausgeweitet werden können; 10. noch mehr Förderanreize zu schaffen, damit Museen und Theater ihr Angebot an audiodeskriptiven Vorstellungen erweitern und dafür regelmäßige Personalschulungen durchführen können; 11. bei der Reform des Filmfördergesetzes sicherzustellen, dass es analog im Kinosaal wie digital via App barrierefreie Filmfassungen gibt 12. eine Förderung der Website „Kino für alle“ durch die Filmförderanstalt dauerhaft sicherzustellen 13. im engen Zusammenwirken mit dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung Menschen mit Beeinträchtigungen stärker in Entscheidungsprozesse einzubinden und zu öffentlich finanzierten Veranstaltungen einzuladen; 14. die Voraussetzungen zu schaffen, damit Kultureinrichtungen sich auf ihren Webseiten an den Standards der W3C Web Accessibility Initiative (WAI) orientieren und besondere Bedürfnisse mitdenken. Das umfasst Aspekte wie Kontrast und Aufbau der Seite, Bedienbarkeit nur mit der Tastatur oder das Angebot der Leichten Sprache. Eine Ausweitung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes sollte dahingehend überprüft werden. 15. bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen wie dem „Tag der Offenen Tür der Bundesregierung“ „Tag der offenen Tür der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien“ auch Künstlerinnen und Künstler und andere Kulturschaffende mit Behinderung als aktive Akteure einzubinden; 16. Die in der „Bundesinitiative Barrierefreiheit – Deutschland wird barrierefrei“ um den Bereich Kultur zu erweitern konkrete Anliegen aus der Kulturbranche einzubringen. |
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46 | AG 22 | KA „Smart-eID“
19.10.23, BT-Drucksache 20/8930 https://dserver.bundestag.de/btd/20/089/2008930.pdf Antwort Bundesregierung: 08.11.23, BT-Drucksache 20/9185 |
26. Wie bewertet die Bundesregierung das Nutzen-Risiko-Verhältnis für die Smart-eID-Lösung und überwiegen aus Sicht der Bundesregierung die Vorteile für die Smart-eID und dessen Launch?
27. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Smart-eID eine umfassende Barrierefreiheit sicherzustellen? |
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47 | AG 18 | AT „Mehr Teilhabe im Sport – Den Erfolg der Special Olympics World Games nutzen“
17.10.23, BT-Drucksache 20/8858 https://dserver.bundestag.de/btd/20/088/2008858.pdf Beratung Plenum: 19.10.23, BT-Plenarprotokoll 20/131 |
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48 | AG 8 | Gemeinsames Papier „Themenschwerpunkte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die neuen Engagementstrategie des Bundes“
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3.8 Menschen mit Behinderungen Die seit 2009 auch für Deutschland geltende UN-Behindertenrechtskonvention hat für einen Paradigmenwechsel gesorgt: Menschen mit Behinderungen sind keine Objekte der Fürsorge, sondern sollen als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger ihre individuellen Fertigkeiten und Fähigkeiten in den Dienst der Gesellschaft stellen können. Dazu gehört auch, die Förderung, Verbreitung und Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements nicht nur für, sondern auch von Menschen mit Behinderungen durch rechtliche Verbesserungen, aber auch ganz praktische Maßnahmen voranzubringen. Dieses Ziel wurde so auch im Nationalen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention formuliert, den die letzten unionsgeführten Bundesregierungen auf den Weg gebracht haben.· die im Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention enthaltenen Maßnahmen zur Förderung des Engagements von Menschen mit Behinderungen sollten weiter umgesetzt bzw. bei bereits abgeschlossenen Maßnahmen deren Umsetzung evaluiert und daraus konkrete, ggf. gesetzgeberische Aktivitäten ggf. im Rahmen eines eigenständigen Aktionsplans „Inklusion und Engagement“ entwickelt werden; dazu gehören insbesondere die 2019 abgeschlossene Untersuchung des BMFSFJ „Inklusion und Diversität in Jugendfreiwilligendiensten – Potenziale und Herausforderung unter besonderer Berücksichtigung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“, aus der förderliche und hinderliche Rahmenbedingungen für Inklusion und Diversität in den Freiwilligendiensten ermittelt und daraus konkrete Handlungsempfehlungen für die Arbeit der Zentralstellen und Träger abgeleitet werden sollten, das vom BMFSFJ in diesem Zusammenhang zusätzlich entwickelte „Pilotprojekt zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an einem Freiwilligendienst“, das vom Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement organisierte und vom BMAS geförderte „Forum Inklusive Gesellschaft“, aus dem bereits im Jahr 2016 Strategien und Handlungsempfehlungen zum Einsatz und zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements von Menschen mit Behinderungen für Bund und Länder, den Gesetzgeber, zivilgesellschaftliche Organisationen und Unternehmen erarbeitet wurden sowie das Projekt des BMI „Öffnung des Ehrenamtes beim THW für Menschen mit Behinderungen“.· Um Menschen mit Behinderungen zu motivieren, sich ehrenamtlich und politisch zu betätigen, möchten wir die Regelung des § 78 Abs. 5 SGB IX, dass angemessene Aufwendungen für eine notwendige Unterstützung zur Ausübung eines Ehrenamts nur dann erstattet werden, soweit die Unterstützung nicht zumutbar unentgeltlich im Rahmen familiärer, freundschaftlicher, nachbarschaftlicher oder ähnlich persönlicher Beziehungen erbracht werden kann, überarbeiten.· Das Engagement vieler Menschen mit Behinderungen in Selbstvertretungsorganisationen ist löblich; noch besser wäre es, diese Menschen auch als aktive Akteure für die Politik zu gewinnen. Um dies zu ermöglichen, sollten einerseits politische Parteien ihre Veranstaltungen möglichst auch barrierefrei anbieten (z.B. Gebärdensprache, Leichte Sprache); umgekehrt sollten aber auch Selbstvertretungsorganisationen und Behindertenverbände mehr für politisches Engagement bei ihren Mitgliedern werben.· Durch Informations- und Aufklärungskampagnen sollte die Bundesregierung gemeinsam mit Engagementverbänden für ehrenamtliches Engagement von Menschen mit Behinderungen werben und dabei positive Beispiele transportieren.· Die mit dem Bundesteilhabegesetz eingeführte Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX sollte über die Fachstelle Teilhabeberatung mit Angeboten der Engagementförderung und der Freiwilligendienste vernetzt werden, um Menschen mit Behinderungen für ein ehrenamtliches Engagement zu motivieren. |
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49 | AG 4 | AT „Belange der Menschen mit Behinderung finanziell stärken“
27.11.23, BT-Drucksache 20/9498 https://dserver.bundestag.de/btd/20/094/2009498.pdf Beratung Plenum: 25.09.24, BT-Plenarprotokoll 20/187 https://dserver.bundestag.de/btp/20/20187.pdf#P.24263
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I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Rund 7,8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung leben in Deutschland. Menschen mit körperlichen, Sinnes oder geistigen Einschränkungen Beeinträchtigungen haben oftmals mit erschwerten Lebensumständen zu kämpfen. Bei allem auch politischen Bemühen, diesen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, tragen ihre Angehörigen tragen eine große Verantwortung. Ihre Belange sollten sich auch stets angemessen im geltenden Recht widerspiegeln, dafür hat der Gesetzgeber Sorge zu tragen. Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich dadurch für alle Rechts- und Lebensbereiche auf den unterschiedlichen staatlichen Ebenen verpflichtet, allen Menschen mit Behinderung die Möglichkeit zur selbstbestimmten Teilhabe zu geben und deren Lebensbedingungen stetig zu verbessern. Die Bundesregierung ist daher gefragt, rechtliche Rahmenbedingungen regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls bestehende Missstände zu beheben. Dies gilt auch für den Bereich der finanziellen Stärkung und Entlastung von Menschen mit Behinderungen. Nach unserer Ansicht muss die Bundesregierung insbesondere in drei vier Punkten handeln. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. das im Neunten Sozialgesetzbuch festgeschriebene Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung zu stärken, die Gleichsetzung des Persönlichen Budgets mit Sachleistungen zu erreichen und dadurch die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, indem durch das im Rahmen des Persönlichen Budgets erbrachte verrechnete Pflege-, Betreuungs- oder ABudgetassistenzleistungen im Rahmen einer eindeutigen gesetzlichen Regelung umsatzsteuerfrei gestellt werden; 2. die Bedingungen beim Bezug von Kindergeld für Menschen mit Behinderung zu verbessern. Die Bundesregierung ist aufgefordert sicherzustellen, dass der Kindergeld-Bezug von Menschen mit Behinderungen im Alter von über 18 Jahren beziehungsweise 25 Jahren nicht unterbrochen wird, falls der u.a. nötige Nachweis der andauernden Behinderung geprüft wird. Die Rückforderung zu Unrecht ausgezahlten Kindergelds in wenigen Fällen ist angemessener als der Zahlungsstopp in allen anderen Fällen; 3. die in § 3a Abs. 3 KraftStG2002 benannte Vergünstigung der Kraftfahrzeugsteuer dahingehend auszuweiten, dass Haushaltsmitglieder einer der behinderten Person das Kraftfahrzeug steuerunschädlich auch für Fahrten nutzen können, die nicht der Beförderung der behinderten Person dienen.
Begründung Zu 1. Mit dem 2001 eingeführten Persönlichen Budget haben Menschen mit Behinderungen die Option, anstatt Sach- oder Dienstleistungen zur Teilhabe auch selbst ein zweckgebundenes Persönliches Budget zu wählen, bei dem sie als Experten in eigener Sache beurteilen, welche Leistungen individuell am besten geeignet sind. Diese Wahlfreiheit fördert die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Jedoch fällt auf durch das Persönliche Budget abgerechnete Pflege-, Betreuungs- bzw. Assistenzleistungen Budgetassistenzleistungen die Umsatzsteuer an, während bei einer Leistungserbringung durch Einrichtungen, bei denen die Betreuungs- oder Pflegekosten oder die Kosten für eng mit der Betreuung oder Pflege verbundene Leistungen in mindestens 25 Prozent der Fälle von öffentlichen Trägern, z.B. den Trägern der Eingliederungshilfe, ganz oder zum überwiegenden Teil vergütet werden, keine Umsatzsteuer anfällt. andere vergleichbare Leistungen umsatzsteuerfrei sind. Dies führt dazu, dass Menschen mit Behinderungen, die sich im Sinne der Selbstbestimmung selbst über ihr für ein Persönliches Budget entschieeiden haben möchten, höhere Kosten zu tragen haben oder das teurere Persönliche Budget vom Kostenträger gar nicht erst anerkannt wird. Dadurch wird es Menschen mit Behinderungen erschwert, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Zu 2. Eltern von Kindern mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen auch über das 18. beziehungsweise 25. Lebensjahr des Kindes hinaus Kindergeld beziehen. Derzeit muss die Voraussetzung für den Anspruch auf Kindergeld regelmäßig nachgewiesen werden. Die Familienkasse prüft die Anspruchsberechtigung. Die Bearbeitung der Anträge kann unter Umständen einen längeren Zeitraum erfordern. Dies kann in der Folge dazu führen, dass die Auszahlung des Kindergeldes unterbrochen wird, wenn der Nachweis der andauernden Behinderung überprüft wird. Eine Rückforderung von gegebenenfalls zu Unrecht ausgezahlten Kindergeldes ist aus Sicht der Antragssteller angemessener als der Einbehalt des Kindergeldes, der mitunter Familien vor finanzielle Härten stellt. Zudem besteht die Behinderung gerade bei schwereren körperlichen, Sinnes- oder geistigen Beeinträchtigungen (z.B. Lähmungen, Trisomie 21) in der Regel fort und entfällt in selteneren Fällen, weshalb eine Änderung der Regel praktikabel ist. |
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50 | AG 6 | KA „Versorgungssituation hochgradig schwerhöriger, gehörloser und taubblinder Menschen in Deutschland“
25.01.24, BT-Drucksache 20/10172 https://dserver.bundestag.de/btd/20/101/2010172.pdf Antwort Bundesregierung: 09.02.24, BT-Drucksache 20/10303 https://dserver.bundestag.de/btd/20/103/2010303.pdf
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Die Gebärdensprache ist in Deutschland seit 2002 als vollwertige Sprache anerkannt. Seitens der Bundesregierung wurde jedoch das Angebot der EUTB-Beratungsstellen, die in der Lage waren, hochgradig schwerhörige, gehörlose und taubblinde Menschen zu beraten, um weit mehr als die Hälfte gekürzt bzw. dieses Angebot ist kein eigenständiges Kriterium für die Zuschussbewilligung (siehe Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betreffend „Fortbestand, künftige finanzielle Ausstattung und Beratungsqualität von EUTB-Beratungsstellen“,BT-Drs. 20/4628, Antwort zu Frage 8). Bundesweit variiert die Zahl der Gebärdensprachdolmetscher je nach Bundesland stark – dass deutlich zu wenig Dolmetscher einer stetig wachsenden Nachfrage entgegenstehen, ist unbestritten.
Folglich bedarf es nach Überzeugung der Fragesteller adäquater Versorgungstrukturen für stark hörbeeinträchtigte, gehörlose und taubblinde Patientinnen und Patienten. Benötigt werden Angebote und Aufklärungsinstrumente für alternative Behandlungsmöglichkeiten bei hochgradigem Hörverlust. 9. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die quantitative Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern zu verbessern? 11. Mit welchem Konzept und in welchem Umfang fördert die Bundesregierung die gesellschaftliche Teilhabe von hochgradig schwerhörigen, gehörlosen und taubblinden Menschen? 12. Was unternimmt die Bundesregierung zur Förderung der Teilhabe an Sportangeboten zugunsten von hochgradig schwerhörigen, gehörlosen und taubblinden Menschen? Existiert eine Strategie zur Teilhabe an sportlichen Angeboten? 13. Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass es bei einer verbesserten Versorgung von Betroffenen mit Cochlea-Implantaten zu einer Verdrängung des Gebrauchs von Gebärdensprachen bzw. der Gehörlosenkultur im Sinne des Artikels 30 Abs. 4 UN-BRK kommen könnte? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? |
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51 | AG 8 | KA „Vorhaben aus dem Bereich Familie, Senioren, Frauen und Jugend nach Halbzeit der Ampelregierung“
12.02.24, BT-Drucksache 20/10307 https://dserver.bundestag.de/btd/20/103/2010307.pdf Antwort Bundesregierung: 06.03.24, BT-Drucksache 20/20/10572 https://dserver.bundestag.de/btd/20/105/2010572.pdf
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34. Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die notwendigen finanziellen Mittel zur Finanzierung der Reform bereitgestellt werden, um den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe die Zusammenführung und die Ausgestaltung und verwaltungsmäßige Umsetzung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen und wenn ja, welche Planungen gibt es hierzu bereits konkret?
35. Wie bewertet die Bundesregierung die insbesondere von Sozial- und Behindertenverbänden vorgetragene Kritik, dass der bereits gesetzlich geregelte Mehrkostenvorbehalt in § 107 Abs. 2 SGB VIII (§ 108 Abs. 2 SGB VIII), wonach jegliche Ausweitung des leistungsberechtigten Personenkreises und des Umfangs der Leistungen vermieden werden soll, das Ziel einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe in Frage stelle und Leistungsverschlechterungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung befürchten lasse? 36. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Anerkennung bisheriger Fachkräfte der Eingliederungshilfe (SGB IX) als zukünftige Fachkräfte der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII zu erleichtern? Wenn ja, welche? 53. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode bereits auf den Weg gebracht, um den Schutz von Frauen mit Behinderungen voranzubringen? Welche weiteren Maßnahmen sind geplant? 74 a) Wenn ja, warum stehen derzeit für Antragsteller keine Bundesmittel mehr für Maßnahmen der assistierten Reproduktion zur Verfügung, wie der Seite des niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie zu entnehmen ist (https://soziales.niedersachsen.de/startseite/kinder_jugend_amp_familie/kinder_und_familie/ass_reproduktion_kinderwunschbehandlung/assistierte-reproduktion-111543.html)? |
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52 | AG 23 | KA „Umsetzung Maßnahmenpaket Baugipfel“
22.02.24, BT-Drucksache 20/10434 https://dserver.bundestag.de/btd/20/104/2010434.pdf Antwort Bundesregierung: 14.03.24, BT-Drucksache 20/10686 |
55. Waren auch die Umsetzung der Maßnahmen zur Entwicklung eines Bundesprogrammes Barrierefreiheit bzw. zur Förderung von Investitionen in den bedarfsgerechten barrierefreien und bezahlbaren Wohnraum (Maßnahmen 5.18 und 5.19 des Maßnahmenpapiers des „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“) Teil der Erörterungen des Baugipfels vom 25.9.2023? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Vereinbarungen wurden hierzu mit Blick auf das „Maßnahmenpaket der Bundesregierung für zusätzliche Investitionen in den Bau von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum und zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft“ getroffen? | |
53 | AG 8 | AT „Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden – Sexkauf bestrafen“
20.02.24, BT-Drucksache 20/10384 https://dserver.bundestag.de/btd/20/103/2010384.pdf Beratung Plenum: 23.02.24, BT-Plenarprotokoll 20/155 |
Die dargelegten Missstände lassen sich nur durch einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der nationalen Prostitutionsgesetzgebung verbessern. Dazu soll nach dem Vorbild des sogenannten „Nordischen Modells“ ein Dreisäulenmodell für Deutschland entwickelt werden. Zentrale Säulen dieses Modells sind der Ausbau von Präventions- und Ausstiegsangeboten, die Einführung einer Strafbarkeit für den Kauf sexueller Dienstleistungen sowie die Stärkung der Durchsetzungsautorität der Verwaltungs- und Vollzugsorgane. Unbenommen davon ist das Angebot der sogenannten Sexualassistenz für Menschen mit Behinderungen, sofern sich das Angebot auf eine Beratung beschränkt und nicht die Vermittlung oder die Ausübung einer sexuellen Dienstleistung beinhaltet. | |
54 | AG 7 | KA „Möglichkeiten der Teilhabe in den Bereichen Ernährung und Landwirtschaft“
14.03.24, BT-Drucksache 20/10654 https://dserver.bundestag.de/btd/20/106/2010654.pdf Antwort Bundesregierung: 10.04.24, BT-Drucksache 20/11041 https://dserver.bundestag.de/btd/20/110/2011041.pdf
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Die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen ist das zentrale Ziel der für Deutschland seit 2009 verbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention. Auf dieser Grundlage ist Inklusion als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu sehen und berührt nach Ansicht der Fragesteller als Querschnittsthema auch und gerade die Bereiche Ernährung und Landwirtschaft.
Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche politischen Schwerpunkte im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in dieser Legislaturperiode in Form von Gesetzen, Verordnungen oder Strategien federführend beschlossen oder war daran beteiligt, wenn es um den Kontext Ernährung und Landwirtschaft ging (bitte einzeln auflisten nach federführenden Gesetzen und Verordnungen)? 2. Wie viele und welche Maßnahmen oder Projekte hat das BMEL seit Beginn der Legislaturperiode im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich Ernährung und Landwirtschaft auf den Weg gebracht, wie lange ist die jeweilige Projektlaufzeit, wie viele Mittel stehen pro Projekt zur Verfügung, was ist der Schwerpunkt jedes einzelnen Projekts und inwiefern wurden Menschen mit Behinderungen nach dem Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“ der UN-Behindertenrechtskonvention daran beteiligt? 3. Wie ist der Umsetzungsstand der bereits 2011 und 2016 gestarteten Maßnahmen oder Projekte des Nationalen Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention (bitte einzeln auflisten), welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den insoweit bereits abgeschlossenen Vorhaben und welche politischen und gesetzgeberischen Maßnahmen beabsichtigt sie hieraus zu entwickeln bzw. hat sie bereits auf den Weg gebracht? 4. Wie viele und welche Forschungsprogramme oder -vorhaben hat die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode ausgeschrieben oder finanziell gefördert, um die Teilhabe von Menschen in den Bereichen Landwirtschaft und Ernährung zu untersuchen und zu fördern (bitte einzeln auflisten)? 5. Welche Forschungsvorhaben hat insbesondere das BMEL im Bereich Ernährung und Landwirtschaft für Menschen mit Behinderung in dieser und in der letzten Legislaturperiode durchgeführt (bitte einzeln auflisten)? 6. Wie viele land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie Betriebe des Gartenbaus beschäftigen nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen mit Behinderungen und wie hat sich die Beschäftigung innerhalb der letzten zehn Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln in Gesamtzahlen, Zahl der beschäftigten Menschen mit Behinderungen, Betriebsbranche und prozentualen Zahlen)? 7. Wie unterstützt die Bundesregierung land- und forstwirtschaftliche Betriebe bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in der Landwirtschaft? 8. Plant die Bundesregierung, Hürden für land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Zusammenhang mit den Anforderungen der „Rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder“ (REZA) nach § 66 BBiG/§42r HwO abzubauen, um die Bereitschaft zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu fördern? Wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht? 9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Arbeitsunfälle in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau in den Jahren 2013 bis 2024 entwickelt (bitte auflisten nach Jahren und Branche)? 10. Wie viele land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Betriebe des Gartenbaus in Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2017 und 2024 Menschen mit Behinderungen, die Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen erhalten haben (WfbM) eine Beschäftigung auf einem landwirtschaftlichen Betrieb angeboten und haben sich hieraus Beschäftigungsverhältnisse entwickelt (bitte aufschlüsseln in Gesamtzahlen, Zahl der beschäftigten Menschen mit Behinderungen, Betriebsbranche und prozentualen Zahlen)? 11. Wie viele Betriebe im Bereich der Ernährungsindustrie in Deutschland beschäftigen nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen mit Behinderungen und wie hat sich dies innerhalb der letzten 8 Jahren (2017-2024) entwickelt (bitte aufschlüsseln in Gesamtzahlen)? 12. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern Angebote für die Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit Behinderung im Bereich der Landwirtschaft und fördert oder koordiniert die Bundesregierung dies? 13. Gibt es im BMEL einen regelmäßigen und geordneten Austausch mit Organisationen oder Vereinen, die sich speziell um Fragen der Teilhabe in der Landwirtschaft oder Fragen der Teilhabe im Bereich Ernährung beschäftigen und wenn ja, welche Verbände und Vereine sind das und wie oft treffen sich diese pro Jahr, und wenn nein, warum nicht? 14. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Verpflegungspauschale, die als Zuschuss für Mittagsmahlzeiten an von der Bundesagentur für Arbeit an Rehabilitanden ausgezahlt wird, zu erhöhen und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand der Gespräche zwischen den behindertenpolitischen Sprecher/innen der Koalitionsfraktionen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke über eine etwaige Erhöhung angesichts gestiegener Lebensmittelpreise? 15. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Maßnahmen, durch die über barrierefreie Kommunikation bei Menschen mit Behinderungen Bewusstsein für gesunde Ernährung geschaffen wird bzw. plant die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen? |
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55 | AG 6 | KA „Einführung des E-Rezeptes: Sachstand und weitere Maßnahmen“
19.03.24, BT-Drucksache 20/10708 https://dserver.bundestag.de/btd/20/107/2010708.pdf Antwort Bundesregierung 09.04.24, BT-Drucksache 20/10957 |
10. Auf welche Weise plant die Bundesregierung bei der Umsetzung von E-Rezeptes alle Kriterien der Barrierefreiheit zu berücksichtigen und welche einzelnen Barrieren für die Nutzung der E-Rezeptes durch Menschen mit Behinderungen hat die Bundesregierung hierbei ausgemacht (Bitte um Aufzählung)? | |
56 | AG 18 | AT „Ein Jahr nach den Special Olympics World Games – Zeit für eine Bilanz“
14.05.24, BT-Drucksache 20/11432 https://dserver.bundestag.de/btd/20/114/2011432.pdf Beratung Plenum: 04.07.24, BT-Plenarprotokoll 20/181 |
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Vor einem Jahr standen die „Special Olympics World Games“ unmittelbar bevor: Sie fanden vom 17. bis zum 25. Juni 2023 in Berlin statt. Etwa 7.000 Athleten aus 190 Ländern nahmen teil. Die Veranstaltung stellte das größte Sportereignis in Deutschland seit Ausrichtung der Olympischen Spiele 1972 dar und galt als wichtiger Schritt auf dem Weg zur Verbesserung der Situation der Sportler mit geistiger bzw. mehrfacher Behinderung intellektuellen Beeinträchtigungen bzw. mehrfacher Behinderung. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel daher auf, … 5. die Teilhabe-Empfehlungen des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen aufzugreifen und umzusetzen, Kommentar WG: Da wir als Fraktion nicht mit allen Forderungen des Behindertenbeauftragten der BReg (!) mitgehen können (z.B. mit Blick auf WfbM und Bildung), sollten wir diesen Punkt draußen lassen. |
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57 | AG 9 | AT „Sozialwahlen reformieren – Wahlbeteiligung erhöhen und Selbstverwaltung stärken“
25.06.24, BT-Drucksache 20/11964 https://dserver.bundestag.de/btd/20/119/2011964.pdf Beratung Plenum: noch nicht beraten |
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen,
5. der den öffentlich-rechtlichen Medien eine Informationspflicht zu den Sozialwahlen auferlegt, beispielsweise durch das Abspielen von TV-Spots und Radio-Werbung, wie bei Bundestagswahlen, Landtagswahlen oder Wahlen zum Europäischen Parlament, und dabei auch die Barrierefreiheit dieser Informationen sicherstellt. |
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58 | AG 19 | KA „Kulturpass – Angebot und Nachfrage“
22.04.24, BT-Drucksache 20/11118 https://dserver.bundestag.de/btd/20/111/2011118.pdf Antwort Bundesregierung: 06.05.24, BT-Drucksache 20/11326 https://dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011326.pdf
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5. Ist das AngebotIst das digitale Informationsangebot zum für den Kulturpass inzwischen vollständig barrierefrei, und wenn ja, welche Maßnahmen wurden dafür wann umgesetzt (bitte einzeln für jedes Betriebssystem sowie die Web-seite auflisten)? Wenn nein, wann wird dies der Fall sein (bitte einzeln für je-den nicht barrierefreien Inhalt auflisten)?
b. Enthält das digitale Informationsangebot zum Kulturpass auch Angaben zur Barrierefreiheit der mit dem Budget nutzbaren kulturellen Einrichtungen und Angebote? Wenn nein, ist eine entsprechende Erweiterung des Informationsangebots geplant? c. Werden Menschen mit Behinderungen bzw. die sie vertretenden Organisationen als „Experten in eigener Sache“ in die Gestaltung eines barrierefreien Angebotes des Kulturpasses einbezogen? 6. Sind mit der Überlassung der Websitedomain für https://www.kulturpass.de/jugendliche durch die Kulturpassinitiative Neuenhaus Kosten entstanden? Wenn ja, in welcher Höhe und weshalb hat man sich in diesem Fall nicht für einen anderen Namen entschieden? |
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59 | AG 6 | KA „Wettbewerbssituation an der Schnittstelle ambulante und stationäre Versorgung sowie in der Hilfsmittelversorgung“
07.05.24, BT-Drucksache 20/11284 https://dserver.bundestag.de/btd/20/112/2011284.pdf Antwort Bundesregierung: 22.05.24, BT-Drucksache 20/11489 |
11. Sieht die Bundesregierung bei der ambulanten Nachversorgung und darüber hinaus Bedarf, die Hilfsmittelversorgung von Menschen, insbesondere Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen bedarfsgerechter und unbürokratischer auszugestalten? Wenn ja, welchen? Wenn nein, warum nicht?
12. Werden Maßnahmen zur Verbesserung der Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Behinderungen Teil des geplanten Aktionsplans des BMG für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen sein? Wenn ja, welche? 13. Wie weit sind die Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Überprüfung der Hilfsmittel-Richtlinie mit Blick auf Menschen, insbesondere Kindern und Jugendlichen mit komplexen Behinderungen vorangeschritten, und ist weiterhin geplant, den Prozess der Anpassung bis Ende 2024 abzuschließen? |
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60 | AG 22 | PP „eIDAS 2.0 – Die Brücke ins Digitale Zeitalter: Sichere digitale Identitäten als Schlüssel einer digitalen Gesellschaft“
https://www.cducsu.de/sites/default/files/2024-05/PP%20eIDAS_0.pdf 14.05.24
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5.Onlinezugangsgesetz (OZG), Registermodernisierung und Bürokratieabbau mit eIDAS harmonisieren
… Der Entwurf des Onlinezugangsgesetz muss somit mit der eIDAS Novellierung harmonisiert werden, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit zur Zulassung der nach eIDAS zertifizierten Identifizierungsverfahren für alle Verwaltungsleistungen, sowie für die Bereitstellung von Attributsbescheinigungen in elektronischer Form gemäß den Vorgaben der eIDAS-Novellierung. Schriftformerfordernisse müssen umfassend überprüft werden, da sie in ihrer jetzigen Form eine konsequente digitale Umsetzung an vielen Stellen verhindern und somit eine konsequente Verwaltungsdigitalisierung hemmen. Bei der Harmonisierung der nationalen Gesetzgebungen mit der eIDAS 2.0-Verordnung muss die Barrierefreiheit entsprechender Verwaltungsleistungen und insbesondere auch die Barrierefreiheit der EU-Wallet sichergestellt werden. |
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61 | AG 14 | KA „Aktueller Stand der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Wissenschaft und Forschung“
07.06.24, BT-Drucksache 20/11709 https://dserver.bundestag.de/btd/20/117/2011709.pdf Antwort Bundesregierung: 08.07.24, BT-Drucksache 20/12232 https://dserver.bundestag.de/btd/20/122/2012232.pdf
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Das Beispiel der ehemaligen Vorsitzenden des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Frau Prof. Dr. Theresia Degener, die an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen Recht und Verwaltung lehrt, belegt, dass in der Wissenschaft vereinzelt bereits berufliche Partizipation von Menschen mit Behinderungen existiert, jedoch scheint hier noch weitaus mehr Potenzial vorhanden – und mehr Teilhabe möglich zu sein.
27. Ist für die Jahre 2024, 2025, ff. ein Budget für Assistenzleistungen (z.B. zum Einscannen von Literatur, Guides, Gebärdensprachdolmetscher, etc.) zugunsten Studierender mit Behinderungen, das von Universitäten und Hochschulen abgerufen werden kann, veranschlagt? Wenn ja, in welcher Höhe? 28. Ist es möglich, von diesem „Assistenz-Budget“ künftig auch bei Belegung weiterführender („Aufbau-“) Studiengänge (M.A., Promotion, Habilitation) Assistenzleistungen zu beantragen? 29. Verfügt die Bundesregierung über Referenzwerte, wie viele Menschen mit Behinderungen seit 2000 ein Universitäts-/ Hochschulstudium aufgenommen haben? b. Wie viele dieser Studierenden mit Behinderung haben ihr Studium nicht erfolgreich beendet? 30. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der Lehrstühle in Deutschland, die mit Menschen mit Behinderungen besetzt sind? |
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62 | AG 9 | Entwurf PP „Von der Effizienz-Gesellschaft zur Resilienz-Gesellschaft – Impulse für ein krisenfestes Qualifizierungs- und Weiterbildungssystem“ (Stand 23.05.24) |
II. Organisatorische und finanzielle Hürden abbauen
… Um sicherzustellen, dass weiterhin Maßnahmen für kostenintensivere barrierefreie Weiterbildungsmaßnahmen angeboten werden, wollen wir prüfen, inwieweit die damit verbundenen höheren Kosten über die Anpassung des BDKS oder die Einführung eines gesonderten BDKS abgedeckt werden können.
4. Zeit für Weiterbildung ermöglichen
IV. Weiterbildungsformate auf der Höhe der Zeit entwickeln … • Lernprogramme fördern, die digital, fähigkeitsorientiert und mit Lernmethoden für eine Entwicklung von mehr Problemlösekompetenz und Selbstorganisation gestaltet sind; Die Gewährleistungrung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung haben wir dabei im Blick.
V. Weiterbildungsangebote transparent machen … Wir wollen die Bekanntheit von staatlichen Förderinstrumenten insbesondere für KMU erhöhen und entsprechende Beratungsstrukturen stärken. Qualifizierungsmaßnahmen samt Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten müssen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Arbeitssuchende schnell, einfach, und digital und barrierefrei auffindbar und entsprechende Maßnahmen leicht zugänglich sein. … |
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63 | AG 13 | KA „Projekte zum autonomen Fahren“
12.06.24, BT-Drucksache 20/11772 https://dserver.bundestag.de/btd/20/117/2011772.pdf Antwort Bundesregierung: 08.07.24, BT-Drucksache 20/12235 |
19. Mit welchen Maßnahmen fördert die Bundesregierung die Entwicklung und Herstellung von barrierefreien Angeboten des autonomen Fahrens? (Bitte aufschlüsseln nach Verkehrsarten, Umfang der Mittel und unterschiedlichen Förderinstrumenten)?
20. Inwieweit findet die Expertise von Menschen mit Behinderungen bzw. deren Organisationen Berücksichtigung bei der Entwicklung von Förderkulissen für barrierefreies autonomes Fahren? |
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64 | AG 14 | EA zum „Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG)“
12.06.24, BT-Drucksache 20/11819 https://dserver.bundestag.de/btd/20/118/2011819.pdf Beratung Plenum: 14.06.24, BT-Plenarprotokoll 20/176
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Zu begrüßen ist die im BVaDiG vorgesehene Regelung, wonach Menschen mit Behinderungen im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens ihre berufsbezogene individuelle berufliche Handlungsfähigkeit unter inklusionsorientiert angepassten Bedingungen festgestellt und bescheinigt erhalten sollen. Es sollte aber auch eine Regelung geprüft werden, durch welche diese Art der Teilqualifikation künftig auch im Rahmen des Budgets für Ausbildung nach § 61a SGB IX durchgeführt werden könnte, um so eine zusätzliche Brücke für Beschäftigte aus Werkstätten für behinderte Menschen in den ersten Arbeitsmarkt – einer wesentlichen Zielgruppe der Neuregelung – zu bauen. |
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65 | AG 6 | KA „Aktuelle Situation der außerklinischen Intensivpflege“
21.06.24, BT-Drucksache 20/11913 https://dserver.bundestag.de/btd/20/119/2011913.pdf Antwort Bundesregierung: 08.07.24, BT-Drucksache 20/12229 https://dserver.bundestag.de/btd/20/122/2012229.pdf
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7. Wie viele der nach den Fragen 1.- 6. versorgten Personen werden über das Ppersönliche Budget (§29 SGB IX) abgerechnet (unterteilt nach unter 18-jährigen und Erwachsenen)?
15. Besteht aus Sicht der Bundesregierung in der Höhe der Vergütung der Außerklinischen Intensivpflege ein Hindernis für entsprechend qualifizierte Fachärzte, diese Aufgabe zu übernehmen, und falls ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diesen Umstand zu ändern? 16. Sind von Betroffenen-, und Fach- und Behindertenverbänden im Versorgungsalltag auftretende Probleme infolge des Umstellungsprozesses an die Bundesregierung herangetragen worden? Wenn ja, welche und wie hat die Bundesregierung diesbezüglich gegenüber den Betroffenen- und Fachverbänden Stellung genommen? 17. Ist der Bundesregierung der Brandbrief von vier Fachverbänden bzw. Selbstvertretungsorganisationen (Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter, Individuell Selbstbestimmt Leben, Intensiv Leben, Intensiv Kinder zuhause) vom 29. Mai 2024 (Brandbrief-der-Verbaende_-29.05.2024.pdf) bekannt, und wenn ja, wie wird sie darauf reagieren, insbesondere mit Blick auf die Forderung, die im Gesetz vorgesehene Übergangsfrist von 12 auf 30 Monate zu verlängern, um die Versorgung der Betroffenen bis zum Abschluss der neuen Verträge sicherzustellen? 18. Ist der Bundesregierung das Positionspapier der genannten vier Verbände „Die Versorgung von Menschen mit Bedarf an außerklinischer Intensivpflege ist zum 1. Juli 2024 gefährdet“ (Positionspapier-zum-gesetzgeberischen-Handlungsbedarf-in-§-132l-SGB-V_-29.05.2024.pdf) bekannt, und wenn ja, wie bewertet sie die darin enthaltenen Forderungen (bitte einzeln aufschlüsseln)? |
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66 | AG 6 | AT „Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum stärken“
25.06.24, BT-Drucksache 20/11955 https://dserver.bundestag.de/btd/20/119/2011955.pdf Beratung Plenum: 28.06.24, BT-Plenarprotokoll 20/179 https://dserver.bundestag.de/btp/20/20179.pdf#P.23272
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…
Nicht zuletzt muss auch angesichts der gerade im ländlichen Raum problematischen demografischen Entwicklung mehr für den Ausbau des Netzes an barrierefreien Landarztpraxen getan werden (siehe auch Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Barrieren abbauen – Bewusstsein schaffen – Teilhabe sichern“, https://www.cducsu.de/sites/default/files/2022-11/PP%20Barrierefreiheit%20neu.pdf, Seite 13). So ist nach dem letzten Teilhabebericht der Bundesregierung die überwiegende Zahl der Arztpraxen nicht barrierefrei zugänglich bzw. mangels geeigneter Untersuchungsmöbel z.B. nicht für mobilitätseingeschränkte Menschen nutzbar https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a125-21-teilhabebericht.pdf?__blob=publicationFile&v=7). Angesichts der ohnehin geringeren Versorgungsdichte dürfte sich diese Situation auf dem Land noch einmal gravierender auswirken.Insoweit besteht hier dringender Handlungsbedarf z.B. an Förderprogrammen, aber auch bewusstseinsbildenden Maßnahmen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf, … 23. Flächendeckend den Ausbau kommunaler Pflegestützpunkte mit integrierter Pflegeberatung sowie die Einführung eines Quartiersmanagements mit integrierter Pflegeberatung, sowie den Aufbau von Netzwerken aus Ehrenamt oder Nachbarschaftshilfen im Sinne des Aufbaus von „Caring Communities“ zu fördern und dafür gegebenenfalls notwendige gesetzliche Grundlagen vorzulegen. 24. gemeinsam mit Ländern und Kassenärztlichen Vereinigungen den aktuellen Stand der barrierefreien Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum zu ermitteln und auf dieser Basis ein Förderprogramm aufzulegen sowie eine Anpassung der Vorgaben der Bedarfsplanungs-Richtlinie zu prüfen. 25. die barrierefreie Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum zu einem der Schwerpunkte des laut Koalitionsvertrags der Ampel eigentlich schon für Ende 2022 vorgesehenen Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen zu machen. 26. die mit dem „Bundesteilhabepreis 2023“ (https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2024/bundesteilhabepreis-2023-verliehen.html) am 3. Juni 2024 von Bundesminister Hubertus Heil ausgezeichneten vorbildlichen Projekte einer barrierefreien ambulanten Gesundheitsversorgung im Rahmen einer bundesweiten Kampagne bekannter zu machen, um so Anreize für ähnliche Projekte insbesondere in ländlichen Regionen zu setzen. |
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67 | AG 22 | KA „Stand der Umsetzung der eIDAS 2.0-Verordnung“
17.08.24, BT-Drucksache 20/8040 https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008040.pdf Antwort Bundesregierung: 01.09.24, BT-Drucksache 20/8201 |
Wir fragen daher die Bundesregierung:
… 8. Wie plant die Bundesregierung bei der Umsetzung der eIDAS 2.0-Verordnung bzw. der vorgesehenen EUDI-Wallet eine umfassende barrierefreie Nutzbarkeit für die Bürger sicherzustellen? |
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68 | AG 6 | KA „Handlungsbedarf bei der Früherkennung und Versorgung von chronischen Lungen- und Atemwegserkrankungen“
24.07.24, BT-Drucksache 20/12363 https://dserver.bundestag.de/btd/20/123/2012363.pdf Antwort Bundesregierung: 09.08.24, BT-Drucksache 20/12535 |
Wir fragen die Bundesregierung:
… 8. Bei wie vielen Lungen- bzw. Atemwegspatienten wurde nach Kenntnis der Bundesregierung durch das jeweils zuständige Versorgungsamt eine Behinderung anerkannt (bitte nach dem Grad der Behinderung (GdB) sowie nach Jahren (letzten 20 Jahre) differenzieren). Falls keine Kenntnisse vorliegen, warum nicht? |
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69 | AG 8 | KA „Umsetzungsstand der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit“
07.08.24, BT-Drucksache 20/12463 https://dserver.bundestag.de/btd/20/124/2012463.pdf Antwort Bundesregierung: 22.08.24, BT-Drucksache 20/12641 https://dserver.bundestag.de/btd/20/126/2012641.pdf
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Ebenfalls betroffen sind Menschen mit Behinderungen. So kommt auch die Einsamkeitsstrategie zum Ergebnis, dass die Gruppe der Menschen, die eine amtlich anerkannte Schwerbehinderung haben (GdB 50 Prozent oder höher), seit 2013 statistisch signifikant erhöhte Einsamkeitsbelastungen aufweist, wenn man sie mit der Gruppe derer vergleicht, die keine Behinderung oder Erwerbsminderung haben (siehe Einsamkeitsstrategie, Seite 31). Nach einer 2022 veröffentlichten Studie der European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie lag der Anteil der unter Einsamkeit leidenden Menschen mit Behinderungen bei 38 Prozent, bei Arbeitslosigkeit auf europäischer Ebene sogar bei 56 Prozent (https://www.arbeitswelt-portal.de/vielfalt/artikel/integration-in-den-arbeitsmarkt-reduziert-einsamkeit-bei-menschen-mit-behinderungen).
… Aber auch die Zunahme der Einsamkeit unter jüngeren Menschen oder Einsamkeit unter Menschen mit Behinderungen, muss uns zum Handeln bewegen, damit sich dieses Phänomen in unserer Gesellschaft nicht verfestigt. Wir fragen die Bundesregierung: … 10. Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung die Handlungsempfehlung, bei der Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe alle Bevölkerungsgruppen in den Blick zu nehmen (Vgl. Einsamkeitsstrategie der Bundesregierung, S. 11), hinsichtlich der Einsamkeitsbelastung von Menschen mit Behinderungen umsetzen bzw. wird sie entsprechende Maßnahmen in bereits laufende Programme oder Initiativen wie die Bundesinitiative Barrierefreiheit integrieren? Wenn nein, warum nicht? 11. Inwiefern befindet sich die Bundesregierung mit Blick auf mögliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Einsamkeitsbelastung von Menschen mit Behinderungen im Austausch mit a) den Ländern, z.B. hinsichtlich einer inklusiven Sozialraumgestaltung b) mit Organisationen von Menschen mit Behinderungen? |
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70 | AG 22 | KA „Evolutionslösung für den elektronischen Personalausweis (eID)“
09.09.24, BT-Drucksache 20/12796 https://dserver.bundestag.de/btd/20/127/2012796.pdf Antwort Bundesregierung: 19.09.24, BT-Drucksache 20/13075 |
Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um bei der Evolutionslösung für den elektronischen Personalausweis eine umfassende barrierefreie Nutzbarkeit für die Bürger sicherzustellen? | |
71 | AG 14 | KA „Aktueller Stand zur Umsetzung eines Social Impact Fonds“
10.09.24, BT-Drucksache 20/12819 https://dserver.bundestag.de/btd/20/128/2012819.pdf Antwort Bundesregierung: 25.09.24, BT-Drucksache 20/13172 |
13. Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus dem 2021 für Inklusionsunternehmen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen aufgesetzten und mittlerweile beendeten Förderprogramm „Corona-Teilhabefonds“ und sieht sie aufgrund dieser Erfahrungen einen grundsätzlichen Bedarf, neue Finanzierungsinstrumente bzw. rechtliche/ finanzielle Erleichterungen insbesondere für Inklusionsunternehmen und gemeinnützige Sozialunternehmen zu implementieren? Wenn ja, über welche Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht? | |
72 | AG 13 | KA „Novelle des Personenbeförderungsgesetzes“
26.09.24, BT-Drucksache 20/13035 https://dserver.bundestag.de/btd/20/130/2013035.pdf Antwort Bundesregierung: 17.10.24, BT-Drucksache 20/13458 https://dserver.bundestag.de/btd/20/134/2013458.pdf
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7. Wie wird in der Umsetzung der PBefG-Novelle die Barrierefreiheit des Linienbedarfsverkehrs im Sinne von § 8 Abs- 3 PBefG mit entsprechenden Standards sichergestellt?
8. Wie weit ist die Bundesregierung mit der Umsetzung des Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ im Bereich Inklusion/Barrierefreiheit (Seite 78), die Ausnahmemöglichkeiten des Personenbeförderungsgesetzes (ÖPNV) bis 2026 gänzlich abzuschaffen? 17. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den durch die PBefG-Novelle neu eingeführten Pflicht der Unternehmen zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten zur Barrierefreiheit? 18. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Umsetzung der Regelung in § 12 Absatz 1 Nr. 1c) PBefG, eine Darstellung der Maßnahmen zur Erreichung des Ziels der vollständigen Barrierefreiheit des beantragten Verkehrs entsprechend den Aussagen im Nahverkehrsplan (§ 8 Absatz 3 Satz 3) in zu genehmigenden Anträgen vorzusehen? 35. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Umsetzung der Regelung des § 64c PBefG mit Blick auf das Ziel, die Zahl barrierefreier Fahrzeuge bei Taxen und im gebündelten Bedarfsverkehr zu erhöhen? Sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Regelung, dass erst bei einer Anzahl von 20 Fahrzeugen eine Mindestverfügbarkeit von barrierefreien Fahrzeugen je Unternehmer („5-Prozent-Regelung“) vorzusehen ist, als ausreichend an? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? |
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73 | AG 13 | AT „Elektromobilität in Deutschland verlässlich, nachhaltig und mit realistischen Zielen vorantreiben“
10/24 |
Bitte um Aufnahme an geeigneter Stelle:
„…beim Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur grundsätzlich auch immer deren Barrierefreiheit auf Basis der DIN-Norm 18040-3 in den Blick zu nehmen und bei der Planung, Ausschreibung und dem Aufbau einer Förderkulisse zu berücksichtigen,“… |
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74 | AG 9 | PP „Wunsch- und Wahlrecht in der Werkstatt und auf dem inklusiven
Arbeitsmarkt stärken – transparentes und wertschätzendes Entgeltsystem schaffen“
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Positionspapier der AG Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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75 | AG 9 | AT „Kompetenzzentrum Leichte Sprache und Gebärdensprache jetzt richtig einrichten“
16.10.24, BT-Drucksache 20/13367 https://dserver.bundestag.de/btd/20/133/2013367.pdf Beratung Plenum: 04.12.24, BT-Plenarprotokoll 20/202 |
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76 | AG 22 | KA „Umsetzung des Telekommunikationsgesetzes (TKG)“
04.11.24, BT-Drucksache 20/13586 https://dserver.bundestag.de/btd/20/135/2013586.pdf Antwort Bundesregierung: 15.11.24 BT-Drucksache 20/13842 |
27. Konnte nach Einschätzung der Bundesregierung das mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz ebenfalls verfolgte Ziel, eine gleichwertige Notrufkommunikation von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten (§ 164 Abs. 3 TKG), bereits erreicht werden? Wenn ja, warum? Wenn nein, welchen zusätzlichen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hier? | |
77 | AG 8 | AT „Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen – Schutz, Hilfe und Unterstützungsangebote ausbauen“
12.11.24, BT-Drucksache 20/13734 https://dserver.bundestag.de/btd/20/137/2013734.pdf Beratung Plenum: 06.12.24, BT-Plenarprotokoll 20/204 |
Besonders in den Blick zu nehmen als vulnerable Gruppe sind – völkerrechtlich verankert in Artikel 6 UN-Behindertenrechtskonvention – Frauen und Mädchen mit Behinderung. Dies haben erst kürzlich von der Bundesregierung veröffentlichte Studien zu Gewalterfahrungen von Menschen mit Behinderungen bestätigt (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/frauen-mit-behinderungen-schuetzen/studie-zu-gewalterfahrungen-von-menschen-mit-behinderungen-241950). Frauen mit Behinderungen sind insbesondere als Opfer sexueller Gewalt und in Werkstätten für behinderte Menschen betroffen.
Noch unter der letzten CDU/CSU-geführten Bundesregierung ist mit § 37a SGB IX zum Schutz vor Gewalt vor allem von Frauen und Mädchen mit Behinderungen eine Regelung geschaffen worden, mit der Träger von Reha- und Teilhabeleistungen insbesondere dazu verpflichtet werden, Gewaltschutzkonzepte mit konkreten Maßnahmen wie z.B. Aufklärungs- und Präventionsangeboten und Beschwerdestellen zu entwickeln. Der Schutz von Frau und Mädchen mit Behinderungen vor Gewalt hat zudem einen besonderen Stellenwert im 2016 von der damaligen Bundesregierung verabschiedeten Nationalen Aktionsplan 2.0 zur UN-Behindertenrechtskonvention (https://www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/AS/NAP/Statusbericht_NAP/Suche/suche_formular.html?resourceId=15741606&input_=15741610&pageLocale=de&queryString=Frauen+Gewalt&responsibleRoles.GROUP=1&statusIndication=&statusIndication.GROUP=1&searchTopLevel=&searchTopLevel.GROUP=1&form-submit=Suchen). Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf, … 9. sicherzustellen, dass für Menschen mit Behinderungen ambulant wie stationär ein barrierefreier, niedrigschwelliger Zugang zu Schutz-, Hilfe- und Beratungsangeboten bereitsteht. 10. den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag (Seite 79) von SPD, Bündnis 90/Grüne und FDP umzusetzen, verbindlichere Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt gegenüber Menschen mit Behinderungen vorantreiben. 11. gemeinsam mit Organisationen von Menschen mit Behinderungen die Ergebnisse der Studien der Bundesregierung „Gewalt und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe“ bzw. „Sexuelle Belästigung, Gewalt und Gewaltschutz in Werkstätten für behinderte Menschen“ (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/frauen-mit-behinderungen-schuetzen/studie-zu-gewalterfahrungen-von-menschen-mit-behinderungen-241950) auszuwerten und daraus konkrete zusätzliche Maßnahmen für den Nationalen Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung zur UN-BRK zu entwickeln. |
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78 | AG 6 | KA „Einhundert Fragen zur Amtszeit des Bundesministers für Gesundheit“
11.12.24, BT-Drucksache 20/14142 https://dserver.bundestag.de/btd/20/141/2014142.pdf Antwort Bundesregierung: 21.01.25, BT-Drucksache 20/14649 |
77. Welche (Förder-)Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Bewusstseinsbildung bei Gesundheits- und Pflegeberufen für die Belange von Menschen mit Behinderungen, insbesondere mit kognitiven Beeinträchtigungen, zu erhöhen?
78. Sieht die Bundesregierung Überarbeitungsbedarf bei der bundeseinheitlichen Richtlinie zur Barrierefreiheit von Arztpraxen, wenn ja, welchen, und wenn nein, warum nicht? |
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79 | AG 22
/ THB |
KA „Barrierefreiheit der digitalen Angebote des Bundes – Aktueller Stand“
18.12.24, BT-Drucksache 20/13114 https://dserver.bundestag.de/btd/20/131/2013114.pdf Antwort Bundesregierung: 23.01.25, BT-Drucksache 20/14677 PDF liegt noch nicht vor |
Durch barrierefreie digitale Angebote kann allen Menschen eine selbstbestimmte Teilhabe am Leben ermöglicht werden. Technologischer Fortschritt bedeutet auch enorme Chancen für den Alltag von Menschen mit Behinderungen. Dies betrifft insbesondere staatlich angebotene Leistungen. Die in Deutschland seit März 2009 als geltendes Recht im Rang eines Bundesgesetzes zu beachtende UN-Behindertenrechtskonvention (BGBl. II 2008, S. 1419; Bekanntmachung des Inkrafttretens BGBl. II 2009, S. 818) verpflichtet dazu, alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu und eine selbstbestimmte Teilhabe an allen modernen Informations- und Kommunikationstechnologien sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die elektronisch bereitgestellt werden oder zur Nutzung offenstehen, zu ermöglichen sowie vorhandene Zugangshindernisse und -barrieren zu beseitigen (Art. 4 lit. a i.V.m. Art. 9 Abs. 1 UN-BRK). Außerdem verbietet es Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, Menschen wegen ihrer Behinderung zu benachteiligen. Mehr digitale Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen soll zudem mit der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Richtlinie 2016/2102) erreicht werden. In Umsetzung dieser Richtlinie ist noch unter der letzten CDU/CSU-geführten Regierungskoalition durch Regelungen im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und in der 2019 neu angepassten BITV 2.0, der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), festgelegt worden, wann öffentliche Stellen des Bundes was digital barrierefrei gestalten müssen. Aus diesen – und vielen weiteren – Gründen, ist die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag überzeugt, dass es noch mehr Tempo bedarf, um die digitalen Angebote der Bundesregierung barrierefrei und verständlich auszugestalten. Dies betrifft aktuell insbesondere die Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZGÄndG) und die Umsetzung der eIDAS-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste.
Wir fragen die Bundesregierung: 1.Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, Intranets sowie Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben das Bundeskanzleramt und die ihm nachgeordneten öffentlichen Stellen i.S. § 12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), und welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV 2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102 (bitte auflisten)? elche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher Gebärdensprache (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Erklärung zur Barrierefreiheit (bitte auflisten)? f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen feedback-Mechanismus (bitte auflisten)? 2.Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, Intranets sowie Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die ihm nachgeordneten öffentlichen Stellen i.S. § 12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), und welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? a) a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV 2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102 (bitte auflisten)? b) b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher Gebärdensprache (bitte auflisten)? c) c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? d) d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? e) e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Erklärung zur Barrierefreiheit (bitte auflisten)? f) f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen feedback-Mechanismus (bitte auflisten)? 3. Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, Intranets sowie Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die ihm nachgeordneten öffentlichen Stellen i.S. § 12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), und welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV 2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102 (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher Gebärdensprache (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Erklärung zur Barrierefreiheit (bitte auflisten)? f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen feedback-Mechanismus (bitte auflisten)? 4. Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, Intranets sowie Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) und die ihm nachgeordneten öffentlichen Stellen i.S. § 12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), und welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV 2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102 (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher Gebärdensprache (bitte auflisten)? c)Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? d)Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Erklärung zur Barrierefreiheit (bitte auflisten)? f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen feedback-Mechanismus (bitte auflisten)? 5.Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, Intranets sowie Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben das Auswärtige Amt (AA) und die ihm nachgeordneten öffentlichen Stellen i.S. § 12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), und welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV 2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102 (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher Gebärdensprache (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Erklärung zur Barrierefreiheit (bitte auflisten)? f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen feedback-Mechanismus (bitte auflisten)? 6.Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, Intranets sowie Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben das Bundesministerium der Justiz (BMJ) und die ihm nachgeordneten öffentlichen Stellen i.S. § 12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), und welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV 2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102 (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher Gebärdensprache (bitte auflisten)? c)Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? d)Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Erklärung zur Barrierefreiheit (bitte auflisten)? f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen feedback-Mechanismus (bitte auflisten)? 7.Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, Intranets sowie Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die ihm nachgeordneten öffentlichen Stellen i.S. § 12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), und welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV 2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102 (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher Gebärdensprache (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Erklärung zur Barrierefreiheit (bitte auflisten)? f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen feedback-Mechanismus (bitte auflisten)? 8.Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, Intranets sowie Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und die ihm nachgeordneten öffentlichen Stellen i.S. § 12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), und welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV 2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102 (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher Gebärdensprache (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? d)Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Erklärung zur Barrierefreiheit (bitte auflisten)? f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen feedback-Mechanismus (bitte auflisten)? 9.Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, Intranets sowie Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und die ihm nachgeordneten öffentlichen Stellen i.S. § 12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), und welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV 2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102 (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher Gebärdensprache (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Erklärung zur Barrierefreiheit (bitte auflisten)? f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen feedback-Mechanismus (bitte auflisten)? 10. Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, Intranets sowie Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die ihm nachgeordneten öffentlichen Stellen i.S. § 12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), und welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV 2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102 (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher Gebärdensprache (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Erklärung zur Barrierefreiheit (bitte auflisten)? f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen feedback-Mechanismus (bitte auflisten)? 11. Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, Intranets sowie Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die ihm nachgeordneten öffentlichen Stellen i.S. § 12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), und welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV 2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102 (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher Gebärdensprache (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Erklärung zur Barrierefreiheit (bitte auflisten)? f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen feedback-Mechanismus (bitte auflisten)? 12. Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, Intranets sowie Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und die ihm nachgeordneten öffentlichen Stellen i.S. § 12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), und welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV 2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102 (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher Gebärdensprache (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Erklärung zur Barrierefreiheit (bitte auflisten)? f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen feedback-Mechanismus (bitte auflisten)? 13. Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, Intranets sowie Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und die ihm nachgeordneten öffentlichen Stellen i.S. § 12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), und welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV 2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102 (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher Gebärdensprache (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Erklärung zur Barrierefreiheit (bitte auflisten)? f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen feedback-Mechanismus (bitte auflisten)? 14. Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, Intranets sowie Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die ihm nachgeordneten öffentlichen Stellen i.S. § 12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), und welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV 2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102 (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher Gebärdensprache (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Erklärung zur Barrierefreiheit (bitte auflisten)? f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen feedback-Mechanismus (bitte auflisten)? 15. Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, Intranets sowie Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und die ihm nachgeordneten öffentlichen Stellen i.S. § 12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), und welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV 2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102 (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher Gebärdensprache (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Erklärung zur Barrierefreiheit (bitte auflisten)? f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen feedback-Mechanismus (bitte auflisten)? 16. Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, Intranets sowie Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und die ihm nachgeordneten öffentlichen Stellen i.S. § 12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), und welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV 2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102 (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher Gebärdensprache (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Erklärung zur Barrierefreiheit (bitte auflisten)? f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen feedback-Mechanismus (bitte auflisten)? 17. Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, Intranets sowie Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) werden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien betrieben, und welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV 2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102 (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher Gebärdensprache (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Erklärung zur Barrierefreiheit (bitte auflisten)? f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen feedback-Mechanismus (bitte auflisten)? 18. Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, Intranets sowie Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) werden bzw. wurden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziell gefördert, und welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV 2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102 (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher Gebärdensprache (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Erklärung zur Barrierefreiheit (bitte auflisten)? f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen feedback-Mechanismus (bitte auflisten)? 19. Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, Intranets sowie Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben die in Zuständigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien liegenden Bundeseinrichtungen, und welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV 2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102 (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher Gebärdensprache (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Erklärung zur Barrierefreiheit (bitte auflisten)? f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen feedback-Mechanismus (bitte auflisten)? 20. Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, Intranets sowie Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben die Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin (KBB), und welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? Bitte einzeln auflisten für die Internationalen Filmfestspiele Berlin, die Berliner Festspiele mit dem Martin-Gropius-Bau und das Haus der Kulturen der Welt. a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV 2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102 (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher Gebärdensprache (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Erklärung zur Barrierefreiheit (bitte auflisten)? f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen feedback-Mechanismus (bitte auflisten)? 21. Welche digitalen Angebote (z.B. Websites, Apps, Intranets sowie Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben die vom Bund errichteten bzw. miterrichteten und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zugeordneten privatrechtlichen Stiftungen, und welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (Bitte einzeln auflisten, s. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Oeffentliche-Finanzen/uebersicht-stiftungen.pdf?__blob=publicationFile&v=5 )? a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV 2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102 (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher Gebärdensprache (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Erklärung zur Barrierefreiheit (bitte auflisten)? f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen feedback-Mechanismus (bitte auflisten)? 22. Welche Antragsverfahren bietet die Bundesagentur für Arbeit in digitaler Form an (bitte digital/nicht-digital getrennt ausweisen), und welche dieser digitalen Antragsverfahren sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? a) Welche dieser digitalen Antragsverfahren enthalten unterstützende Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV 2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102 (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Antragsverfahren gibt es in Deutscher Gebärdensprache (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Antragsverfahren sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? d) Welche dieser digitalen Antragsverfahren sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? e) Welche dieser digitalen Antragsverfahren verfügen über eine aktuelle und den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Erklärung zur Barrierefreiheit (bitte auflisten)? f) Welche dieser digitalen Antragsverfahren verfügen über einen den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen feedback-Mechanismus (bitte auflisten)? 23.Welche Antragsverfahren bietet die Deutsche Rentenversicherung in digitaler Form an (bitte digital/nicht-digital getrennt ausweisen), und welche dieser digitalen Antragsverfahren sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? a) Welche dieser digitalen Antragsverfahren enthalten unterstützende Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV 2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102 (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Antragsverfahren gibt es in Deutscher Gebärdensprache (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Antragsverfahren sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? d) Welche dieser digitalen Antragsverfahren sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? e) Welche dieser digitalen Antragsverfahren verfügen über eine aktuelle und den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Erklärung zur Barrierefreiheit (bitte auflisten)? f) Welche dieser digitalen Antragsverfahren verfügen über einen den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen feedback-Mechanismus (bitte auflisten)? 24. Welche Antragsverfahren bietet die Gesetzliche Unfallversicherung in digitaler Form an (bitte digital/nicht-digital getrennt ausweisen), und welche dieser digitalen Antragsverfahren sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)? a) Welche dieser digitalen Antragsverfahren enthalten unterstützende Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV 2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102 (bitte auflisten)? b) Welche dieser digitalen Antragsverfahren gibt es in Deutscher Gebärdensprache (bitte auflisten)? c) Welche dieser digitalen Antragsverfahren sind auch in „Leichter Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? d) Welche dieser digitalen Antragsverfahren sind auch in „Einfacher Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)? e) Welche dieser digitalen Antragsverfahren verfügen über eine aktuelle und den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Erklärung zur Barrierefreiheit (bitte auflisten)? f) Welche dieser digitalen Antragsverfahren verfügen über einen den Bestimmungen der BITV 2.0 konformen feedback-Mechanismus (bitte auflisten)? 25. Wie viele Stellen für IT-Fachkräfte gibt es in der Bundesregierung und wie viele Stellen davon sind mit Menschen mit Behinderung besetzt (bitte nach Bundesministerien und ihren nachgeordneten Behörden im Sinne von § 12 BGG getrennt auflisten)? 26. Wie wird die Bundesregierung in Umsetzung des OZG-ÄndG sicherstellen und regelmäßig prüfen, dass die gesamte Nutzung von digitalen Verwaltungsleistungen von der Antragsstellung bis zur Bescheiderteilung, einschließlich der Suchfunktion, dem Antragsassistenten und der Nutzerkonten, nutzerfreundlich und barrierefrei erfolgt? 27. Welche Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismen plant die Bundesregierung, damit Bürgerinnen und Bürger ihr Recht auf den barrierefreien Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen durchsetzen können, und zu welchem Ergebnis ist die von der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU – Drucksache 20/6689 – (https://dserver.bundestag.de/btd/20/073/2007344.pdf) angekündigte Prüfung gekommen, mögliche Veränderungen zu den §§ 12 ff. BGG und der BITV 2.0 für weitere Verbesserungen bei der digitalen Barrierefreiheit vorzunehmen? 28.Was hat die von der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU – Drucksache 20/6689 – (https://dserver.bundestag.de/btd/20/073/2007344.pdf) angekündigte Prüfung der Empfehlung des wissenschaftlichen Evaluationsberichts zum BGG ergeben, a) durch eine Legaldefinition klarzustellen, was unter dem in § 3 Absatz 4 BITV 2.0 genannten „höchstmöglichen Maß“ an Barrierefreiheit verstanden wird b) die Formulierung der „wesentlichen Inhalte“ (§ 4 BITV 2.0.) zu präzisieren, c) die wissenschaftliche Begleitung und Bewertung neuer Standards (WCAG 2.2, WCAG 3.0) vorzunehmen, um die Ursachen für den Mangel an Umsetzung der digitalen und technischen Verpflichtungen zu erforschen? 29.Plant die Bundesregierung die Aufnahme von § 1a Abs. 2, § 2 Abs. 8 und § 7 OZG sowie § 4 Abs. 1 und § 16 E-Government-Gesetz (EGovG) in die enumerative Aufzählung in § 15 Abs. 1 Nr. 2 BGG aufzunehmen bzw. was hat die entsprechende von der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU – Drucksache 20/6689 – (https://dserver.bundestag.de/btd/20/073/2007344.pdf) angekündigte Prüfung ergeben? 30.Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei der Umsetzung der eIDAS-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste die Belange der digitalen Barrierefreiheit umfassend Berücksichtigung finden? |
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80 | AG 9 | KA „119 Fragen zur Amtszeit des Bundesministers für Arbeit und Soziales“
09.01.25, BT-Drucksache 20/14446 https://dserver.bundestag.de/btd/20/144/2014446.pdf Beratungsstand: noch nicht beantwortet
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… Unter anderem hatte sich die Bundesregierung vorgenommen die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu stärken, die betriebliche Altersversorgung zu modernisieren, Prävention und Rehabilitation stärken, Selbstständige besser abzusichern, die Inklusion voranzubringen und vieles mehr.
Auch in der Behinderten- und Teilhabepolitik fällt das Fazit über die Bilanz der Ampel insbesondere für den Bereich der Barrierefreiheit und des Diskriminierungsschutzes ernüchternd aus (z.B. https://www.deutscher-behindertenrat.de/ID299052).
Prävention und Reha 48. Welche konkreten Verbesserungen wurden mit Blick auf das Betriebliche Eingliederungsmanagement („BEM“) erzielt, das die Ampelkoalition laut Koalitionsvertrag (S. 79) stärken wollte?
Inklusion 49. Mit welchen Maßnahmen wurde die Zielsetzung im Koalitionsvertrag, einen „Schwerpunkt auf die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen“ zu legen (Seite 78), umgesetzt, und welche Erfolge konnte die Bundesregierung damit erzielen mit Blick auf die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen am ersten Arbeitsmarkt a. in der Deutschen Wirtschaft (Bitte um Angabe prozentualer Veränderungen nach Branchen, Unternehmensgrößen, Grad der Behinderung), b. auf Ebene der Bundesministerien und ihr nachgeordneten Behörden (Bitte um Angabe prozentualer Veränderungen nach Grad der Behinderung, Dienstgraden)? c. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, damit auch im gehobenen und höheren Dienst bzw. in Führungspositionen der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden die fünfprozentige Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen eingehalten wird? d. Hat die mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts (BGBl. 2023 I Nr. 146 vom 13.06.2023) erfolgte Einführung der vierten Stufe der Ausgleichsabgabe zu einem Anstieg der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen – allen voran bei sog. „Nullbeschäftigern“ – beigetragen? 50. Warum hat die Bundesregierung über ein Jahr nach Vorlage der „Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“( https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb626-entgeltsystem-wfbm.html) noch keine gesetzgeberischen Vorschläge vorgelegt und wie bewertet sie vor diesem Hintergrund die Kritik von (Werkstatt-)verbänden (z.B. https://www.xn--werkstattrte-deutschland-zbc.de/neuigkeiten/2024-11/das-ende-der-ampelregierung-und-der-werkstattlohn)? 51. Warum wurde das im Koalitionsvertrag (S. 78) angekündigte „Bundesprogramm Barrierefreiheit“ nicht umgesetzt? a. Ist die „Bundesinitiative Barrierefreiheit“ ersatzweise an die Stelle des Bundesprogramms getreten? b. Wenn ja: Worin liegen die Unterschiede zwischen einer Bundesinitiative und einem Bundesprogramm? c. Welche Maßnahmen aus dem Eckpunktepapier „Bundesinitiative Barrierefreiheit – Deutschland wird barrierefrei“ (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-barrierefreiheit-2146172) vom 30. November 2022 hat die Bundesregierung in den Bereichen Mobilität, Wohnen, Gesundheit und Digitales bislang umgesetzt? 52. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik des Deutschen Behindertenrats, dass weder die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes noch die des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes umgesetzt werden konnte (https://www.deutscher-behindertenrat.de/ID299052)? 53. Wie weit ist das Ansinnen aus dem Koalitionsvertrag (S.78) vorangeschritten, alle öffentlichen Gebäude des Bundes umfassend barrierefrei zu machen? 54. Welche konkreten Förderprogramme wurden von der Bundesregierung aufgelegt, damit Anbieter von Gütern und Dienstleistungen, innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist den Abbau von Barrieren nachhaltig angehen (Vgl. Koalitionsvertrag S. 78)? 55. Warum hat die Bundesregierung das Vorhaben, einen Sprachendienst in einem eigenen Bundeskompetenzzentrum Leichte Sprache/ Gebärdenspracheeinzurichten (Koalitionsvertrag, S. 78), bis heute nicht umgesetzt? 56. Wurden – wie im Koalitionsvertrag (S. 78) vorgesehen – die Ausnahmemöglichkeiten des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im ÖPNV bereits abgeschafft? Falls nein, bis wann soll dies geschehen? 57. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um die Koalitionsvertrag (S. 79) vorgesehenen Verbesserungen beim Bundesteilhabegesetz anzugehen, insbesondere dessen konsequente und zügige Umsetzung auf allen staatlichen Ebenen, die Beendigung von Übergangslösungen, den Abbau von Bürokratie und die Beseitigung der Schnittstellen zwischen Eingliederungshilfe und Pflege, anzugehen? 58. Zu welchen Ergebnissen haben die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) noch einmal bis November 2024 verlängerten Projekte zur Umsetzung des BTHG „Wirkungsprognose“, „Finanzuntersuchung“ und „Umsetzungsbegleitung“ geführt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf KA der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Drucksache 20/6935)? 59. In welchem Umfang werden Pressekonferenzen und öffentliche Veranstaltungen von Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sowie Informationen zu Gesetzen und Verwaltungshandeln mittlerweile in Gebärden- und Leichte Sprache bzw. einfache Sprache übersetzt – bzw. untertitelt und wie konnte die Bundesregierung diesen Umfang von 2021 bis 2024 steigern? 60. Welche Aktivitäten plant die Bundesregierung mit Blick auf den Global Disability Summit (GDS25), der im Frühjahr 2025 in Deutschland stattfinden wird? a. Welche konkreten, teilhabepolitischen Themen gedenkt sie hier zu platzieren? |
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81 | AG 19 | KA „Bilanz der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien nach drei Jahren Regierungszeit“
17.01.25, BT-Drucksache 20/14552 https://dserver.bundestag.de/btd/20/145/2014552.pdf Beratungsstand: noch nicht beantwortet
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…
65. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat BKM die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Kunst und Kultur, insbesondere hinsichtlich der Förderung von Kulturschaffenden mit Behinderungen, der Barrierefreiheit von Kunst- und Kulturorten und barrierefreier Informationsangebote über diese Kunst- und Kulturorte in den Jahren 2021-2024 gestärkt? Wie wurden Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen in diese Maßnahmen eingebunden? 66. Wann wird der Umstrukturierungsprozess des “Netzwerks Kultur und Inklusion” abgeschlossen sein (vgl. BT-Drs. 20/9848)? 67. Plant die Bundesregierung eine Fortschreibung von Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention (NAP bzw. NAP 2.0) bzw. neue NAP-Maßnahmen im Bereich Kultur? Wenn ja welche? 68. Welche Maßnahmen plant BKM, um die Anfang Dezember 2024 veröffentlichten „Teilhabe-Empfehlungen für eine inklusive Kultur“ des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Kulturrats (https://www.publikationen-bundesregierung.de/pp-de/publikationssuche/inklusive-kultur-2325262) umzusetzen (bitte im Einzelnen und mit konkreter Zeitplanung auflisten)? 74. Wie bewertet BKM die Einführung des Kulturpasses für 18jährige? a) e) Inwieweit sind die Kulturpass-Apps für Menschen mit Sehbehinderungen, in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache nutzbar? 75. Inwieweit wurden im Rahmen der Verbändebeteiligung zu der von der Bundesregierung geplanten Reform des Filmfördergesetzes Anregungen von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen aufgegriffen? |
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82 | AG 20 | KA „Tourismuspolitische Bilanz der Bundesregierung“
22.01.25, BT-Drucksache 20/14617 https://dserver.bundestag.de/btd/20/146/2014617.pdf Beratungsstand: noch nicht beantwortet
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Wir fragen die Bundesregierung
… 28. War mit der im Koalitionsvertrag genannten Unterstützung des Ausbaus der passenden Infrastruktur für einen nachhaltigen, naturverträglichen Tourismus auch die Infrastruktur seniorengerechter und barrierefreier Angebote im Sinne von Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention gemeint? Falls ja, in welchem finanziellen Umfang wurden welche konkreten Angebote/Projekte vom Bund gefördert? Falls nein, warum nicht? 29. In welchem Umfang wurde das bundesweite Kennzeichnungs- und Informationssystem „Reisen für Alle“ für barrierefreie Reiseangebote seit Amtsantritt der Bundesregierung weiterentwickelt und zukunftsfähig aufgestellt, insbesondere hinsichtlich einer inhaltlichen Neuausrichtung und Überarbeitung der Erhebungskriterien? 30. Wie hat sich die Zahl der nach dem Kennzeichnungs- und Informationssystem „Reisen für Alle“ erfolgreich geprüften Anbieter und Betriebe entwickelt a) seit Amtsantritt der gegenwärtigen Bundesregierung? b) seit der Überführung zum 1. Januar 2024 auf den Träger Bayern Tourist GmbH (BTG) im Rahmen einer Konzession als neue Koordinierungsstelle im Verantwortungsbereich der Länder? |
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83 | AG 13 | KA „Verkehrspolitik der Bundesregierung – Bilanz des Bundesministers für Digitales und Verkehr in der 20. Legislaturperiode“
24.01.25, BT-Drucksache 20/14651 https://dserver.bundestag.de/btd/20/146/2014651.pdf Beratungsstand: noch nicht beantwortet |
Wir fragen die Bundesregierung:
… 35. Welche Maßnahmen hat das BMDV in dieser Legislaturperiode umgesetzt, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere auch Menschen mit Behinderungen, im Straßenverkehr zu erhöhen? 45. Welche Maßnahmen im Bereich der barrierefreien Mobilität – auch in Verbindung mit der „Bundesinitiative Barrierefreiheit – Deutschland wird barrierefrei“ (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-barrierefreiheit-2146172) hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode umgesetzt? 46. Hat die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern und Kommunen Maßnahmen ergriffen, um bei der Verkehrsplanung verbindliche Kriterien und Standards für Barrierefreiheit zu erarbeiten, und falls ja, inwieweit wurden hierbei die Organisationen und Interessensvertretungen von mobilitäts-, sinnes-, lern- und psychisch beeinträchtigten Menschen einbezogen? 47. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um das barrierefreie Reisen mit Bus und Bahn zu verbessern? a. Inwieweit wurde das Angebotsportfolio der Mobilitätsservice-Zentralen (MSZ) der Deutschen Bahn AG ausgebaut bzw. mit staatlichen Mitteln unterstützt? b. Mit welchen Maßnahmen wurde die Barrierefreiheit der Infrastruktur sowie des Fuhrparks der Deutschen Bahn AG zu Gunsten von Menschen mit Mobilitäts-, Sinnes- und kognitiven Einschränkungen verbessert? c. Welche weiteren Assistenzleistungen und Projekte zugunsten von mehr Barrierefreiheit beim Reisen wurden von der Bundesregierung, in welchem finanziellen Rahmen, unterstützt? d. Wurden mit Blick auf barrierefreies Reisen im ländlichen Raum – ggf. in Kooperation mit Ländern und Kommunen – in der 20. Wahlperiode Verbesserungen erzielt? Wenn ja, welche? 48. Wurden – wie im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Grüne und FDP (S. 78) vorgesehen – die Ausnahmemöglichkeiten des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im ÖPNV bereits abgeschafft? Falls nein, warum nicht und bis wann soll dies geschehen? 49. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um für das im öffentlichen Personenverkehr, insbesondere der Deutschen Bahn AG beschäftigte Personal Schulungen zur Barrierefreiheit und für die Sensibilisierung für die Belange von Menschen mi Behinderungen zu entwickeln und zu fördern? 50. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, um die Ergebnisse bzw. Empfehlungen des „Inklusionstage 2024“ zur barrierefreien und inklusiven Mobilität (https://www.bmas.de/SharedDocs/Videos/DE/Artikel/Teilhabe/inklusionstage-2024-dgs.html) umzusetzen und inwieweit wurden hierbei die Organisationen und Interessensvertretungen von mobilitäts-, sinnes-, lern- und psychisch beeinträchtigten Menschen einbezogen? 51. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um im Bereich der barrierefreien Mobilität die Möglichkeiten der Digitalisierung insbesondere für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen und kognitiven Beeinträchtigungen stärker zu nutzen? |
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84 | AG 8 | KA „102 Fragen zur Amtszeit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“
24.01.25, BT-Drucksache 20/14653 https://dserver.bundestag.de/btd/20/146/2014653.pdf Beratungsstand: noch nicht beantwortet |
Wir fragen die Bundesregierung:
… 17. Haben in dem am 27. November 2024 beschlossenen Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) im Rahmen der Verbändebeteiligung vorgetragene Kritikpunkte von Sozial- bzw. Behindertenverbänden (z.B. https://www.sovd.de/aktuelles/meldung/stellungnahme-referentenentwurf-kinder-und-jugendhilfeinklusionsgesetz-ikjhg; https://www.lebenshilfe.de/presse/pressemeldung/lebenshilfe-die-kinder-und-jugendhilfe-muss-endlich-inklusiv-werden-1?srsltid=AfmBOoptGvU7w7M7eEitSeErSMYQcUXwsbbg7jpWNnVmlMsy7rNYENhGM; https://www.bag-selbsthilfe.de/aktuelles/nachrichten/detail/news/stellungnahme-zum-referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-ausgestaltung-der-inklusiven-kinder-und-jugendhilfe-kinder-und-jugendhilfeinklusionsgesetz-ikjhg; https://beb-ev.de/wp-content/uploads/2024/10/Stellungnahme-Bundesverband-evangelische-Behindertenhilfe_IKJHG-final.pdf) Berücksichtigung gefunden? a. Wenn ja, welche im Einzelnen? b. Wenn nein, warum nicht? 59. Wie bewertet das BMFSFJ die Tatsache, dass der Bund selbst sein Ziel, bis Ende 2025 eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in den Führungsebenen des Bundes zu erreichen, voraussichtlich verfehlen wird und warum wurden nicht mehr Maßnahmen ergriffen, obwohl anhand der letzten zwei jährlichen Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes des Bundes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes zur Entwicklung des Frauenanteils in Führungspositionen dies bereits absehbar war? a) Welche Maßnahmen wurden Seitens des BMFSFJ ergriffen, um die Anzahl von Menschen mit Behinderungen in Führungsebenen zu steigern? b) Welche konkreten Maßnahmen wurden im BMFSFJ angestoßen, damit auch bei Beamten des gehobenen und höheren Dienstes die Schwerbehindertenquote von fünf Prozent der Beschäftigten eingehalten wird – oder aber ist es erklärtes Ziel des BMFSFJ, dass die fünf-Prozent-Quote allen voran durch Beamte des einfachen und mittleren Dienstes erfüllt wird? c) Worauf ist es zurückzuführen, dass die Zahl der Beamten mit Schwerbehinderungen (GdB 50 und mehr) im BMFSFJ seit Amtsantritt der Ampelregierung kontinuierlich zurückgegangen ist (vgl. BT-Drs. 20/11606, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU – Drucksache 20/11360 – „Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen im Bundeskanzleramt, in Bundesministerien und Bundesbehörden“)? d) Welche konkreten Maßnahmen wurden Seitens des BMFSFJ ergriffen, um diesem Trend entgegenzuwirken? 64. Mit welchem Ergebnis hat sich Bundesfamilienministerin Lisa Paus dafür eingesetzt, um – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – das altersgerechte Wohnen zu verbessern und bewertet die Bundesregierung diese Maßnahmen als ausreichend, um das vereinbarte Ziel des Koalitionsvertrags zu erfüllen? a) Spielte dabei auch altersgerechtes und barrierefreies Quartiersmanagement eine Rolle? Falls ja, in welchem Umfang, falls nein, warum nicht? |
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85 | AG 14 | KA „100 Fragen zur bildungs- und forschungspolitischen Bilanz der von Bundeskanzler Olaf Scholz geführten, selbsterklärten Fortschrittskoalition“
01/25
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I. Wir fragen die Bundesregierung nach ihrem grundsätzlichen Versprechen im Koalitionsvertrag, allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft beste Bildungschancen zu bieten:
… 6. Wie haben sich zwischen 2021 und 2024 vor dem Hintergrund des Versprechens aus dem Koalitionsvertrag („Teilhabe und Aufstieg ermöglichen und durch inklusive Bildung sichern“ S. 74) Mittel und Haushaltsansätze des Bundes zur Stärkung inklusiver Bildung entwickelt? a) Welche konkreten Maßnahmen wurden seit Beginn der Legislaturperiode zur Stärkung inklusiver Bildung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt? |
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86 | AG 23 | KA „Bilanz der Amtszeit der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen“
01/25 |
49. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ergriffen, damit die Barrierefreiheit beim Wohnungsbau stärker Berücksichtigung findet gestärkt wird?
50. Zu welchen Ergebnissen bzw. konkreten Maßnahmen hat die Behandlung des Themas „Barrierefreier Wohnraum“ im Rahmen der Arbeitsrunden des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum geführt (siehe Nr. 37 der Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur Halbzeitbilanz der Bundesregierung in der Wohnen- und Baupolitik, BT-Drucksache 20/9429)? 51. Welche Beweggründe verleiteten die Bundesregierung dazu, die im Haushalt 2024 noch enthaltenen Mittel für das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ (siehe Nr. 37 der Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, BT-Drucksache 20/9429) in Höhe von 150 Mio. Euro für den Haushaltsentwurf des BMWSB für 2025 komplett zu streichen bzw. wie will die Bundesregierung zukünftig ein kontinuierliches und niedrigschwelliges Förderprogramm für barrierefreies Bauen ermöglichen? 52. In Zusammenhang mit den Fragen 49-51: Wie ist der Umsetzungsstand der im Rahmen des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zur Reformierung der Musterbauordnung der Länder beziehungsweise der rechtlich maßgeblichen Landesbauordnungen (siehe Nr. 39 der Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, BT-Drucksache 20/9429)? |
Pressemitteilungen und Facebook-Posts 20. WP
Wilfried Oellers MdB, Beauftragter für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Stand: 22.01.2025)
JANUAR 2025
Wilfried Oellers // 29.01.2025
Erinnerung an Euthanasie aufrechterhalten und Lehren für die Zukunft ziehen
Erinnerung an Euthanasie aufrechterhalten und Lehren für die Zukunft ziehen | CDU·CSU Fraktion
DEZEMBER 2024
Wilfried Oellers // xx.12.2024
FB-Post: Positionspapier der AG Arbeit und Soziales: Wunsch- und Wahlrecht in der Werkstatt und auf dem inklusiven Arbeitsmarkt stärken – transparentes und wertschätzendes Entgeltsystem schaffen
04.12.2024
kobinet-nachrichten: Aufbruchsignal für Inklusion setzen statt Roter Ampel
https://kobinet-nachrichten.org/2024/12/04/aufbruchsignal-fuer-inklusion-setzen-statt-roter-ampel/
Wilfried Oellers // 02.12.2024
Aufbruchsignal für Inklusion setzen statt Roter Ampel
Aufbruchssignal für Inklusion setzen statt Roter Ampel | CDU·CSU Fraktion
NOVEMBER 2024
20.11.2024
kobinet-nachrichten: CDU/CSU Fachgespräch: Barrierefreiheit bei Bauplanung mitdenken und hohe Folgekosten sparen
OKTOBER 2024
Wilfried Oellers // 10.10.2024
Werkstätten für behinderte Menschen sind ein wichtiger Bestandteil für die berufliche Teilhabe
SEPTEMBER 2024
Wilfried Oellers // 20.09.2024
Interview mit „epd sozial“, Ausgabe 38/2024: CDU-Abgeordneter Oellers: Entgelt in Werkstätten muss steigen
https://w.epd.de/digital/soz_weekly/2024/09/20/736136.htm
Terminübersicht
Wilfried Oellers MdB
Beauftragter für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
(Stand: 31.01.2025)
EIGENE VERANSTALTUNGEN
13.11.24 Hybrides Fachgespräch „Barrierefreies Bauen und Quartiersentwicklung –
Eine politische Perspektive“
24.05.24 Digitales Fachgespräch „PP Zukunft WfbM“ – 1. Runde mit Werkstattbeschäftigten
24.05.24 Digitales Fachgespräch „PP Zukunft WfbM“ – 1. Runde mit Geschäftsführern
06.11.23 Hybrides Fachgespräch Werkstattkonferenz Ort: Fraktionsvorstandssaal
05.09.23 Digitales Gespräch mit behindertenpolitischen Sprechern CDU/CSU der Landtage
22.06.23 Fraktionskongress Special Olympics World Games – Türöffner für mehr Teilhabe?
Ort: Fraktionssitzungssaal
13.03.23 Digitales Fachgespräch Positionspapier Barrierefreiheit
22.11.22 Digitales Fachgespräch Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
19.09.22 Digitales Fachgespräch Potentiale nutzen – Inklusiven Arbeitsmarkt stärken
30.06.22 Digitales Treffen der behinderten- und teilhabepolitischen Sprecher/innen der
Unionsfraktionen der Landtage und des Bundestages
04.03.22 Digitales Werkstattgespräch 2022
VERANSTALTUNGEN MIT AKTIVEM PART
26.11.24 Teilnehmer digitale Podiumsdiskussion „Rechte, Selbst-Behauptung und Situation von Frauen-Beauftragten in Werkstätten“
18.11.24 Digitales Fachgespräch mit KAS Peking zum Thema WfbM und EAA (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)
15.11.24 Teilnehmer Podiumsdiskussion bpa-Fachtagung zur Eingliederungshilfe „5 Jahre BTHG: Erfolg oder Dauerbaustelle?“ Ort: Hotel NH Collection Berlin Mitte
09.11.24 Digitales Grußwort – Erste Hörmesse in Berlin
05.11.24 Austausch mit aej-Fachkreis Inklusion
Ort: Hotel Grenzfall, Berlin
30.10.24 Teilnehmer Zoom-Sitzung Runder Tisch Gebärdensprache Hessen
15.10.24 Teilnehmer Podiumsdiskussion CaPHandy e.V. „Werkstatt 2030 – Wo geht die Reise hin?“
Ort: Brasserie Charlottchen
26.09.24 Teilnehmer Podiumsdiskussion DRV Bund – Netzwerktalk zu 20 Jahren Betriebliches Eingliederungsmanagement
19.06.24 Teilnehmer inklusiver Zoom-Politiktalk des BeB „Zukunft der Werkstätten“
14.05.24 Konzernjahrestagung der SBVen: digitaler Impuls & Grußwort
10.04.24 Fachpolitischer Beirat der bag if
13.03.24 Teilnehmer Podiumsdiskussion BGW – Thema Menschen mit Behinderung, Integration, Sport
Ort: Humboldt Forum
16.01.24 Teilnehmer Podiumsdiskussion und Abendessen CBP-Fachtagung „Teilhabe am Arbeitsleben“
Ort: Hotel Aquino
12.12.23 Hybrider Politiktalk LIGA der politischen Interessen- und Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen in Thüringen e.V.
Teilnahme per Videoschaltung
27.11.23 Teilnehmer digitale Podiumsdiskussion LAG Kongress Hamburg „Mindestens Mindestlohn – Debatte zur Reform des Entgeltsystems!“
16.11.23 digitale deutsch-chinesische Dialogveranstaltung der KAS Peking zum Thema ‚Inklusion von Menschen mit Behinderung‘
25.10.23 Teilnehmer digitale Podiumsveranstaltung Jahreshauptversammlung Hauptschwerbehindertenvertretung (HSBV) des BMI
30.08.23 Klausurtagung der Werkstätten für Behinderte
Ort: Mercure Hotel, Duisburg
27.06.23 Teilnehmer Podiumsdiskussion Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der Länder
Ort: Hotel Prinzregent, 67480 Edenkoben
07.06.23 Teilnehmer digitale Podiumsdiskussion BeB: Fachkräftegewinnung in der Behindertenhilfe / Schaffung von mehr bezahlbarem und barrierefreien Wohnraum
23.05.23 Grußwort anl. der Vollversammlung der Schwerbehindertenvertretungen der Jobcenter
Ort: Jerusalemkirche, Berlin
22.05.23 Teilnehmer Podiumsdiskussion Werkstatträte Deutschland „Die Zukunft unserer Arbeit – eine Diskussion aus verschiedenen Blickwinkeln“
Ort: Berliner Stadtmission am Hbf
09.05.23 Teilnehmer Podiumsdiskussion Inklusionstage BMAS „Inklusion trifft Politik – Im Gespräch mit dem Deutschen Bundestag“
Ort: Hauptstadtrepräsentanz Deutsche Telekom
24.04.23 5. dbb forum Inklusion und Teilhabe – Teilnehmer Diskussionsrunde mit behindertenpolitischen Sprechern
Ort: dbb forum berlin
16.03.23 Teilnehmer Diskussionsrunde Tagung Bundesnetzwerk SBV (Schwerbehindertenvertretung)
Ort: Sozialverband Deutschland (SoVD), Berlin
27.02.23 Webex-Meeting – Kritik am Referentenentwurf für das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
17.02.23 Online-Veranstaltung „Berufliche Teilhabe neu denken – ein politisches Nachgespräch zu den entwickelten Visionen beruflicher Teilhabe“ mit 53° NORD, Gemeinsam mit dem Bundesverband evangelischer Behindertenhilfe, Werkstatträte Deutschland e.V. und Dr. Jochen Walter, Vorstand der Pfennigparade
12.12.23 Teilnehmer am digitalen Politiktalk LIGA der politischen Interessen- und Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen in Thüringen e.V.
08.12.22 Teilnehmer Podiumsdiskussion Jahresveranstaltung 2022 der Konzernschwerbehindertenvertretung (KSBV) der Deutschen Bahn AG
Ort: Hotel Scandic, Berlin
30.11.22 Fachpolitischer Beirat der bag if
Ort: PLH
21.09.22 Teilnehmer Podiumsdiskussion zur Teilhabe am Arbeitsleben
Ort: Mosaik-Berlin gGmbH
30.08.22 Teilnehmer Podiumsdiskussion Umsetzung des BTHG
Ort: Seminaris Campus Hotel, Berlin
15.06.22 Teilnehmer digitale Podiumsdiskussion des BeB „Pläne der Bundesregierung zur Umsetzung des BTHG und bezahlbarer und barrierefreier Wohnraum für Menschen mit Behinderung“
14.06.22 Teilnehmer Podiumsdiskussion Jahrestagung bag if – Politisches Fachgespräch „Vision inklusiver Arbeitsmarkt“
Ort: Kongresshotel Potsdam
13.06.22 Teilnehmer Diskussionsrunde „Nach der Wahl – Was können SBVen von den politischen Parteien erwarten?!“ Ort: IG BCE Hauptverwaltung, Hannover
04.03.22 Digitales Werkstattgespräch 2022
VERANSTALTUNGEN OHNE AKTIVEM PART
10.12.24 Online-Konferenz: „15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland – das Recht auf selbstbestimmtes Leben und Wohnen endlich umsetzen!“
04.12.24 BAG BBW – Fachtag des Projekts „EdAL MR 4.0“ Ort: Microsoft Deutschland, UdL 17
03.12.24 Vernissage „Drei, Zwei, Eins“ Bilder der Special Olympics World Games Berlin 2023 Ort: Schloss Charlottenburg
15.11.24 Fachtagung Bundesverband beh. Pflegekinder e.V. – „Pflegende Elternschaft in der Pflegekinderhilfe – Lebenswirklichkeit mit Hürden“
07.11.24 Digitale Fachtagung der InklusionsGuides
21.09.24 Abend der Begegnung des BeB Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V.
10.09.24 Jahresempfang des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung Ort: Café Moskau, Karl-Marx-Allee 34, 10178 Berlin
25.04.24 Medien für Vielfalt: Inklusion im Fokus Ort: RTL Audio Event Lounge, Uhlandstraße 30, 10179 Berlin
24.04.24 German Paralympic Media Award 2024 Ort: DGUV, Glinkastraße 40, 10117 Berlin
31.01.24 Vorstellung und Übergabe der Teilhabeempfehlungen für eine inklusivere Gesellschaft – auch für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen durch Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Ort: Kleisthaus, Mauerstr. 53, 10117 Berlin
17.01.24 Gesamtmetall e.V.: 124. PEAG Personaldebatte zum Frühstück – Inklusiver Arbeitsmarkt – zwischen sozialer Teilhabe und Fachkräftesicherung Ort: Café Einstein, UdL
25.09.23 Fachgespräch zum Sozialen Entschädigungsrecht Ort: PLH 4.501
05.05.23 Fachtag der Lokalen Teilhabekreise des Caritasverbands Heinsberg e.V. Ort: Kreisverwaltung Heinsberg
25.04.23 Fachtagung Agiles Netzwerk für Sehbeeinträchtigte Berufstätige „Perspektiven der digitalen Arbeitswelt“ Ort: Festsaal der Berliner Stadtmission, Berlin
17.11.22 Digitaler Sozialpolitischer Fachtag bvkm – Schwerpunkt Betreuungsrecht
06.11.23 Abendempfang anlässlich 10 Jahre Berliner CBM-Büro Ort: CBM, Albrechtstr. 10, 10117 Berlin
26.09.23 Abend der Begegnung des LVR-Ausschusses für Inklusion (Landschaftsverband Rheinland) Ort: LV NRW
19.09.23 Digitale Informationsveranstaltung zur org. Neuausrichtung des Förderprojekts „Reisen für Alle“ 18.09.23
25.06.23 Abschlussfeier Special Olympics World Games Ort: Brandenburger Tor
20.06.23 Panel Diskussion „Inklusion. Einfach. Machen“ anlässlich der „Special Olympics World Games 2023“ Ort: COSMO Hotel
17.-25.06.23 Special Olympics World Games Berlin Ort: Olympiastadion
24.05.23 Aktionstag Werkstatträte Deutschland e.V. / Motto: „Gute Leistung – gutes Geld“Ort: Platz der Republik
23.05.23 Jahresempfang des Behindertenbeauftragten Jürgen Dusel Ort: TEC Event Campus
23.05.23 Paneldiskussion „Stadt, Land, Bund – digitale Barrierefreiheit für alle, jederzeit und überall“ Ort: LV Hessen
10.05.23 Präsentation der Sonderbriefmarke Special Olympics World Games Berlin 2023 Ort: Olympiastadion Berlin
04.05.23 Get-Together DOSB Special Olympics World Games Ort: in den Räumlichkeiten des Organisationskomitees der Special Olympics World Games Berlin 2023, Berlin
17.03.23 Digitale Konferenz „Internationaler Tag des Barrierefreien Tourismus“
14.03.23 Pressekonferenz „Hier klingt’s mir gut“ Ort: Haus der Bundespressekonferenz
27.01.23 Besuch des Gedenk- und Informationsortes für die Opfer der „Euthanasie“-erbrechen im Nationalsozialismus mit Hubert Hüppe MdB
28.11.22 Digitales Fachgespräch des Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker und ihr digitales inklusives Experten-Netzwerk (iXNet)
der Arbeitsagentur mit Jürgen Dusel, Bundesbehindertenbeauftragten
17.11.22 Sozialpolitischer Fachtag bvkm – Schwerpunkt Betreuungsrecht per Zoom
10.11.22 Jubiläums- und Fachtagung 40 Jahre IBS (Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung) Ort: Hotel Aquino
04.11.22 mit Hermann Gröhe MdB: St. Augustinus Gruppe: Austausch zur Weiterentwicklung von MZEBs Ort: Dorint Hotel, Neuss
19.10.22 Abendessen im Rahmen der Konferenz zu aktuellen behindertenpolitischen Themen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung Ort: Hotel Aquino
27.09.22 Preisverleihung 20. Deutscher Hörfilmpreis (Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) Ort: BOLLE Festsäle am Spree-Bogen
06.09.22 Festveranstaltung „50 Jahre Aktion Psychisch Kranke und Psychiatrie-Enquete“ Ort: Humboldt Carré
30.06.22 11. Werkstattgespräch der Deutschen Rentenversicherung Bund Ort: Kleisthaus Berlin
21.06.22 Jahresempfang des Behindertenbeauftragten Jürgen Dusel Ort: Fraktionssitzungssaal
31.05.22 Eröffnung der Inklusionstage 2022 Ort: Hauptstadtrepräsentanz Deutsche Telekom
30.05.22 Politischer Empfang im Berliner CBM-Büro
16.05.22 digitale Diskussionsveranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung „Und jenseits der Werkstätten? Wie echte Inklusion am Arbeitsmarkt gelingen kann“
16.05.22 Dampferfahrt mit Abendessen anl. des Bundeskongresses für Führungskräfte im BeB (Bundesverband evang. Behindertenhilfe)
12.05.22 Hybrider Sozialpolitischer Fachtag Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) Teilnahme per Videoschaltung
05.05.22 bag if: Vergabe-Konferenz und Verleihung des Rudolf-Freudenberg-Preises 2021 „Öffentliche Auftragsvergabe – MehrWert inklusive“ Ort: Heilig-Kreuz-Kirche, Berlin
06.04.22 Konstituierende Sitzung fachpolitischer Beirat Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen (bag-if e.V.) Ort: PLH 5.101
PARLAMENTARISCHE ABENDE, FRÜHSTÜCKE UND MITTAGESSEN
13.11.24 Parlamentarischer Abend des Deutschen Behindertensportverbandes
25.09.24 Parlamentarischer Abend der BAG BBW „Starke Perspektiven: Investitionen in berufliche Rehabilitation rechnen sich“
21.03.24 Parlamentarischer Abend Special Olympics Deutschland
12.03.24 Parlamentarischer Abend Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
22.02.24 Parl. Frühstück: 40 Jahre Cochlea-Implantat der Initiative „Adult Hearing“, Cochlear Deutschland GmbH & Co. KG
01.02.24 Parl. Frühstück Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB): Thema Weiterentwicklung der Werkstätten für Menschen mit Behinderung
13.12.23 Parlamentarisches Frühstück BAG WfbM : Die Zukunft des Werkstattsystems
17.10.23 Parlamentarischer Abend des Deutschen Behindertensportverbandes und Nationalen Paralympischen Komitees (DBS) e.V.
27.09.23 Parlamentarischer Abend Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP)
20.09.23 BAG BBW I Parlamentarischer Abend
15.06.23 Parlamentarisches Mittagessen zum Deutschen Cochlea-Implantat-Tages
25.05.23 Politischer Abend der Berufsförderungswerke
23.05.23 Parlamentarischer Abend „Stadt, Land, Bund – digitale Barrierefreiheit für jeden jederzeit überall“ in LV Hessen
08.05.23 25 Jahre Jubiläum – Parlamentarischer Abend BeB
28.03.23 Parlamentarischer Abend der Lebenshilfe e.V.
15.03.23 Parlamentarischer Abend von Special Olympics Deutschland
01.03.23 Parlamentarisches Frühstück – Deutscher Schwerhörigenbund
01.12.22 Parlamentarisches Frühstück CBM „Mehr Fokus auf Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“
10.11.22 Parlamentarischer Abend der BAG Selbsthilfe
17.05.22 Parlamentarischer Abend Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
TEILNAHME AN ANDEREN AUSSCHUSS-SITZUNGEN / ANHÖRUNGEN
13.12.23 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
15.11.23 ÖA Ausschuss für Tourismus „Barrierefreies Reisen“
13.11.23 Anhörung AfAuS Barrierefreiheit
08.11.23 ÖA Rechtsausschuss „Inflationsausgleich Betreuungsvereine“
18.09.23 ÖA Rechtsausschuss „Betreuungsvereine“
16.02.22 Ausschuss für Gesundheit „Triage“
TEILNAHME AN ANDEREN AG-SITZUNGEN
09.04.24 AG Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Austausch zum Querschnittsthema Inklusion
12.03.24 AG Petitionen: Austausch zum Querschnittsthema Inklusion
16.01.24 AG Umwelt: Austausch zum Querschnittsthema Inklusion
12.12.23 AG Ernährung und Landwirtschaft: Austausch zur Teilhabepolitik
07.11.23 AG Klimaschutz und Energie: Querschnittsthema Inklusion
17.10.23 AG Finanzen: Querschnittsthema Inklusion
26.09.23 AG Gesundheit: nichtinvasitive Pränataldiagnostik
19.09.23 AG Menschenrechte und humanitäre Hilfe: Austausch zum Querschnittsthema Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
20.06.23 AG Innen: Querschnittsaufgaben Inklusion
23.05.23 AG Verteidigung: Impulsvortrag zu den Aufgaben und Zuständigkeiten des Teilhabebeauftragten
25.04.23 AG Bauen und Wohnen: Austausch zur Teilhabepolitik
18.04.23 AG Kultur und Medien: Austausch zur Teilhabepolitik
28.03.23 AG Wirtschaft: Austausch zur Teilhabepolitik
28.02.23 AG Digitales: Austausch zur Teilhabepolitik
24.01.23 AG Verkehr: Austausch zur Teilhabepolitik
17.01.23 AG Sport und Ehrenamt: Austausch zur Teilhabepolitik
13.12.22 AG Gesundheit: Austausch zur Teilhabepolitik
29.11.22 AG Familie: Austausch zur Teilhabepolitik
29.11.22 AG Auswärtiges: Veteranen nach Auslandseinsätzen
18.10.22 AG Bildung und Forschung: Austausch zur Teilhabepolitik
20.09.22 AG Tourismus: Austausch zur Teilhabepolitik
06.09.22 AG Haushalt: Austausch zur Behindertenpolitik
21.06.22 AG Europa: Austausch zur Teilhabepolitik
15.03.22 AG Kommunalpolitik
DIVERSE TERMINE
29.01.25 Kranzniederlegung mit Hubert Hüppe MdB
Ort: Gedenk- und Informationsort für die Opfer der „Euthanasie“-Verbrechen im Nationalsozialismus, Tiergartenstr. 4
20.01.25 Interview mit Radio Kanal 21 // Bielefeld (RB)
15.01.25 Telefonat mit Marcus Baumann, AGSV Polizei Hessen
04.12.24 Sitzung des fachpolitischen Beirats der bag if, Ort: PLH, 3.501
25.11.24 Digitaler Austausch mit dem VDMA zum Thema „Barrierefreiheit und Aufzüge“
14.11.24 Gespräch mit BAGFW zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
11.10.24 Digitale Mitgliederversammlung des Netzwerkes MmB der CDU NRW 2024
11.10.24 Webex-Gespräch mit Dr. Tebroke MdB, Hr. Wicher Antrag „Belange der Menschen mit Behinderung finanziell stärken“
10.10.24 Vorbereitungsgespräch Veranstaltung des Deutschen Bundestages für und mit Menschen mit Behinderung
10.10.24 Schichtwechsel – Philipp Falk, Beschäftigter der Mosaik-gGmbH & Ella Neuendorf, studentische Hilfskraft in der Öffentlichkeitsarbeit Mosaik gGmbH
09.10.24 Gespräch Prof. Hecken (CI) sowie Janine Dersch & Holger Friedrich (beide von CI)
01.10.24 Digitales Fachgespräch Schwerbehindertenvertretungen
30.09.24 Telefontermin mit Frau Janine Dersch, Cochlear
26.09.24 Gespräch mit Whittaker MdB zum Werkstattpapier
25.09.24 Gespräch mit Reichel MdB zum Werkstattpapier
17.09.24 WebEx-Gespräch mit Peter Aumer, der Retex Werkstatt und Lebenshilfe Regensburg
12.09.24 Drittes Vorbereitungstreffen Veranstaltung des DBT für und mit Menschen mit Behinderungen im ersten Halbjahr 2025 (für digitale Teilnahme angemeldet)
12.09.24 Wahlkampftermin Fürstenwalde Landtagskandidatur Klaus Rundorf
06.09.24 WebEx-Gespräch mit Dr. Jens Maceiczyk, Lebenshilfe Chiemgau zum Thema Werkstätten
22.08.24 Termin Albert Stegemann im WK Oellers gemeinsamer Besuch Christophorus-Werk Lingen e.V.
18.07.24 Zoom-Gespräch mit Dirk Lewandrowski, LVR Rheinland
10.07.24 Besuch WK Max Mörseburg, Stuttgart
10.07.24 Besuch WK Nina Warken; Wohnheim der Johannes-Diakonie, Wertheim
09.07.24 Besuch WK Andi Jung; Caritas Inklusions-Hotel „SEEHÖRNLE“, Gaienhofen
09.07.24 WK Stracke – Termin 2: Wertachtalwerkstätten Kaufbeuren
09.07.24 WK Stracke – Termin 1: Hauptwerkstatt der Unterallgäuer Werkstätten Memmingen
08.07.24 Besuch im WK von Dorothee Bär MdB; Kloster Mariabildhausen
08.07.24 Besuch im WK von Jan Metzler MdB; ZOAR Werkstätten Alzey
01.07.24 Zweites Vorbereitungsgespräch für Veranstaltung des DBT für und mit Menschen mit Behinderungen im ersten Halbjahr 2025
26.06.24 Gespräch mit BAGFW zum Gesetz zur Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
24.06.24 Vorbereitungsgespräch für Veranstaltung des DBT für und mit Menschen mit Behinderungen im ersten Halbjahr 2025 im BT
13.06.24 Austausch BeB zu drohenden rechtsextremen Stimmgewinnen unter Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen
11.06.24 WebEx-Vorstandssitzung des Netzwerkes MmB der CDU NRW 2024
10.06.24 WebEx-Gespräch mit Hubert Hüppe MdB: Position Weiterentwicklung der Werkstätten
17.05.24 Besuch der USE gGmbH, Ort: Oranienstr. 26, 10999 Berlin-Kreuzberg
15.05.24 Gespräch mit Hauptschwerbehindertenvertretung BMI
14.05.24 Gespräch mit Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget e.V. – Antrag „Belange der Menschen mit Behinderung finanziell stärken“
14.05.24 Gespräch mit Hr. Germing, Vorsitzender Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V.
03.05.24 digitales Gespräch mit Aumer MdB / Dr. Robert-Eckert-Schulen „Weiterentwicklung der Berufsförderungswerke“
24.04.24 Besuch / Gespräch in der EAA Berlin
22.04.24 digitales Gespräch mit Werkstätten Haus Hall GmbH / Thema Werkstattentgelt
17.04.24 digitaler Termin mit Ewald Scheuer, AGSV der Polizei (Bund & Länder)
16.04.24 Austausch mit Patrick Schnieder MdB und GF Westeifel Werke GmbH, Ort: Gerolstein
11.04.24 BE-Gespräch zu einer Petition zu Inklusion und Teilhabe
10.04.24 Gespräch mit Praktikantin Büro Zippelius MdB, Fr. Jordan / Thema Assistenzhunde
28.03.24 digitale iXNet-Infoveranstaltung „Die einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)“
27.03.24 Gespräch Brüsseler Kreis, Ort: Köln
25.03.24 Gespräch mit mittendrin e.V. zur UNBRK, Ort: Köln
13.03.24 Gespräch mit Cochlear Deutschland / Frau Janine Dersch, Hr. Holger Friedrich
05.03.24 Telef. Abstimmung mit Fr. Stuckert zum BGW Sportsymposium am 13. März 2024
04.03.24 Gespräch mit Sven Kruse, Gesamtvertrauensperson der Menschen mit Behinderung / Telekom, Ort: WK-Büro
01.03.24 Gespräch mit Brüsseler Kreis e.V. / Ev. Stiftung Hephata, Ort: Mönchengladbach
31.01.24 Kranzniederlegung Jürgen Dusel für Opfer der NS-„Euthanasie“
31.01.24 Kranzniederlegung mit Hubert Hüppe MdB, Ort: Gedenk- und Informationsort für die Opfer der „Euthanasie“-Verbrechen im Nationalsozialismus, Tiergartenstr. 4
17.01.24 WebEx-Gespräch mit Emmi Zeulner MdB
17.01.24 Gespräch mit RA Dr. Martin Theben „Sexkauf-Verbot“, Begleitung: Wolfram Giese, Roman Baumgartner
15.12.23 Gespräch mit Jonas Geissler, MdB und „Rolling G“ – Thema: Barrierefreiheit
14.12.23 Videodreh mit Daniel Maletzki, EU-Schwerbehinderung.eu
01.12.23 Handicap International e.V. „Nicht-Einbürgerungszeremonie“
01.12.23 Übergabe Weihnachtsbaum Bundesvereinigung Lebenshilfe
30.11.23 Gespräch mit Mosaik GmbH zur BMAS-Studie
29.11.23 Treffen der behindertenpolitischen Sprecher mit Kindernetzwerk „Junge Selbsthilfe“
28.11.23 Fotoaktion BWMK gGmbH (Behinderten-Werk Main-Kinzig e.V.) zum Jubiläum
28.11.23 Austausch Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. – Kathrin Völker / Geschäftsführerin, Martin Berg / Vorsitzender
20.11.23 Gespräch zur APP ARTICLY mit Entwicklern Hr. Paetzmann & Hr. Weimer
20.11.23 Gespräch mit Ewald Scheuer / AGSV Polizei Bund/Länder
08.11.23 Gespräch mit BeB (Fortsetzung des Gesprächs am 6. Juli 2023)
31.10.23 WebEx-Gespräch mit Dr. Wiener MdB, Hr. Ehring, Hr. Kirbisch zur öffentlichen Teilhabe behinderter Menschen
19.10.23 Gespräch mit Werkstatträte Deutschland e.V.
18.10.23 Mittagessen CBM / ATscale: Gleichberechtigter Zugang zu Gesundheit für Menschen mit Behinderungen und Unterstützungstechnologien (WO+LH)
12.10.23 Schichtwechsel / Gespräch mit Teilhabepol. Sprechern, Beschäftigten der Betriebsstätten und Mitgliedern des Werkstattrates der Mosaik GmbH
27.09.23 Gespräch Henrichmann MdB und Vorstand Caritas Coesfeld, Hr. Germing – geplante Reform des SGB IX zum System der Werkstätten für behinderte Menschen
28.09.23 Termin Schichtwechsel / Besuch Betriebsstätte Mosaik-Berlin GmbH (WO+RB)
26.09.23 Gespräch mit Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget e.V.
20.09.23 Digitales Gespräch mit Sepp Müller MdB + dessen Petentin zum Thema u.a. Grundsicherung im Alter / mit Behinderung
20.09.23 Gespräch mit Hüppe MdB und Steffen Helbing, Gehörlose in Brandenburg
07.09.23 Gespräch mit Herrn Maceiczyk (Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH)
04.09.23 Eröffnung Fußballmeisterschaft Werkstätten Ort: Duisburg
04.09.23 Gespräch mit den SBVen der Bahn
30.08.23 Termin Herr Finken in Viersen St. Römische „Werkstatträte“
11.07.23 Gespräch mit Nils Dreyer, Leiter des Modell-Projekts Inklupreneur Berlin
10.07.23 Gespräch zur barrierefreien Mobilität mit Hr. Fette (VCD), Dr. Geissler MdB
10.07.23 Gespräch zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung mit Hr. Kurzer / Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen im StMFH und Hr. Bierler, RD a. D.
/ehemaliger Leiter des Inklusionsamtes Regensburg
10.07.23 Webex-Gespräch mit Martin Schmid, KfW
06.07.23 Gespräch mit BeB Beirat der Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen
05.07.23 Gespräch mit Hr. Kruse, Gesamtvertrauensperson der Menschen mit Behinderung, Telekom
27.06.23 Wahlkreisbesuch bei Julia Klöckner MdB, Ort: Bad Kreuznach, Edenkoben
23.06.23 Gespräch mit Jens Beeck und Besuchergruppe des Christopherus Werk Lingen
22.06.23 Vorbereitung BEM-Antrag
21.06.23 Konstituierende Sitzung Fachpolitischer Beirat bag if
12.06.23 Besuchergruppe Prof. Dr. Welti, Uni Kassel, Institut für Sozialwesen, Fachgebiet Sozial- und Gesundheitsrecht/Recht der Rehabilitation und Behinderung
06.06.23 Webex-Meeting: Gespräch zum Thema Assistenz im Krankenhaus nach § 113 Absatz 6 SGB IX
24.05.23 Gespräch mit Herren Trenner + Schlesier, Arbeitskreis Down-Syndrom Deutschland e.V. – TN: Oellers, Giese, Baumgartner
28.03.23 Sitzung der Arbeitsgruppe Wirtschaft „Bewertung Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“
15.03.23 Gespräch mit VSM der Bundestagsverwaltung, Frau Härtel
15.03.23 Gespräch zur Teilhabepolitik mit Carina Finis, Praktikantin in der BT-Verwaltung
14.03.23 Pressekonferenz von Hier klingt’s mir gut
01.03.23 Teilhabe & Inklusion von M.m.B. in Gesellschaft & Ehrenamt (Musikvereinen) // gemeinsam mit Peter Aumer MdB
01.03.23 WebEx-Gespräch mit Frau Ackermann, Diakonie – ArbzG bei ISB
23.02.23 Treffen mit Dirk Lewandrowski und Dr. Janina Jänsch Ort: LVR-Dezernat Soziales, Köln
14.02.23 Webex-Gespräch „Strategisches Vorgehen GE Inklusiver Arbeitsmarkt“
06.02.23 Webex-Gespräch mit Frau ter Balk zu Behindertenpolitische Fragestellungen
31.01.23 Gesprächstermin mit Herrn Jonas David Stephan/Cobtras (KI-gestütztes Lernsystem für Gebärdensprache)
27.01.23 Kranzniederlegung mit Hubert Hüppe MdB Ort: Gedenk- und Informationsort für die Opfer der „Euthanasie“-Verbrechen im Nationalsozialismus, Tiergartenstr. 4
26.01.23 Gespräch mit Frau Dr. Elisabeth Fix und Birgit Fix, Deutscher Caritasverband e.V.
09.01.23 Webex-Gespräch mit donum vitae Bundesverband e.V.
20.12.22 Gespräch mit Dr. Janina Jänsch, Geschäftsführerin Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm)
15.12.22 Interview EU-Schwerbehinderung.eu (Hr. Krönert / Hr. Maletzki)
30.11.22 Fachpolitischer Beirat der bag if
28.11.22 Digitale iXNet-Veranstaltung Arbeitsagentur – Im Gespräch mit dem Bundesbehindertenbeauftragten Jürgen Dusel
22.11.22 Digitales Fachgespräch BEM (Betriebl. Eingliederungsmanagement)
16.11.22 Wahlkreisbesuch bei Antje Tillmann MdB Ort: Weimar, Erfurt
09.11.22 WebEx-Austausch Energiekosten-Hilfen für Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe
02.11.22 Termin Benjamin Thomas – Mitgliederversammlung Netzwerk für Menschen mit Behinderung der CDU Nordrhein-Westfalen
27.10.22 Besuch Josephsheim in Olsberg-Bigge, Wahlkreis FV Friedrich Merz MdB
24.10.22 Wahlkreisbesuch bei Franziska Hoppermann MdB, Hamburg
19.10.22 Anhörung Triage
13.10.22 Gespräch WO mit Jürgen Hardt zu Teilhabepolitik im Bereich Außenpolitik
12.10.22 Webex-Meeting: Netzwerk MmB: Landesvorstand
20.09.22 Gespräch mit Roswitha Warda, „Stiftung Assistenzhund“
07.09.22 WebEx-Gespräch Vorbesprechung Bundesparteitag Antrag zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung KV Heinsberg
07.09.22 Gespräch mit VdK Präsidentin Verena Bentele
30.08.22 Gespräch Lebenswelten Humboldtforum
16.08.22 Gespräch mit Lisa Rapport-Moersch / Uber „Barrierefreie Taxis“
15.08.22 Besuch Dresden // Termine Oellers mit den MdB-Kollegen Reichel & Rohwer
10.08.22 WebEx-Gespräch Wilfried Oellers MdB / Dr. jur. Klaus Stark, GF Vorstand Diakoniewerk SON-HBN
07.07.22 Interview EU-Schwerbehinderung // Klaus Krönert
06.07.22 Gespräch mit Lebenshilfe, Frau Prof. Dr. Nicklas-Faust und Frau Welke
04.07.22 TVOR Besuch Blinden-Segeln am Tegeler See
28.06.22 Gespräch mit Bundesverband der Berufsbetreuer/Innen e.v. / Reparaturgesetz, Betreuerregisterverordnung
13.06.22 Termine mit PIKSL Labor und EUTB-Beratungsstelle der Lebenshilfe Osnabrück in Osnabrück
09.06.22 Gespräch mit dem Deutschen Behindertenrat (WO, WG, RB)
08.06.22 Gespräch mit Dr. Angela Ehlers, Bundesvorsitzende Verband Sonderpädagogik
08.06.22 Gespräch „Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ mit Mitgliedern des BAGFW Fachausschusses
21.06.22 Online-Vortrag „Das Inklusionsparadigma als Problem für beeinträchtigte Menschen und eine mögliche Alternative“
30.05.22 WG, RB -Mitarbeiteraustausch zu Werkstattgespräch „Triage“
25.05.22 WG, RB – Vorbesprechung Veranstaltung „Inklusiver Arbeitsmarkt“
24.05.22 Gespräch mit Abteilungsleitung der Monitoring-Stelle UN-BRK, Frau Dr. Schlegel und Herrn Dr. Palleit, Frau Dr. Sabine Bernot und Frau Dr. Jana Offergeld
19.05.22 Planungstreffen für das Werkstattgespräch zur Triage
12.05.22 Folgegespräch Planung Werkstattgespräch Triage
10.05.22 Webex-Gespräch mit Jörg Stahl, 1. Vorsitzender der AGSV- Länder
08.04.22 Gespräch mit Fr. Schröder (Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft e. V.) Herrn Höfer, Zeitschrift „Schnecke – Leben mit CI und Hörgerät“
22.03.22 Gespräch zu „Triage“ – fraktionsübergreifende Initiative der behindertenpolitischen Sprecher*innen der Bundestagsfraktionen
11.03.22 BE-Gespräch (Wilfried Oellers MdB, Frau PStSin Griese MdB, Stephan Stracke MdB)
10.03.22 WebEx-Gespräch mit dem Sprecherrat der LAG Werkstatträte NRW
10.03.22 WebEx-Interview Julia Standke – Assistenzhunde NRW e. V. / Thema Inklusion und Assistenzhunde
09.03.22 WebEx-Gespräch mit dem Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (WO, RB, PT)
23.02.22 WebEx-Gespräch mit Hr. Scheibner + Hr. Graubner / ABiD e.V.
22.02.22 Gespräch (WO + RB) mit Abteilungsleitung der Monitoring-Stelle UN-BRK, Frau Dr. Schlegel und Herrn Dr. Palleit, Frau Dr. Sabine Bernot und Frau Dr. Jana Offergeld
17.02.22 Gespräch mit Herrn Rohwer MdB – Thema: Inklusive Bildung
11.02.22 TVOR Tel. MdB Berghegger „Assistenzhunde“
03.02.22 Videokonferenz mit Daniel Büter/Gehörlosenbund und Helmut Vogel/Präsident DGB
27.01.22 Kranzniederlegung mit Hubert Hüppe MdB
Ort: Gedenk- und Informationsort für die Opfer der „Euthanasie“-Verbrechen im Nationalsozialismus, Tiergartenstr. 4