Mit der ersten Lesung zum Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (FamEntlastG) haben wir die Erfüllung eines weiteren Teils des Koalitionsvertrages auf den Weg gebracht. Im dritten Kapitel des Vertrags haben wir uns dazu verpflichtet, den Familien durch die Anreicherung des Familieneinkommens finanzielle Verbesserungen zu verschaffen. Ein besonderes Augenmerk legt das FamEntlastG auf die Stärkung des verfügbaren Einkommens für Familien mit geringen und mittleren Einkünften. Das Familienentlastungsgesetz ist Teil eines Gesamtpakets, mit dem die Bundesregierung die finanzielle Besserstellung von Familien anstrebt.
Das Familienentlastungsgesetz ist der erste Schritt zur Stärkung der verfügbaren Einkommen von Familien. Es beinhaltet die folgenden Maßnahmen:
- Das Kindergeld wird in einem ersten Schritt ab 1. Juli 2019 um 10 Euro pro Kind und Monat erhöht. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird in den Jahren 2019 und 2020 entsprechend angepasst (2019 und 2020 um jeweils 192 Euro).
- Im Vorgriff auf die voraussichtlichen Ergebnisse des 12. Existenzminimumberichts (Herbst 2018) und des Berichtes zur Wirkung der „kalten Progression“ wird der Einkommensteuertarif angepasst. In den Jahren 2019 und 2020 wird der Grundfreibetrag erhöht (2019 um 168 Euro, 2020 um 240 Euro).
- Damit Lohnsteigerungen auch im Geldbeutel der Beschäftigten ankommen, wird für die Jahre 2019 und 2020 der Effekt der „kalten Progression“ ausgeglichen, d.h. die Eckwerte des Einkommensteuertarifs werden um die Inflationsrate des Vorjahres verschoben.
Die für 2019 und 2020 vorgesehenen Maßnahmen senken die Steuerbeiträge – insbesondere von Familien – um insgesamt rund 9,8 Mrd. Euro (volle Jahreswirkung). In absoluten Beträgen steigt die Besserstellung mit dem Einkommen. In Relation zu den zu zahlenden Steuern profitieren untere und mittlere Einkommen etwas stärker als höhere. Das heißt, wir stärken die verfügbaren Einkommen aller Familien. Die größte Wirkung wird bei mittleren Familieneinkommen erzielt werden.
Mit diesem Vorhaben werden Familien bis 2022 um fast 35 Mrd. Euro entlastet werden. Die Union hält ihre Versprechen. Der erste Schritt zur Entlastung von Familien ist getan. Mitte Dezember 2018 wird das Gesetz den Bundesrat passieren, um dann im Jahr 2019 wirksam zu werden.