Auch Frauen mit Behinderungen werden leider häufig Opfer von Gewalt. Jede zweite Frau mit Behinderung hat diese schlimme Erfahrung schon einmal machen müssen. Als Anlaufstelle für Betroffene gibt es auch in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Frauenbeauftragte. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) hat eine Handreichung herausgegeben, die in leichter Sprache erklärt, was die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Frauenbeauftragten in den WfbM sind. Die Handreichung ist unter folgendem Link im Downloadbereich der BAG WfbM abrufbar:
https://www.bagwfbm.de/category/116