Kein Thema bestimmt die politische Debatte derzeit so intensiv, wie die Klimapolitik. In der letzten Woche hat das Klimakabinett erste Beschlüsse zur CO2-Reduzierung gefasst.
Ein großer Bereich zur CO2-Reduzierung macht der Ausstieg aus der Kohleverstromung aus, der durch den Beschuss der Kohlekommission auf 2038 festgelegt worden ist. Dies betrifft uns im Rheinischen Revier mit den zahlreichen Tagebauen ganz besonders. Es ist wichtig, dass der Bundesgesetzgeber zügig die zum Kohlekompromiss notwendigen Gesetze erlässt, damit die Menschen Planungssicherheit haben. Schließlich wurden erst 2016 durch die Neufassung der Leitentscheidung die Rahmenbedingungen neu gefasst. Die Planungssicherheit bezieht sich auf die Menschen in den Umsiedlungsdörfern und den künftigen Tagebauranddörfer, die Rekultivierung, der Energiesicherheit sowie auch auf den wirtschaftlichen Strukturwandel in der Region.
Mit letzterem befasst sich nun das „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“, das vom Bundeskabinett am 28.08.2019 beschlossen worden ist und am Donnerstag im Deutschen Bundestag beraten wird. Mit diesem Gesetz plant das Bundeswirtschaftsministerium die betroffenen Regionen während des schrittweisen Kohleausstiegs bis zum Jahr 2038 mit bis zu 40 Milliarden Euro zu unterstützen und einen geordneten und erfolgreichen Strukturwandel sicherstellen. Davon werden 14 Mrd. Euro in den Ausbau der Infrastruktur (Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur, öffentlichen Nahverkehr, Breitband- und Mobilitätsinfrastruktur sowie in Umweltschutz und Landschaftspflege) und 26 Mrd. Euro in direkte Förderungen von Ansiedlungen (z.B. einem Forschungs- und Förderprogramm sowie Bundeseinrichtungen) fließen. Zudem sollen Planungsbescheunigungen helfen, die Projekte zügig umzusetzen.
Für das Rheinische Revier sind dabei insgesamt 37 % der 40 Mrd. Euro vorgesehen, um wegfallende Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu kompensieren. Von diesem Anteil werden 5,2 Mrd. Euro für den Ausbau der Infrastruktur eingesetzt. Weitere ca. 10 Mrd. Euro werden Förder- und Ansiedlungsprogramme verwendet.
Der Kreis Heinsberg, der in das Fördergebiet des Rheinischen Reviers fällt, soll von Förderprojekten des Bundes profitieren. Konkret nennt der Entwurf des Strukturstärkungsgesetzes zunächst drei Straßenbauprojekte aus dem Bundesverkehrswegeplan, Ortsumgehung Scherpenseel und Unterbruch (beides B 221) sowie die Ortsumgehung Baal (B57), deren Planungsverfahren beschleunigt werden soll.
Es wird weitere Förderungen für den Kreis Heinsberg geben, sobald die Projekte konkreter geplant und förderreif sind. Hier kann man die Realisierung des Industriegebietes Lindern, weitere Gewerbeflächen, Ansiedlungsförderungen und das Innovationsthema Agrobusiness nennen, dass für den Kreis Heinsberg sicherlich einen hohen Stellenwert einnehmen wird.
Mit dem Strukturstärkungsgesetz wird deutlich, dass die Politik den Strukturwandel angeht und die Voraussetzungen für einen geordneten und erfolgreichen Strukturwandel schafft. Bis zum Jahresende sollen die Verhandlungen mit den Kraftwerksbetreibern abgeschlossen sein, so dass dann auch geklärt ist, wann welche Kraftwerksblöcke abgeschaltet werden. Daran sind dann alle weiteren Planungen im Detail auf Landesebene anzupassen, insbesondere die dann noch notwendigen Größen der Tagebaue. Schritt für Schritt werden so alle notwendigen Regelungen zum Braunkohleausstieg getroffen.