Aktuelle Stunde: „Lehre aus Europawahl ziehen: Neue Grundsicherung statt Bürgergeld“.
Die Wählerinnen und Wähler haben der Ampel am vergangenen Sonntag eindeutig zu verstehen gegeben, dass sie einen grundlegenden Politikwechsel in Deutschland wollen. Eine der Lehren muss die Abschaffung des sogenannten Bürgergelds sein. Viele Menschen haben den Eindruck, dass sich Arbeit nicht mehr für alle lohnt und die Fleißigen bestraft werden. Das Bürgergeld hat nicht dazu beigetragen, die Zahl der Arbeitslosen zu senken. Im Gegenteil: Die Zahl der Bürgergeldempfänger steigt steil an und hat einen neuen Höchststand erreicht.
Diese neuen Zahlen haben uns dazu veranlasst, das Bürgergeld zum Gegenstand einer „Aktuellen Stunde“ in abgelaufenen Sitzungswoche zu machen. Dem gescheiterten Bürgergeld stellen wir unser Konzept der „Neuen Grundsicherung“ gegenüber. Wir sind der Überzeugung: Gute Sozialpolitik macht eine Gesellschaft stark und widerstandfähig. Sie hilft dabei, dass jeder sich mit seinen Talenten und Fähigkeiten bestmöglich einbringen kann. Schlecht gemachte Sozialpolitik bewirkt genau das Gegenteil: Sie alimentiert und lähmt damit die Eigenständigkeit der Menschen. Sie frustriert die Fleißigen und schwächt damit die Bereitschaft zur Solidarität. Mit der Einführung des Bürgergelds wurden Anreize gegen eine Arbeitsaufnahme gesetzt. Wir fordern eine Abschaffung des Bürgergelds und die Einführung einer „Neuen Grundsicherung“, um die Anreize zu erhöhen, Arbeit aufzunehmen.
Unser Entwurf für ein Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten.
Bundesminister Robert Habeck hat sich in der vergangenen Woche dafür ausgesprochen, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz) für zwei Jahre auszusetzen. Mit unserem Gesetzesentwurf, der in dieser Woche erstmals beraten wurde, geben wir ihm die Gelegenheit, seinem eigenen Vorschlag auch mit entsprechendem Stimmverhalten Ausdruck zu verleihen.
Das deutsche Lieferkettengesetz vom 16. Juli 2021 verpflichtet seit dem 1. Januar 2023 Unternehmen ab einer bestimmten Größe, Sorgfaltspflichten in Bezug auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu beachten. Im Sommer 2024 hat die EU eine EU-weite Lieferkettenrichtlinie beschlossen. Diese ist innerhalb von zwei Jahren in deutsches Recht umzusetzen. Sie geht in verschiedenen Bereichen über das Lieferkettengesetz hinaus (u.a. erweiterte Sorgfaltspflichten, zivilrechtliche Haftung, andere Unternehmensgrößen).
Es hat keinen Sinn, an den Verpflichtungen aus dem deutschen Lieferkettengesetz festzuhalten, während sich die Unternehmen bereits auf die neuen Verpflichtungen aus der Europäischen Lieferkettenrichtlinie vorbereiten. Diese vermeidbare Mehrbelastung hätte einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen auf dem internationalen Markt zur Folge. Bundesminister Habeck hat erfreulicherweise unsere Forderung aufgegriffen, das deutsche Lieferkettengesetz auszusetzen. Das wäre ein einfacher und dringend erforderlicher Beitrag zum Abbau von Bürokratie und lässt sich mit unserem Gesetzesentwurf schnell umsetzen. Die Doppelbelastung deutscher Unternehmen muss vermieden werden. Es braucht jetzt sofort ein Belastungsmoratorium, damit die deutsche Wirtschaft aus der Krise findet.
Unser Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Habeck-Akten”.
Die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine führten im Jahr 2022 zu einer Energiekrise. Anfang März 2022 veröffentlichten die federführenden Bundesministerien der Minister Habeck und Lemke einen „Prüfvermerk“, in welchem ein Weiterbetrieb der Kernkraftwerke rigoros abgelehnt wurde. Zu den Hintergründen dieser Ablehnung hat Bundesminister Habeck die Herausgabe von Unterlagen lange verweigert. Journalisten haben vor Gericht die Herausgabe schließlich erzwungen.
Die uns vorliegenden Informationen drängen die Schlussfolgerung auf, dass die Bundesregierung in einer entscheidenden Frage unserer nationalen Energiesicherheit nicht zum Wohle Deutschlands, sondern ausschließlich nach der Logik grüner Parteipolitik entschieden hat. Fachliche Erwägungen aus der Arbeitsebene der zuständigen Ministerien wurden von den führenden politischen Beamten bewusst ignoriert und teilweise verfälscht. Inwieweit das in Kenntnis oder Unkenntnis oder gar auf Weisung oder mit Billigung der Führung des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesumweltministeriums stattgefunden hat, gilt es zu klären. Die deutsche Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf zu erfahren, wie die Entscheidungsprozesse der Bundesregierung in einer Lage von Krieg in Europa zu einer Frage der nationalen Energiesicherheit gelaufen sind. Die Bundesminister Robert Habeck und Steffi Lemke haben bisher die Gelegenheit verpasst, die Vorgänge in ihren Ministerien und vor allem auch ihre eigene Rolle transparent und vollumfänglich aufzuklären. Seit Veröffentlichung der Habeck-Akten haben wir alle parlamentarischen Instrumente ausgeschöpft, um Licht in die Schatten dieses intransparenten Vorgangs zu bringen. Viele Fragen sind unbeantwortet geblieben, zugesagte Unterlagen wurden nur lückenhaft übersandt, entsprechende Belege nicht geliefert. Deshalb haben wir jetzt die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Habeck-Akten“ beantragt.
Die Woche im Parlament
I. Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion
Leistungen für Asylbewerber senken – Rechtliche Spielräume nutzen.
Deutschland wird mit der Zunahme der illegalen Migration zunehmend überfordert. Die europäischen Nachbarländer nehmen im Schnitt deutlich weniger Geflüchtete auf. Die auch im europäischen Vergleich hohen Sozialleistungen in Deutschland sind ein wichtiger Faktor für Migration und insbesondere Sekundärmigration nach Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat festgehalten, dass eine dauerhafte Ungleichbehandlung von Asylbewerbern und Einheimischen bei der Sicherung des Existenzminimums nicht möglich ist. Aber es bestehen dennoch weiterhin Spielräume zur Leistungsabsenkung. Mit unserem Antrag – den wir abschließend beraten haben– fordern wir, diese Spielräume zu nutzen. Sie umfassen die vorrangige Ausgabe von Sach- statt Geldleistungen und die Einführung einer möglichst bundeseinheitlichen Bezahlkarte als Regel. Solange eine Ausreisepflicht besteht und eine Ausreise tatsächlich und rechtlich möglich ist, soll nur das physische Existenzminimum gewährt werden. Weitere Maßnahmen runden unseren Forderungskatalog ab. Leider wurde der Antrag mit der Ampelmehrheit abgelehnt.
Das BAföG auf die Höhe der Zeit bringen.
Ziel des BAföG ist es, eine individuelle Ausbildungsförderung zu leisten. Deshalb wollen wir sicherstellen, dass die Regelsätze zum Leben ausreichen und fortlaufend angepasst werden. Mit unserem Antrag fordern wir, die BAföG-Regelsätze vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten bedarfsgerecht auszugestalten und regelmäßig durch eine unabhängige Kommission überprüfen zu lassen. Diese Kommission soll alle zwei Jahre dem Bundestag Empfehlungen unterbreiten, mit denen sich der Bundestag sodann befassen soll. Des Weiteren sollen die Bewilligungszeiten verlängert und der Aufwand für Folgeanträge durch Selbsterklärungen mit Stichprobenprüfungen reduziert werden. Wir fordern eine Vereinfachung und Beschleunigung der BAföG-Antragstellung sowie die vollständige Digitalisierung des BAföG-Antragsbearbeitungsverfahrens in Zusammenarbeit mit den Ländern. Zudem soll der Gesetzesvollzug für das Auslands-BAföG im Bundesverwaltungsamt verankert und die Öffnung für Teilzeitstudenten geprüft werden. Mit unserem Antrag, der abschließend beraten wurde, machen wir konkrete Vorschläge für Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen Lage der Studentinnen und Studenten und zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren in Sachen BAföG. Dabei gilt, dass das BAföG auch weiterhin als subsidiäre Sozialleistung von der individuellen Bedürftigkeit abhängt. Die Ampel hat unseren Antrag abgelehnt und parallel dem Entwurf der Bundesregierung für ein Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes abschließend zugestimmt. Dieser Gesetzentwurf der Regierungskoalition bleibt inhaltlich weit hinter dem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zurück, das BAföG grundlegend durch eine versprochene große Strukturreform zu reformieren. Die letzte Erhöhung der Bedarfssätze inklusive des Wohnkostenzuschusses fand vor zwei Jahren statt. Seitdem haben auch BAföG-Empfänger unter der hohen Inflation der letzten Jahre gelitten. Der vorliegende Gesetzentwurf gibt keine Antwort auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten, obwohl die hiervon Betroffenen und auch Angehörige der regierungstragenden Parteien SPD und Grüne dies in den vergangenen Wochen mehrfach deutlich gefordert hatten. Ebenso gibt der Gesetzentwurf keinen neuen Schwung für die dringend erforderliche vollständige Digitalisierung des BAföG-Antragsverfahrens.
Betroffenheit reicht nicht – Klare Konsequenzen aus dem Terror von Mannheim ziehen.
Der grausame, mutmaßlich islamistisch motivierte Terroranschlag in Mannheim und der Mord an einem jungen Polizisten schockieren Deutschland und wirken nach. Die heimtückische Tat fällt in eine Zeit, in der die Sicherheitslage im Inneren wie im Äußeren ohnehin bereits angespannt ist. Es braucht jetzt schnelles Handeln der Bundesregierung und sichtbare, wirksame Ergebnisse. Die Zeit des bloßen „Warnens“ und „Verurteilens“ ist vorbei. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmalig beraten haben – legen wir dar, was jetzt getan werden muss. Unsere wichtigsten und vordringlichsten Forderungen sind: Die Bundesregierung muss den Bundesländern jede mögliche der Unterstützung zukommen lassen, damit abgelehnte Asylbewerber konsequent in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden. Das muss gerade auch für Gefährder und Straftäter aus Afghanistan, Syrien, Eritrea, Somalia und Libyen gelten. Auch müssen wir neue Antworten darauf finden, wie mit schweren Straftätern und Gefährdern umzugehen ist, die ausreisepflichtig sind und freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückkehren könnten, aber eine Abschiebung nicht möglich ist. Darüber hinaus fordern wir, die Grenzkontrollen an den deutschen Binnengrenzen aufrecht zu erhalten. Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist noch vor dem Inkrafttreten am 27. Juni 2024 rückgängig zu machen.
Deutschlands Postmärkte der Zukunft – Zuverlässig, erschwinglich, digital.
Die Bundesregierung plant eine Novelle des Postgesetzes und hat dazu ihren Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Postrechts vorgelegt, den wir in dieser Woche abschließend in zweiter und dritter Lesung debattieret haben. Das derzeitige Postgesetz gilt seit 1997 bis auf wenige Ausnahmen unverändert. Der Antrag legt unsere Forderungen für die Reform des Postgesetzes dar. Wir wollen insbesondere die Regulierung im Postwesen auf das Notwendige begrenzen und Postmärkte, in denen der Wettbewerb funktioniert, aus der sektorspezifischen Regulierung entlassen. Die Paketbranche wollen wir aus dem gesondert regulierten Universaldienst grundsätzlich in den freien Markt überführen, zugleich aber die Arbeitsbedingungen dort verbessern. Den Briefmarkt hingegen wollen wir in der sektorspezifischen Regulierung belassen. Den Fokus für die Qualitätsvorgaben wollen wir auf eine möglichst zuverlässige Zustellung von Briefsendungen legen. Briefsendungen sollen innerhalb von drei Werktagen nach Einwurf ihren Bestimmungsort erreichen. Die Laufzeitvorgabe soll künftig im Schnitt von 99 Prozent der Sendungen nicht überschritten werden dürfen. Dieser Wert soll nicht mehr im gesamten Bundesgebiet und im Jahresdurchschnitt, sondern in einem von der Bundesnetzagentur festgelegten Zustellgebiet im Quartalsdurchschnitt erreicht werden. Die Briefzustellung soll künftig an fünf Tagen in der Woche erfolgen. Zum Universaldienst soll künftig auch das Anbieten einer rudimentären Möglichkeit der digitalen Nachverfolgbarkeit von Briefsendungen gehören.
Technologieoffener Klimaschutz – Kein Verbrennerverbot.
Mit unserm Antrag, der erstmalig beraten wurde, wollen wir, dass Deutschland zukunftsfähige und klimafreundliche Mobilität schafft, ohne auf Verbote von Verbrennungsmotoren zu setzen. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die Zukunft des klimafreundlichen Verbrennungsmotors in Deutschland dauerhaft zu sichern. Wir stehen für eine technologieoffene Herangehensweise, bei der alle verfügbaren klimafreundlichen Antriebe und Kraftstoffe genutzt werden. Wir treten dafür ein, dass klimafreundliche Kraftstoffe nicht bereits ab 2035 eine 100-prozentige CO₂-Emissionsreduktion über die gesamte Produktionskette erfüllen müssen. Außerdem sollen vergleichbare Maßstäbe für die Bewertung von klimafreundlichen Kraftstoffen und alternativen Antriebssystemen angewendet werden. Dies umfasst auch die Berücksichtigung der gesamten CO₂-Bilanz eines Fahrzeugs über seinen Lebenszyklus hinweg. Mit unserem Antrag fordern wir zudem eine Strategie zur Förderung des Markthochlaufs klimafreundlicher Kraftstoffe.
Cyberresilienz stärken und kritische Infrastrukturen wirksam schützen – NIS-2-Richtlinie unverzüglich umsetzen.
Mit unserem Antrag fordern wir die zügige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union. Mit dieser Richtlinie soll die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen in Deutschland erhöht werden und das Cybersicherheits-Niveau europaweit angehoben werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, unverzüglich einen abgestimmten Gesetzentwurf vorzulegen, gezielte Beratung für KRITIS-Betreiber bereitzustellen und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit Ressourcen für ein tagesaktuelles Cybersicherheitslagebild auszustatten. Wir treten darüber hinaus dafür ein, Doppelstrukturen zwischen EU und Mitgliedsstaaten sowie innerhalb der Mitgliedsstaaten zu vermeiden. Meldepflichten müssen digital erfüllt werden. Wir legen damit ein umfassendes Konzept vor, um Sicherheit und Resilienz Deutschlands in der digitalen Ära zu gewährleisten.
Antwort der Bundesregierung auf unsere Große Anfrage Umsetzung des „Rechts auf schnelles Internet“ (Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung).
Wir haben die Antwort auf die Große Anfrage an die Bundesregierung im Plenum des Deutschen Bundestags debatiert. Mit Inkrafttreten der TK-Mindestversorgungsverordnung am 1. Juni 2022 wurde ein wichtiger Teil der noch 2021 von der CDU/CSU-geführten Bundesregierung auf den Weg gebrachten Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zur Einführung eines Rechts auf schnelles Internet gemäß § 157 TKG für alle Bürgerinnen und Bürger umgesetzt. Bei der Umsetzung hat die Ampel-Bundesregierung jedoch nur sehr geringe Mindestbandbreiten festgelegt: Die Bandbreite muss im Download mindestens 10,0 Megabit pro Sekunde und im Upload mindestens 1,7 Megabit pro Sekunde betragen (§ 2 TKMV). Bis heute wurden Zusagen der Bundesregierung für eine Anhebung dieser geringen Bandbreiten nicht umgesetzt. Aus unserer Sicht ist fraglich, ob tatsächlich 100 Prozent der Einwohner Deutschlands Zugang zu mindestens 10,0 Megabit pro Sekunde im Download haben. Die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage zeigt deutlich, dass das Recht auf schnelles Internet von der Bundesregierung nicht ausreichend umgesetzt wird. Nach über zwei Jahren wurde nur ein einziges Unternehmen verpflichtet, eine Mindestversorgung herzustellen. Es zeigt sich einmal mehr, dass die Ampel-Koalition den ländlichen Raum und die digitale Teilhabe vernachlässigt.
Das Gefechtsübungszentrum des Heeres einsatzbereit in das nächste Jahrzehnt führen.
Das Gefechtsübungszentrum des Heeres in der Altmark ist die modernste Ausbildungseinrichtung seiner Art in Europa und die zentrale Einrichtung des Heeres zur Einsatzausbildung und truppengattungsgebundenen Ausbildung. Das Übungszentrum wird seit langem und mit wirtschaftlichem wie militärischem Erfolg in Kooperation zwischen der Bundeswehr und einem zivilen Konsortium betrieben. Der laufende Betreibervertrag des zivilen Anteils läuft bis 31. Januar 2026 mit Verlängerungsmöglichkeit bis 31. August 2026. In der letzten Wahlperiode hat der Haushaltsausschuss einen Maßgabebeschluss getroffen, wonach mit Auslaufen des aktuellen Vertrages das Übungszentrum im Eigenbetrieb der Bundeswehr geführt werden soll. Dieser ist jedoch unwirtschaftlich und personalintensiv. Mit unserem Antrag fordern wir, umgehend alle Maßnahmen zu ergreifen, um einen bruchfreien Weiterbetrieb des Übungszentrums im Betreibermodell sicherzustellen.
Fußball-EM 2024 – Volle Unterstützung für ein neues Sommermärchen.
Mit unserem Antrag, den wir abschließend im Plenum des Deutschen Bundestages beraten haben greifen wir die bevorstehende Fußball-EM der Männer in Deutschland sportpolitisch auf. Wir stellen Fragen zu Defiziten in der Organisation und fordern Konzepte zur Nachhaltigkeit und vor allem zur Sicherheit des Turniers ein. Darüber hinaus appellieren wir an den DFB, auf eine stärkere Verbundenheit der Nationalmannschaft mit ihren Fans hinzuwirken. Aufgrund unseres Antrags hat sich der Deutsche Bundestag erstmals mit der EURO 2024 befasst. Wir stellen die Fragen, die für ein Gelingen des Turniers unerlässlich sind.
Im Bundestag wurde unser Antrag in 2./3. Lesung mit den Stimmen der Ampel abgelehnt.
II. Sonstige Tagesordnungspunkte
Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes.
Mit dem Entwurf will die Bundesregierung die Regeln für kapitalmarktrechtliche Massenverfahren reformieren. Diesen Entwurf haben wir abschließend in zweiter und dritter Lesung beraten. Trotz Verbesserungen durch die letzte Reform bleibt das mehrstufige Vorlageverfahren zu komplex und langwierig. Ziel der neuen Reformvorschläge ist es, das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz dauerhaft als effektives Instrument für Justiz und Individualrechtsschutz bei kapitalmarktrechtlichen Massenverfahren zu etablieren. Wir haben das Gesetzgebungsverfahren kritisch-konstruktiv begleitet. Eine Reform ist notwendig – dieser Vorschlag wird den Erfordernissen jedoch nicht gerecht. Wir lehnen den Gesetzentwurf deshalb ab. Die geplante Abkehr von der bisherigen Aussetzungspflicht des Prozessgerichtes bei Vorliegen eines Musterverfahrens zu einer Aussetzungsmöglichkeit kann zu einer erheblichen Mehrbelastung der Justiz führen, da es zu mehr Individualverfahren kommen wird. Die Reform führt insgesamt zu weitreichenden Änderungen in Kapitalanlegermusterverfahren, deren Auswirkungen kaum abzuschätzen sind.
Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG).
Die Bundesregierung folgt mit dem Gesetzentwurf einem Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Mit dem Gesetz soll ein standardisiertes Validierungsverfahren geschaffen werden. Damit können Berufskompetenzen, die außerhalb des formalen Berufsbildungssystems erworben wurden, in Bezug auf einen anerkannten Berufsabschluss bewertet und zertifiziert werden können. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft die gesetzliche Verankerung eines Validierungsverfahrens zur Anerkennung nicht-formaler, berufsrelevanter Kompetenzen. Darüber hinaus werden in diesem Gesetzentwurf einzelne Digitalisierungsmaßnahmen geregelt. Wir begrüßen den Gesetzentwurf im Grundsatz. Es ist insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels positiv, wenn langjährig Beschäftigten ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern die Möglichkeit eingeräumt wird, sich berufsrelevante Kompetenzen anerkennen zu lassen und so bessere Berufsperspektiven zu erzielen. Gleichwohl löst der vorgelegte Entwurf seitens des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) sowie bei weiteren Verbänden und Organisationen der beruflichen Bildung erhebliche Besorgnis aus. Zum einen besteht die berechtigte Befürchtung, dass durch das im Gesetz verankerte Verfahren das etablierte duale Ausbildungssystem untergraben werden könnte. Dieses Risiko besteht insbesondere, da der vorliegende Gesetzentwurf kein Mindestalter als Voraussetzung für das Validierungsverfahren formuliert. Dadurch entsteht ein alternativer Weg zur Berufstätigkeit, der die Notwendigkeit einer regulären Ausbildung umgeht und infolgedessen die Qualität der Berufsausbildung langfristig