Der Internationale Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust erinnert an die Befreiung des deutschen Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau am 27. Januar 1945. Am Gedenkort für die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde, in der Tiergartenstraße 4 in Berlin, gedachten wir auf Einladung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Herrn Jürgen Dusel am 28. Januar 2019 besonders behinderten Menschen, Kranken und Hilflosen, die als „Lebensunwerte“ ausgegrenzt, verfolgt und qualvoll umgebracht wurden. Im „Euthanasie-Programm“ der Nationalsozialisten wurden 300.000 Menschen mit Hilfe von Ärzten und Pflegern systematisch ermordet. Jürgen Dusel schilderte dies an der Geschichte des Günter E., der im Jahre 1929 als behindertes Kind das Licht der Welt erblickte. Die Eltern bekamen im Jahre 1934 das Sorgerecht für ihren Sohn entzogen mit der Begründung, dass ihr Kind behindert sei und sahen es nie mehr wieder. Alle Versuche der Eltern, ihren Sohn zumindest zeitweise sehen zu dürfen, wurden abgelehnt. Die Spur des Günter E. verliert sich im Jahre 1940 mit einem letzten Aktenvermerk, dass er in ein anderes Krankenhaus verlegt worden sei. Die Eltern wurden gegen ihren Willen sterilisiert. Diese Geschichte steht für unzählige Schicksale, die ein trauriger Beleg dafür sind, was Menschen anderen Menschen antun können. In der heutigen Zeit, in der es immer weniger Zeitzeugen gibt, sind wir mehr denn je aufgerufen, uns für ein Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen in unserer Gesellschaft einzusetzen. Inklusion statt Ausgrenzung, damit unsere Gesellschaft weiterhin ein Ort bleibt, wo Menschen sich selbstbestimmt entfalten und frei leben können.