Aktuelle Stunde: Heizungspläne der Bundesregierung stoppen – Wärmewende technologieoffen und sozial verträglich neu starten.
Mit dem Klimaschutzgesetz haben wir uns festgelegt: Bis 2045 werden wir Treibhausgasneutralität erreichen. Dafür brauchen wir klimafreundliches Heizen und eine technologieoffene und sozial verträgliche Wärmewende. Aber: So, wie es die Ampel vorschlägt, funktioniert es nicht. Wir wollen kein Heizungsverbotsgesetz. Das Chaos der Ampel schadet der Akzeptanz für den Klimaschutz. Koalitionspartner werfen einander Wortbruch vor, wir erleben Führungslosigkeit und Durcheinander in der SPD-geführten Bundesregierung.
Die Wärmewende muss für die Menschen und Handwerksbetriebe mach- und leistbar sein.
Wir brauchen echte Technologieoffenheit und wollen dafür die Potentiale aller klimafreundlicher Heizlösungen nutzen. Diese Technologieoffenheit muss von einer transparenten und sozial gestaffelten Förderkulisse flankiert werden. Hier hat die Bundesregierung viel Vertrauen verspielt: Der Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde ohne Förderkulisse vorgestellt. Förderprogramme wurden im letzten Jahr mehrfach gestoppt, geändert, gekürzt. Erforderlich wäre aber Planungssicherheit für Mieter, Eigentümer, Handwerker und Industrie. Die selbst ernannte „Fortschrittskoalition“ hat für die Wärmewende bislang nur Rückschritte gebracht.
Wir wollen ein Ende der Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger. Wir wollen eine Wärmewende, die mit und nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger gelingt. Einseitig auf die Wärmepumpe zu setzen, führt in die energiepolitische Sackgasse. Wir brauchen neben der Wärmepumpe die ganze Breite klimafreundlicher Lösungen – von Wasserstoff über Holzpellets bis zu Wärmenetzen. Die Wärmewende wird nur dann zum Erfolg, wenn sie für jedes Haus die individuell beste Lösung ermöglicht.
Erneute Verschiebung der Nationalen Sicherheitsstrategie.
Eigentlich wollte die Bundesregierung die Nationale Sicherheitsstrategie am Mittwoch im Kabinett beschließen. Die zuständigen Bundesminister sollten unmittelbar im Anschluss in den Ausschüssen des Bundestags die Strategie vorstellen. Diese Pläne wurden nun – erneut – abgesagt. Wieder einmal konnte sich die Ampel nicht einigen, wieder einmal hat die Bundesregierung den selbst gesetzten Zeitplan gerissen. Der Bundeskanzler lässt Führung in dieser strategischen Frage vollständig vermissen – ein Muster, das wir leider auch in anderen wichtigen außen- und sicherheitspolitischen Zusammenhängen bereits kennen. So fährt der Bundeskanzler nach Hiroshima zum G7-Gipfel, ohne eine Nationale Sicherheitsstrategie, ohne eine China-Strategie.
Die Woche im Parlament
I. Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion
Verfassung und Patriotismus als verbindendes Band stärken – Tag des Grundgesetzes am 23. Mai als Gedenktag aufwerten.
In dieser Woche haben wir unseren Antrag zum Tag des Grundgesetzes einbracht. Gerade in Zeiten einer zunehmenden Polarisierung und Fragmentierung unserer Gesellschaft können das Grundgesetz als unsere Verfassung und Patriotismus als verbindendes Band starke Integrations- und Identifikationspotentiale zum Wohle von Staat und Gesellschaft entfalten. Diese Potentiale sollten auf keinen Fall den gesellschaftlichen Rändern überlassen werden. Patriotismus trägt zudem zum Erhalt und zur Stabilisierung unseres Gemeinwesens bei. Unsere zentrale Forderung ist, den „Tag des Grundgesetzes“ – den 23. Mai – als jährlichen nationalen Gedenktag einzuführen.
Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren an Brücken auf Bundesfernstraßen.
In abschließender zweiter und dritter Lesung haben wir im Plenum unseren Entwurf zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren debattiert. Trotz der in den letzten Jahren getroffenen Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sind wir noch nicht so schnell, wie es nötig wäre. Das liegt insbesondere daran, dass Änderungen an Bundesfernstraßen in der Regel planfeststellungsbedürftig sind und die Bauarbeiten viel Zeit in Anspruch nehmen. Das Verfahren wird zudem durch die vorgegebene Umweltverträglichkeitsprüfung verlängert. Der gesetzgeberische Handlungsbedarf für eine Beschleunigung der Sanierung von modernisierungsbedürftigen Bundesfernstraßen ist deshalb nach wie vor groß. Aufgrund vieler sanierungsbedürftigen Autobahnbrücken ist ein Anstieg von Streckensperrungen zu erwarten. Ziel des Gesetzes ist, das Genehmigungsverfahren sowie die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen erheblich schneller zu durchlaufen, als dies nach aktueller Rechtslage möglich ist, und so zu einer zügigen Sanierung und Instandhaltung der Bundesfernstraßen zu gelangen. Leider hat die Koalition unseren Gesetzentwurf abgelehnt, sodass es eine schnellere Umsetzung der dringenden Maßnahmen weiterhin nicht geben wird.
Stärkung der Fusionsforschung auf Weltklasseniveau.
Wir brauchen jetzt eine breite öffentliche Debatte über die Chancen der Fusionsenergie und eine Positionsbestimmung für eine künftige Nutzung von Fusionstechnologie in Deutschland. In den letzten Monaten und Jahres war die Debatte in Deutschland stets vom Ausschließen bestimmter Energiequellen beherrscht. Wir müssen jetzt aber darüber reden, welche Energiequellen wir in der Zukunft nutzen wollen. Aus unserer Sicht ist die Fusionstechnologie durchgehend positiv zu bewerten. Wir wollen über die langfristigen Anwendungspotenziale und die dafür bereits kurzfristig notwendigen Entscheidungen für die Fusionsforschung sprechen. Daher fordern wir die Bundesregierung vor diesem Hintergrund auf, eine Strategie für die Nutzbarmachung von Fusionsenergie in Deutschland auf international wettbewerbsfähigem Niveau zu erarbeiten und in diesem Rahmen ein klares Bekenntnis zur Fusionsenergie abzugeben; einen Vorschlag für eine innovationsfreundliche Regulierung des Einsatzes von Fusionstechnologie zu erarbeiten und den Bau von zwei Fusionsreaktoren mit konkurrierender Technik in Deutschland zu beauftragen.
Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Long- und Post-COVID sowie Post-Vac-Syndrom jetzt verbessern – Gesundheitliche Pandemiefolgen ernst nehmen.
Über drei Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie und dem mittlerweile erfolgten Übergang in die endemische Phase leiden immer noch zahlreiche Menschen in unserem Land an den direkten und indirekten Folgen. Vor diesem Hintergrund fordern wir mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche erstmalig beraten haben, Maßnahmen für eine bessere Behandlung, Versorgung sowie Forschung und Aufklärung.
Russische Wagner-Gruppe jetzt auf die Terrorliste.
Die russische Söldnertruppe „Wagner“ verbreitet von Zentralafrika bis Bachmut Terror und Schrecken. Zentrale Figur ist der russische Oligarch Jewgeni Prigoschin. Angefangen als eine Geheimmiliz des Verteidigungsministeriums, steht Wagner längst wie kein zweiter Name für das Regime des Despoten Putin. Mit unserem Antrag fordern wir Maßnahmen, um den Einsatz von Wagner – in der Ukraine und insbesondere auch in Afrika und im Nahen Osten – soweit wie möglich zu erschweren. Dazu gehört eine konsequente Sanktionierung sowie die Aufnahme auf die Terrorliste der EU.
Gesetzes zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken (BalKraftBeschG).
Mit steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen (sog. Balkonkraftwerken) können Haushalte – egal ob Mietpartei oder Eigentümer – ihren Strom selbst erzeugen. Dies reduziert die Stromkosten, macht unabhängiger und leistet einen Beitrag zum Klimaschutz. Diese Möglichkeit ist ein kostengünstiger Einstieg in die Nutzung Erneuerbarer Energien, der unkompliziert und leicht realisierbar für alle sein muss. Derzeit besteht kein Anspruch für Mieter und Wohnungseigentümer, steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen eigenständig installieren zu dürfen. Vielmehr ist dies von der Zustimmung des Vermieters bzw. bei Wohneigentumsobjekten von der Eigentümergemeinschaft abhängig. Diese Zustimmungserfordernisse stellen große Hindernisse beim beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken dar. Mit unserem Gesetzentwurf, der in dieser Woche in 1. Lesung beraten wurde, werden Ansprüche von Mietern und Eigentümern für die Anbringung und Nutzung von Balkonkraftwerken geschaffen.
Arbeitszeiterfassung bürokratiearm ausgestalten – Mehr flexibles Arbeiten ermöglichen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer Entscheidung vom 14. Mai 2019 (C-55/18) festgehalten: Die Mitgliedstaaten müssen die Arbeitgeber verpflichten, ein System einzuführen, mit dem die geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Der EuGH hat den Mitgliedstaaten in der Umsetzung aber erhebliche Spielräume zugebilligt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) auf Grundlage der EuGH-Entscheidung festgestellt, dass grundsätzlich eine Pflicht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitszeit besteht. Der Beschluss gibt keine Vorgaben darüber, auf welche Art und Weise eine Arbeitszeiterfassung erfolgen muss. Im April 2023 wurde ein Entwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Arbeitszeiterfassung bekannt. Dieser Entwurf würde sowohl die Beschäftigten als auch die Arbeitgeber mit überflüssiger Bürokratie gängeln und kleine und mittlere Unternehmen in besonderem Maße belasten. Mit unserem Antrag, den wir im Bundestag beraten haben, machen wir Vorschläge für eine unbürokratische Form der Arbeitszeiterfassung. Die Spielräume der EuGH-Entscheidung sollen genutzt werden. Außerdem sollen freiwillige Vertrauensarbeitszeiten weiterhin uneingeschränkt möglich sein. Darüber hinaus wollen wir das Arbeitszeitrecht zu reformieren und mehr Flexibilität bei den Arbeitszeiten vorsehen – auch um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Deshalb fordern wir die Einführung flexibler wöchentlicher statt täglicher Arbeitszeiten. Die Schutzvorschriften für Arbeitnehmer sollen dabei beibehalten werden.
Gesetz zur Verlängerung des Ausreisegewahrsams und Änderung des Aufenthaltsgesetzes.
In erster Lesung haben wir unseren Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Ausreisegewahrsams und Änderung des Aufenthaltsgesetzes beraten. Damit haben wir eine gemeinsam von den Ministerpräsidenten der Länder und dem Bundeskanzler am 10. Mai getroffene Vereinbarung aufgegriffen. Im Rahmen eines Maßnahmenpakets zur Steuerung und Begrenzung der irregulären Migration nach Deutschland wurde bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vereinbart, die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von zehn auf 28 Tage zu verlängern. Der Ausreisegewahrsam ist ein Unterfall der Abschiebungshaft. So kann der Vollzug der Rückführung einer ausreisepflichtigen Person sichergestellt werden. Mit unserem Gesetzentwurf halten wir nach, ob die Ampelkoalition bereit ist, den Ankündigungen des Bundeskanzlers auch Taten folgen zu lassen.
II. Sonstige Tagesordnungspunkte
Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz).
Abschließend haben wir uns mit dem Entwurf der Bundesregierung zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz befasst. Gegenstand des Entwurfs ist die Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung um 0,35 Prozentpunkte zum 1. Juli 2023. Hinzu kommt eine Erhöhung des Kinderlosenzuschlags um 0,25 Prozentpunkte auf 0,6 Prozentpunkte, sowie eine Entlastung ab dem zweiten bis zum fünften Kind um je 0,25 Beitragssatzpunkte, entsprechend des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts von 2022. Zudem soll eine automatische, regelhafte Anpassung der Geld- und Sachleistungsbeträge für 2025 und 2028 erfolgen. Aus unserer Sicht kommt der Gesetzentwurf zu spät und greift zu kurz. Er dient primär dazu, mit Beitragssteigerungen das umfangreiche Defizit in der Pflegeversicherung kurzfristig zu beseitigen. Nachhaltige Lösungen bietet er nicht. Die Leistungsausweitungen für Pflegebedürftige bleiben hingegen hinter der Inflationsrate und den Versprechungen des Koalitionsvertrages zurück, für die pflegenden Angehörigen wird es keinerlei Verbesserungen geben.
Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln.
Darüber hinaus haben wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln beraten. Gegenstand des Entwurfs sind Maßnahmen, um die in den vergangenen Monaten verstärkt aufgetretenen Engpässe bei bestimmten Arzneimitteln, insbesondere für Kinder, zukünftig zu vermeiden. Dazu gehören Maßnahmen zum Ausbau eines Frühwarnsystems, Bevorratungsregelungen sowie finanzielle Anreize. Der Gesetzentwurf ist allerdings unzureichend und wird die aktuellen Probleme jetzt und in Zukunft nicht umfassend lösen. Die Union hat daher bereits im Januar 2023 einen eigenen Antrag in das parlamentarische Verfahren eingebracht (Beschaffungsgipfel jetzt einberufen – Versorgungssicherheit für Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln gewährleisten, Drs. 20/5216).
Gesetz zu dem Beschluss (EU, Euratom) 2018/944 des Rates der Europäischen Union vom 13. Juli 2018 zur Änderung des dem Beschluss 76/787/EGKS, EWG, Euratom des Rates vom 20. September 1976 beigefügten Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments.
Auf EU-Ebene wurde zuletzt 2018 eine Änderung des Direktwahlakts beschlossen (DWA 2018). Diese verpflichtet die Mitgliedsstaaten, eine Sperrklausel von mind. 2% (bis max. 5%) bei den nationalen Wahlen zum Europäischen Parlament einzuführen. Deutschland hat diese Änderungen bisher noch nicht ratifiziert (Spanien und Zypern auch noch nicht). Wir unterstützen die Ratifizierung des Direktwahlakts. Der Ampel-Gesetzentwurf entspricht im Wesentlichen dem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 18. Oktober 2022 (BT-Drucksache 20/4045).
Letztmaligen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA).
In dieser Woche haben wir zudem über den Antrag der Bundesregierung für ein Mandat zur Letztmaligen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) ab. Dem Mandat konnten wir als CDU/CSU nicht zustimmen. Der Auftrag der Bundeswehr in der Mission MINUSMA ist nicht mehr sachgerecht, teilweise nicht mehr ausführbar und damit im Lichte der Auftragszielsetzung weitgehend wirkungslos. Dies wird sich auch in den kommenden Monaten erwartbar nicht mehr ändern. Die Verweigerung der Unterstützung durch die malische Regierung, etwa durch die regelmäßige Behinderung und Verzögerung von Transportflügen und die nicht durchgehend verfügbare Luftunterstützung als Rückversicherung des deutschen Kontingents, sind inakzeptable Rahmenbedingungen. Das nun vorliegende Auslaufmandat bis zum Mai 2024 stellt eine unnötige Verlängerung des Einsatzes der Soldatinnen und Soldaten dar und vergrößert ihre Gefährdungslage unnötig. Wir haben daher den Antrag gestellt, den MINUSMA-Einsatz der Bundeswehr rasch aber geordnet in diesem Jahr zu beenden.