Die explodierenden Energiepreise stehen auf Platz 1 der Sorgenliste der Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in Deutschland. Viele wissen nicht, wie sie Nachzahlungen für Strom und Gas aufbringen und künftige Abschlagszahlungen stemmen sollen. Zahlreiche Unternehmer sehen ihre Geschäftsmodelle vor dem Aus. Die bisherigen Ampel-Maßnahmen sind enttäuschend. Mit dem Leitantrag „Bürgern und Unternehmen eine energiepolitische Perspektive geben, Preise unter Kontrolle bringen, Insolvenzwelle verhindern“ hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgezeigt, wie mit entschlossenem und zielgerichtetem Handeln die Situation zu meistern ist und wie massenhafte Insolvenzen vermieden werden können.
An erster Stelle steht dabei, weitere Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft zu vermeiden. Die handwerklich fehlerhafte und sozial ungerechte Gasumlage muss abgeschafft werden. Daneben ist der Ausbau der Energie-Angebotsseite entscheidend. Hier dürfen keine Möglichkeiten ausgelassen werden. Insbesondere verkennt das ideologische Stilllegen von Kernkraftwerken oder eine reine Nutzung dieser Anlagen als Notreserve den Ernst der Lage. Mit dem Entwurf für ein 19. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes hat die Unionsfraktion einen konkreten Vorschlag für die Verlängerung der Laufzeiten auf den Tisch gelegt.
Darüber hinaus kommt es darauf an, Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft gezielt zu entlasten. Deutschland braucht einen Bürger-Basispreis beim Gas, der die Grundversorgung bezahlbar hält und zugleich Anreize zum Energiesparen setzt. Haushalte im unteren Einkommensdrittel könnten mit einer Energiepauschale von 1.000 Euro entlastet werden. Insbesondere die bisher weitgehend vertrösteten kleinen und mittleren Unternehmen will die Union besser unterstützen. Diese und weitere Vorschläge wurden im Plenum in einer Aktuellen Stunde ausführlich diskutiert. Ergänzende Vorschläge, insbesondere mit Blick auf die besonderen Leistungen der Alleinerziehenden, hat die Unionsfraktion in dem Antrag Alleinerziehende in der hohen Inflation nicht allein lassen unterbreitet.
Frieden und Freiheit in Europa verteidigen – Ukraine jetzt entschlossen mit schweren Waffen unterstützen.
Die Ukraine muss den Krieg gewinnen – dies liegt im deutschen und europäischen Sicherheitsinteresse. Dafür braucht es die notwendige Ausstattung mit Material, vor allem auch Kampf-, Schützen- und Transportpanzer. Je zügiger die Ukraine militärische Erfolge erzielt, desto besser wird ihre Verhandlungsposition und desto schneller endet der Krieg.
Die Bundesregierung hingegen zögert und zaudert in der Unterstützung für die Ukraine. Das kostet ukrainischen Soldaten das Leben und verlängert den Krieg. Die Partner in Mittel- und Osteuropa sowie Deutschlands NATO-Verbündete erwarten mehr Engagement. Wir fordern die Bundesregierung auf, nun endlich das verfügbare Material aus Beständen der Industrie und der Bundeswehr zu liefern. Die zuletzt angekündigte Lieferung einiger weiterer Mehrfachraketenwerfer, Haubitzen sowie von Dingos ist begrüßenswert, aber alles andere als eine kraftvolle Initiative. Die Industrie steht bereit. Deutschlands Partner warten auf Initiativen aus Berlin. Auch die amerikanischen Partner fordern mehr Initiative und Führungsverantwortung von der Bundesregierung. Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt hierfür gekommen.
Initiativen der CDU/CSU-Fraktion in der vergangenen Plenarwoche:
Der Bundestag hat die Unterrichtungen der Bundesregierung zu ihrer Digitalstrategie und der Gigabitstrategie beraten. Beide Papiere sind kritisch zu bewerten. Die Digitalstrategie lässt Zielgenauigkeit und Transparenz vermissen. Sie ist insgesamt enttäuschend. Die genannten Ziele sind ambitionslos. Auch die Einführung eines Digitalbudgets – also eines ressortübergreifenden Haushaltstitels für Digitalprojekte – ist immer noch nicht erfolgt. Die Gigabitstrategie setzt im Wesentlichen die – zutreffende – Förderpolitik der Vorgängerregierung fort und bringt kaum neue Impulse. Die CDU/CSU Bundestagsfraktion hat mit ihrem Antrag „Stillstand und unklare Zuständigkeiten in der Digitalpolitik beenden, für eine ambitionierte und koordinierte Digitalstrategie“ Gegenvorschläge vorgelegt.
Kinder und Jugendliche haben in der Corona-Pandemie an vielen Stellen zurückstecken müssen. Jetzt ist wichtig, dass Bund und Länder gemeinsam alles tun, um Lernrückstände zu schließen und die psychischen Folgen der Maßnahmen für Kinder und Jugendliche abzumildern. Deshalb hatte die Unionsfraktion eine Große Anfrage an die Bundesregierung gestellt: Beitrag des Bundes zum Aufholen von pandemiebedingten Lernrückständen bei Kindern und Jugendlichen sowie zur Milderung von psychosozialen Folgen. Darüber hinaus hat die Fraktion konkrete Vorschläge in ihrem Antrag „Kinder und Jugendliche beim Aufholen von pandemiebedingten Lernrückständen und der Milderung von psychosozialen Folgen nicht allein lassen“ zusammengefasst, der ebenfalls zur Debatte stand.
Mit dem Antrag „Kuba-Politik an Menschenrechten ausrichten“ wurde die Bundesregierung aufgefordert, mehr für die Achtung der Menschenrechte auf Kuba zu tun und sich für die Freilassung aller politischen Häftlinge einzusetzen. Zuletzt ist die Entwicklung der Menschenrechte vor Ort hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Das kommunistische Einparteiensystem wird trotz Verfassungsänderung praktisch unverändert fortgeführt. Die Staatsgewalt geht weiter gegen friedliche Protestierende vor. Die aktuelle Situation wird von Menschenrechtsorganisationen scharf verurteilt. Die Zahl politischer Häftlinge auf Kuba war nie höher als heute.
Die Bundesregierung will das Förderprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ beenden. Die Entscheidung wird von vielen Seiten kritisiert, denn das Bundesprogramm war außerordentlich erfolgreich. Mit dem Antrag „Qualität in der Kinderbetreuung sicherstellen – Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ muss fortgesetzt werden“ haben wir die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine Fortsetzung des Programms einzusetzen und dieses weiterzuentwickeln. Der frühkindlichen Sprachförderung muss weiterhin hohe politische Priorität eingeräumt werden.
Nach Corona braucht auch der Sport einen Neustart. Die Pandemie hat auch dazu geführt, dass vielen Vereinen aktive Sportler und ehrenamtliche Trainer verloren gegangen sind. Weniger Sport hat zudem nachteilige gesundheitliche Folgen für die Bevölkerung. Mit dem Antrag „Bewegungsgipfel jetzt ausrichten – Deutschland durch Sport gesünder machen“ fordern wir die Bundesregierung auf, möglichst schnell einen Bewegungsgipfel einzuberufen, der den Neustart im Sport nach der Pandemie einleitet.
Sonstige Tagesordnungspunkte
In erster Lesung hat das Parlament zudem eine Reihe von Gesetzentwürfen der Koalitionsfraktionen diskutiert, mit denen das am 4. September von der Bundesregierung verkündete dritte Entlastungspaket umgesetzt werden soll: Das Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen, das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz, sowie das Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen. Die Auffassung der Unionsfraktion dazu wurden bereits im oben dargestellten Leitantrag zusammengefasst: Zu wenig, zu kompliziert, nicht aus einem Guss.
In erster Lesung wurde zudem das Sechste Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes beraten, mit dem die Koalitionsfraktionen vorschlagen, das aktive Wahlalter für die Wahlen zum Europäischen Parlament auf 16 Jahre abzusenken. Ich sehe diesen Vorschlag kritisch: Rechte und Pflichten gehören zusammen. Es wäre ein Widerspruch, wenn sich junge Menschen erst mit 18 Jahren rechtlich verpflichten (z. B. verschulden) dürfen und erst ab diesem Zeitpunkt strafrechtlich voll zur Verantwortung gezogen werden können, zugleich aber unmittelbaren Einfluss auf die europäische Gesetzgebung nehmen können. Die übergroße Mehrheit der Menschen in Deutschland sehen das genauso: Laut einer Allensbach-Umfrage von November 2021 sprachen sich 71 Prozent der Bevölkerung für die Beibehaltung des Wahlalters ab 18 aus; nur 19 Prozent präferierten ein Wahlalter ab 16. Interessant ist auch, dass mir selbst Lehrer an weiterführenden Schulen einmal mitteilten, dass sie ein Wahlalter von 16 Jahren als zu früh ansehen.
In erster Lesung hat der Bundestag den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf für ein Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten beraten. Mit dem Gesetz soll die CO2-Steuer auf Mieter und Vermieter nach einem Stufenmodell aufgeteilt werden. Das Ziel ist vernünftig, durch eine Aufteilung der CO2-Kosten eine Lenkungswirkung sowohl bei Mietern als auch bei Vermietern zu erzielen und beide Seiten zur Einsparung von Energie anzuregen. Aber: Das Modell der Ampel erzielt diese Lenkungswirkung nicht. Es stellt auf den tatsächlichen Energieverbrauch und nicht auf den energetischen Zustand des Gebäudes ab. Auch auf Eigentümer, die ihre Gebäude aufwendig saniert haben, können so hohe Umlagen zukommen. Denn wie viel Energie verbraucht wird, hängt von vielen Faktoren ab. Beim Ampel-Modell wären kinderreiche Familien und ältere Menschen die Leidtragenden, weil sie in aller Regel mehr Energie verbrauchen. Wenn der Gesetzentwurf der Ampel nicht grundlegend verändert wird, werden diese Mieter noch schwerer eine Wohnung finden. Zu bevorzugen ist ein bürokratiearmes Modell, orientiert am Energieeinsparrecht zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes und an nachträglichen Verbesserungen. Dieses Modell entfaltet eine Lenkungswirkung in beide Richtungen: Vermieter haben einen Anreiz, den energetischen Zustand ihres Gebäudes zu verbessern, damit ihr Anteil an der Umlage sinkt. Mieter haben einen stärkeren Anreiz, ihren Verbrauch und damit ihre Kosten zu senken. Familien und Personen mit höherem Wärmebedürfnis werden durch dieses Modell bei der Wohnungssuche nicht benachteiligt.