Unser Leitantrag der Woche: Bundeshaushalt für 2024 vorlegen, Haushaltskrise abwenden.
Am Montag verstrich eine Frist, innerhalb der die Ressorts ihre Einzelpläne für die Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 beim Bundesfinanzministerium vorlegen sollten. Annähernd 20 Milliarden Euro beträgt das zu deckende Defizit im Bundeshaushalt, wenn die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse eingehalten werden soll. Darüber hinaus gibt es finanzintensive Wünsche an Mehrbedarf aus den Reihen der Bundesregierung. Bundeskanzler Scholz und Bundesfinanzminister Lindner haben es bis dato nicht geschafft, die Realitäten des Haushalts mit den Wünschen der Ampel-Koalitionäre unter einen Hut zu bringen.
Das Unvermögen von Bundeskanzler Scholz und Bundesfinanzminister Lindner zur Aufstellung eines Bundeshaushalts zeigt die innere Zerrissenheit der Koalition. Anstatt utopischen Wünschen für immer mehr Ausgaben braucht es jetzt eine aufrichtige Ausgabenkritik. Der Bundeshaushalt muss Anreize für Wachstum setzen und darf die Deindustrialisierung Deutschlands nicht weiter befeuern.
Wir haben einen Antrag in den Bundestags eingebracht und fordern von der Ampel, noch vor der parlamentarischen Sommerpause einen Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 vorzulegen. Dabei sind jegliche Versuche, die Schuldenbremse zu umgehen, zu unterlassen. Stattdessen braucht es eine echte Prioritätensetzung, eine ernsthaft verfolgte Stelleneinsparung in den Ministerien und den Verzicht auf Steuererhöhungen. Wir werben für ein Bekenntnis zum Zwei-Prozent-Ziel der NATO. Zusätzlich sind Maßnahmen geboten, die zur Überwindung des Wirtschaftsabschwungs, zu langfristiger Preisstabilität sowie zu mehr Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum führen.
Aktuelle Stunde: Den zunehmenden Medikamentenmangel beseitigen – Ursachen bekämpfen, Gefahren abwenden und kurzfristige Abhilfe schaffen.
Die Hilferufe von Ärzten, Apothekern, Patienten und Eltern über fehlende Medikamente werden immer lauter. Es fehlt an Fiebersäften, Antibiotika, Insulin und Krebsmedikamenten. Die Lieferengpässe verschärfen sich weiter, die Versorgungslage verschlechtert sich. Dies ist auch einer der Gründe für den bundesweiten Apothekenstreik.
Bereits seit Mitte des vergangenen Jahres warnen wir vor Versorgungsengpässen und dem unhaltbaren Missstand fehlender Medikamente. Das ist für alle Betroffenen ein unhaltbarer Zustand. Statt Sofortmaßnahmen zu ergreifen, beschränkt sich die Ampel auf die Ankündigung von Maßnahmen, die den Mangel bestenfalls erst langfristig beheben. Das wird der schwer erträglichen akuten Lage nicht gerecht.
In einem umfangreichen Antrag haben wir konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet: Wir haben die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, unverzüglich einen Beschaffungsgipfel einzuberufen, alternative Beschaffungsmöglichkeiten zu eröffnen, sich für eine effektivere Beschaffung von Arzneimitteln auf europäischer Ebene – auch mit dem Ziel einer Rückverlagerung der Produktion – einzusetzen. Passiert ist seitdem nichts Wesentliches – außer vielen Ankündigungen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach. Das muss sich ändern. In der Debatte zur Aktuellen Stunde haben wir die Bundesregierung aufgefordert, endlich zu handeln und die Ursachen des zunehmenden Medikamentenmangels wirksam zu bekämpfen. Die Bundesregierung muss jetzt alle Kräfte bündeln und die Medikamentenbeschaffung verbessern. Zusätzlich braucht es ein nationales Frühwarnsystem, um auf künftige Lieferengpässe bei versorgungsrelevanten Arzneimitteln rechtzeitig reagieren zu können.
Bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems die richtigen Akzente setzen.
Der Rat der EU-Innenminister erzielte am vergangenen Donnerstag eine Einigung zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Nun kann der Trilog mit dem Europäischen Parlament und der Kommission zum Abschluss der Gesetzgebung beginnen. Diese Verhandlungen werden frühestens Anfang 2024 beendet sein; das Gesetzespaket würde erst anschließend in Kraft treten.
Die Beschlüsse der EU-Innenminister zur Reform des Europäischen Asylsystems sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die Ergebnisse reichen aber nicht aus, um die Asylmigration in die EU auf Dauer wirksam zu ordnen und zu begrenzen und für eine angemessene Lastenverteilung in Europa zu sorgen.
Das verpflichtende Grenzverfahren an der EU-Außengrenze entspricht einer langjährigen Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Bundesinnenministerin Faeser hat sich mit ihrem Ziel, den Kreis der vom Grenzverfahren betroffenen Personen deutlich zu verkleinern, nicht durchsetzen können. Sie war damit in Europa weitgehend isoliert.
Auch weitere Aspekte der Einigung sehen wir kritisch: Wenn etwa bei der Verteilung von Asylbewerbern weitreichende Familienbeziehungen eine Rolle spielen sollen, wird gerade Deutschland durch die vielen möglichen Anknüpfungs-Personen, die schon im Land sind, zusätzlich belastet.
Allen muss klar sein: Die Reform wird frühestens im Laufe des nächsten Jahres in Kraft treten. Von einem Erfolg wird man erst sprechen können, wenn die irreguläre Migration in die EU und nach Deutschland tatsächlich und spürbar sinkt. Unsere Kommunen, die jetzt schon jenseits der Belastungsgrenze sind, brauchen schnell Entlastung. Die Bundesregierung darf sich deshalb nicht hinter anstehenden Verhandlungen auf europäischer Ebene verstecken. Die Zahl neu ankommender Migranten muss jetzt runter gehen. Hier steht die Bundesregierung in der Pflicht.
Die Woche im Parlament
I. Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion
Finanzierung der Forschungsverbünde zur DDR-Forschung sicherstellen – Kommunismus-Forschung stärken – Vermittlungsarbeit zur Willkür in der DDR verstärken.
Die unionsgeführte Bundesregierung hat in der vergangenen Legislaturperiode mit der „Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der DDR-Forschung im Rahmenprogramm Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften“ die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der DDR und dem SED-Unrecht vorangetrieben. Unser Ziel ist, eine stärkere Verankerung der nur schwach entwickelten DDR-Forschung in der deutschen Hochschul- und Forschungslandschaft zu etablieren. Insbesondere für die Ausbildung zukünftiger Lehrerinnen und Lehrer – und damit für die Vermittlung dieser Themen in den Schulen – sind Kenntnisse über das SED-Unrecht von großer Bedeutung. Leider geht die Bundesregierung einen anderen Weg: Statt die Förderung der DDR-Forschung fortzuführen oder gar auszuweiten, hat die Bundesregierung im Haushalt 2023 eine deutliche Kürzung der Forschungsförderung vorgenommen. Mit unserem Antrag haben wir die Bundesregierung deshalb aufgefordert, die in der ersten Förderrunde bereitgestellten Mittel für die „Forschungsverbünde SED-Unrecht“ auch in der zweiten Förderrunde in mindestens gleicher Höhe zur Verfügung zu stellen und die Ergebnisse einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Deutschland braucht eine Nationale Sicherheitsstrategie.
Nach langer Verzögerung und fast unendlichem internen Streit hat die Bundesregierung am Mittwoch die erste Nationale Sicherheitsstrategie für Deutschland im Kabinett beschlossen. Auch der Deutsche Bundestag hat darüber debattiert und unseren darauf bezogenen Antrag abschließend beraten. Zwar begrüßen wir grundsätzlich die Verabschiedung der Nationalen Sicherheitsstrategie. Schwächen zeigen sich jedoch im Erstellungsprozess, bei der Einbindung von Bundestag und Bundesländern, sowie bei den wenig ambitionierten institutionellen Anpassungen. Wie es besser ginge, haben wir in unserem Antrag dargelegt: Mutiger, inklusiver, durchdachter, strategischer.
Mit steuerlichen Maßnahmen Wärmewende beschleunigen.
Im Gebäudesektor ist eine deutliche Steigerung der energetischen Sanierungen notwendig. Nur so können wir die Klimaziele erreichen. Mit unserem Antrag der in dieser Woche abschließend beraten wurde haben wir die zahlreichen Hürden im Steuerrecht aufgezeigt, die der Erreichung dieses Ziels entgegenstehen. Das – sowie zahlreiche weitere Punkte – wollten wir ändern, indem wir insbesondere folgende Maßnahmen fordern: Vermieter neu zu bauender Gebäude sollen eine Sonderabschreibung geltend machen können. Für Vermieter bestehender Gebäude wollen wir die anschaffungsnahen Herstellungskosten reformieren. Selbstnutzern neu zu bauender Gebäude wollen wir einen Sonderausgabenabzug ermöglichen, für Selbstnutzer bestehender Gebäude die energetische Sanierung überarbeiten. Wohnungseigentümergemeinschaften sollen unter die Stromeigenversorgung des EEG gefasst werden und für alle Steuerpflichtigen brauchen wir steuerliche Erleichterungen bei Photovoltaik-Anlagen. Leider hat die Ampel gegen unsere Initiative gestimmt.
70. Jahrestag DDR-Volksaufstand am 17. Juni 1953 – Gedenken an Opfer von Widerstand und Opposition – Würdigung von Freiheitsbewegungen.
Mit unserem Antrag würdigen wir den DDR-Volksaufstand am 17. Juni 1953 nicht nur als historisches Ereignis in der DDR, sondern ebenso in der Geschichte Deutschlands und Europas. Am 17. Juni wurde die Hoffnung auf Freiheit in einem vereinten Deutschland durch sowjetisches Militär gewaltsam niedergeschlagen. Zugleich bildet dieser Tag den Auftakt zu einem wachsenden Widerstand gegen die kommunistischen Diktaturen in Mittel- und Osteuropa. Der Widerstand am 17. Juni steht auch für den Widerstand während der 40-jährigen SED-Diktatur und ihre vielen Opfer. Diese Freiheitsbewegung verdient einen dauerhaften Platz in der gesamtdeutschen und europäischen Erinnerungskultur. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, öffentlich die Widerstands- und Oppositionsbewegung in der DDR zu würdigen und ihrer Opfer zu gedenken. Die Umsetzung des Mahnmals für die Opfer von Kommunismus und des „Forums für Opposition und Widerstand 1949-1990“ muss endlich vorangetrieben werden. Den im Koalitionsvertrag zugesagten bundesweiten Härtefallfonds für SED-Opfer muss die Bundesregierung endlich einrichten und die Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur in der DDR, Mittel- und Osteuropa stärken.
Schwanger- und Mutterschaft für Gründerinnen und Selbständige erleichtern.
Wir wollen mit diesem Antrag, der diese Woche in erster Lesung beraten wurde, für verbesserte Rahmenbedingungen für Gründerinnen und Selbstständige sorgen, dass diese Mutterschaft und Unternehmertum besser unter einen Hut bekommen. Momentan können Schwanger- und Mutterschaft zur existenziellen Bedrohung für Selbstständige werden – gerade in der Gründungsphase. Dies stellt nicht nur ein persönliches bzw. betriebliches Problem dar. Auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland geht viel Potenzial verloren. Deutschland braucht Gründungen und Selbstständigkeit von Frauen. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der insbesondere Anpassungen in Höhe und Umfang des Mutterschaftsgeldes der gesetzlichen Krankenversicherung vorsieht. Außerdem fordern wir Möglichkeiten einer Erweiterung der Krankentagegeldversicherung in der PKV einschließlich einer verpflichtenden Aufklärung für Gründerinnen und Selbständige. Wir wollen außerdem die Lebensrealität von Selbstständigen beim Elterngeld besser in den Blick nehmen, indem bei Zahlungseingängen während des Elterngeldbezuges auf den Zeitpunkt der erbrachten Leistungen abgestellt wird.
Wiederaufbau der Ukraine fördern – Gewährleistungsrahmen des Bundes nutzen.
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat auch die Wirtschaft des Landes schwer getroffen. Dies betrifft auch die Landwirtschaft der Ukraine, die oftmals als die Kornkammer Europas bezeichnet wird und die auch für die Versorgung vieler Menschen im Globalen Süden von enormer Bedeutung ist. Bereits heute sollten wir die Landwirtschaft in der Ukraine dabei unterstützen, die Folgen des Krieges zu überwinden. Mit unserem Antrag fordern wir, dass Deutschland hierbei eine führende Rolle übernimmt. Unser Antrag, der in erster Lesung beraten wurde, zeigt auf, wie privatwirtschaftliche Investitionen mit Fokus auf den Agrarsektor in der Ukraine mit Unterstützung des Bundes gefördert werden können: Durch die Öffnung des Gewährleistungsrahmens des Bundes für Geschäfte der Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG). Die DEG, die sich als Tochter der KfW-Entwicklungsbank in staatlicher Hand befindet, kann bei der Schaffung des Rahmens für die notwendigen Investitionen in die Wirtschaft der Ukraine einerseits unterstützen. Mit unserem Antrag zeigen wir auf, wie wir den Wiederaufbau der Ukraine und damit gleichzeitig die weltweite Lebensmittelversorgung unterstützen können.
Mit einer engagierten Politik die EU-Perspektive für die Staaten des westlichen Balkans erneuern.
Die Beitrittsprozesse der sechs Westbalkanstaaten sind aus verschiedenen Gründen zum Erliegen gekommen. Diese Situation können wir uns im Hinblick auf das russische und chinesische Interesse in der Region nicht leisten. Europa darf den Westbalkan nicht verlieren. Wir fordern daher in unserem Antrag von der Bundesregierung deswegen, dass die EU-Beitrittsperspektive für alle sechs Staaten des westlichen Balkans alsbald unzweideutig, glaubhaft und mit greifbaren Fortschritten untermauert wird und dass zwischenzeitlich geeignete Zwischenschritte der engeren Anbindung an die EU vereinbart werden. Dafür schlagen wir das Instrument einer assoziierten Mitgliedschaft vor. Die Bundesregierung muss insgesamt einfallsreicher, konsequenter und strategischer auf dem Westbalkan vorgehen. Diese Forderung untermauern wir mit einer Vielzahl konkreter Vorschläge für eine angemessenere Westbalkan-Politik.
Mobilität im ÖPNV und SPNV für alle gestalten – Barrierefreiheit sichern.
Die Bundesregierung hat auch nach fast zwei Jahren im Amt noch keine messbaren Fortschritte bei Barrierefreiheit im Nahverkehr erzielt. Und das, obwohl sich die Ampelkoalition im Koalitionsvertrag vorgenommen hat, ein Bundesprogramm Barrierefreiheit aufzulegen. Zwar hat die Bundesregierung mit der „Bundesinitiative Barrierefreiheit – Deutschland wird barrierefrei“ eine Grundlage für die Weiterentwicklung der Barrierefreiheit auch im Mobilitätssektor geschaffen. Die Maßnahmen im von der Bundesregierung vorgelegten Eckpunktepapier sind ohne konkrete Umsetzungsperspektive formuliert. Mit unserem Antrag formulieren wir deshalb 20 Forderungen mit dem Ziel, die Barrierefreiheit im öffentlichen Personenverkehr zu verbessern: Für die stufenfreie Erreichbarkeit von Verkehrsmitteln, taktile Leitstreifen für sehbehinderte Menschen im Fußbodenbelag, Induktionsschleifen für hörbehinderte Menschen und Informationen in Leichter Sprache. Barrierefreiheit darf nicht nur auf Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, sondern auch auf Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen und Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen ausgerichtet werden. Dafür braucht es mehr Anstrengungen von öffentlichen und privaten Anbietern.
Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wiederherstellung der Natur.
Am 23. Juni 2022 hat die Kommission die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur vorgelegt. Bis 2030 sollen Maßnahmen in mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresschutzgebiete und bis 2050 in allen Ökosystemen, in denen dies erforderlich ist, ergriffen werden. Die Mitgliedstaaten haben nationale Wiederherstellungspläne zu erstellen, in denen die erforderlichen Maßnahmen beschrieben werden. Darüber hinaus soll es in Städten, Kleinstädten und Vororten bis 2030 gegenüber 2021 keinen Nettoverlust von städtischen Grünflächen und Baumbedeckung geben. Mit unserem Vorschlag für eine Stellungnahme des Deutschen Bundestages dringen wir darauf, die EU-Ziele zur Wiederherstellung der Natur praxistauglich zu gestalten. In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, sich angesichts der aus dem russischen Angriffskrieg resultierenden Krisen für einen zeitlichen Aufschub der Verordnung einzusetzen. Zudem verlangen wir, dass eine „nachhaltige Nutzung der Gebietsflächen“ weiterhin möglich ist. Ziele wie der Ausbau der Infrastruktur, die Klimaanpassung, die Ernährungssicherung und die Bereitstellung von Wohn- und Gewerbeflächen müssen weiterhin erfüllbar sein. Wir haben den Antrag wurde in enger Abstimmung mit den Abgeordneten der EVP-Fraktion in Europäischen Parlament erarbeitet. Die EVP hat sich vor Kurzem insgesamt für eine Zurückweisung des Verordnungsentwurfs ausgesprochen.
II. Sonstige Tagesordnungspunkte
Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale für das Jahr 2022 (Jahresabrüstungsbericht 2022).
Die Bundesregierung hat den Jahresabrüstungsbericht 2022 vorgestellt, der am 26. April 2023 im Kabinett beschlossen wurde. Der Bericht folgt den etablierten Mustern vorheriger Jahresabrüstungsberichte – obgleich 2022 kein normales Jahr war. Auch hier bleibt die Zeitenwende leider aus.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL) und Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Sicherheitsoperation in Bosnien und Herzegowina (EUFOR ALTHEA).
In dieser Woche haben wir uns in erster Lesung mit der Verlängerung zweier Mandate für Bundeswehreinsätze im Ausland befasst: Der Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL). Das Mandat soll weitgehend unverändert verlängert werden.
Außerdem haben wir über die deutsche Beteiligung an der Mission EUFOR ALTHEA debatiert. Operation ALTHEA ist seit 2004 der militärische Teil der EU-Mission in Bosnien-Herzegowina und Nachfolgemission der NATO-Missionen IFOR und SFOR. Deutschland war seit 2012 nicht mehr beteiligt und ist erst 2022 zu einer Beteiligung zurückgekehrt. Die tiefgreifende innenpolitische Krise in Bosnien und Herzegowina erhöht das Risiko für Spannungen zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Angesichts der jüngsten Eskalation der Gewalt im Norden des Kosovo nehmen die Sorgen erneut zu, dass die Russische Föderation auch auf dem westlichen Balkan und in Bosnien und Herzegowina destabilisierend wirkt. Deshalb ist die Fortsetzung der Beteiligung an der EU-Sicherheitsoperation EUFOR ALTHEA ein wichtiges politisches Signal für unser fortgesetztes Engagement in Bosnien und Herzegowina. Das Mandat mit einer unveränderten Obergrenze von 50 Soldatinnen und Soldaten soll bis 30. Juni 2024 verlängert werden.