Krieg in Europa, Energiepreise auf Rekordniveau, Gefahr einer Wirtschaftskrise, Haushaltsdebatten im Bundestag. Deutschland braucht Klarheit in unsicheren Zeiten. Doch statt Orientierung zu geben und Verantwortung zu übernehmen, stiftet die Ampel-Regierung mit Verzagtheit, Verzögerungen und Dauerstreit weitere Unsicherheit und Unruhe in der Bevölkerung.
Gleichzeitig hat die Bundesregierung bis heute keinen Plan für eine stabile, unabhängige und bezahlbare Energieversorgung und riskiert sehenden Auges eine Wirtschaftskrise. Sie hat die Sommerpause mit Streitereien vertrödelt. Seit Sonntagmorgen liegt das neue Entlastungspaket der Bundesregierung vor. An den entscheidenden Stellen bleibt es vage und unkonkret. Die zentrale Frage der Kapazitätsausweitungen bei der Stromproduktion bleibt unbeantwortet. Die Bundesregierung trifft keine Entscheidung zum Weiterbetrieb der Kernkraftwerke, keine Entscheidung zum Stopp der Gasumlage und keine Klarheit bei der Dämpfung der Energiekosten. Beim Strompreis wird weder die Höhe noch der Zeitpunkt der Entlastung genannt. Wie sich die angeblichen 65 Mrd. Euro zusammensetzen, bleibt vollkommen intransparent. Das sind keine ausreichenden Maßnahmen gegen Energiepreisexplosion und Inflation. Auch wenn die Ampel die eine oder andere Forderung der Union – wie etwa die Energiepreispauschale für Rentner und Studenten – übernommen hat: Es gibt deutlichen Nachbesserungsbedarf bei Entlastungen für Bürger und Mittelstand.
Deutschland braucht jetzt einen starken Plan mit Klarheit in unsicheren Zeiten und den richtigen Antworten auf die großen Herausforderungen der Energieversorgung, der Wirtschaft und der globalen Ordnung. In der letzten Woche hat der Geschäftsführende Vorstand der Unionsfraktion auf der Zugspitze und in Murnau am Staffelsee getagt und die dringend notwendigen Vorschläge auf den Tisch gelegt: Es müssen alle Möglichkeiten der Energieerzeugung ausgeschöpft werden. Neben Wind, Sonne, Wasserkraft und Biomasse zählt dazu auch die Kernenergie. Es braucht ein neues Strommarktdesign, damit die Preisdynamik durchbrochen werden kann. Dazu muss Gas aus der Strompreisbildung herausgerechnet werden. Für eine wirkliche Entlastung ist zudem ein Preisdeckel für den Grundverbrauch von Haushalten nötig. Damit die Unternehmen über die kommenden Monate gute und sichere Arbeitsplätze in Deutschland erhalten können, fordern wir eine Unternehmenssteuerreform.
In dieser Sitzungswoche – der Haushaltswoche – hat der Bundestag in erster Lesung über das Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 und den Finanzplan des Bundes 2022 bis 2026 beraten. Der Bundeshaushalt ist gezeichnet von zahlreichen Unwägbarkeiten und offenen Flanken: Inflation, Ukraine-Krieg, Corona-Pandemie, Rekordverschuldung, permanente Mehrforderungen aus den verschiedenen Ressorts der Ampelregierung. Hinzu kommen steigende Zinskosten, die Spielräume weiter einschränken. Die Einhaltung der Schuldenbremse – von Finanzminister Lindner hoch und heilig versprochen – ist bereits jetzt auf Kante genäht. Deutlich wird: Strukturelle Probleme im Haushalt traut sich die Ampel nicht anzugehen. So ist der Bundeszuschuss zur Gesetzlichen Rentenversicherung inzwischen auf 112,4 Mrd. Euro – 25 % des Haushaltsvolumens – angewachsen. Bis 2026 steigt er weiter auf 128,8 Mrd. Euro (29,5 % des Haushaltsvolumens). Statt dringend notwendiger Reformen werden Probleme mit Geld zugeschüttet – Geld, das bereits jetzt an anderer Stelle fehlt. Doch damit nicht genug: Mit Bürgergeld, Kindergrundsicherung stehen weitere umfangreiche Ausgabenwünsche der Koalition an. Wie sollen daneben noch die angekündigten weiteren Entlastungen und der vom Bundesfinanzminister endlich zugesagte Ausgleich der kalten Progression finanziert werden? Der Bundesrechnungshof bringt es auf den Punkt: „Aus dem Haushaltsentwurf wird die wahre Lage der Bundesfinanzen nicht deutlich.“
Priorisierungen und eine zukunftsgerichtete Haushaltspolitik sind im Ampel-Entwurf nicht erkennbar. Dieser Haushalt wird der aktuellen Krisensituation nicht gerecht. Schon jetzt ist klar: Es wird wieder kurzfristige, reaktive Nachbesserungen geben müssen – schuldenfinanziert auf Kosten der nachfolgenden Generationen.
Weitere Themen im Plenum
In abschließender zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag das von den Ampelfraktionen eingebrachte Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 beschlossen. Der Entwurf sieht Verschärfungen der Corona-Maßnahmen an mehreren Stellen vor. Aber: Viele unserer europäischen Nachbarn zeigen uns, dass ein verantwortlicher Umgang mit dem Coronavirus auch ohne Panikmache des Gesundheitsministers möglich ist. Mittlerweile hat Frankreich die Pandemie für beendet erklärt, in der Schweiz und den Niederlanden wurden bereits im Frühjahr die Maßnahmen aufgehoben. Auch Österreich und Dänemark haben sich diesem Vorgehen angeschlossen. Trotz einer mehrere Monate langen Vorbereitungszeit bleibt das von den Ministern Lauterbach und Buschmann erarbeitete Maßnahmenpaket wissenschaftlich wie auch praktisch unklar und unvollständig. Es folgt offenbar nicht dem Leitgedanken, auf besonnene Weise wieder ein möglichst hohes Maß an Normalität zu ermöglichen. Mit dem Antrag „Gut vorbereitet für den Herbst – Pandemiemanagement verbessern“ hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gut begründete Gegenvorschläge gemacht. Denn: Nach wie vor fehlt es an einer kohärenten Kommunikations-, Impf- und Teststrategie. Die Voraussetzungen für die Gesetzesanwendung durch die Bundesländer bleiben unklar. Es fehlt ein Mindestmaß an bundesweiter Orientierung. In der Folge droht eine sinkende Akzeptanz vieler Maßnahmen in der Bevölkerung.
Die Union hat zudem die Unverzügliche Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung (Gasumlage) beantragt. Mit der Gaspreisanpassungsverordnung vom 8. August 2022 wurde die Gasumlage in Höhe von 2,419 ct/kWh eingeführt. Es handelt sich um eine Rechtsverordnung der Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundesrates auf Grundlage von § 26 Abs. 1 Energiesicherungsgesetz. Die Zustimmung des Bundestages zu der Verordnung ist nicht erforderlich. Allerdings kann der Bundestag gem. § 26 Abs. 4 Energiesicherungsgesetz binnen zwei Monaten die Aufhebung der Verordnung verlangen. Dies wurde mit diesem Antrag gemacht. Die Gasumlage ist handwerklich schlecht gemacht, sie ist ungerecht und begünstigt auch profitable Unternehmen. Zudem bleibt die Bundesregierung die Veröffentlichung der Berechnungsgrundlagen für die am 15. August 2022 bekanntgegebene Höhe der Umlage weiterhin schuldig. Das widerspricht der gesetzlichen Anforderung eines „transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens“ gemäß § 26 Absatz 7 Energiesicherungsgesetz.