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Rückblick der Woche

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    Rückblick der Woche

    Allgemein | 25. März, 2022 | 0

    Die verbrecherischen Angriffe der russischen Armee auf die ukrainische Zivilbevölkerung werden immer brutaler. Präsident Selenskij hat in der vergangenen Woche einen eindringlichen Appell an alle Abgeordneten im Deutschen Bundestag gerichtet. Er muss gehört werden, und täglich wird die Frage neu gestellt: Tun wir genug, um den gerechten Freiheitskampf der Ukrainer zu unterstützen?

    Maßnahmen zur Unterstützung sind umso erforderlicher. Die Bundesregierung laviert aber bei der Antwort weiter herum: Sie tut nicht genug. Zögerlich bei der Verschärfung der Sanktionen, zaudernd beim Streben nach weniger Energieimporten aus Russland, offenbar hinhaltend bei weiteren Waffenlieferungen. Der Bundeskanzler – von dem in diesen Tagen Führung erwartet wird – schweigt. Der Kontrast zum mutigen, führungsstarken Präsidenten Selenskij könnte nicht größer sein.

    Mangelnde Klarheit zeigt sich auch im Haushaltsentwurf. Wie unter dem Brennglas wird deutlich, was der Scholz-Regierung fehlt: Prioritätensetzung. Die Ampel hat einen Wohlfühlhaushalt geplant und in ihrem Koalitionsvertrag allen alles versprochen. Strukturelle Probleme werden nicht angegangen, sondern mit geliehenem Geld kaschiert.

    Die erneute Krise trifft die Bundesregierung deshalb unvorbereitet. Sie könnte diese Zeitenwende zum Anlass für echte Aufgabenkritik nehmen. Sie könnte anerkennen, dass Generationengerechtigkeit nicht nur in der Klimafrage, sondern auch im Haushalt und in den Sozialsystemen die wichtigste Weichenstellung für die Zukunft ist. Dieser Haushalt lädt die Probleme der Gegenwart bei zukünftigen Generationen ab. Das kann nicht einfach so hingenommen werden.

    Die Ampel flüchtet sich in rekordverdächtige Neuverschuldung und einen vagen Ergänzungshaushalt. Das zeigt: Die Versprechen des Koalitionsvertrages sind erledigt. Die Zeit ist darüber hinweggegangen. Deutschland braucht jetzt einen neuen Regierungsplan. Der Bundeskanzler muss sagen, was wirklich wichtig ist.

    Im Mittelpunkt der vergangenen Plenarwoche stand das Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022), das in erster Lesung beraten wurde.

    Nach dem Entwurf soll der Bund im Jahr 2022 mit einer Neuverschuldung von 99,7 Mrd. Euro auskommen, ab 2023 soll die Normalregelung der Schuldenbremse wieder eingehalten werden. Aber schon auf den ersten Blick ist klar: Diese Annahmen sind auf Sand gebaut. Erhebliche Kürzungen bei Zins- sowie Gewährleistungsausgaben und Arbeitsmarktausgaben, die Auflösung von Vorsorgen bzw. der allgemeinen Rücklage und zusätzliche Steuereinnahmen werden bemüht, um die Zahlen-Fassade aufrecht zu erhalten.

    Bemerkenswert ist außerdem: Der Bundesfinanzminister hat bereits einen Ergänzungshaushalt mit weiteren Schulden angekündigt. Darüber hinaus stehen noch die Beratungen über die Einrichtung eines kreditfinanzierten Bundeswehr-Sondervermögens mit einem Volumen zu 100 Mrd. Euro aus. Damit wird am Ende ein einheitlicher Bundeshaushalt 2022 stehen – mit einer Nettokreditaufnahme von deutlich mehr als 100 Mrd. Euro. Das belastet die parlamentarischen Beratungen. Es müssen nun endlich Vorschläge für klare Prioritätensetzungen und die unvermeidliche Gegenfinan­zierung kommen. Alle Ausgaben müssen – wie von der Ampel angekündigt – auf den Prüfstand.

    In zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag das Gesetz zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen verabschiedet. Das Gesetz zielt darauf ab, unter Beachtung der aktuellen Lieferstrukturen und Lieferbeeinträchtigungen eine Unterversorgung des deutschen Marktes zu vermeiden. Um dies zu verhindern und Preisspitzen ausgleichen zu können, sind bestimmte Speicherfüllstände erforderlich. Die in Deutschland tätigen Betreiber von Gasspeicheranlagen haben die Einhaltung der Füllstandsvorgaben zu gewährleisten und zu überwachen. Mit diesem Gesetz hat die Ampel einen Vorschlag aus unserem Antrag „Explosion bei den Energiepreisen bekämpfen – Zeitnah wirksam und gerecht entlasten“ (BT-Drs. 20/725) aufgegriffen.

     

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