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Rückblick der Woche

    Home Allgemein Rückblick der Woche
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    Foto: Büro Wilfried Oellers MdB

    Rückblick der Woche

    Allgemein | 10. Mai, 2019 | 0

    Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes.

    Der Bundestag hat Änderungen des Fahrlehrergesetzes beschlossen, mit der die am 01. Januar 2018 in Kraft getretenen Regelungen über das Fahrlehrerwesen präzisiert werden.  Dabei wird etwa die Regelung zum Mindestalter für Fahrlehrer klargestellt, aber auch eine Anerkennung für Ausbildungsfahrlehrer eingeführt. Darüber hinaus sind neue europarechtliche Vorgaben für den Datenschutz ins Fahrlehrerrecht zu übernehmen.

     

    Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung.

    In erster Lesung hat der Bundestag einen Gesetzentwurf beraten, mit dem das aktuelle Psychotherapeutengesetz aus dem Jahr 1998 und damit die Ausbildung der Psychotherapeuten novelliert wird. Anders als heute soll es künftig eine Direktausbildung für Psychotherapeuten geben: Der neue Ausbildungsweg soll im Rahmen eines fünfjährigen Hochschulstudiums Voraussetzung für die Erteilung der Approbation werden. Demnach können die künftigen Psychotherapeuten als approbierte Psychotherapeuten in der Gesundheitsversorgung im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses mit einer entsprechenden Vergütung in der Weiterbildung rechnen. Mit der Novellierung des Psychotherapeutengesetzes soll auch die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen noch besser werden.

     

    Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen.

    Im Plenum wurde in erster Lesung einen Gesetzentwurf beraten, der primär dazu dient, die verpflichtenden und ab dem 21. Juli 2019 unmittelbar anwendbaren Vorgaben der EU-Prospektverordnung weiter auszuführen. Mit der EU-Prospektverordnung wird die Erstellung von Wertpapierprospekten einfacher und flexibler gestaltet als bisher. So soll vor allem für kleinere Unternehmen der Zugang zu Kapital erleichtert werden. Zugleich erhalten die Anleger die für ihre Anlageentscheidung wesentlichen Informationen. Weitere, vor allem klarstellende Änderungen im Gesetzentwurf betreffen das Vermögensanlagegesetz, das Wertpapierhandelsgesetz, das Börsengesetz, das Kreditwesengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz.

     

    Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

    Vor dem Hintergrund eines umfangreichen Fachkräftebedarfs ist Deutschland auf eine bessere Nutzung der inländischen und europäischen Fachkräftepotenziale, aber auch auf Fachkräfte aus Drittstaaten angewiesen. Mit dem Gesetzentwurf, der in erster Lesung beraten wurde, soll der bestehende Rahmen für eine bedarfsgerechte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten maßvoll erweitert werden. Vor allem die Zuwanderungsmöglichkeiten für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung werden ausgebaut. Weitere wesentliche Neuerungen betreffen etwa Verbesserungen der Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen mit dem Ziel der Anerkennung der beruflichen Qualifikation oder eine Zuwanderungsmöglichkeit für IT-Spezialisten ohne formalen Abschluss. Zudem werden die Möglichkeiten der Einreise zur Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche erweitert. Zur Verbesserung der Verfahren sollen die Länder künftig für die Fachkräftezuwanderung je mindestens eine zentrale Ausländerbehörde einrichten. Zudem wird ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren geschaffen, welches durch die Arbeitgeber bei der Ausländerbehörde betrieben werden kann.

     

    Gesetz zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag.

    Mit dem Gesetz, das in erster Lesung beraten wurde, stimmt der Deutsche Bundestag der im März von den Regierungen des Bundes und der Länder beschlossenen Änderung des IT-Staatsvertrages zu: Damit soll zum 1. Januar 2020 eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts geschaffen werden. Diese soll den 2010 geschaffenen IT-Planungsrat bei der Koordinierung der Ebenen-übergreifenden Zusammenarbeit unterstützen (Name: FITKO; Sitz: Frankfurt am Main). Zum anderen verpflichten sich Bund und Länder, dem IT-Planungsrat für die Jahre 2020 – 2022 ein Digitalisierungsbudget in Höhe von bis zu 180 Millionen Euro bereit zu stellen. Mit dem Digitalisierungsbudget sollen Projekte und Produkte für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen auf allen föderalen Ebenen unterstützt werden. Damit wird auch die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes gefördert, welches Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.

     

    Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II).

    Es wurde in erster Lesung ein Gesetzentwurf zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie mit dem Ziel beraten, weitere Verbesserungen bei der Mitwirkung der Aktionäre bei börsennotierten Gesellschaften sowie eine Erleichterung der grenzüberschreitenden Information und Ausübung von Aktionärsrechten zu erreichen. Dabei sind vier Regelungsbereiche maßgeblich: Regelungen zu Mitspracherechten der Aktionäre bei der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand, Zustimmungsvorbehalte bei Geschäften mit der Gesellschaft nahestehenden Unternehmen und Personen, Regelungen zur besseren Identifikation und Information von Aktionären sowie zur Verbesserung der Transparenz bei institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern.

     

    Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur.

    Mit dem Gesetz soll eine EU-Richtlinie bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienen-personenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur in deutsches Recht umgesetzt werden. Die durch die Richtlinie zu erreichende Öffnung der Märkte für inländische Schienenpersonenverkehre ist in Deutschland schon jetzt im Wesentlichen hergestellt. Somit soll nun zusätzlich nur die Marktöffnung für Zugangsberechtigte mit Sitz im Ausland für den rein inländischen (also nicht grenzüberschreitenden) Personenverkehr geregelt werden. Der Gesetzentwurf wurde in erster Lesung debattiert.

     

    Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung.

    Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung diskutiert haben, wird unter anderem die bestehende Regelung der Ausbildungsduldung, die sogenannte 3+2-Regelung, auf staatlich anerkannte oder vergleichbar geregelte Assistenz- und Helferberufe erweitert werden, sofern darauf eine qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf folgt. Neben weiteren Regelungen wird eine längerfristige sogenannte Beschäftigungsduldung für Geduldete eingeführt, die durch ihre Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind. Sie müssen seit mindestens 12 Monaten eine Duldung besitzen und seit mindestens 18 Monaten eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben.  Die Möglichkeit des Erhalts einer Beschäftigungsduldung ist bis zum 30. Juni 2022 befristet.

     

    Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes.

    Mit dem eingebrachten Gesetzentwurf soll im Wesentlichen die im August 2016 geschaffene Wohnsitzregelung für anerkannt schutzberechtigte Ausländer entfristet werden. Unter anderem werden die Länder in die Lage versetzt, auf ihrem Gebiet positive wie negative Wohnsitzzuweisungen vorzusehen, was zur besseren Planbarkeit von Integrationsangeboten beitragen soll.

     

    Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz – BwEinsatzBerStG). Mit dem Einbringen des Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetzes in das parlamentarische Verfahren haben wir einen Meilenstein aus dem Koalitionsvertrag erreicht. Für die Verteidigungspolitik ist es das zentrale Gesetzesvorhaben in dieser Legislaturperiode. Es soll helfen, den personellen Aufwuchs der Bundeswehr zu verstetigen und die Bundeswehr als attraktiven Arbeitgeber zu stärken. Inhaltlich nimmt es Verbesserungen in den Bereichen soziale Absicherung, Bezahlung und Flexibilisierung der Dienstgestaltung vor. Dazu zählen unter anderem Ausweitungen der Einsatzversorgung, eine Härtefallregelung beim Zugang zu Krankenversicherungen, eine Neuordnung des Wehrsolds und neue Formen des Wehrdienstes als Reservist, auch in Teilzeit. Die Veränderungen und Verbesserungen sind ein wichtiger Beitrag für die Bundeswehr zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Das Gesetz ist damit eine Säule der Verteidigung Deutschlands und unserer Partner.

     

    Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA).

    Auf Bitten der Bundesregierung hat der Deutsche Bundestag einer Verlängerung des Mandats um 12 Monate bis zum 31. Mai 2020 zugestimmt. Deutschland beteiligt sich bereits seit 2013 an MINUSMA. Schwerpunkt des deutschen Engagements bleibt weiter die Sicherung des Friedens und der territorialen Integrität Malis, wobei vor allem Maßnahmen zur Stabilisierung des Nordens des Landes Priorität haben. Der Erfolg der Mission hat unmittelbare Auswirkungen auf die Lage im weiteren Sahel-Raum und in Libyen, weshalb die seit der letzten Verlängerung erhöhte Mandatsobergrenze von 1.100 Soldaten verstetigt wird.

     

    Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali).

    Der Bundestag hat den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung von EUTM Mali bis zum 31. Mai 2020 beraten. Dabei soll die personelle Obergrenze von 350 Soldaten erhalten bleiben. EUTM Mali ist wichtiges Element bei Bemühungen, staatliche Strukturen zu stärken und fähige Sicherheitskräfte aufzubauen und stellt damit eine wichtige Ergänzung zum UN Einsatz MINUSMA dar. An der Ausbildungsmission in Mali beteiligen sich derzeit 24 Nationen, wobei Deutschland rund 150 Soldaten stellt. Am 15. März 2019 endete beispielsweise die im Rahmen von EUTM forcierte fünfmonatige Ausbildung von insgesamt 15 malischen Offizieren im Fliegerleitwesen. Im Fokus stand dabei die Ausbildung der Fähigkeit, unmittelbare Feuerunterstützung von Bodenkräften mit direktem Feindkontakt durch Kampfhubschrauber anzufordern und zu leiten. Darüber hinaus waren das humanitäre Völkerrecht sowie das Thema Menschenrechte integraler Bestandteil des Lehrgangs. Mali bleibt somit Schwerpunktland des deutschen Engagements in Afrika, zivil wie militärisch.

     

    Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten EUNAVFOR Somalia Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias.

    Die Mandatsverlängerung zur EU-geführten Operation Atalanta bis zum 31. Mai 2020 mit einer reduzierten personellen Obergrenze von 400 Soldaten war Gegenstand der Beratungen im Bundestag. EUNAVFOR schützt die Transporte des Welternährungsprogramms, Seeleute und Handelsschiffe am Horn von Afrika und verhindert Piraterie vor der Küste Somalias. Deutschland beteiligt sich seit 2008 durchgehend an der EU-Operation. Derzeit ist Personal im „Support Element ATALANTA“ im Einsatz, das den logistischen Abstützpunkt für die Schiffe am Horn von Afrika betreibt. Zudem kommt in den Zwischenmonsunzeiten – wenn der Seegang im Golf von Aden und im Indischen Ozean Piraterieaktivitäten zulässt – ein Seefernaufklärungsflugzeug vom Typ P-3C „Orion“ zum Einsatz. Der Golf von Aden, als Haupthandelsroute zwischen Europa, der Arabischen Halbinsel und Asien, gehört zu den weltweit am stärksten von Piraterie gefährdeten Seewegen. Die Piraterie am Horn von Afrika ist in den vergangenen fünf Jahren jedoch stark rückläufig, was unter anderem auf die Erfolge der Operation Atalanta zurückzuführen ist.

     

    Städtebauförderung – Eine Erfolgsgeschichte für Bürgerinnen und Bürger vor Ort.

    Die CDU-/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat mit dem Antrag zur Städtebauförderung in Deutschland die Anstrengungen der Länder und Kommunen in den Mittelpunkt gestellt. Mit dem Instrument der Städtebauförderung konnte der Bund dazu beitragen, dass etwa denkmalpflegerische und soziale Herausforderungen in über 400 Kommunen in Deutschland gelöst werden konnten. Ziel ist es, dass dieses Instrument auch in Zukunft dazu beiträgt, gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu gewährleisten. Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, nationale Anstrengen zur Städtebaupolitik auszuweiten und die bestehenden Anstrengungen aufrechtzuerhalten. Außerdem stellt der Antrag eine stadt-entwicklungspolitische Verknüpfung zur territorialen Agenda der EU her und benennt weitere Einzelmaßnahmen, mit denen die Stadtentwicklungspolitik durch Maßnahmen des Bundes unterstützt werden soll.

     

    Zehn Jahre Östliche Partnerschaft der Europäischen Union

    Für eine intensive Zusammenarbeit auf dem Weg zu Wohlstand, Sicherheit und Demokratie. Genau vor zehn Jahren, am 7. Mai 2009 wurde zwischen der Europäischen Union und den östlichen Anrainerstaaten Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine die „Östliche Partnerschaft“ beschlossen. Die Gründung dieser Partnerschaft erfolgte, um die sechs Teilnehmerstaaten enger an die EU heranzuführen, so dass sich die Einzelstaaten, aber auch die Region, politisch und wirtschaftlich weiterentwickeln. Für das Jubiläumsjahr 2019 sind zahlreiche Veranstaltungen geplant, wie beispielsweise ein hochrangiges Außenministertreffen am 13. Mai in Brüssel. Eine umsichtige EU-Nachbarschaftspolitik und eine verstärkte Zusammenarbeit der EU mit ihren östlichen Partnern sind in unruhigen sicherheitspolitischen Zeiten in ganz Europa wichtiger denn je. Der Antrag ist als ein wichtiges Signal an diejenigen Nachbarn, die nicht Mitglieder der EU sind, zu verstehen, damit das Ansinnen der EU, sich für eine verstärkte Zusammenarbeit bei der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung der Länder sowie für eine Weiterentwicklung der Partnerschaft einzusetzen, nochmals betont wird.

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