Die Woche im parlamentarischen Rückblick
Die Woche im Parlament
Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Um die Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber besser vollziehen zu können, hat der Bundestag das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Damit werden Fehlanreize zum rechtswidrigem Zuzug und Verbleib im Bundesgebiet beseitigt und die Abschiebung erleichtert. Gleichzeitig ermöglicht das Gesetz ein härteres Vorgehen gegen straffällige Ausländer. Mit dem Gesetz wird ein neuer Duldungsstatus für Personen mit ungeklärter Identität geschaffen, die ihre Abschiebung selbst verhindern. Dieser neue Duldungsstatus zieht zukünftig etwa ein Erwerbtätigkeitsverbot und eine Wohnsitzauflage nach sich. Um Abschiebungen konsequent durchführen zu können, wird die Vorbereitungs- und Abschiebungshaft erweitert und der Ausreisegewahrsam effizienter gemacht. Zudem wird ein bundesweites Recht zum Betreten von Wohnungen zur Suche nach Abzuschiebenden eingeführt. Darüber hinaus führt der Bundestag die Mitwirkungshaft ein, wenn der Ausländer bestimmten Anordnungen zur Identitätsfeststellung nicht nachkommt. Schließlich erlaubt das Gesetz die Einschränkung von Leistungen, wenn die Bundesrepublik nicht für die Asylverfahren zuständig ist. So sollen Fehlanreize bei der Sekundärmigration aus anderen EU-Staaten vermieden werden. Die zentrale Unterbringung von Asylsuchenden wird von derzeit sechs auf bis zu achtzehn Monate verlängert.
Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes. Mit dem Gesetz, das in zweiter und dritter Lesung beschlossen wurde, soll im Wesentlichen die im August 2016 geschaffene Wohnsitzregelung für anerkannt schutzberechtigte Ausländer entfristet werden. Unter anderem werden die Länder in die Lage versetzt, auf ihrem Gebiet positive wie negative Wohnsitzzuweisungen vorzusehen, was zur besseren Planbarkeit von Integrationsangeboten und zur besseren Umsetzung von Integration beitragen soll.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Vor dem Hintergrund eines umfangreichen Fachkräftebedarfs ist Deutschland auf eine bessere Nutzung der inländischen und europäischen Fachkräftepotenziale, aber auch auf Fachkräfte aus Drittstaaten angewiesen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung eine maßvolle Erweiterung des bestehenden Rahmens für eine bedarfsgerechte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten beschlossen. Vor allem die Zuwanderungsmöglichkeiten für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung werden ausgebaut. Weitere wesentliche Neuerungen betreffen etwa Verbesserungen der Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen mit dem Ziel der Anerkennung der beruflichen Qualifikation oder eine Zuwanderungsmöglichkeit für IT-Spezialisten ohne formalen Abschluss. Zudem werden die Möglichkeiten der Einreise zur Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche erweitert. Des Weiteren wird ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren geschaffen, welches durch die Arbeitgeber bei der Ausländerbehörde betrieben werden kann. Um eine Zuwanderung in die Altersgrundsicherung zu verhindern, müssen beruflich Qualifizierte über 45 Jahre ein Mindestgehalt oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen.
Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung. In zweiter und dritter Lesung wurde eine Erweiterung der bestehenden Regelung der Ausbildungsduldung, die sogenannte 3+2-Regelung, auf staatlich anerkannte oder vergleichbar geregelte Assistenz- und Helferberufe beschlossen, sofern darauf eine qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf folgt. Neben weiteren Regelungen wird eine längerfristige sogenannte Beschäftigungsduldung für Geduldete eingeführt, die durch ihre Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind. Sie müssen seit mindestens 12 Monaten eine Duldung besitzen und seit mindestens 18 Monaten eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. Um Pull-Effekte zu verhindern wurde die Beschäftigungsduldung auf reine Altfälle beschränkt (Einreise vor dem 1. August 2018). Die Möglichkeit des Erhalts einer Beschäftigungsduldung ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.
Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländern –Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz. Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung eine gesetzliche Regelung beschlossen, um die Bemühungen von Ausländern, insbesondere Asylbewerbern sowie Geduldeten, um eine Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit stärker zu unterstützen. Auf diese Weise kann ihre Abhängigkeit von Sozialleistungen reduziert oder vermieden werden. Die Neuregelung schließt Maßnahmen zur gezielten Unterstützung von Asylsuchenden, sich am Arbeitsmarkt zu etablieren, ein. Auch können künftig Teilnehmer an einem Integrationskurs oder an einem Kurs der berufsbezogenen Deutschsprachförderung, Arbeitslosengeld weiterbeziehen. Zur Vermeidung von Fehlanreizen wurde beim Zugang von Gestatteten ohne gute Bleibeperspektive zu Integrations- und Sprachkursen eine Stichtagsregelung eingeführt.
Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Um die verfassungsrechtlich gebotene Neufestsetzung der Grundleistungen für Asylbewerber, Geduldete und ausreisepflichtige Ausländer umzusetzen, hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung Änderungen am Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen. Die Regelsätze werden angepasst. Abweichend vom SGB II und SGB XII wird eine neue, um etwa 10 % abgesenkte Bedarfsstufe für Leistungsberechtigte in Gemeinschaftsunterkünften geregelt. Zudem wird – wie im SGB II – eine neue, um etwa 20 % abgesenkte Bedarfsstufe für erwachsene Leistungsberechtigte unter 25 Jahren festgelegt, die im Haushalt der Eltern leben. Das Gesetz soll zudem fehlende Fördermöglichkeiten für studier- und ausbildungswillige Asylbewerber und Geduldete beseitigen. Asylbewerber und Geduldete in einer dem Grunde nach förderungsfähigen Ausbildung (z. B. betriebliche Berufsausbildung) können zukünftig auch nach dem 15. Monat des Aufenthalts Leistungen beanspruchen. Nicht zuletzt wird eine Freibetragsregelung für die ehrenamtliche Tätigkeit aufgenommen, um stärkere Anreize für eine ehrenamtliche Beschäftigung von Flüchtlingen zu setzen.
Zweites Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken. (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz). Der Bundestag hat eine Weiterentwicklung des Datenaustauschverbesserungsgesetzes beschlossen, um insbesondere den Austausch erfasster Daten über unerlaubt einreisende oder sich in Deutschland aufhaltende Ausländer zwischen den betroffenen öffentlichen Stellen zu erleichtern. Dies erfolgt über den Ausbau der Nutzungsmöglichkeiten des Ausländerzentralregisters (AZR). Im AZR sollen auch mehr Daten gespeichert werden, um freiwillige Ausreisen zu fördern bzw. Abschiebungen zu erleichtern. Die öffentliche Sicherheit wird zudem durch erweiterte Registrierungsbefugnisse der Bundespolizei und eine stärkere Anwendung von Sicherheitsabgleichen erhöht.
Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. In zweiter und dritter Lesung wurde durch den Bundestag eine deutliche Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit beschlossen. Zum einen soll hierdurch die Situation von Arbeitnehmern verbessert werden und sie etwa vor illegalen Lohnpraktiken, die Vorenthaltung von Sozialleistungen oder die illegale Beschäftigung an sich schützen. Zum anderen werden die Kontrolleure in die Lage versetzt, gezielt gegen Menschenhandel und Arbeitsausbeutung vorzugehen. Dies geht einher mit einer erheblichen personellen Stärkung der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Nicht zuletzt schafft das Gesetz eine bessere Grundlage zur Bekämpfung einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Kindergeld.
Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz). Mit dem in zweiter und dritter Lesung beschlossenen Artikelgesetz treten wichtige Verbesserungen für eine Steigerung der Attraktivität der Bundeswehr in Kraft. Neben einer besseren sozialen Absicherung verbessern wir die Bezahlung der Soldatinnen und Soldaten und führen eine flexiblere Dienstgestaltung ein. Die Veränderungen und Verbesserungen sind ein wichtiger Beitrag für die Bundeswehr zur Erfüllung ihrer Aufgaben.
Gesetz zu dem Protokoll vom 6. Februar 2019 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Nordmazedonien. Nach innerstaatlichen Klärung der Namensfrage ist nun die Voraussetzung für die Aufnahme der Republik Nordmazedoniens in die NATO erreicht. Der Bundestag ratifiziert mit diesem Beschluss den Beitritt Nordmazedoniens als 30. Mitgliedstaat in die NATO. Wenn alle Nato-Mitglieder dem Beitritt zustimmen, soll der offizielle Beitritt auf dem Jubiläums-Gipfel „70 Jahre NATO“ im Dezember 2019 in London erfolgen.
Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung. In Reaktion auf jüngste Vorkommnisse mit gefälschten Arzneimitteln wurde der gesetzliche Rahmen in zweiter und dritter Lesung geändert, um eine Wiederholung ähnlicher Fälle einen Riegel vorzuschieben. Die Neuregelung verbessert Kompetenz und Handlungsfähigkeit der zuständigen Behörden, etwa des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Darüber hinaus werden die Rechte der Krankenkassen, aber auch der Versicherten gestärkt: Beispielsweise wird ein Ersatzanspruch den Kassen gegenüber pharmazeutischen Unternehmen eingeräumt, wenn Arzneimittel mangelhaft sind oder nicht geliefert werden konnten. Die gesetzlichen Neuregelungen umfassen auch die Einführung des E-Rezeptes – die Selbstverwaltung wird verpflichtet, die notwendigen Regelungen für dessen Verwendung zu schaffen.
Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung insbesondere die Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge bei der Berufsausbildungsbeihilfe und beim Ausbildungsgeld in mehreren Schritten sind Ziel dieses Gesetzes, das der Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen hat. Damit werden ein Nach- und Mitvollziehen der Änderungen bei Bedarfssätzen und Freibeträgen im BAföG, die mit dem 26. BAföG-Änderungsgesetz umgesetzt wurden, möglich.
Nachhaltige Entwicklungsziele erreichen – Potenziale aus der Agrarökologie anerkennen und unterstützen. Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion unterstreicht die Möglichkeiten, die in einer nachhaltigeren und effektiveren Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen, insbesondere kleinbäuerlichen Betrieben für die ausreichende Ernährung der Weltbevölkerung liegen. Diese Möglichkeiten lassen sich unter anderem mit den Mitteln der Agrarökologie aufgreifen, die etwa darauf abzielt, die zugunsten einer Kreislaufwirtschaft auf die Nutzung von externen Betriebsmitteln zu verzichten. Die Verbindung von Viehzucht und Ackerbau oder die Wiederverwendung von Abfallstoffen soll dabei die Nutzung natürlicher Nährstoffquellen auszubauen helfen. Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, solche Ansätze verstärkt zu fördern.
Achtes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes. Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt, das die im Hochschulrahmengesetz (HRG) enthaltenen Regelungen zu Auswahlverfahren 2017 für teilweise unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt hat. Betroffen sind die Vorgaben für die Vergabe von Studienplätzen in bundesweit zulassungsbeschränkten Studienfächern der Pharmazie, Human-, Tier- und Zahnmedizin. Die Neuregelung des Zulassungsverfahrens erfolgt durch die Länder, von denen am 21. März 2019 der Entwurf eines neuen Staatsvertrages über die Hochschulzulassung beschlossen wurde. Bis zum 15. November 2019 soll der Staatsvertrag in den Länderparlamenten ratifiziert werden, damit er zum 1. Dezember 2019 in Kraft treten kann.