Unsere Initiativen für mehr Sicherheit im Alltag und effektivere Strafverfolgung.
In dieser Sitzungswoche wurden im Plenum des Deutschen Bundestages drei wichtige Initiativen für mehr Sicherheit im Alltag und effektivere Strafverfolgung debattiert: Unseren Entwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung der Verbrechensaufklärung – Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen und Wiederherstellung der Funkzellenabfragemöglichkeit“ sowie unseren Antrag „Abschöpfung kriminell erlangter Vermögen erleichtern – Gesetzeslücken schließen – Expertenvorschläge umsetzen“. Darüber hinaus haben wir auch einen Gesetzentwurf des Bundesrates beraten, der sich ebenfalls mit der Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen befasst.
Mit unserem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Verbrechensaufklärung wollen wir eine dreimonatige Mindestspeicherung von IP-Adressen einführen. Unsere Forderung nach einer IP-Adressen-Speicherung zur Sicherung digitaler Beweismittel wurde vom Europäischen Gerichtshof ausdrücklich für zulässig erklärt. Denn IP-Adressen sind als digitale Beweismittel gerade bei der Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet und weiterer schwerer Straftaten – wie etwa Terrorismus – oft der einzige Ermittlungsansatz. Ohne eine gesetzliche Speicherpflicht bleiben viele dieser abscheulichen Verbrechen unaufgeklärt. Zurzeit hängt es vom Zufall ab, ob die IP-Adressen bei Anfragen der Strafverfolgungsbehörden noch vorhanden sind. Der Gesetzentwurf des Bundesrats, den wir in verbundener Debatte ebenfalls beraten, geht in eine ähnliche Richtung. Bemerkenswert ist, dass dieser Entwurf im Bundesrat auch die Zustimmung von Ländern mit Regierungsbeteiligung von SPD und Grünen gefunden hat. Das zeigt: Die ideologische Ablehnungsfront der Rest-Ampel gegen die IP-Adressen-Speicherung bröckelt.
Mit unserem Antrag machen wir überdies wichtige Vorschläge, um die Vermögensabschöpfung zu stärken. Die Vermögensabschöpfung ist ein zentrales Instrument zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Durch eine von der unionsgeführten Bundesregierung im Jahr 2017 vorgenommene Reform wurden bereits wesentliche Verbesserungen erzielt. Jährlich werden Vermögenswerte im Wert von über 1 Mrd. Euro eingezogen. Dennoch bestehen weiterhin Optimierungsbedarfe, wie die Ergebnisse einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zeigen.
Die Speicherung von IP-Adressen ist unverzichtbar, um schwere Kriminalität im Internet zu bekämpfen. Straftäter dürfen im digitalen Raum nicht anonym bleiben. Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir eine rechtssichere Basis, die Kinder schützt, Verbrechensaufklärung verbessert und den Rechtsstaat stärkt. Mit der Vermögensabschöpfung stärken wir überdies ein wirksames Instrument gegen Organisierte Kriminalität. Kriminelle dürfen sich nicht länger an illegal erworbenem Vermögen bereichern. Dazu schließen wir noch bestehende Gesetzeslücken. Illegales Vermögen gehört nicht den Tätern, sondern muss eingezogen werden.
Unser Antrag „Betroffene und Selbsthilfe stärker unterstützen – Erforschung, Diagnosestellung und Versorgung von Menschen mit Seltenen Erkrankungen verbessern“.
Patientinnen und Patienten mit Seltenen Erkrankungen (SE) sowie deren Angehörige sind oft auf sich allein gestellt und fallen durch das Raster des Gesundheitssystems. Die Erkrankungen mögen im Vergleich zu den „Volkskrankheiten“ selten sein – in ihrer Gesamtheit sind sie jedoch nicht zu vernachlässigen. Allein in Deutschland gibt es schätzungsweise mindestens 4,5 Millionen direkt Betroffene, von denen ein Großteil im Kindes- oder Jugendalter ist. Die Dunkelziffer ist ebenfalls hoch, da es häufig zu fehlerhaften Diagnosen oder überhaupt keiner Diagnosestellung kommt.
Diese Situation führt für die Betroffenen und Angehörigen zu einer nachteiligen Versorgungssituation und zu großer Ratlosigkeit. Hinzu kommt, dass es in der Regel zu wenige Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten gibt. Oft ist lediglich eine Behandlung der Symptome möglich, aber keine tatsächliche Heilung. Ein weiteres Problem: Die fehlende Kenntnis über SE führt dazu, dass eine Diagnose durchschnittlich erst nach fünf Jahren gestellt wird.
Die aktuelle Situation für SE-Betroffene ist unerträglich und muss dringend verbessert werden. Hierzu schlagen wir einen Maßnahmenkatalog vor, der unter anderem folgende Aspekte umfasst:
- Die Förderung der Forschung im Bereich SE intensivieren und die Rahmenbedingungen verbessern, beispielsweise durch Patenschaftsmodelle zwischen akademischer Forschung und der pharmazeutischen Industrie.
- Das Neugeborenen-Screening ausweiten und auf die zahlreichen Möglichkeiten im Rahmen der Diagnostik von SE hinweisen.
- Die besondere Bedeutung von SE bei Kindern und Jugendlichen anerkennen und das Leben dieser jungen Menschen im Sinne besserer Teilhabe und Inklusion verbessern.
- Gesetzesvorhaben zur Digitalisierung und Nutzung von Patientendaten im Sinne der SE-Betroffenen schneller vorantreiben und ein nationales Patientenregister aufbauen.
Menschen mit SE sind weder allein, noch dürfen sie in unserem Gesundheitssystem verloren gehen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich diesem Thema angenommen und einen umfangreichen Maßnahmenkatalog erarbeitet, um die Situation der Betroffenen und ihrer Angehörigen zu verbessern.
Besonders wichtig ist es, mehr Bewusstsein für SE zu schaffen und wissenschaftlich fundiertes Wissen zu fördern. Ein enger Dialog mit Betroffenen, der ärztlichen Selbstverwaltung, Medizinern, der Pharmaindustrie und Apothekern ist entscheidend, um geeignete Maßnahmen zu identifizieren und umzusetzen. Besonders am Herzen liegt uns die Intensivierung der Forschung sowie der Fokus auf Kinder und Jugendliche.
Die Woche im Parlament
I. Initiativen unser CDU/CSU-Fraktion
Kompetenzzentrum Leichte Sprache und Gebärdensprache jetzt richtig einrichten.
In erster Lesung haben wir uns mit einem von unserer Fraktion erarbeiteten Antrag befasst, dessen Kernforderung lautet: Kompetenzzentrum Leichte Sprache und Gebärdensprache jetzt richtig einrichten. In der UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) ist das Recht von Menschen mit Behinderungen auf barrierefreie Kommunikation und Information völkerrechtlich verbrieft.
Auf dieser Grundlage hat Deutschland als Vertragsstaat der UNBRK – und bislang einziges Land in Europa – Regelungen geschaffen, die unter den letzten CDU/CSU-geführten Bundesregierungen sukzessive ausgebaut wurden. Diese Regelungen haben die Leichte Sprache und die Deutsche Gebärdensprache im digitalen Raum gesetzlich verankert.
Die aktuellen Entwicklungen durch den verstärkten Einsatz von generativer KI (Künstlicher Intelligenz) ermöglichen eine erhebliche Verbreitung und Stärkung der Leichten Sprache sowie der Deutschen Gebärdensprache in der digitalen Welt. In ihrem Koalitionsvertrag hatte sich die Ampel darauf verständigt, einen Sprachendienst in einem eigenen Bundeskompetenzzentrum Leichte Sprache/Gebärdensprache einzurichten. Dieses Vorhaben wurde bis dato nicht umgesetzt. Die derzeitige Ampel-Koalition hat die aktuellen technischen Entwicklungen erneut verschlafen. Als Union machen wir einen konstruktiven Vorschlag, wie das Kompetenzzentrum dienstleistend und beratend einen Beitrag zu mehr Teilhabe leisten und die Potenziale der Digitalisierung nutzen kann. Barrierefreiheit wird in einer inklusiven Gesellschaft immer bedeutender und ist der Union ein wichtiges Anliegen.
Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz).
Erneut haben wir unseren Entwurf in das Plenum des Deutschen Bundestages eingebracht. Bundesminister Robert Habeck hat sich bereits vor geraumer Zeit dafür ausgesprochen, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz) für zwei Jahre auszusetzen. Passiert ist von Seiten des Ministers und der Bundesregierung jedoch seither nichts.
Zum Hintergrund: Das deutsche Lieferkettengesetz vom 16. Juli 2021 verpflichtet seit dem 1. Januar 2023 Unternehmen ab einer bestimmten Größe, Sorgfaltspflichten in Bezug auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu beachten. Im Sommer 2024 hat die EU eine Lieferkettenrichtlinie beschlossen, die innerhalb von zwei Jahren in deutsches Recht umzusetzen ist. Diese Richtlinie geht in verschiedenen Bereichen über das Lieferkettengesetz hinaus (u. a. erweiterte Sorgfaltspflichten, zivilrechtliche Haftung, andere Unternehmensgrößen).
Es hat keinen Sinn, an den Verpflichtungen des deutschen Lieferkettengesetzes festzuhalten, während sich die Unternehmen bereits auf die neuen Regelungen der Europäischen Lieferkettenrichtlinie vorbereiten. Diese vermeidbare Doppelbelastung würde einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen auf dem internationalen Markt bedeuten.
Die Aussetzung des Lieferkettengesetzes wäre ein einfacher und dringend erforderlicher Beitrag zum Abbau von Bürokratie und könnte mit unserem Gesetzesentwurf schnell umgesetzt werden. Die Doppelbelastung deutscher Unternehmen muss vermieden werden. Es braucht jetzt sofort ein Belastungsmoratorium, damit die deutsche Wirtschaft aus der Krise findet.
Heimische Rohstoffe nutzen – Wertschöpfungsketten erhalten, auf- und ausbauen.
Mit unserem Antrag betonen wir die strategische Bedeutung heimischer Rohstoffe für Deutschlands Wirtschaft und Versorgungssicherheit. Wir fordern die Bundesregierung auf, jetzt einen Rohstoffgipfel einzuberufen. Zudem setzen wir uns für eine ideologiefreie nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie ein, die Wettbewerb und Ressourceneffizienz in Einklang bringt. Der Ausbau der Recyclingwirtschaft und die Gleichstellung von qualitätsgesicherten Recycling-Baustoffen mit Primärbaustoffen stehen ebenfalls im Fokus.Angesichts globaler Unsicherheiten ist die Nutzung heimischer Rohstoffe unverzichtbar. Deshalb fordern wir Anpassungen im Bundesberggesetz sowie eine stärkere Berücksichtigung der Rohstoffgewinnung in der Raumordnung. Nur so sichern wir Arbeitsplätze und reduzieren Abhängigkeiten von Importen.
Technologieoffener Klimaschutz im Straßenverkehr – Kein Verbot des klimaneutralen Verbrennungsmotors.
Über diesen Antrag haben wir in der vergangenen Sitzungswoche beraten. Wir wollen, dass Deutschland zukunftsfähige und klimafreundliche Mobilität schafft, ohne auf Verbote von Verbrennungsmotoren zu setzen. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die Zukunft des klimafreundlichen Verbrennungsmotors in Deutschland dauerhaft zu sichern. Wir stehen für eine technologieoffene Herangehensweise, bei der alle verfügbaren klimafreundlichen Antriebe und Kraftstoffe genutzt werden. Wir treten dafür ein, dass klimafreundliche Kraftstoffe nicht bereits ab 2035 eine 100-prozentige CO₂-Emissionsreduktion über die gesamte Produktionskette erfüllen müssen. Außerdem sollen vergleichbare Maßstäbe für die Bewertung von klimafreundlichen Kraftstoffen und alternativen Antriebssystemen angewendet werden. Dies umfasst auch die Berücksichtigung der gesamten CO₂-Bilanz eines Fahrzeugs über seinen Lebenszyklus hinweg. Mit unserem Antrag fordern wir zudem eine Strategie zur Förderung des Markthochlaufs klimafreundlicher Kraftstoffe. In der Debatte wurde nicht über den Antrag abgestimmt, sondern er wurde erneut zur weiteren Beratung an die Ausschüsse zurücküberwiesen.
Klimaneutrales Fliegen vorantreiben – Für einen Markthochlauf von nachhaltigen Flugkraftstoffen und wettbewerbsfähige Klimaschutzinstrumente.
Mit unserem eingebrachten Antrag setzen wir uns dafür ein, den Luftverkehr nachhaltiger zu gestalten und dabei die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luftfahrtindustrie zu erhalten. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Markthochlauf von nachhaltigen Flugkraftstoffen (SAF) durch gezielte Förderprogramme und stabile Rahmenbedingungen voranzutreiben. Mit unserem Antrag lehnen wir eine nationale Kerosinsteuer ab, da sie die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luftfahrt gefährden würde. Stattdessen setzen wir auf Forschungsförderung, Innovation und den Ausbau eines einheitlichen europäischen Luftraums, um CO₂-Emissionen zu senken. Darüber hinaus verlangen wir eine Stärkung der internationalen Zusammenarbeit, um globale Lösungen für klimaneutrales Fliegen zu entwickeln. Die Modernisierung von Flugzeugflotten und die Förderung des Schienenverkehrs als Alternative auf Kurzstrecken ergänzen unser Konzept. Mit unserem Antrag machen wir deutlich, dass Klimaschutz, Luftverkehr und die wirtschaftliche Stärke des Standorts Deutschland Hand in Hand gehen müssen.
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes.
In erster Beratung haben wir uns mit unserem Entwurf für Änderungen im Gesetz befasst. Das aktuelle Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) enthält Befristungen für die Förderung von KWK-Anlagen, von Wärmenetzen und -speichern wie auch von E-Heizern. In der Regel werden die genannten Anlagen gefördert, wenn sie bis zum 31. Dezember 2026 in Dauerbetrieb genommen worden sind. Diese Frist ist aus unserer Sicht jedoch zu knapp bemessen. Im Regelfall liegt die Planungs-, Genehmigungs- und Errichtungsdauer insbesondere von großen städtischen Anlagen, bei einem Zeitraum von mehr als zwei Jahren. Daher wird ist die Verlängerung notwendig, um Projekten Planungssicherheit zu geben. Mit unserem Gesetzentwurf schlagen wir daher eine Änderung des KWKG vor. Die Geltungsdauer der Förderregeln soll bis zum 31. Dezember 2030 verlängert werden. Die KWK spielt eine Schlüsselrolle beim Abbau von Treibhausgasemissionen und der Energieeffizienzsteigerung. Sie ist zudem eine unverzichtbare Säule für ein zukunftsfähiges Energiesystem auf Basis erneuerbarer Energien. Mit unserem Gesetzentwurf sorgen wir für verlässliche Rahmenbedingungen für den Klimaschutz und schaffen Planungssicherheit – gerade bei den Kommunen. Zudem stärken wir die Energieversorgungssicherheit in Deutschland.
Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen – Schutz, Hilfe und Unterstützungsangebote ausbauen.
Mit unserem Antrag, den wir in erster Lesung beraten haben, reagieren wir auf die alarmierenden Zahlen zu häuslicher Gewalt in Deutschland. Jede vierte Frau erlebt mindestens einmal im Leben Partnerschaftsgewalt, und alle 48 Stunden wird eine Frau von ihrem Partner getötet. Der gefährlichste Ort ist damit für viele Frauen ihr eigenes Zuhause. Die steigende Zahl der Opfer verdeutlicht die Dringlichkeit eines umfassenden Handlungsansatzes. Wir setzen uns für einen dritten nationalen Aktionsplan ein, der eine flächendeckende Versorgung mit Frauenhäusern, präventive Bildungsmaßnahmen und eine verschärfte Strafverfolgung beinhaltet. Deutschlandweit fehlen derzeit Tausende Frauenhausplätze. Wir fordern daher einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen zur Finanzierung von Schutzunterkünften. Präventionskampagnen und gezielte Schulungen sollen gesellschaftliche Stigmata abbauen und Gewalt vorbeugen. Zudem sind härtere Strafen für Stalking, Körperverletzung und digitale Gewalt, insbesondere Deepfake-Pornografie, dringend nötig. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen und eine vorbehaltlose Anwendung der Istanbul-Konvention stellen wir den Schutz von Frauen und ihren Kindern sicher und leisten einen entscheidenden Beitrag zur Gewaltprävention und Opferunterstützung. Parallel zu unserem Antrag behandeln wir auch den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in verbundener Debatte. Wenngleich wir die Ziele dieses Entwurfs teilen, sehen wir ihn inhaltlich kritisch. Zunächst ist festzustellen, dass die Ampel-Bundesregierung und insbesondere die grüne Bundesfrauenministerin in den drei Jahren ihrer Amtszeit bisher exakt gar nichts für von Gewalt bedrohte Frauen erreicht haben. Der von der Rest-Ampel behauptete Zeitdruck ist daher künstlich gemacht. Kritisch anzumerken ist außerdem, dass die Hilfeleistung erst in die Zukunft – ab 2030 – wirksam werden soll. Der berechtigte Personenkreis ist überdies unklar und zu weit gefasst. Auch ist die Finanzierung nicht im Einvernehmen mit den Ländern geklärt – diese müssen dem Gesetz im Bundesrat aber zustimmen, was keinesfalls sicher ist.
Insolvenzwelle stoppen – Wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen.
In erster Lesung haben wir über diesen Antrag debattiert. Die Entwicklung bei den Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist alarmierend. Die Zahl der Regelinsolvenzen ist 2024 dramatisch gestiegen. Lange haben Vertreter der Bundesregierung die steigende Zahl an Konkursen heruntergespielt und darauf verwiesen, dass ein Großteil des Anstiegs auf eine Normalisierung nach der Corona-Pandemie zurückzuführen sei. Mittlerweile wurde jedoch das Vor-Corona-Niveau überschritten. Das zeigt: Die derzeitigen Rahmenbedingungen sind für viele Betriebe in Deutschland existenzgefährdend. Mit diesem Antrag fordern wir ein sofortiges Belastungsmoratorium und die Abschaffung überbordender Regulierungen wie des Lieferkettengesetzes. Wir setzen uns für eine Senkung der Unternehmenssteuern und der Strompreise ein, etwa durch eine dauerhafte Reduzierung der Stromsteuer auf das europäische Minimum und eine bessere Abstimmung beim Ausbau erneuerbarer Energien. Arbeitskosten sollen durch eine Begrenzung der Sozialabgaben auf maximal 40 % des Bruttoarbeitslohns gesenkt werden. Zudem fordern wir eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, eine stärkere Förderung qualifizierter Zuwanderung und Anreize zur Arbeitsaufnahme, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Auch Freihandelsabkommen und Rohstoffpartnerschaften sollen intensiviert werden, um deutsche Unternehmen international wettbewerbsfähig zu halten. Mit diesen Maßnahmen schaffen wir dringend benötigte Entlastung und stärken die wirtschaftliche Substanz Deutschlands.
Nordkoreas schädliche Außenpolitik einhegen.
Mit fordern wir die Bundesregierung dazu auf, Nordkoreas schädlicher Außenpolitik entgegenzutreten Wir reagieren wir auf die weiter zunehmende Gefahr, die von Nordkorea für die internationale Sicherheit ausgeht. Das Regime unter Kim Jong-un setzt seine aggressiven Raketentests fort und hat im Jahr 2024 bereits zum zweiten Mal Hyperschallwaffen getestet. Diese Handlungen bedrohen nicht nur Millionen Menschen in Südkorea und Japan, sondern untergraben auch die Stabilität in Ostasien. Gleichzeitig finanziert das Regime seine militärischen Ambitionen durch massive Cyberkriminalität und Waffenexporte. Besonders besorgniserregend sind die Verbindungen des Regimes zu Russland, einschließlich Waffenlieferungen und der Entsendung nordkoreanischer Soldaten in den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Mit unserem Antrag fordern wir eine wirksame Durchsetzung und Modernisierung internationaler Sanktionen gegen Nordkorea. Wir setzen uns für eine engere Kooperation mit Südkorea und Japan sowie eine verstärkte internationale Koordinierung ein, etwa durch die G7. Cyberkriminalität, die Nordkoreas Waffenprogramm maßgeblich finanziert, muss mit härteren Maßnahmen bekämpft werden. Zudem plädieren wir für die Schaffung eines Tribunals zur Untersuchung nordkoreanischer Menschenrechtsverbrechen und die Einrichtung einer neuen internationalen Beobachtungsinstanz zur Kontrolle der Sanktionsumgehungen. Mit diesen Maßnahmen wollen wir Nordkoreas destruktive Außenpolitik wirksam eindämmen.
II. Sonstige Tagungsordnungspunkte
Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs.
In erster Lesung haben wir uns mit dem von einer Gruppe von Abgeordneten der SPD, Grünen und Linken erarbeiteten Entwurf für ein Gesetz zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs befasst. Der Entwurf sieht eine Neufassung des § 218 des Strafgesetzbuchs (StGB) und eine Aufhebung der §§ 218a-219b StGB vor. § 218 StGB soll zukünftig auf Abbrüche gegen oder ohne den Willen der Schwangeren beschränkt sein. Abtreibungen mit dem Willen der Schwangeren sollen zukünftig ausschließlich im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt sein. Bis zur 12. Schwangerschaftswoche sollen Abtreibungen zukünftig ausdrücklich rechtmäßig sein. Die Pflicht zur Beratung bliebe bestehen, allerdings ohne die derzeit geltende Wartepflicht von drei Tagen zwischen Beratung und Abtreibung. Wenn eine Abtreibung ohne Beratungsbescheinigung vorgenommen wird, soll sich künftig nur der Arzt strafbar machen, die Frau bliebe straffrei. Die Kosten für eine Abtreibung sollen die gesetzlichen Krankenkassen tragen. Wir sehen diesen Entwurf sehr kritisch und lehnen ihn ab. Für uns ist klar: Ungewollte Schwangerschaften stellen insbesondere werdende Mütter, aber auch Väter, vor existenzielle Fragen. Die Frage, wie damit umzugehen ist, betrifft auch ein neues Leben – das sich selbst nicht äußern kann. Keine Frau macht sich in einer solchen Situation die Entscheidung leicht, die Schwangerschaft fortzusetzen oder aber abzubrechen. Wir wollen Frauen in dieser sensiblen Lage bestmöglich unterstützen. Sie sollen die notwendige Beratung und Hilfe bekommen, um eine selbstbestimmte Entscheidung treffen zu können. Die geltende gesetzliche Regelung ermöglicht dies und sie schützt gleichzeitig das ungeborene Leben. Diese Regelung hat sich über Jahrzehnte bewährt und ist gesellschaftlich akzeptiert. Ein Kind kann niemals ohne die Schwangere, sondern nur mit ihr geschützt werden. Es gibt deshalb derzeit keinen Regelungsbedarf. Den Vorstoß von SPD, Grünen und Linken, die Regelungen noch vor der Wahl und ohne ausreichende Beratungszeit im Bundestag zu ändern, lehnen wir ab. Dieses überhastete Vorgehen würde einen klugen und bewährten gesellschaftlichen Konsens aufkündigen und neue Unsicherheiten und Konflikte provozieren. Viele Länder beneiden uns um die befriedete gesellschaftliche Debatte. Wir brauchen keinen Kulturkampf, sondern praktische Hilfe für betroffene Frauen vor Ort, Vernunft statt Ideologie. Für uns steht im Vordergrund, die Versorgungslage für Frauen zu verbessern, denn hier gibt es tatsächlich Defizite. Wir wollen den Zugang zu Beratungsstellen, Unterstützungsangeboten und medizinischer Versorgung verbessern, um die werdenden Mütter in dieser Ausnahmesituation nicht allein zu lassen.
Viertes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung.
Außerdem haben wir uns mit einem Gruppenantrag zum Thema Organspende im Plenum befasst. Die unterzeichnenden Abgeordneten wollen die Versorgung schwerkranker Menschen mit lebensrettenden Spenderorganen verbessern. Dazu führen sie an: Trotz eines Anstiegs der Organspenden im Jahr 2023 reichen die verfügbaren Spenderorgane bei weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken. Mehr als 8.400 Patientinnen und Patienten stehen auf der Warteliste. Viele sterben, weil kein passendes Organ verfügbar ist. Mit dem Entwurf wird deshalb die Einführung einer Widerspruchsregelung vorgeschlagen: Damit würde künftig jede Person als potenzielle Spenderin oder Spender betrachtet, sofern sie nicht ausdrücklich widersprochen hat. Ein zentraler Bestandteil ist das bereits eingeführte Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, dass die jederzeitige Auffindbarkeit von Widersprüchen sicherstellt. Angehörige sollen überdies entlastet werden, da ihre Entscheidung in solchen Fällen nicht mehr erforderlich ist. Daneben spricht sich der Entwurf für mehr Aufklärung auf und erhofft sich so eine Stärkung der gesellschaftlichen Akzeptanz der Organspende. Das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen soll respektiert, aber gleichzeitig eine Kultur der Auseinandersetzung mit der Thematik Organspende geschaffen werden. So soll die lebensrettende Spendenbereitschaft nachhaltig erhöht werden.
Gesetzes zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr.
In erster Beratung haben wir uns mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf befasst. Die aktuelle sicherheitspolitische Lage, geprägt durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, erfordert eine Verbesserung der Einsatzbereitschaft und der Kapazitäten der Bundeswehr. Die Bundesregierung schlägt eine Reihe von Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des militärischen Dienstes vor, darunter die Ausweitung von Verpflichtungsprämien, verbesserte Vergütungen und erweiterte soziale Absicherungen für militärisches Personal. Zudem werden arbeitszeitrechtliche Anpassungen vorgenommen, um die Kaltstartfähigkeit und Flexibilität der Truppe zu gewährleisten. So will die Bundesregierung die Einsatzbereitschaft durch personellen Aufwuchs, finanzielle Anreize und erweiterte Unterstützungsleistungen, insbesondere für Auslandseinsätze, verbessern. So soll die Bundeswehr in die Lage versetzt werden, ihren Beitrag zur Landes- und Bündnisverteidigung, beispielsweise mit der Stationierung einer Brigade in Litauen, effektiv zu leisten.
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen.
Mit dem Entwurf wird eine Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt. Darüber hinaus werden weitere Regelungen getroffen, um die Resilienz kritischer Anlagen in Deutschland zu stärken. Ziel der Bundesregierung ist es, einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für alle Sektoren kritischer Infrastruktur (KRITIS-Sektoren) zu schaffen, der den Schutz vor Naturgefahren, technischen Störungen sowie vorsätzlichen Angriffen sicherstellt und die Aufrechterhaltung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Funktionen gewährleistet. Diese neuen Schutzmaßnahmen ergänzen die bereits existierenden gesetzlichen Regelungen zu Cybergefahren nach dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) und der BSI-KRITIS-Verordnung. Das neue KRITIS-Dachgesetz verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen zur Erstellung von Risikobewertungen und Resilienzplänen sowie zur Einhaltung sektorenübergreifender Mindestanforderungen. Ergänzt wird dies durch Rechtsverordnungen, branchenspezifische Standards und eine enge Zusammenarbeit der Behörden. Diese Regelungen werden erst in den nächsten Jahren wirksam. Eine zentrale Meldestelle soll erhebliche Störungen erfassen und den Informationsaustausch zwischen Betreibern und Behörden verbessern. Der Gesetzesentwurf orientiert sich am „All-Gefahren-Ansatz“ und ergänzt bestehende IT-Sicherheitsregelungen. Er soll dazu beitragen, die nationale Sicherheit zu stärken, die Versorgungsstabilität zu sichern und die Resilienz kritischer Infrastrukturen in der gesamten Europäischen Union zu fördern.