Die Woche im parlamentarischen Rückblick
Vereinbarte Debatte zu vorgeburtlichen Bluttests. Der Deutsche Bundestag hat in einer vereinbarten Orientierungsdebatte die Frage beraten, ob und inwieweit die Kosten neuer Diagnosemöglichkeiten zur Früherkennung des Downsyndroms durch die Krankenkassen übernommen werden sollen. Es ist eine schwierige ethische Herausforderung – zwar ist ein Bluttest deutlich risikoärmer als die bisher eingesetzte Fruchtwasseruntersuchung. Gleichzeitig wird damit gerechnet, dass eine leichtere Verfügbarkeit einer Untersuchung zu einer zunehmenden Selbstverständlichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen bei Kindern mit Downsyndrom führen wird. In der Debatte wurde die nötige gesellschaftliche, sozialethische und politische Klärung vorangebracht. Zum weiteren Diskussionsstand erlaube ich mir auf meine Pressemitteilung vom 11.04.2019 auf meiner Homepage zu verweisen (Hier).
Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze. Mit dem Gesetzentwurf wurde das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel der Inklusion auch in Belangen des Wahlrechts umgesetzt. Der Wahlrechtsausschluss von Menschen, die sich durch eine Vollbetreuung unterstützen lassen, wird mit dieser Gesetzesänderung künftig aufgehoben. Damit kam der Bundestag auch den Anforderungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2019 nach. Zugleich werden durch das Gesetz die Grenzen zulässiger Assistenz bei der Ausübung des Wahlrechts bestimmt, damit sichergestellt ist, dass die Wahlentscheidung nicht durch eine andere Person getroffen wird. Diesem dient auch die Klarstellung der Strafbarkeit der Wahlfälschung bei zulässiger Assistenz im Strafgesetzbuch. Notwendige Folgeänderungen erfolgen in der Bundeswahlordnung, der Europawahlordnung und weiteren Gesetzen. Für die Europawahl im Mai 2019 finden die Änderungen noch keine Anwendung, da das Wahlrecht regelmäßig nur in angemessenem zeitlichen Abstand zu einer Wahl geändert werden soll, damit die Wahlrechtsbehörden genügend Zeit für die praktische Umsetzung haben.
Gesetz zum Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbständige. Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung beschlossen, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass der deutsche Vertreter im Ministerrat der EU dem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbständige zustimmen darf. Hier geht es um Leistungen bei Arbeitslosigkeit oder bei Krankheit, aber auch andere Zweige des Sozialschutzes, sofern diese in den Mitgliedstaaten bestehen. Ausgenommen sind hingegen die Gewährung eines Zugangs zu Sozialsystemen und Mindesteinkommen. Die Empfehlung gilt für alle Arbeitnehmer und Selbstständige; es wird jedoch anerkannt, dass für Arbeitnehmer und Selbstständige unterschiedliche Regeln gelten können. Ein unmittelbarer Handlungsbedarf erwächst den Empfehlungen nicht, die Rechtsetzungskompetenz der Mitgliedstaaten bleibt unberührt.
Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften. Durch dieses Gesetz, das der Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen hat, gestalten sich Steuerbefreiungen so aus, dass sie im europäischen Rechtsrahmen dauerhaft gewährt werden können. Hierbei waren insbesondere die Stromerzeugungsanlagen im Blick, die Strom aus erneuerbaren Energien oder mittels hocheffizienter Kraftwärmekopplung erzeugen.
Gesetz zum Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation über Zwangs- oder Pflichtarbeit. Das Ziel dieses Protokolls, dem nach zweiter und dritter Lesung zugestimmt wurde, ist es insbesondere, den Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung als eine wesentliche Form der Zwangsarbeit anzuerkennen. Das völkerrechtlich verbindliche Protokoll verpflichtet die Mitgliedstaaten unter anderem zur Prävention und zu einer strafrechtlichen Verfolgung. Die deutschen Gesetze entsprechen bereits den Anforderungen des Protokolls.
Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes. Der Deutsche Bundestag hat in erster Lesung einen Gesetzentwurf beraten, der beabsichtigt, auch bisher davon ausgeschlossenen Personen wie etwa in Deutschland lebenden EU-Bürgern oder im Ausland lebenden deutschen Staatsbürgern die Nutzung eines elektronischen Identitätsnachweises in deutschen E-Government-Angeboten zu ermöglichen. Diese Möglichkeit wird durch die Ausgabe eines elektronischen Identitätsnachweises geschaffen.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA). Seit 2013 beteiligt sich die Bundeswehr an dem Einsatz der Vereinten Nationen zur Stabilisierung der Lage in Mali. Dieser Einsatz spielt eine wichtige Rolle weit über den Staat Mali hinaus, er trägt zu einer Befriedung der Sahel-Region bei. Die Obergrenze bleibt auf bis zu 1.100 Soldaten festgelegt. Mit einer Befriedung und einer Unterstützung der Aussöhnung in Mali geht auch ein Beitrag zum Schutz für Zivilpersonen einher. Der Einsatz erlaubt einen Wiederaufbau des malischen Sicherheitsapparats und die Herstellung der staatlichen Autorität im ganzen Land. Dies ist ein wichtiger Beitrag im Kampf gegen den internationalen Terrorismus, dem so seine Rückzugsräume genommen werden. In den Beratungen ging es um einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung, die Beteiligung der Bundeswehr hierbei um ein weiteres Jahr bis zum 31. Mai 2020 zu verlängern.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali). Als Ergänzung des VN-Einsatzes MINUSMA, für den die Bundeswehr bis zu 1.100 Soldaten stellen soll, hat die Bundesregierung auch eine Fortsetzung der deutschen Beteiligung an dem zeitgleich in Mali laufenden EU-Mandat zur Ausbildung der malischen Streitkräfte bis zum 31. Mai 2020 beantragt. Neben der Bundeswehr, die bis zu 350 Soldaten für diese Mission stellen soll, sind weitere 23 Nationen eingebunden. Dieser Einsatz trägt nachhaltig zur Verbesserung der Fähigkeiten der malischen Sicherheitskräfte, und damit zur dauerhaften Befriedung der Region bei.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten EU NAVFOR Somalia Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias. Die Fortsetzung der Beteiligung der Bundeswehr an der EU-Mission bis zum 31. Mai 2020 wurde auf Antrag der Bundesregierung beraten. Für die Operation zum Schutz der internationalen Seewege und zur Verhinderung von Piraterie vor der somalischen Küste soll die Bundeswehr nun bis zu 400 Soldaten stellen können – dies stellt eine Reduzierung der bisherigen Höchstgrenze von 600 Personen dar, die aufgrund des Erfolgs der Mission möglich wird. Seit die Mission im Jahr 2008 eingerichtet wurde, ist die Lage vor Ort deutlich sicherer geworden, selbst wenn die Piraterie in Somalia noch nicht vollständig unter Kontrolle gebracht werden konnte.
Bericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland 2014 bis 2017. Angesichts der Vielzahl bewaffneter Konflikte und Naturkatastrophen weltweit hat Deutschland seine Hilfsleistungen für die internationale Gemeinschaft deutlich verstärkt. So ist unser Land im Jahr 2017 zum zweitgrößten bilateralen humanitären Geber herangewachsen – mit einem Soll-Ansatz von rund 1,2 Milliarden Euro. Auch in der Gestaltung und Weiterentwicklung des internationalen Systems zur Hilfe hat Deutschland mehr Verantwortung etwa auf dem Humanitären Weltgipfel im Jahr 2016 übernommen. Die Entschließung des Bundestages hat das Engagement der deutschen und internationalen Hilfsorganisationen gewürdigt und bestärkt die Bundesregierung in ihrer gewachsenen Rolle als nichtständiges Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen.
Bericht zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung. Angesichts der zielgerichteten Übernahmen deutscher Unternehmen im Hochtechnologiebereich in der jüngsten Vergangenheit erweitert die von der Bundesregierung im Dezember 2018 im Kabinett beschlossene Verordnung die Prüfmöglichkeiten des Bundes bei Investitionen aus Nicht-EU-Staaten. Die Prüfeintrittsschwelle bei zivilen sicherheitsrelevanten Unternehmen, insbesondere bei kritischen Infrastrukturen und verteidigungsrelevanten Unternehmen, wird von 25%-Anteilserwerb auf 10% abgesenkt. Für den Erwerb sonstiger Unternehmen bleibt es bei der bisherigen Prüfeintrittsschwelle von 25%. Medienunternehmen werden neu in die Liste der sicherheitsrelevanten Unternehmen aufgenommen, auf die die abgesenkte Prüfeintrittsschwelle Anwendung findet.