Nach intensiven Beratungen hat der der Deutsche Bundestag die neue Sportanlagenlärmschutzverordnung verabschiedet. Die geänderte Regelung eröffnet Vereinen die Möglichkeit, den Spielbetrieb auf den Anlagen künftig auszuweiten und damit mehr Sportlern die Anlagennutzung zu ermöglichen. „Die geänderten Lärmschutzregeln geben unseren Vereinen Rechtssicherheit, insbesondere nach der Durchführung von Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen. Mit den neuen Nutzungsbedingungen reagieren wirWeiterlesen