Inflation, Energiepreise und Nahrungsmittelknappheit machen das Leben in unserem Land immer teurer. Jetzt ist entschlossenes Handeln der Bundesregierung gefragt. Aber die Ampel verstrickt sich bei der Inflationsbekämpfung in Ankündigungen und Einzelmaßnahmen. Stattdessen bedarf es jetzt eines entschiedenen Handelns: Einer gezielten Entlastung der Breite der Gesellschaft.
Das bisherige Paket der Bundesregierung ist unausgegoren. Einzelne Maßnahmen – wie etwa das Energiegeld oder das 9-Euro-Ticket – gehen mit unsinnigem bürokratischem Aufwand einher. Einige Gruppen – z.B. Rentner und Studenten – werden gar nicht erreicht. Mit unserem diese Woche eingebrachten Antrag „Preissteigerung bekämpfen – Schutzschirm gegen die Inflation“ fordern wir deshalb weitere Schritte: Einen raschen und vollständigen Ausgleich der kalten Progression. Kurzfristige Auszahlung der Energiepauschale, bei gleichzeitiger Ausweitung auf Rentner, Studenten, Bezieher von Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel das Elterngeld für junge Familien. Darüber hinaus braucht es weitere Entlastungen: Für die Jahre 2022 und 2023 müssen wir die Energie-, Strom- und Umsatzsteuer senken – insbesondere für Kraftstoffe. Die Pendler, insbesondere aus dem ländlichen Raum, brauchen eine echte und dauerhafte Entlastung. Für mehr Wettbewerbsfähigkeit und stabile Preise brauchen wir strukturelle Maßnahmen – Beschleunigung von Planungs- sowie Genehmigungsverfahren und konsequenter Abbau von Bürokratie und Investitionshemmnissen. All dies ergibt einen wirkungsvollen Inflationsschutzschirm.
Hunger vermeiden – Bundesregierung muss endlich Ackerflächen freigeben.
Infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine droht weltweite Nahrungsmittelknappheit. Auch bei uns steigen bereits die Lebensmittelpreise. Deutschland muss in dieser Ausnahmesituation jeden möglichen Beitrag leisten, um Hunger in der Welt zu vermeiden und die Lebensmittelproduktion zu steigern. Für uns als Union ist klar: Deutschland und Europa haben eine Verantwortung, die über die eigene Bevölkerung und deren Belastungen als Verbraucher hinausreicht. Die Europäische Kommission hat das Problem erkannt. Mit dem Ernährungsnotfallplan hat sie den Mitgliedstaaten eingeräumt, Brachflächen für den Anbau – etwa von Brotweizen – freizugeben. Die Agrarminister der Länder waren ebenfalls dafür. Aber während andere europäische Staaten sofort den Anbau ermöglichten, ließ Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir die Chance durch schlichten Fristablauf verstreichen. Dadurch können in Deutschland rund 800.000 Tonnen Weizen im Jahr nicht geerntet werden. Das hätte für die Ernährung von mindestens drei Millionen Menschen ausgereicht. Die Bundesregierung muss endlich ihrer Verantwortung gerecht werden. Wir haben den dringenden Handlungsbedarf deshalb in dieser Woche in einer Aktuellen Stunde „Hunger vermeiden – Mehr Lebensmittel produzieren statt Ackerflächen stilllegen“ im Plenum diskutiert.
Die Woche im Parlament
I. Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion
Potentiale nutzen – Inklusive Arbeitswelt stärken.
Im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien sind durchaus unterstützenswerte Ansätze für eine inklusive Arbeitsmarktpolitik enthalten. Aber zu vieles bleibt an der Oberfläche oder wird zu wenig ambitioniert angegangen. Mit unserem Antrag, den wir abschließend beraten, ergreifen wir jetzt die Initiative und fordern passgenaue Angebote für Menschen mit Behinderungen und ihre Arbeitgeber. Wir setzen Impulse für einen inklusiven Arbeitsmarkt. Dazu gehört neben der Stärkung der Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt auch Verbesserungen für Inklusionsbetriebe und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Dass unser Antrag trotz zahlreicher interfraktioneller Sympathiebekundungen und überaus positiven Beurteilungen der Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung keine parlamentarische Mehrheit erhielt, ist sehr schade.
Saatgutvielfalt als Grundlage einer ausreichenden Welternährung sichern.
Mit weiterem Wachstum der Weltbevölkerung und unter den Bedingungen des Klimawandels gewinnt die Frage an Bedeutung, wie auch in Zukunft in ausreichendem Maße gesunde Nahrungsmittel nachhaltig produziert werden können. Bereits heute haben weltweit etwa drei Milliarden Menschen keinen Zugang zu gesunder Ernährung. Eine entscheidende Rolle bei der Bewahrung der biologischen Vielfalt des Saatguts und der unterschiedlichen Nutzpflanzen spielt der „Globale Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt“ (Global Crop Diversity Trust – GCDT). Der 2004 gegründete GCDT ist heute in Bonn ansässig und als Stiftung internationalen Rechts organisiert. Mit unserem Antrag verfolgen wir das Ziel, den GCDT zu stärken und eine bessere Unterstützung dieses wichtigen Projekts durch die Bundesregierung sicherzustellen.
Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften.
Mit unserem in erster Lesung im Bundestag beratenen Gesetzentwurf verfolgen wir das Ziel, die strafrechtliche Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wieder stärker auf die verurteilten Personen zu konzentrieren und neu auszurichten. Damit soll der seit vielen Jahren zu beobachtende Anstieg der Zahl untergebrachter Personen gebremst, zumindest abgemildert werden. Dazu wollen wir u.a. die Anordnungsvoraussetzungen maßvoll beschränken sowie die Beseitigung sachwidriger Anreize für Täter anstreben. Mit dem Entwurf greifen wir die Anregungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf.
Schnelle und durchgreifende Reaktion des Rechtsstaats auf den Angriffskrieg Russlands ermöglichen.
Mit unserem Antrag bringen wir Vorschläge ein, wie sich die Umsetzung der Sanktionen als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine effektiver gestalten lässt. Dazu wollen wir u.a. das Einfrieren von Vermögenswerten erleichtern, die Ermittlungsfähigkeit der Sicherheitsbehörden gerade bei unklaren Vermögensverhältnissen verbessern – etwa durch die effektive Umsetzung eines Datenbankgrundbuchs. Abschließend schlagen wir weitere Maßnahmen vor, um Geldwäsche bei Immobilientransaktionen noch erfolgreicher zu verhindern.
Für eine wehrhafte Demokratie – Gegenüber jeglicher Art von Extremismus.
Mit unserem Antrag haben wir die Bundesregierung zu einem effektiven Vorgehen gegen jede Art von Extremismus aufgefordert. Denn die wehrhafte Demokratie in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Extremistische Gruppen greifen die Werte und Institutionen unseres Rechtsstaates an und destabilisieren den innergesellschaftlichen Frieden. Gegen Extremismus in allen seinen Formen vorzugehen heißt, gemeinsam für unsere Demokratie einzustehen. Daher haben wir die Bundesregierung aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen umzusetzen: Eine erfolgreiche Bekämpfung von Gefahren für die Demokratie setzt politische Bildung und Prävention, aber auch effektive Befugnisse der Sicherheitsbehörden voraus. Die Befugnisse der Sicherheitsbehörden wiederum sind dem technischen Fortschritt anzupassen. Außerdem muss die Bundesregierung Aktionspläne auch für die Bekämpfung des Islamismus und des Linksextremismus vorlegen – und nicht lediglich zum Rechtsextremismus.
Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie und der ermäßigten Biersteuersätze.
Für die Gastronomie gilt seit dem 1. Juli 2020 bis gegenwärtig Ende 2022 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent. Anfang 2021 wurde auch die Biersteuer für kleine und mittlere Brauereien bis Ende 2022 befristet gesenkt. Damit haben wir in der letzten Legislaturperiode einen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Folgen und zur Stärkung der Binnennachfrage geleistet. Nun drohen beide Ermäßigungen Ende des Jahres auszulaufen. Dies bedroht die Erholung der Gastronomie in unseren Innenstädten und den Fortbestand vieler kleiner Brauereien in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation. Mit unserem Antrag der in erster Lesung beraten wurde, fordern wir die Bundesregierung auf, beide Steuersenkungen dauerhaft fortgelten zu lassen.
II. Sonstige Tagesordnungspunkte
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) sowie mit der Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am Fähigkeitsaufbau der Europäischen Union im Sahel mit Schwerpunkt Niger (EUTM Mali).
In erster Lesung haben wir über zwei Mandate für Bundeswehreinsätze beraten: Beide Mandate waren bis auf die letzte Minute unter den Koalitionsfraktionen umstritten und werden deshalb mit äußerstem Zeitdruck eingebracht. Nun schlägt die Bundesregierung vor, die Mission EUTM in Mali zu beenden und reduziert in Niger fortzusetzen. Die Mandatsobergrenze für MINUSMA soll auf 1.400 Soldaten aufgestockt werden. Wir werden die Entwürfe genau prüfen und uns dazu positionieren.
Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor, das Zweite Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes sowie das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung.
In erster Lesung haben wir das „Osterpaket“ der Bundesregierung zum Ausbau erneuerbarer Energien debatiert. Mit diesem Gesetzespaket will die Ampel die Grundlagen für einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien bereiten. Bereits im Jahr 2030 sollen mindesten 80 Prozent des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Im Jahr 2035 soll die Stromversorgung nach dem Gesetzentwurf fast vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Angesichts der erhöhten Ausbauziele wird neben dem EEG auch das Windenergie-auf-See-Gesetz überarbeitet. In das Energiewirtschaftsgesetz soll das Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 aufgenommen und in dort geregelten Prozessen stärker verankert werden. Wir unterstützen das Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 und werden die Umsetzung dieses Gesetzespakets in diesem Sinne kritisch begleiten. Nach erster Bewertung weist der Entwurf aber noch deutliche Schwächen auf. Dies betrifft z.B. die einseitige Fokussierung nur auf Wind und Sonne, fehlender Netzausbau, fehlender Bürokratieabbau, hohe Kosten für Ausschreibungen, sowie Mängel bei der Beteiligung der Kommunen.
Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie.
In abschließender zweiter und dritter Lesung haben wir das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz beraten. Mit diesem Gesetz wird ein monatlicher Sofortzuschlag ab Juli 2022 in Höhe von 20 EUR/Monat für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene eingeführt, wenn diese bestimmte Transferleistungen beziehen. Erwachsene Leistungsberechtigte sollen eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 200 Euro je Person erhalten.
Unsere Haltung zu diesem Gesetz ist differenziert: Angesichts der noch nicht abgeklungenen Corona-Pandemie und nun des Ukraine-Krieges und steigender Energiepreise ist im Grundsatz gegen Instrumente wie Sofortzuschlägen und Einmalzahlungen nichts einzuwenden. Dieses Instrument ist gegenüber einer generellen Erhöhung von Transferleistungen flexibler. Insgesamt drängt sich aber der Eindruck auf, dass die Ampel eine „Politik mit der Gießkanne“ betreiben und grundsätzlich vom System der Ermittlung der Regelbedarfe abweichen will.
Mit einem Änderungsantrag hat die Ampelkoalition zudem die in der Ministerpräsidentenkonferenz vereinbarte Überführung der Ukraine-Flüchtlinge in das SGB-II-System umgesetzt. Wir haben einen eigenen Entschließungsantrag mit eigenen Verbesserungsvorschläge eingebracht, der aber leider ablehnt wurde.
Steuerentlastungsgesetz 2022.
In erster Lesung wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung eingebracht. Es sollen u.a. der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Grundfreibeträge und die Entfernungspauschale angehoben werden. Außerdem werden Regelungen zur Auszahlung der Energiepreispauschale sowie des Kinderbonus getroffen.
Der Entwurf hat leider noch zahlreiche Schwächen, die wir mit unserem Entschließungsantrag angehen. Gerade einkommensschwache Haushalte wie z.B. Studenten und Rentner sollen auch die Energiepreispauschale erhalten. Darüber hinaus machen wir Vorschläge, wie sich der Verwaltungsaufwand reduzieren ließe.
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB) zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch.
In erster Lesung haben wir uns mit der Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch befasst. Parallel dazu beraten wir unseren Antrag Interessen der Frauen stärken, Schutz des ungeborenen Kindes beibehalten.
Durch eine weitere Regelung sollen strafgerichtliche Urteile wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch, die nach dem 3. Oktober 1990 ergangen sind, aufgehoben und die Verfahren eingestellt werden. Wir lehnen den Gesetzentwurf der Ampel ab und legen unsere differenzierte Position ausführlich in einem begleitenden Antrag dar. Die Vorschrift des § 219a StGB ist eine wichtige Schutznorm für das ungeborene Leben. Wir wollen an dem befriedenden, vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung von 1993 definierten Kompromiss festhalten. Gleichzeitig legen wir mit unserem Antrag dar, wie Beratungsangebote weiter verbessert werden können, ohne das grundsätzliche Werbeverbot in Frage zu stellen.