Das Bundesverfassungsgericht stoppt Heizungsgesetz.
Die Ampel-Koalition hatte für diese Sitzungswoche geplant, das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung sowie zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung in 2. und 3. Lesung final zu diskutieren.
Noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarte die Ampel weitere Änderungen des Gesetzes, die sie in teils vage formulierten „Leitplanken“ festhielt – ein sehr ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem zu diesem Zeitpunkt schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.
Die Koalitionsfraktionen legten am Freitag der vergangenen Woche dem Bundestag die Änderungsanträge zum ursprünglichen Gesetzentwurf vor. Eine Anhörung fand dann am Montag dieser Sitzungswoche statt.
Gegen das Vorgehen der Regierungskoalition wurde ein Eilverfahren beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die zweite und dritte Lesung darf laut Beschluss des höchsten deutschen Gerichts nicht in der laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine schwere Niederlage für die Bundesregierung von Olaf Scholz. Dem unsäglichen Umgang der Bundesregierung mit dem Parlament und der Öffentlichkeit wurde nun ein Riegel vorgeschoben. Das zeigt: Klimaschutz gelingt nicht mit der Brechstange, sondern nur durch gute und gründliche Beratung im Bundestag.
Aktuelle Stunde: „Standort Deutschland in Gefahr: Endlich Wachstum stärken und Preissteigerung wirksam bekämpfen“.
Deutschland befindet sich in der Rezession. Die Wirtschaftsleistung ist in den letzten beiden Quartalen zurückgegangen. Die Indikatoren für die weitere Entwicklung sind ebenfalls negativ: Das Ifo-Geschäftsklima ist auf den niedrigsten Stand seit November 2022 gesunken. Im ersten Halbjahr 2023 ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen stark gestiegen. Die Konjunkturprognosen erwarten für das Jahr 2023 eine sinkende Wirtschaftsleistung. Auch im internationalen Vergleich fällt Deutschland zurück. In allen vergleichbaren Staaten ist die wirtschaftliche Entwicklung – zum Teil deutlich – besser.
Die Politik der Ampel-Regierung gefährdet den Wohlstand der Volkswirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger. Die steigende Zahl der Insolvenzen, die nachlassende Investitionstätigkeit in den Standort Deutschland und die hohe Inflation zeigen: Es braucht jetzt eine Wirtschaftspolitik, die nah am Menschen und nicht nah an einer politischen Ideologie ist. Aber ein beachtlicher Teil der Bundesregierung will „Wachstum“ gar nicht mehr. „Degrowth“ ist vor allem bei den Grünen nun eine vermeintlich erfolgversprechende Maßnahme zum Klimaschutz. So kann Deutschland weder seinen Wohlstand erhalten noch die Klimaziele erreichen. CDU und CSU haben im Gegensatz zur Ampel einen konkreten Plan: Mit unserer Agenda für Deutschland zeigen wir auf, wie jetzt Wachstum geschaffen und Wohlstand erhalten werden kann.
Den NATO-Gipfel in Vilnius zum historischen Wendepunkt für europäische Sicherheit und transatlantische Lastenteilung machen.
Am 11./12. Juli 2023 findet der NATO-Gipfel in Vilnius (Litauen) statt. Mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine hat Russland die europäische Sicherheitsarchitektur aufgekündigt und eklatant gegen das Völkerrecht verstoßen. In Vilnius stehen neben der formellen Aufnahme Finnlands in die NATO vor allem die Diskussionen über weitere militärische Unterstützung für die Ukraine, mögliche Sicherheitsgarantien und eine ukrainische NATO-Beitrittsperspektive auf der Tagesordnung.
Die Bundesregierung muss den NATO-Gipfel in Vilnius nutzen, um ein starkes Signal der Zuverlässigkeit an unsere Alliierten und Partner zu senden. Nach Blockade bei der Ukraine-Unterstützung und schrumpfendem Verteidigungshaushalt muss Vilnius nun für die Bundesregierung die Trendwende markieren. Konkret bedeutet dies ein unmissverständliches Bekenntnis zum 2%-Ziel als Untergrenze der Verteidigungsausgaben, und zwar jenseits des Sondervermögens. Außerdem muss die Westbindung der Ukraine institutionalisiert werden. Dies bedeutet die Ausarbeitung von Sicherheitsgarantien und die Einbindung in eine europäische Sicherheitsinfrastruktur, um mittelfristig einen NATO-Beitritt zu ermöglichen.
Verweigerung der Einsetzung des Untersuchungsausschusses Scholz/Warburg.
Mit Antrag vom 19. April 2023 haben wir im Deutschen Bundestag die Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode zum Steuerskandal Scholz-Warburg gefordert. Hintergrund: Das Agieren der Freien und Hansestadt Hamburg unter der Verantwortung des damaligen Ersten Bürgermeisters, späteren Bundesfinanzministers und jetzigen Bundeskanzlers Olaf Scholz in der Steueraffäre um die M.M.Warburg & CO Bank wirft schwerwiegende Fragen und Widersprüche auf. In einer Sondersitzung des Geschäftsordnungsausschusses am 4. Juli 2023 hat die Ampel-Koalition unseren Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses schließlich abgelehnt.
Die Verweigerungshaltung der Ampel-Koalition ist ein einmaliger Vorgang in der parlamentarischen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland. Die Ampel mit ihrer Mehrheit verweigert einer Minderheit ihr grundgesetzlich verankertes Recht. Erstmals hat die Mehrheit der Abgeordneten im Deutschen Bundestages gegen die Rechte der parlamentarischen Minderheit von mehr als einem Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages entschieden. Damit wird ein grundgesetzlich verankertes parlamentarisches Minderheitenrecht von der Ampel-Koalition mit den Füßen getreten. Durch die endgültige Ablehnung werden wir nun weitere Schritte – inklusive einer Klage beim Bundesverfassungsgericht – unternehmen.
Die Woche im Parlament
I. Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion
Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Steuerwettbewerb.
In dieser Woche haben wir die Antwort der Bundesregierung auf unsere Große Anfrage im Bundestag diskutiert. Deutschland verliert nach einer aktuellen Studie des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Wettbewerb mit 20 anderen führenden Wirtschaftsnationen weiter an Wettbewerbsfähigkeit. Bisher konnte die Bundesregierung weder ein schlüssiges Konzept zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Steuerwettbewerb vorlegen, noch geeignete Maßnahmen dazu umsetzen. Da verwundert es nicht, dass laut der ZEW-Studie Deutschland der große Verlierer im Standortwettbewerb sei. Grund dafür seien laut ZEW zu viel Bürokratie, die hohe Steuerlast, sinkende Innovationsbereitschaft, hohe Energiekosten und der Arbeitskräftemangel. Deutschland könne, so das ZEW, mit Spitzenstandorten in Nordamerika, Westeuropa und Skandinavien kaum noch mithalten: „Während andere Staaten in Infrastruktur investieren oder ihr Steuersystem reformieren, kommt Deutschland nicht voran.“
Forschung zu Long COVID, ME/CFS und Post-Vac-Syndrom in Deutschland stärken.
Allein in Deutschland leiden mindestens eine Million Menschen unter den teilweise sehr belastenden Folgen einer COVID-Infektion. Die Forschung zu Long COVID, ME/CFS und Post-Vac-Syndrom ist in Deutschland bislang unzureichend. Vor allem die Betroffenen haben den Anspruch, möglichst viel über Ursache, Folgen und Behandlungsmöglichkeiten von Long COVID zu erfahren. Wir haben uns als Union diesen Fragen in zwei Anträgen angenommen, die in dieser Woche abschließend beraten wurden: Forschung zu Long COVID, ME/CFS und Post-Vac-Syndrom in Deutschland stärken und ME/CFS-Betroffenen sowie deren Angehörigen helfen – Für eine bessere Gesundheits- sowie Therapieversorgung, Aufklärung und Anerkennung. Mit unseren Anträgen fordern die Bundesregierung auf, diese Forschung im Rahmen einer koordinierten Projektförderung erheblich auszubauen. Zusätzlich muss die Bundesregierung eine langfristig und breit angelegte Forschungsstrategie gegen Long COVID unter gemeinsamer Federführung des Bundesforschungs- und des Bundesgesundheitsministeriums nach dem Vorbild der „Nationalen Dekade gegen den Krebs“ aufsetzen. Sie muss dafür Sorge tragen, dass Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung schnellstmöglich bei den Betroffenen ankommen.
Leider hat die Ampelkoalition unseren Antrag abgelehnt.
Den MINUSMA-Einsatz der Bundeswehr rasch und geordnet beenden.
Am Freitag, 30. Juni 2023, hat der VN-Sicherheitsrat die Beendigung der Mission MINUSMA in Mali bis zum Jahresende 2023 beschlossen. Damit bestätigen sich Befürchtungen unserer Fraktion, die wir bereits im Februar 2023 mit unserem Antrag „Den MINUSMA-Einsatz der Bundeswehr rasch aber geordnet in diesem Jahr beenden – Unser zukünftiges Engagement im Sahel mit einer Gesamtstrategie auf eine solide und tragfähige Grundlage stellen“ (Drs. 20/5547) formuliert haben. Der Auftrag der Bundeswehr in der Mission MINUSMA war schon in den vergangenen Monaten nicht mehr sachgerecht, für die Soldatinnen und Soldaten vor Ort nicht mehr ausführbar und damit im Lichte der Auftragszielsetzung weitgehend wirkungslos. Da nach dem Abzugsbeschluss des VN-Sicherheitsrates und der Abzugsforderung der malischen Regierung können wir nicht mehr davon ausgehen, dass sich die Rahmenbedingungen des Einsatzes verbessern. Daher fordern wir in unserem Antrag, der diese Woche im Bundestag debattiert wurde, einen schnellstmöglichen und geordneten Abzug unserer Soldatinnen und Soldaten. Dieser ist dringend notwendig.
Eine Milliarde Euro für den Härtefallfonds jetzt bereitstellen und Zugang zu Entschädigungen erleichtern.
Aufgrund der Systematik der Rentenüberleitung im Zuge der Wiedervereinigung wurden bestimmte Personengruppen benachteiligt – dies betrifft vor allem Menschen, die aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland geflüchtet waren. Vergleichbare Probleme traten bei Spätaussiedlern und jüdischen Zuwanderern auf. Die unionsgeführte Bundesregierung hatte im Juni 2021 eine Mrd. Euro für den Haushalt 2022 zur Verfügung gestellt, um einen Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer aufzusetzen. Die Bundesländer sollten eine weitere Mrd. Euro beisteuern, so dass eine Fondssumme von zwei Mrd. Euro insgesamt zur Verfügung gestanden hätte. Aufgrund von verschiedenen Änderungen durch die Ampel-Bundesregierung kam der Fonds jedoch nicht zustande. Im November 2022 wurde von der Bundesregierung eine Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer beschlossen. In diesem Zuge hatten die Länder bis 31. März 2023 Gelegenheit beizutreten. Lediglich vier Länder haben diese Gelegenheit genutzt, ein weiteres Bundesland hatte seine Bereitschaft zum Beitritt erklärt. Dies führt zu unterschiedlicher Behandlung der Betroffenen je nach Bundesland. Zudem gilt für die hochbetagten Betroffenen eine Antragsfrist bis 30. September 2023. Mit unserem Antrag fordern wir, die Beitrittsfrist für die Länder zu verlängern und weitere Verhandlungen zu führen, um ein höheres Fondsvolumen zu erreichen. Falls Verhandlungen mit den Ländern scheitern, soll der Bund das Fondsvolumen selbstständig auf insgesamt eine Milliarde Euro erhöhen. Die Antragsfrist für hochbetagte Betroffene soll um mindestens ein Jahr verlängert und Informations- und Beratungsangebote deutlich ausgebaut werden.
Güterverkehrs- und Logistikbranche aus der Krise führen.
Die Güterverkehrs- und Logistikbranche befindet sich seit Beginn der Corona-Pandemie in einer schweren Krise. Ging es zunächst darum, die Lieferketten und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, rücken nun andere Themen in den Blick der Öffentlichkeit: Durch den Zustand der Infrastruktur sind die Kapazitäten vielerorts weiter eingeschränkt. Dies betrifft insbesondere die Straßen- und Schienen-Infrastruktur, die durch den zunehmenden Verkehr überlastet sind. Auch die Wasserstraßen sind durch das extreme Niedrigwasser in diesem Sommer betroffen. Hinzu kommen die gestiegenen Energiepreise, die alle Verkehrsträger betreffen. In unserem Antrag, den wir in dieser Woche abschließend im Plenum debattiert haben, sind 11 Forderungen mit dem Schwerpunkt Straßengüterverkehr aufgeführt. Die Bundesregierung muss mehr zu tun, um den betroffenen Unternehmen zu helfen und die Lieferketten zu stabilisieren. Unser Antrag wurde leider mit den Stimmen der Regierungsparteien abgelehnt.
Zukunft der maritimen Wirtschaft sichern.
Am 14./15. September 2023 findet die Nationale Maritime Konferenz in Bremen statt. Aus diesem Anlass richten wir in unserem Antrag, den wir in erster Lesung beraten haben, einen umfassenden Forderungskatalog zur Stärkung der Maritimen Wirtschaft an die Bundesregierung. Hierzu zählen Maßnahmen in den Bereichen Häfen und Logistik, Fischerei, Maritimes Personal, Schiffbau, Schifffahrt sowie Offshore-Windenergie. Mit unserem Antrag unterstreichen wir die Bedeutung der maritimen Wirtschaft für die deutsche Wirtschaft insgesamt. Wir zeigen sowohl strukturelle als auch spezifische Herausforderungen der Branche sowie Maßnahmen zur Bewältigung dieser Herausforderungen auf.
Aus den Krisen lernen – Für einen starken Bevölkerungsschutz.
Zum zweiten Jahrestag der Flut im Ahrtal wir unseren Antrag abschließend im Plenum debattiert. Bereits im vergangenen Jahr – ein Jahr nach der Starkregenflut am 14./15. Juli 2021 im südlichen Nordrhein-Westfalen und im Ahrtal – haben wir diesen Antrag mit Verbesserungsvorschlägen für den Bevölkerungsschutz in Deutschland vorgelegt. Flut, Corona und der Krieg gegen die Ukraine haben gezeigt: Im deutschen Bevölkerungsschutz gibt es erheblichen Modernisierungsbedarf. Wir haben 10 Forderungen vorgelegt, um den föderalen Bevölkerungsschutz – bestehend aus Zivilschutz (Bund) und Katastrophenschutz (Länder) – zu stärken. Hervorzuheben ist die Idee der „zivilen Reserve“, die bereits in unserem Positionspapier „Neustaat“ vom 8. Juni 2021 (Punkt 39) enthalten war. Es geht uns um eine freiwillige „Grundausbildung im Bevölkerungsschutz“ sowie um die bessere Koordinierung von Spontanhelfern in Krisenlagen. So können wir die personelle Durchhaltefähigkeit der Hilfsorganisationen, die Nachwuchsgewinnung und die Resilienz in der Bevölkerung insgesamt erhöhen. Die Regierungskoalition lehnt unsere Forderungen ab und hat in 2. Und 3. Lesung dagegen gestimmt.
Klimaanpassung forcieren – Zum Schutz von Menschenleben, der Natur und zum Erhalt des Wohlstands.
Mit unserem Antrag greifen wir das wichtige Thema der Klimaanpassung auf. Klimaanpassung ist neben der direkten Einsparung von CO2 ein wichtiger Pfeiler der Klimaschutzpolitik. Aufgrund der unvermeidlichen Folgen des Klimawandels müssen sich Gesellschaften noch besser vorbereiten, um die Menschen, die Natur sowie die Infrastrukturen zu schützen. Es gilt, widerstandsfähiger zu werden und dadurch den erreichten Wohlstand in Deutschland zu sichern. Mit der Initiative greifen wir einen umweltpolitischen Schwerpunkt des gemeinsamen Regierungsprogramms von CDU und CSU aus dem Jahr 2021 auf. Mit unserem Antrag wollen wir die Bundesregierung endlich in den Handlungsmodus bringen. Das „Sofortprogramm Klimaanpassung“ von Umweltministerin Lemke reicht nicht aus. Wir haben unseren Antrag bereits im April 2022 und damit weit vor Verabschiedung des Klimaanpassungsgesetzes durch das Kabinett als umfassendes Konzept zur Klimaanpassung in den Bundestag eingebracht. Aus Anlass des zweiten Jahrestages der Flutkatastrophe im Ahrtal haben wir den Antrag erneut im Plenum debattiert. Auch diesmal wurde er von der Ampel abgelehnt.
AI Act – Für eine engagierte und innovationsfreundliche Mitgestaltung Deutschlands bei der Regulierung Künstlicher Intelligenz in Europa.
Im April 2021 hat die EU-Kommission eine europäische Verordnung für Künstliche Intelligenz vorgestellt. Zu diesem Rechtsakt finden derzeit die abschließenden Verhandlungen auf EU-Ebene, der sogenannte Trilog, statt. Dieser Antrag wurde in dieser Woche erstmalig in 1. Lesung im Plenum beraten. Darin betonen wir das größte Innovationspotenzial von KI für Gesellschaft und Wirtschaft. Mit Sorge beobachten wir allerdings, dass von den großen generativen KI-Modellen rund 73 Prozent aus den USA stammen, weitere 15 Prozent aus China. Damit besteht die Gefahr, dass Deutschland und Europa komplett den Anschluss bei einer der wichtigsten technologischen Entwicklungen unserer Zeit verpassen. Gleichzeitig räumt die Bundesregierung diesen bahnbrechenden technologischen Entwicklungen, die überwiegend außerhalb Europas stattfinden, bei weitem nicht die gebotene Priorität ein. Wir fordern deshalb: Die Bundesregierung muss den Trilog-Verhandlungen zum AI-Act höchste politische Priorität einräumen und eine einheitliche, innovationsfreundliche Position erreiche. Deutschen und europäischen Unternehmen müssen wir eine Spitzenstellung im internationalen Wettbewerb ermöglichen und den großen Abstand zu den Anbietern aus den USA und Asien aufholen. So stärken wir die digitale Souveränität Europas.
II. Sonstige Tagesordnungspunkte
Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens.
Wichtigste Regelung in diesem Gesetzespaket ist: Der Kinderreisepass soll künftig abgeschafft werden. Stattdessen kann ein elektronischer Reisepass beantragt werden. Dieser hätte zwar eine längere Gültigkeitsdauer und Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen, er ist jedoch auch deutlich teurer und die Ausstellung dauert länger. Wir lehnen diese Änderungen, die in nun nach abschließender 2./3. Lesung in Kraft treten werden, ab.
Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht.
In erster Lesung haben wir in dieser Woche diesen Entwurf der Bundesregierung beraten. Mit dem Entwurf soll das Genehmigungsverfahren immissionsschutzrechtlicher Anlagen, insbesondere auch von Erneuerbarer Energien-Anlagen, beschleunigt werden. Der Entwurf soll dazu beitragen, die im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegte Klimaneutralität zu erreichen. Hierzu sieht der Entwurf verschiedene Anpassungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz und der Verordnung zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens (9. BImSchV) vor. Beispielsweise soll Anlagenbetreibern das Nachreichen von Unterlagen im Genehmigungsverfahren erleichtert werden und eine Verlängerung der Genehmigungsfristen durch die Behörde nicht mehr unbeschränkt möglich sein. Daneben werden vor allem auch das Repowering erleichtert und die Rolle des Projektmanagers gestärkt. Aus unserer Sicht gehen diese Regelungen nicht weit genug: Die Bundesregierung beschränkt die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren wieder einmal auf den Ausbau der erneuerbaren Energien. Für uns geht es aber auch darum, eine Beschleunigung von darüber hinaus gehenden Genehmigungsverfahren, z.B. die im Sinne des Umweltschutzes notwendige Erweiterung von Industrieanlagen, zu erreichen.