Zur Halbzeit der Wahlperiode – Deutschland kann es besser.
Deutschland ist ein starkes Land. Doch Europa und unser Land befinden sich in schwierigen Zeiten. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und der terroristische Angriff der Hamas gegen die israelische Bevölkerung bestimmen die Weltlage ebenso wie die Sicherheitslage in Deutschland. Der Klimawandel verlangt nach effizienten Antworten. Inflation, Rezession und Wohnungsnot stellen Wirtschaft und Gesellschaft vor große Herausforderungen. Zudem erleben wir eine neue Migrationskrise. In dieser Situation bräuchte Deutschland eine Bundesregierung, die politische Führung übernimmt. Doch der ständige Streit der Ampel-Koalitionäre liegt wie Mehltau auf dem Land.
In unserem in dieser Woche in den Bundestag eingebrachten und im Bundestag diskutierten Leitantrag haben wir den Blick auf unsere konstruktive parlamentarische Arbeit zur Halbzeit dieser Wahlperiode gelenkt. Wir haben zu allen wichtigen Politikbereichen eine große Zahl an eigenen Vorschlägen erarbeitet. Wir stehen ein für eine solide und seriöse Haushaltspolitik, die die Vorgaben des Grundgesetzes achtet und kommende Generationen nicht zusätzlich belastet. In der Asyl- und Flüchtlingspolitik wollen wir Humanität und Ordnung wieder in Einklang bringen. Wir haben aufgezeigt, wie sich illegale Migration wirksam begrenzen lässt. Wir haben darauf gedrungen, die innere Sicherheit in Deutschland zu stärken und endlich wieder zur Priorität zu machen. Wir haben dargelegt, wie eine Wirtschafts-Wende hin zu mehr Wachstum gelingen, der Umstieg zum klimaneutralen Heizen technologieoffen, sozialverträglich und marktwirtschaftlich fortgesetzt, der Wasserstoffhochlauf beschleunigt und der Kohlenstoffkreislauf geschlossen werden kann. Wir fordern eine hervorragende Ausstattung für die Bundeswehr, um Deutschlands Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit herzustellen und im Sinne nachfolgender Generationen achten wir wie keine andere Fraktion auf nachhaltige Finanzen.
Wir werden diese Arbeit auch in den kommenden zwei Jahren fortsetzen und damit zeigen: Deutschland kann es besser!
Die Woche im Parlament
I. Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion
Vereinbarte Debatte zum 75. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Die Debatte hat anlässlich des Tages der Menschenrechte stattgefunden, der jährlich am 10. Dezember begangen wird. Vor 75 Jahren verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie bildet das Fundament liberaler Demokratien und die Grundlage des internationalen Menschenrechtsschutzes. Die Durchsetzbarkeit internationaler und europäischer Menschenrechtskonventionen steht in Anbetracht des Systemwettbewerbs zwischen liberalen Demokratien und autokratischen Staaten vor besonderen Herausforderungen, der Schutz der universellen Menschenrechte ist mehr denn je eine Aufgabe. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe wird im ersten Halbjahr 2024 auf Initiative unserer Fraktion den Schwerpunkt seiner Arbeit darauf richten. Am 29. November 2023 fand aus Anlass des 75. Jahrestages der Kongress unserer Fraktion mit dem Titel „Menschenrechte – Fundament der Weltordnung“ statt.
Studierende finanziell entlasten – Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau wieder zu einem geeigneten Instrument der Studienfinanzierung machen.
Studierende, die einen KfW-Studienkredit in der Niedrigzinsphase und im Zuge der pandemiebedingten Notlage abgeschlossen haben, geraten aktuell durch enorme Zinsanstiege in existentielle finanzielle Nöte. Nach Auskunft der Bundesregierung wurden zwischen Januar 2022 und Juni 2023 insgesamt 19.534 Darlehen zugesagt. Der Zinssatz hat sich in der Amtszeit von Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger aber mehr als verdoppelt. Lag der Zinssatz bei Neuverträgen im Oktober 2021 noch bei 3,76 Prozent, ist er zum 1. Oktober 2023 auf 9,01 Prozent gestiegen. Besonders hart trifft diese Entwicklung Studierende mit Bestandsverträgen und variablem Zinssatz. Teilweise müssen Studenten monatlich bis zu 300 EUR nur an Zinsen zahlen. Mit unserem Antrag haben wir die Bundesregierung aufgefordert, sich um die Lösung des Problems der Studierenden zu kümmern und den Betroffenen zu helfen. Die Bundesregierung muss darauf hinzuwirken, dass für bestehende wie neue Verträge des KfW-Studienkredites eine feste Zinsbindung gilt. Sie muss dem Deutschen Bundestag detailliert und fortlaufend über den Verhandlungsfortschritt mit der KfW unterrichten.
Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus: Perspektivwechsel – Nachholende Gerechtigkeit – Partizipation.
In der 19. Wahlperiode hat die vom damaligen Bundesinnenminister Seehofer eingesetzte Unabhängige Kommission Antiziganismus „Perspektivwechsel – Nachholende Gerechtigkeit – Partizipation“ einen umfangreichen Bericht vorgelegt. Über diesen Bericht haben wir abschließend in dieser Woche im Plenum debattiert. Wir haben zusammen mit den Ampel-Fraktionen einen gemeinsamen Entschließungsantrag verabschiedet. In diesem Antrag gehen wir auf die zentralen Empfehlungen des Berichts ein und erkennen das Unrecht, das den Sinti und Roma in der deutschen Geschichte angetan wurde, an.
Politischen Islamismus wirksam bekämpfen – Ausländische Einflussnahme auf deutsche Muslime zurückdrängen.
Deutschland ist ein weltoffenes Land. Nach Jahrzehnten der Einwanderung hat heute ein Viertel der Menschen in Deutschland einen Migrationshintergrund. Diese kulturelle Vielfalt kann ein Gewinn für uns alle sein, wenn sie friedlich und auf dem Boden der deutschen Gesetze, insbesondere des Grundgesetzes, verläuft. Dennoch müssen wir uns bewusstwerden, dass ausländische Staaten aus ihren Ländern stammende Migranten zunehmend als Instrument der Einflussnahme nutzen: So warnt etwa der Bundesverfassungsschutz vor „Aktivitäten türkischer Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden durch Einflussnahmeversuche auf türkeistämmige Gemeinschaften in Deutschland, die auch Auswirkungen auf den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsfindungsprozess in der deutschen Gesellschaft insgesamt haben können“ (Verfassungsschutzbericht 2022; S. 300 f.). Aufgrund der Pläne der Ampel-Bundesregierung zur noch leichteren Einbürgerung, insbesondere unter Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit, droht perspektivisch eine Verschärfung dieser Entwicklung. Ausländische Staaten können auch Religion zur illegitimen Beeinflussung der in Deutschland lebenden Migranten instrumentalisieren. In Deutschland gibt es keine Staatskirche (Artikel 140 des Grundgesetzes i.V.m. Artikel 137 Abs. 1 der Weimarer Reichsverfassung). Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben sich bewusst entschieden, diese mittlerweile über 100 Jahre alte deutsche Verfassungstradition beizubehalten. Wenn das Grundgesetz also richtigerweise eine deutsche Staatskirche ausschließt, dann sind die Aktivitäten ausländischer Staatskirchen oder auf ähnlich enge Weise mit dem Herkunftsstaat verbundener Religionsgemeinschaften in unserem Land erst recht kritisch zu sehen. Der deutsche Staat muss sicherstellen, dass ausländische Regierungen hierzulande nicht über religiöse Einflussmöglichkeit verfügen, die dem deutschen Staat selbst Kraft der Verfassung zurecht verwehrt ist. Mit unserem Antrag, der diese Woche erstmals im Bundestag beraten wurde, schlagen wir eine Reihe von dringend erforderlichen Maßnahmen vor, um diesem Ziel näher zu kommen.
Auch im Ruhestand motiviert und mit Potenzial – Arbeitsmarkt für unsere pensionierten Soldaten öffnen.
Vor allem bei Fachkräften mit Berufsausbildung oder Studium stellt das Institut der Deutschen Wirtschaft eine immer größere Lücke zwischen dem Bedarf und dem vorhandenen Angebot an geeigneten Kandidaten fest. Der demographische Wandel wird diese Entwicklung noch weiter verschärfen. Unser Land kann es sich nicht leisten, geeigneten und motivierten Fachkräften den Weg in den Arbeitsmarkt zu versperren. Das gilt für alle Altersstufen. Auch Rentner und Pensionäre wollen häufig im Berufsleben aktiv bleiben, zumal sie mit ihrem umfangreichen Erfahrungsschatz einen unersetzbaren Mehrwert bieten. Wer im Ruhestand erwerbstätig ist und Gehalt hinzuverdient, sollte daher möglichst nicht mit Verlusten bei seinen Renten- und Pensionsbezügen sanktioniert werden. Für Rentner wurden die Hinzuverdienstgrenzen bereits abgeschafft: Wer eine Altersrente bezieht, kann ohne Kürzung seiner Bezüge Geld verdienen. Bei pensionierten Berufssoldaten ist die Lage anders. Sie sind zum Teil mit 55 Jahren im Ruhestand, etwa bei Unteroffizieren (vgl. § 45 Abs. 2 Nr. 5 SG). Sie haben eine exzellente Ausbildung und langjährige Erfahrung der Menschenführung. Inkohärente Regelungen bei Hinzuverdienstgrenzen machen eine berufliche Tätigkeit für sie allerdings oftmals unattraktiv. Mit unserem Antrag, der in erster Lesung debattiert wurde, schlagen wir eine Reihe von Reformen vor, um das Potenzial pensionierter Berufssoldaten besser für den Arbeitsmarkt zu nutzen.
Geldwäsche, Terrorismus- und Extremismusfinanzierung konsequent bekämpfen – Kritikpunkte aus Deutschlands Geldwäsche-Zeugnis beheben, Ermittlungsinstrumente bei unklaren Vermögen schaffen und Zollpolizei einrichten.
Mit unserem in erster Lesung eingebrachten Antrag greifen wir mehrere Punkte des im Zuge des Zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetzes eingebrachten Antrags „Sanktionierte russische Oligarchen schnellstens wirksam zur Verantwortung ziehen und Zollpolizei schaffen“ sowie unseres Entschließungsantrags zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Financial Intelligence Unit (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen/FIU) auf. Darüber haben wir eine Vielzahl neuer Forderungen eingebracht. Insbesondere fordern wir, eine Zollpolizei zu schaffen und diese mit den erforderlichen rechtlichen Grundlagen und Kompetenzen auszustatten. Damit wollen wir sicherstellen, dass Sanktionen effektiv durchgesetzt und die Bekämpfung der Geldwäsche erleichtert wird. Parallel debattieren wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität.
Änderung des Gesetzes über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen.
In erster Lesung haben wir unseren Vorschlag zur Änderung des Nachweisgesetzes debattiert. Im Nachweisgesetz ist vorgesehen, dass die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer schriftlich mitzuteilen sind. Das umfasst auch Angaben über betriebliche Altersversorgung. Dieses Schriftformerfordernis schafft Bürokratie für die Arbeitgeberseite, die vermieden werden könnte. Die europäische Nachweisrichtlinie würde die Übersendung wesentlichen Arbeitsbedingungen auch in elektronischer Form zulassen. Die Ampel hat die Gelegenheit verstreichen lassen, die Übermittlung von Arbeitsbedingungen zu modernisieren. Mit unserem Gesetzentwurf setzten wir am Text der EU-Richtlinie an und übertragen diesen ins deutsche Recht. Es verbleibt eine Wahlmöglichkeit, ob die Schriftform oder elektronische Form gewählt wird. So leisten wir einen aktiven Beitrag zum Bürokratieabbau.
Die Hisbollah als verlängerten Arm des Iran entschlossen bekämpfen – Stabilität und Demokratie im Libanon unterstützen.
Die Hisbollah ist der verlängerte Arm und der Musterschüler Irans im Nahen und Mittleren Osten: Ein steter Dorn in der Flanke Israels, Erfüllungsgehilfe Russlands in Syrien, globaler Waffenschmuggler und Terrorexporteur. Im Libanon ist die Hisbollah ein nicht enden wollender Albtraum: Jeglicher politischer Fortschritt scheitert an der Miliz, die den Staat am liebsten genau so schwach hat, wie er zurzeit ist. Hinzu kommt die Verschärfung der Lage seit den Terrorangriffen auf Israel vom 7. Oktober. Mit unserem erstmalig beratenen Antrag haben wir die Bundesregierung aufgefordert, sich endlich entschlossen gegen die Hisbollah zu stellen. Der Libanon ist viel zu wichtig, um ihn aufzugeben. Die Sicherheits- und Migrationsrisiken aus dem Libanon heraus sind gewaltig, ganz zu schweigen von den Auswirkungen auf die Region.
Hunger bekämpfen – Entwicklungspolitische Anstrengungen zur weltweiten Ernährungssicherheit stärken.
Unseren Antrag wir in dieser Woche erstmalig im Plenum debattiert. 2022 waren weltweit 735 Millionen Menschen von Hunger und Ernährungsunsicherheit betroffen. Die Zahlen sind – nach großen Erfolgen in den Jahren zuvor – durch die Folgen der Corona-Pandemie und des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine wieder drastisch gestiegen. Es ist absehbar, dass das Ziel der Agenda 2030, bis zum Ende dieses Jahrzehnts eine Welt ohne Hunger zu schaffen, nicht erreicht werden kann. In dieser Situation kürzt die Bundesregierung im Haushalt Mittelansätze für die weltweite Ernährung und stellt sich zudem Innovationen in der Agrarwirtschaft wie etwa der Genschere entgegen. Und das, obwohl diese einen großen Beitrag zur Sicherung der Welternährung leisten können. Hunger zu bekämpfen ist auch in unserem ureigenen Interesse, denn Hunger ist auch eine maßgebliche Fluchtursache, wie das Jahr 2015 eindrücklich gezeigt hat.
Mehr Tempo für Barrierefreiheit und einen inklusiven Sozialraum.
Mobilität im öffentlichen Personennahverkehr und Schienenpersonennahverkehr für alle gestalten – Barrierefreiheit sichern.
Reisen und Kulturerlebnisse für alle möglich machen – Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal verankern.
Kultur ohne Barrieren für alle zugänglich machen – Inklusion ist Handlungsauftrag.
In dieser Sitzungswoche haben wir uns abschließend mit vier grundlegenden Anträgen zum Thema Barrierefreiheit, Teilhabe und Inklusion – über alle Lebensbereiche hinweg befasst. Trotz vieler Maßnahmen und Programme der letzten Bundesregierungen – z.B. das Behindertengleichstellungsgesetz, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und die „Initiative Sozialraum Inklusiv“ – gilt es, noch gezielter auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene den Sozialraum inklusiv und barrierefrei zu gestalten. Daher greift unser Antrag Mehr Tempo für Barrierefreiheit und einen inklusiven Sozialraum anhand der Leitlinien der UN-Behindertenrechtskonvention verschiedene als besonders wichtig anzusehende Lebensbereiche heraus und fordert Verbesserungen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Mobilität, Bauen und Wohnen, Gesundheit, Digitalisierung, Katastrophenschutz, aber auch Bewusstseinsbildung und politische Partizipation. Darüber hinaus haben wir schon mehrfach gefordert, das schon mehrfach angekündigte „Bundesprogramm Barrierefreiheit“ seitens der Bundesregierung endlich umzusetzen. Mit unserem weiteren Antrag Mobilität im öffentlichen Personennahverkehr und Schienenpersonennahverkehr für alle gestalten – Barrierefreiheit sichern stellen wir fest: Die Bundesregierung hat auch nach fast zwei Jahren im Amt noch keine messbaren Fortschritte bei Barrierefreiheit im Nahverkehr erzielt. Und das, obwohl sich die Ampelkoalition im Koalitionsvertrag vorgenommen hat, ein Bundesprogramm Barrierefreiheit aufzulegen. Zwar hat die Bundesregierung mit der „Bundesinitiative Barrierefreiheit – Deutschland wird barrierefrei“ eine Grundlage für die Weiterentwicklung der Barrierefreiheit auch im Mobilitätssektor geschaffen. Die Maßnahmen im von der Bundesregierung vorgelegten Eckpunktepapier sind ohne konkrete Umsetzungsperspektive formuliert. Mit unserem Antrag formulieren wir deshalb 20 Forderungen mit dem Ziel, die Barrierefreiheit im öffentlichen Personenverkehr zu verbessern: Für die stufenfreie Erreichbarkeit von Verkehrsmitteln, taktile Leitstreifen für sehbehinderte Menschen im Fußbodenbelag, Induktionsschleifen für hörbehinderte Menschen und Informationen in Leichter Sprache. Barrierefreiheit darf nicht nur auf Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, sondern auch auf Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen und Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen ausgerichtet werden. Dafür braucht es mehr Anstrengungen von öffentlichen und privaten Anbietern. In unserem dritten Antrag Reisen und Kulturerlebnisse für alle möglich machen – Barrierefreiheit als Qualitätsstandard verankern legen wir dar: Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung für die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Reisen und Urlaub, aber auch damit einhergehende Kulturangebote, sind ein wichtiges Element dieser Teilhabe. Barrierefreiheit soll zu einem Qualitätsmerkmal des Deutschlandtourismus bei Reisezielen und Kulturstätten werden. Barrierefreie Angebote nützen auch Familien mit kleinen Kindern und Kinderwagen, Personen mit vorübergehenden Mobilitätseinschränkungen und älteren Menschen. Mit unserem Antrag, den wir in erster Lesung beraten, fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, eine langfristige Finanzierung des Zertifizierungs- und Kennzeichnungssystems „Reisen für Alle“ sicherzustellen. Zusammen mit den Bundesländern wollen wir auf bundesweit einheitliche, für die Tourismuswirtschaft einfach handhabbare Kriterien dieses Systems hinzuwirken. Außerdem soll die Bundesregierung in Abstimmung mit Behindertenverbänden, der Tourismuswirtschaft, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und den Bundesländern Konzepte entwickeln, wie entlang der gesamten touristischen Leistungskette Barrierefreiheit zum Standard gemacht und fester Bestandteil von Tourismuskonzepten werden kann. Schließlich haben wir abschließend unseren Antrag Kultur ohne Barrieren für alle zugänglich machen – Inklusion ist Handlungsauftrag debattiert. Im 21. Jahrhundert muss Deutschland als Kulturnation den Anspruch haben, Kulturangebote mindestens barrierearm zugänglich und die aktive Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen sichtbarer zu machen. In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung u.a. auf, den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich Kultur umzusetzen. Wir fordern eine Datenbank mit barrierefreien Kulturangeboten sowie die Bundesinitiative Barrierefreiheit um den Bereich Kultur zu ergänzen und Inklusionsprojekte auch in reguläre Förderprogramme des Bundes zu integrieren. Für uns als CDU/CSU-Fraktion ist es wichtig, das Thema Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen stärker in den Blick zu nehmen. Das betrifft auch den Kultur- und Medienbereich, wo es zwar Fortschritte, aber leider immer noch große Defizite gibt. Bislang bleibt es bei Lippenbekenntnissen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Claudia Roth. Leider haben die Regierungskoalitionen alle Anträge abgelehnt.
Deutschlands Postmärkte der Zukunft – Zuverlässig, erschwinglich, digital.
Die Bundesregierung plant eine Novelle des Postgesetzes und hat kürzlich den Referentenentwurf in die Ressortabstimmung gegeben. Das derzeitige Postgesetz gilt seit 1997 bis auf wenige Ausnahmen unverändert. Unser Antrag, der in erster Lesung eingebracht wurde, legt unsere Forderungen für die Reform des Postgesetzes dar. Wir wollen insbesondere die Regulierung im Postwesen auf das Notwendige begrenzen und Postmärkte, in denen der Wettbewerb funktioniert, aus der sektorspezifischen Regulierung entlassen. Die Paketbranche wollen wir aus dem gesondert regulierten Universaldienst grundsätzlich in den freien Markt entlassen, zugleich aber die Arbeitsbedingungen dort verbessern. Den Briefmarkt hingegen wollen wir in der sektorspezifischen Regulierung belassen. Den Fokus für die Qualitätsvorgaben für den Universaldienst wollen wir hingegen von einer möglichst schnellen zukünftig auf eine möglichst zuverlässige Zustellung von Briefsendungen legen. Briefsendungen sollen innerhalb von drei Werktagen nach Einwurf ihren Bestimmungsort erreichen. Die Laufzeitvorgabe soll künftig im Schnitt von 99 Prozent der Sendungen nicht überschritten werden dürfen. Dieser Wert soll nicht mehr im gesamten Bundesgebiet und im Jahresdurchschnitt, sondern in einem von der Bundesnetzagentur festgelegten Zustellgebiet im Quartalsdurchschnitt erreicht werden. Die Briefzustellung soll künftig an fünf Tagen in der Woche erfolgen. Zum Universaldienst soll künftig auch das Anbieten einer rudimentären Möglichkeit der digitalen Nachverfolgbarkeit von Briefsendungen gehören.
II. Sonstige Tagesordnungspunkte
Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes.
Infolge des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. November 2023 ist der Haushalt 2023 offenkundig verfassungswidrig. Um die Verfassungsmäßigkeit des Haushalts 2023 wiederherzustellen, ist ein Nachtragshaushalt verbunden mit einer sog. Notlagenerklärung nach Art. 115 GG Abs. 2 Satz 6 und 7 Grundgesetz verabschiedet worden. Die Schuldenbremse ist also von der Ampelmehrheit erneut ausgesetzt worden. Die erneute Aussetzung der Schuldenbremse (Notlagenerklärung) für das Jahr 2023 war im Koalitionsvertrag der Ampel bisher eigentlich ausgeschlossen, der Bundesfinanzminister wollte sie mit allen Mitteln vermeiden. Sie ist dennoch die einzig verbliebene Möglichkeit, die von der Ampel selbstverursachte Verfassungswidrigkeit des Haushalts 2023 noch zu heilen. Die sog. Notlagenerklärung ist durch das Urteil erzwungenermaßen konstruiert, um den Verfassungsbruch zu legitimieren. Zudem ist die rückwirkende Erklärung einer Notlage so in der Verfassung nicht vorgesehen. Sie bedeutet einen sehr harten Eingriff in das Budgetrecht des Parlaments.
Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 (Nachtragshaushaltsgesetz 2023).
Aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. November 2023 musste die Bundesregierung ihre gesamte Haushaltsplanung überarbeiten und verfassungsfest machen. Dazu dient der Nachtragshaushalt inkl. dem Antrag auf „Aussetzen der Schuldenbremse“. Die Überarbeitung der bisherigen Haushaltsplanung infolge des Urteils gilt aber ebenso für den Haushalt 2024. Hierzu steht noch ein gesondertes parlamentarisches Verfahren aus.
Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz).
Das in 2./3.-Lesung verabschiedete Lesung verabschiedete Digital-Gesetz soll den Behandlungsalltag für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten mit digitalen Lösungen vereinfachen. Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einrichtung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle. Sie soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen. Zudem wird das E-Rezept als verbindlicher Standard eingerichtet. Der grundsätzlichen Zielrichtung des Gesetzentwurfes ist zuzustimmen. Allerdings fehlen wichtige Bestandteile, wie etwa ein Maßnahmenpaket, das Ärzte bei der Digitalisierung unterstützt – ebenso wie die angekündigte Nutzerorientierung. Darüber hinaus bleibt der Gesetzentwurf hinter den Möglichkeiten, die die Telemedizin und die Digitalisierung bereits heute bieten, zurück. Daher haben wir als CDU/CSU-Fraktion dem Gesetz nicht zugestimmt und uns enthalten.
Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz).
Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz, was abschließend beraten und verabschiedet wurde, sollen Gesundheitsdaten für die Forschung erschlossen werden. Kern des Gesetzes ist die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke. Dazu wird unter anderem eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten aufgebaut. Auch hier ist die grundsätzliche Zielrichtung des Entwurfes unterstützenswert. Jedoch ist der Gesetzentwurf wenig ambitioniert. Möglichkeiten zur Einbindung weiterer Sozialdatenbestände bleiben unberücksichtigt, die Nutzung von KI-Anwendungen wird somit erschwert. Ohnehin bleibt die konkrete Verknüpfung mit dem europäischen Gesundheitsdatenraum offen. Auch hier haben wir uns enthalten.