Die vergangene Woche war weiterhin durch die Lage in der Ukraine überschattet.
Der verbrecherische Angriffskrieg Putins gegen die Ukraine geht bald in die vierte Woche. Immer mehr schreckliche Bilder zerstörter Städte und Dörfer erreichen die westliche Welt. Krankenhäuser werden beschossen, die Öffentlichkeit wird Zeuge russischer Kriegsverbrechen. Die weitere Eskalation durch Putin zwingt die Politik dazu, die Sanktionen nachzuschärfen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt die Europäische Union bei diesem Vorgehen.
Der Zustrom ukrainischer Kriegsflüchtlinge hält unvermindert an. Die EU braucht eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge in Deutschland und in Europa. Manche Regionen sind bereits kurz vor der Überlastung, andere haben noch Kapazitäten. Die Bundesregierung muss eine stringente Koordination mit Ländern und Kommunen herbeiführen. Als nächstes ist es Aufgabe der Bundesregierung möglichst schnell geeigneten Schulunterricht für die Kinder und Unterstützung für die Erwachsenen beim Ankommen in Deutschland zu ermöglichen. Viele Bürgerinnen und Bürger zeigen hier unermüdlichen Einsatz – sei es privat oder im Ehrenamt. Dafür bin ich ihnen sehr dankbar.
Europa zeigt sich in diesen Tagen vereint in Humanität und Hilfsbereitschaft.
Infolge des Krieges in der Ukraine sind die Energiepreise auf historische Höchststände gestiegen. Die Bundesregierung muss schnell für spürbare Entlastung bei Bürgern und Unternehmen sorgen. Dazu braucht es keine Bürokratiemonster wie das vom Finanzminister geplante Rabattsystem für Benzin. Stattdessen muss die Bundesregierung Energiesteuer und Umsatzsteuer zügig senken. So können beim Spritpreis bis zu 40 Cent eingespart werden. Das ist der effektivste Weg.
Seit Amtsantritt unterliegt die Bundesregierung in der Pandemiepolitik einer Fehleinschätzung nach der anderen: Uneinigkeit in den eigenen Reihen, die tatsächliche Lage der Pandemie wird verkannt. Die Neuinfektionen erreichen einen neuen Höchststand, aber die Koalitionsfraktionen streiten intern weiter über sich widersprechende Gruppenanträge zur Impfpflicht. Bei den Lockerungen steht Ideologie über nüchterner Analyse. Die Impfkampagne wurde nicht erneuert und mit einer uninspirierten Werbeaktion schlecht ersetzt.
Die Union bleibt bei einer Politik mit Augenmaß. Unser Weg steht für Besonnenheit und wird der Lage gerecht: Vorsichtig bleiben, Vorsorge treffen und mehr Tempo beim Impfen.
Im Plenum hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine ganze Reihe von Anträgen ins Parlamentarische Verfahren eingebracht, von denen ich Ihnen einige kurz vorstellen möchte:
Impfvorsorgegesetz – Ein guter Schutz für unser Land.
In erster Lesung hat sich der Bundestag nun auch im Plenum mit dem Unionsvorschlag für ein Impfvorsorgegesetz befasst. Im Gegensatz zu den Ampelkoalitionären handelt es sich hierbei nicht um einen Gruppenantrag, sondern einen Antrag der gesamten Fraktion. Eine einheitliche Position von SPD, Grünen und FDP ist in dieser Thematik derzeit nicht erkennbar.
Die „differenzierte Lösung“ der Union bietet für das Land die Möglichkeit, jetzt Vorsorge für weitere Pandemiewellen zu treffen und gleichzeitig flexibel auf weitere Entwicklungen reagieren zu können. Das Konzept beruht auf folgenden Erwägungen: Die Bundesregierung sollte schnellstmöglich mit dem Aufbau eines Impfregisters beginnen. Bereits der Ethikrat hat sich in seiner Stellungnahme für die Errichtung ausgesprochen und Wissenschaftler verschiedenster Disziplinen bestätigen, wie nützlich eine verbesserte Basis an Gesundheitsdaten für die Bekämpfung der Pandemie wäre. Darüber hinaus muss die Impfkampagne verbessert werden. Denn das vergangene Jahr hat deutlich gezeigt: Nichts hilft so wirkungsvoll bei der Bekämpfung der Pandemie wie eine hohe Impfquote in der Bevölkerung. Die Bundesregierung muss neue Formate der Impfansprache flächig verfügbar machen, die Impfinfrastruktur stärken, insgesamt die Impfkampagne verbessern. Sie muss Milieus ansprechen, die bisher eine niedrige Impfquote aufweisen. Schließlich haben CDU und CSU in ihrem Antrag einen Impfmechanismus mit Aktivierungsmöglichkeit gefordert. Dieser kann bei Bedarf kurzfristig durch Bundestagsbeschluss mit Zustimmung des Bundesrates aktiviert werden. Der Deutsche Bundestag entscheidet über eine Aktivierung des Impfmechanismus, wenn die Situation es erfordert. Dieser Vorschlag schafft umsetzbaren und vor allem rechtssicheren Schutz für unser Land – insbesondere vor einer künftigen Virusvariante im kommenden Herbst. Der Unions-Antrag zeichnet sich durch Augenmaß aus.
Einsetzung eines Parlamentarischen Beirats für gleichwertige Lebensverhältnisse.
Mit diesem Antrag hat die Union einen Parlamentarischen Beirat für gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundestag vorgeschlagen. Dieses Gremium kann bei parlamentarischen Beratungen die Verwirklichung gleichwertiger Lebensverhältnisse intensiver in den Blick nehmen. So leistet der Deutsche Bundestag einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dieses im Grundgesetz normierten Aspektes.
Für eine sichere, bezahlbare und souveräne Energieversorgung.
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands unter Führung von Präsident Putin auf die Ukraine markiert eine Zeitenwende in der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik. Auch in der Energiepolitik müssen alle Handlungsoptionen zur sicheren Energieversorgung und zur Reduzierung von einseitigen Abhängigkeiten, insbesondere von Russland auf den Tisch. Die aktuelle Situation stellt uns bei der Energieversorgung vor eine doppelte Herausforderung: Sicherheit sowie Souveränität in der Versorgung, Klimaschutz und Kosteneindämmung bei den extrem gestiegenen Energiepreisen. Die Regierung muss jetzt handeln und eine Energiestrategie für Deutschland vorlegen. Deutschland braucht eine Gasversorgung, die nicht von Gasimporten aus Russland abhängig ist und seine Souveränität gewährleistet. Zudem muss die Bundesregierung ein nationales Sicherheitskonzept für die gesicherte Stromversorgung vorlegen und sowohl dauerhafte als auch vorübergehende Maßnahmen ergreifen, um die Kostenexplosion bei den Energiepreisen abzufedern.
Potentiale nutzen – Inklusive Arbeitswelt stärken.
Im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien sind durchaus unterstützenswerte Ansätze für eine inklusive Arbeitsmarktpolitik enthalten. Aber zu vieles bleibt an der Oberfläche oder wird zu wenig ambitioniert angegangen. Daher habe ich federführend die Initiative in Form eines eigenen Antrags ergriffen. Darin fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion passgenaue Angebote für Menschen mit Behinderungen und ihre Arbeitgeber. Dieser Antragsentwurf setzt Impulse für einen inklusiven Arbeitsmarkt. Dazu gehört neben der Stärkung der Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt auch Verbesserungen für Inklusionsbetriebe und Werkstätten für behinderte Menschen.
Finanzierung des Politischen Islamismus in Deutschland offenlegen und unterbinden.
Der Politische Islamismus – in Kreisen der Sicherheitsbehörden auch „legalistischer Islamismus“ genannt – gibt sich vordergründig gewaltfrei, sein Weltbild steht aber in fundamentalem Gegensatz zu Demokratie, Pluralismus und individuellen Freiheitsrechten. Der Politische Islamismus ist eine Gefahr für unsere freiheitliche Gesellschaft und unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Er ist zudem eine Last für den Großteil der Musliminnen und Muslime in Deutschland, die ihre Religion ungestört und im Einklang mit unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung ausüben wollen. Der eingebrachte Antrag fokussiert sich auf die Unterbindung der Finanzierung des Politischen Islamismus in Deutschland. Hierin hat die Unionsfraktion zahlreichen geeignete Maßnahmen genannt, die von der Bundesregierung umzusetzen sind.
Fristenballung bei steuerberatenden Berufen auflösen.
Wie auch die übrige Wirtschaft sind Steuerberaterkanzleien durch die coronabedingten Einschränkungen betroffen. Zudem übernehmen Steuerberaterkanzleien Zusatzaufgaben, insbesondere Unterstützung bei der Abwicklung der staatlichen Hilfsprogramme. Diese Sonderbelastungen stellen gerade kleine und mittlere Kanzleien vor kaum lösbare Probleme. Die Einbringung dieses Antrags hatte das Ziel, die anstehende Fristenballung bei Steuerberatern abzumildern und die Bundesregierung aufzufordern, bestimmte Maßnahmen umsetzen.
Mahnmal für die Opfer des Kommunismus umsetzen – Opfer damit auch in Deutschland angemessen würdigen.
Das „Mahnmal für die Opfer des Kommunismus“ ist eine langjährige Forderung der Verbände der Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft. Die Union hat diese immer unterstützt. In der letzten Wahlperiode hat der Deutsche Bundestag den „Errichtungsbeschluss“ für das Mahnmal gefasst. Bis heute aber ist die Standortfrage nicht geklärt. Das Mahnmal findet im Ampel-Koalitionsvertrag keine Erwähnung. Mit dem Antrag wurde die Bundesregierung aufgefordert, bis zum 2. Quartal 2022 einen konkreten Vorschlag für einen Standort für das Mahnmal für die Opfer des Kommunismus in der Mitte Berlins zu machen und eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben.
Durch Technologieoffenheit die Transformation der Automobilindustrie beschleunigen und die Klimaschutzziele erreichen.
Die öffentliche Debatte um Technologieoffenheit und Elektromobilität hält an. Eine konkrete und vor allem eindeutige Position der Bundesregierung bzw. des Bundesverkehrsministeriums war bisher nicht erkennbar. Dieser Antrag hat die differenzierte Position der Union zum Ausdruck gebracht: Sie fordert Technologieoffenheit im motorisierten Individualverkehr. Alle zur Verfügung stehenden Instrumente und Technologien sollen genutzt werden, um die Klimaschutzziele zügig zu erreichen. Schnelles und entschlossenes Handeln sowie klare und konkrete Aussagen der Bundesregierung sind dringend erforderlich.
Tempo machen bei Verkehrsprojekten – Weitere Beschleunigungspotenziale heben.
Die wirtschaftliche Dynamik Deutschlands als einer der führenden Wirtschaftsstandorte und einer der zentralen Verkehrsknotenpunkte in Europa müssen erhalten bleiben und gestärkt werden. Dazu müssen Infrastrukturprojekte, insbesondere im Verkehrsbereich, schneller umgesetzt werden. Auch die vom 14. bis 18. März 2022 geplante „Tempowoche“ des Verkehrsministeriums NRW zum Thema Planungsbeschleunigung zeigt exemplarisch für die Länder, wie wichtig dieses Thema ist. Der Antrag der Union hat thematisch an vier Gesetze zur Planungsbeschleunigung angeknüpft, die die unionsgeführte Regierungskoalition bereits in der vergangenen Legislaturperiode im Bundestag beschlossen hat. Nun geht es darum, weitere Beschleunigungspotenziale zu heben.
Europas Wettbewerbsfähigkeit erhalten – Die wirtschafts- und handelspolitischen Beziehungen im atlantischen Raum stärken und Gesetz zum umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) vom 30. Oktober 2016 zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits.
Der Unionsantrag und der korrespondierende Gesetzentwurf hat eine klare handelspolitische Standortbestimmung der Fraktion zum Gegenstand. In Abgrenzung zur teils widersprüchlichen Position der Ampel-Koalition in der Handelspolitik gibt dieser Antrag ein deutliches Signal für Freihandel und vertiefte transatlantische Beziehungen. Am 21. September 2017 ist CETA vorläufig in Kraft getreten. Die vorläufige Anwendung gilt jedoch nur für die Bereiche, die unstreitig in ausschließlicher Zuständigkeit der EU liegen. Damit CETA vollständig in Kraft treten kann, muss es noch von den Parlamenten aller EU-Mitgliedstaaten gemäß den jeweiligen verfassungsrechtlichen Anforderungen ratifiziert werden. Deutschland hat das Abkommen bisher noch nicht ratifiziert. Die Bundesregierung muss zügig liefern und ihre internen Streitigkeiten zurückstellen.
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes.
Der Bundestag hat sich in dieser Sitzungswoche sowohl in erster, als auch in zweiter und dritter Lesung mit dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes befasst und es verabschiedet. Mit Ablauf des 19. März 2022 endet die Geltungsdauer der Rechtsgrundlage für die meisten Corona-Schutzmaßnahmen. Betroffen sind insbesondere die Regelungen in § 28a Absatz 7 bis 9 und § 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Diese Normen bilden die Grundlage für die einzelnen, von den Ländern beschlossenen Maßnahmen. Mit dem Änderungsgesetz werden insbesondere den Ländern künftig nur noch „Basisschutzmaßnahmen“ weiter gestattet. Zu diesen gehört die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie im öffentlichen Personennahverkehr. Darüber hinaus wird die Testpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Schulen, sowie bestimmten Unterkünften geregelt. Außerdem können die Parlamente der Länder in regionalen „Hotspots“ darüber hinausgehende Maßnahmen ermöglichen. Die neuen Regelungen sollen bis zum 23. September 2022 befristet gelten, bestimmte derzeit wirksame Regelungen in den Ländern können zudem übergangsweise bis zum 2. April 2022 fortgelten. Bis dahin müssen die Länder ihre Regeln anpassen. Nach der sehr kritischen Anhörung am 14. März 2022 und dem sehr kurzfristigen Verfahren deutet alles darauf hin, dass dieser Gesetzentwurf zahlreiche massive Kritikpunkte enthält.
In derselben Debatte hat das Parlament auch den Antrag der Union „Bonuszahlung für Leistung der Medizinischen Fachangestellten, Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie Beschäftigter im Rettungswesen in der Corona-Pandemie – Nachhaltige Stärkung des Berufsbilds der Medizinischen Fachangestellten jetzt voranbringen.“ beraten.
Gruppenanträge zur Ausgestaltung einer Impfflicht.
In erster Lesung hat der Bundestag die Gruppenanträge zur Ausgestaltung einer Impfflicht beraten: Den Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG) sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer verpflichtenden Impfberatung für Erwachsene und einer altersbezogenen Impfpflicht ab 50 Jahren unter Vorbehalt gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Diesen Vorschlägen aus den Reihen der in dieser Frage weiterhin zerstrittenen Ampelkoalition hat die Union den differenzierten und gut begründeten Vorschlag eines Impfvorsorgegesetzes (s.o.) entgegengesetzt. Eine sofortige allgemeine oder altersbezogen partielle Impfflicht lässt sich aus Unionssicht Sicht anhand der derzeitigen Lage der Pandemie nicht überzeugend begründen. Bemerkenswert ist zudem, dass Bundeskanzler Olaf Scholz sich zwar öffentlich mit der Forderung nach einer allgemeinen Impfpflicht festgelegt hat. Gleichwohl hat er dafür in den Reihen seiner eigenen Koalition aber weiterhin keine Mehrheit und flüchtet sich deshalb in Gruppenanträge und „Gewissensentscheidungen“.
Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses aufgrund stark gestiegener Energiekosten.
In zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag das Gesetz der Ampelregierung verabschiedet, das Bürger mit kleineren Einkommen von den stark gestiegenen Energiekosten durch einen einmaligen Heizkostenzuschuss entlasten soll. Empfänger des Heizkostenzuschusses sollen insbesondere Wohngeldbezieher und Auszubildende sein. Die Höhe des Zuschusses beträgt nach dem Regierungsentwurf bei Wohngeldempfängern 135 Euro bei einem und 175 Euro bei zwei Haushaltsmitgliedern. Für jedes weitere Haushaltsmitglied sollen zusätzlich 35 Euro gezahlt werden. Auszubildende sollen 115 Euro erhalten. Die Koalitionsfraktionen haben angekündigt, die im Gesetzentwurf vorgesehenen Beträge im parlamentarischen Verfahren nochmals deutlich anheben zu wollen.
Die Union sieht den Entwurf in der vorliegenden Fassung kritisch. Die Schaffung eines Heizkostenzuschusses ist im Grundsatz angemessen und wird begrüßt. Grundsätzliche Fragen stellen sich jedoch bei der Höhe des Zuschusses, der Abgrenzung zu weiteren Personengruppen, die Unterstützung benötigen. Es braucht deshalb umfassende, dynamische Anpassungen des Wohngelds über den einmaligen Heizkostenzuschuss hinaus, die auch in den kommenden Jahren verhindern, dass eine warme Wohnung zur Schuldenfalle wird. Auch darüber hinaus müssen Menschen mit mittleren Einkommen und Familien weiter entlastet werden.
Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher.
In erster Lesung hat sich das Plenum mit diesem Gesetz beschäftigt. Die Abschaffung der EEG-Umlage bereits zum 1. Juli 2022 hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits am 18. Februar 2022 mit dem Antrag „Explosion bei den Energiepreisen bekämpfen – Zeitnah wirksam und gerecht entlasten“ (BT-Drs. 20/725) gefordert. Die Ampelregierung hat diesen Vorschlag aufgenommen, was zu begrüßen ist, da die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage eine große Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet.
Gesetz zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen.
In erster Lesung hat sich der Bundestag mit dem Gesetz zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen befasst. Das Gesetz zielt darauf ab, unter Beachtung der aktuellen Lieferstrukturen und entsprechender Lieferbeeinträchtigungen eine Unterversorgung des deutschen Marktes zu vermeiden. Um dies zu verhindern und um Preisspitzen ausgleichen zu können, sind bestimmte Speicherfüllstände erforderlich. Die in Deutschland tätigen Betreiber von Gasspeicheranlagen (Speicherbetreiber) haben die Einhaltung der Füllstandsvorgaben zu gewährleisten und zu überwachen. Auch hier hat die Ampel einen Vorschlag aus unserem Antrag „Explosion bei den Energiepreisen bekämpfen – Zeitnah wirksam und gerecht entlasten“ (BT-Drs. 20/725) aufgegriffen.