Der am heutigen Donnerstag vom Deutschen Bundestag beschlossene Finanzausgleich unter den Ländern wird künftig direkt im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung erfolgen, wobei der Finanzkraft der Länder durch Zu- und Abschläge Rechnung getragen wird. Die zusätzliche finanzielle Beteiligung des Bundes summiert sich aus heutiger Sicht im Jahr 2020 auf insgesamt knapp 10 Mrd. Euro und wird inWeiterlesen