In dieser Sitzungswoche hat der Bundestag, wie in der Vorwoche auch schon, eine verkürzte Tagesordnung debattiert. So haben wir in einer von uns beantragten Aktuellen Stunde gefordert: Die negativen Auswirkungen auf die Innere Sicherheit ernst nehmen – die Cannabis-Legalisierung zurücknehmen. Mit der Teillegalisierung von Cannabis hat die Ampel-Bundesregierung ein Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt und für kriminelle Banden gestartet. Die sogenannte „Trendwende in der Drogenpolitik“ hat das Gegenteil bewirkt: Der Schwarzmarkt floriert, kriminelle Banden expandieren und der Konsum steigt. Der Eigenanbau und die wenigen genehmigten Anbauvereine reichen bei Weitem nicht aus, um die Nachfrage zu decken. Die negativen Auswirkungen dieser verfehlten Drogenpolitik auf die Innere Sicherheit sind vielfältig: Polizeikontrollen laufen ins Leere, da Dealer sich an die neuen großzügigen Freimengen für den „Eigenbedarf“ halten und ihre Aktivitäten so legal erscheinen lassen. Die Polizei ist dadurch eingeschränkt, während die organisierte Kriminalität in diesen lukrativen Markt einsteigt und zunehmend brutaler agiert, um Marktanteile zu sichern und Revierkämpfe auszutragen. Zusätzlich nutzen dubiose Telemediziner die neuen Regeln, um Cannabis ohne echte medizinische Indikation zu verschreiben, teils auf Basis eines einfachen Fragebogens. Diese Fehlentwicklungen zeigen: Die Ampel-Bundesregierung hat nicht nur die gesundheitlichen Risiken, insbesondere für Jugendliche, unverantwortlich vernachlässigt, sondern auch die rechtlichen, wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Folgen ihrer Gesetzgebung nicht bedacht. Die Cannabis-Teillegalisierung ist so zu einem großen Konjunkturprogramm für die organisierte Kriminalität geworden. Ein nachhaltiges Konzept zur Bekämpfung des Schwarzmarktes und zur Einhaltung der neuen Regeln, insbesondere zum Schutz Jugendlicher, bleibt aus – mit Folgen für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, die Innere Sicherheit und den Rechtsstaat.
In der zweiten Lesung haben wir uns mit dem Entwurf der Bundesregierung für den Nachtragshaushalt 2024 befasst. Dieser sieht eine Erhöhung der Nettokreditaufnahme von ursprünglich 39 Milliarden Euro auf 50,3 Milliarden Euro vor, sodass nun Ausgaben in Höhe von 488,9 Milliarden Euro geplant sind – dies bleibt aufgrund der Konjunkturkomponente im Rahmen der maximalen Schuldenbremse des Grundgesetzes. Die Anpassung war notwendig, da die schwache Konjunktur zu geringeren Steuereinnahmen führte, die nun auf 374,4 Milliarden Euro geschätzt werden, 3,2 Milliarden Euro weniger als erwartet. Gleichzeitig stiegen die Ausgaben, vor allem für die Strompreisentlastung, die nun 19,4 Milliarden Euro beträgt und aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert wird, sowie für das Bürgergeld und die Unterkunftskosten, die um 3,7 Milliarden Euro auf 50,5 Milliarden Euro erhöht wurden. Das Plenum befasste sich aufgrund technischer Vorschriften und Fristen der Geschäftsordnung mit dem Entwurf; anschließend wurde er zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss zurücküberwiesen.
Abschließend in zweiter und dritter Lesung haben wir den Entwurf der Bundesregierung zur 21. Änderung der Außenwirtschaftsverordnung im Bundestag debattiert. Die Anpassungen sollen den Export von Technologien mit Dual-Use-Charakter besser regulieren, das heißt von Produkten, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Zentrale Maßnahmen umfassen die Erweiterung der nationalen Kontrollliste um bestimmte Technologien, die Anpassung an das EU-einheitliche Nummerierungssystem sowie die Umsetzung von Änderungen des Wassenaar-Abkommens und der EU-Sanktionsbeschlüsse, insbesondere gegen Russland. Zudem werden Änderungen am Waffenembargo gegenüber der Zentralafrikanischen Republik und Somalia innerstaatlich umgesetzt.
In zweiter und dritter Lesung haben wir außerdem über den Entwurf zur Änderung der Höfeordnung und der Verfahrensordnung für Höfesachen abgestimmt. Die Höfeordnung gilt in Teilen Deutschlands und betrifft vor allem Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hamburg. Ziel des Gesetzes ist es, den Fortbestand landwirtschaftlicher Betriebe durch ein Anerbenrecht zu sichern, welches die Übergabe eines Hofes an einen einzigen Erben ermöglicht. Der Gesetzentwurf enthält insbesondere Folgeänderungen durch die Grundsteuerreform. Eine wichtige zusätzliche Regelung wurde durch einen Änderungsantrag ergänzt: Die Ermittlungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden sollen gestärkt werden, um schwere Kriminalität effizienter zu bekämpfen. Dazu verlängern wir die gesetzlichen Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung bei Wohnungseinbruchdiebstahl, um der Polizei dieses wichtige Instrument weiterhin zur Verfügung zu stellen.




