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Rückblick der Woche

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    Rückblick der Woche

    Allgemein | 18. Februar, 2022 | 0

    Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat einen neuen Vorsitzenden, Friedrich Merz. Merz löst Ralph Brinkhaus ab, der seit 2018 die Geschicke der Unionsfraktion gelenkt hatte. Ralph Brinkhaus hat die Fraktion mit seiner Weitsicht und Sachlichkeit und mit klugen Entscheidungen durch schwierige Zeiten während der Corona-Pandemie geführt. Die Entscheidung von Ralph Brinkhaus, zugunsten von Friedrich Merz auf den Fraktionsvorsitz zu verzichten, betrachte ich mit höchstem Respekt. Ralph stellt damit das Wohl der Partei über seine persönlichen Ambitionen. Danke, lieber Ralph, für Deine Weitsicht und Verlässlichkeit!

    Friedrich Merz wünsche ich als neuem Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion viel Erfolg, Glück und immer eine sichere Hand. Mit seinem Engagement und mit vielen neuen Ideen wird er unsere Fraktion voranbringen.

    Die Kriegsgefahr im Osten Europas scheint vorerst gebannt zu sein. Dank höchster diplomatischer Anstrengungen der westlichen Welt wurde die russische Regierungsspitze möglicherweise zu einem Abzug der Truppen rund um die Ukraine bewegt. Ein Truppenabzug wäre ein Schritt hin zur Einhaltung der Vereinbarungen des Minsker Abkommens und würde auf den Weg zurück zum Status quo führen.

     

    In dieser Woche hat die Union zu wichtigen Themen als kritische und konstruktive Opposition Anträge eingebracht:

     

    Antrag der Bundesregierung auf Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

    Der Bundestag hat die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Die Kurzarbeit hat sich als „wirksames Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen“ während der Pandemie erwiesen.

    Auch wenn sich die wirtschaftliche Lage und die Situation auf dem Arbeitsmarkt allgemein deutlich verbessert haben, gibt es Branchen, die nach wie vor unter der Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen leiden, insbesondere im Gastgewerbe, Einzelhandel und in der Veranstaltungswirtschaft. Die Rücklagen und Liquidität der kurzarbeitenden Betriebe sind meist aufgebraucht. Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes ist daher sinnvoll und geboten. Die Unionsfraktion hat der Verlängerung und damit der der maximale Bezugsdauer von 24 auf 28 Monate, zugestimmt.

    Die CDU/CSU wollte zur Entlastung der Unternehmer darüber hinaus auch die Erstattung der  Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 50 Prozent bis zum 30. Juni 2022 verlängern. Dies wurde leider ebenso abgelehnt wie der Unions-Antrag, das Kurzarbeitergeld auch auf die Unternehmen der Zeitarbeit auszudehnen.

     

    „Russlands Politik mit der Geschlossenheit des Westens entgegentreten“

    Die Unionsfraktion forderte die Bundesregierung in ihrem Antrag, der abgelehnt worden ist, dazu auf, ihren „gefährlichen Schlingerkurs in der Russlandpolitik“ zu beenden. Dieser führt aus Sicht Union zu Irritationen bei den Nato- und EU-Partnern sowie bei Nachbarn und befreundeten Staaten. Die Bundesregierung soll Russland „klar und unmissverständlich“ als Verursacher der angespannten Bedrohungssituation benennen und die notwendigen Konsequenzen ziehen.

    Darüber hinaus müssten die bestehenden Sanktionen gegenüber Russland so lange aufrechterhalten bleiben, bis Russland seine Verpflichtungen im Rahmen der Minsker Abkommen vollumfänglich umsetze und die völkerrechtswidrige Annexion der Krim rückgängig mache. Ferner forderten die Antragsteller von der Regierung unter anderem, sich für die vollständige Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine auf ihrem gesamten Staatsgebiet einzusetzen und sie auf ihrem Weg zu einem modernen, demokratischen, rechtstaatlichen und wirtschaftlich starken, engen Partner der EU und Nato zu unterstützen.

     

    Entwurf der Unionsfraktion für ein Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung

    Die Unionsfraktion hat die Korrektur von redaktionellen Fehlern in Paragraf 110d der Strafprozessordnung vorgeschlagen. Damit soll Fehlern, die bisher „im Wege der Auslegung“ begradigt wurden, begegnet werden. Dies hatte zu Rechtsunsicherheiten geführt, die im wichtigen Bereich des Kinderschutzes und der Ermittlungsarbeit nicht akzeptabel sind.

    Die Verweisungsfehler waren in Artikel 2 des „Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ enthalten.

     

    Einsatz von 50 Bundeswehrangehörigen im Südsudan

    Der Deutsche Bundestag hat die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS) beraten.

    Das aktuelle Mandat für die Bundeswehrbeteiligung an der Friedensmission im Südsudan endet am 31. März 2022. Es sieht vor, bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten einzusetzen. Sie sollen „Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben“ wahrnehmen. Auch sollen sie Hilfe leisten bei technischer Ausrüstung und Ausbildung der Truppen anderer Nationen sowie für die Vereinten Nationen. Bereitgestellt wird derzeit neben entsprechenden Experten auch Einzelpersonal zur Verwendung in den Stäben und Hauptquartieren der Friedensmission. Die eingesetzten Kräfte haben zur Durchsetzung ihrer Aufträge auch das Recht, militärische Gewalt anzuwenden.

     

    Kampf gegen Terrorismus und Waffenschmuggel

    Die Operation „Sea Guardian“ war von den Nato-Mitgliedstaaten im Juli 2016 beschlossen worden, um den Seeraum im Mittelmeer zu überwachen, Lagebilder auszutauschen und den Terrorismus sowie den Waffenschmuggel zu bekämpfen. Sie löste die vorherige Operation „Active Endeavour“ ab.

    Der Einsatz stärkt die maritime Sicherheit im Mittelmeer. Zu den Aufträgen der Bundeswehr gehören unter anderem das Erstellen und Bereitstellen eines Lagebildes sowie die Aufklärung und der Beitrag zum Kampf gegen den Terrorismus und Waffenschmuggel im maritimen Umfeld, vor allem durch das Anhalten, Durchsuchen, Beschlagnahmen und Umleiten von Schiffen und Booten. Das Mandat soll bis zum 31. März 2023 fortgelten. Die Obergrenze der einzusetzenden Soldatinnen und Soldaten soll von 650 auf 550 abgesenkt werden.

     

    Planungssicherheit geben und gemeinsam europäisch handeln, Dauer des Genesenen-Status wieder auf 180 Tage anheben und einheitliche Quarantäneerleichterungen für reisende Familien mit Kindern

    Dieser Antrag sieht vor, die Verkürzung der Dauer des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate wieder zurückzunehmen und damit der europaweiten Regelung anzugleichen. Die EU-Staaten haben sich darauf geeinigt, dass der Genesenenstatus europaweit 180 Tage lang gelte. Dem hatte auch die Bundesregierung zugestimmt. Gleichzeitig ist in Deutschland die Dauer des Genesenenstatus auf 90 Tage halbiert worden. Diese für den Alltag vieler Bürgerinnen und Bürger weitreichende Entscheidung ist intransparent gefallen, ohne Vorankündigung, ohne Abstimmung mit den Ländern und ohne nähere Begründung auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts (RKI). Die Verkürzung der Frist ist weder sinnvoll noch nachvollziehbar.

     

    „Einrichtungsbezogene Impfpflicht jetzt solide vorbereiten“

    Die Unions-Fraktion fordert von der Bundesregierung in einem weiteren Antrag eine bessere Vorbereitung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Die Umsetzung der im Dezember 2021 beschlossenen Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen wirft viele Fragen auf, die bisher nicht beantwortet worden sind. Viele Einrichtungen und Dienste befürchten, ab dem 16. März 2022 die von ihnen betreuten Menschen nicht mehr angemessen versorgen zu können. Von der Bundesregierung wird erwartet, dass sie die einrichtungsbezogene Impfpflicht mit Ländern, Kommunen und Gesundheitsämtern vorbereite.

    Die Union fordert, gemeinsam mit den Ländern für einen bundesweit möglichst einheitlichen Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu sorgen. Dabei müssen insbesondere arbeitsrechtliche Fragen geklärt werden, falls der erforderliche Impfnachweis nicht vorgelegt werde, etwa der Vergütungsanspruch, Lohnfortzahlung, Freistellung oder Kündigung.

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