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Rückblick der Woche

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    Rückblick der Woche

    Allgemein | 14. Januar, 2022 | 0

    Die Bürgerinnen und Bürger des Landes, Krankenhäuser, Schulen und Betriebe sind auf eine klare und verlässliche Strategie im Kampf gegen die Corona-Pandemie angewiesen. Die Zeit zum entschlossenen Handeln ist jetzt und nicht erst in ein paar Wochen. Die Bundesregierung muss Antworten liefern, insbesondere auch Klarheit schaffen, was die Debatte um eine allgemeine Impfpflicht angeht. Seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Die Fraktion befindet sich in einem engen Austausch mit Sachverständigen. Es wäre wünschenswert, wenn die Bundesregierung tragfähige Vorschläge machen würde, wie die Impflücke geschlossen werden soll. Eine klare Linie ist hier nicht zu erkennen, die Ampelkoalition verweist hierbei darauf, dass Themen wie die allgemeine Impfpflicht eine Gewissensfrage der Abgeordneten sei. Leider ist eine Positionierung der Bundesregierung unter Kanzler Scholz hierbei nicht ersichtlich.

    Die Ampel braucht zur Verwirklichung ihrer Politik viel Geld, und das dringend. Dies geht nur im Zuge eines Nachtragshaushalts. Der Entwurf für diesen Nachtragshaushalt wirft allerdings mehr Fragen auf, als er beantwortet. Es wurden zu viele Versprechungen gemacht, die sich nur mit zusätzlichen Schulden finanzieren lassen. Die Ampel-Koalition will Kreditermächtigungen für die Corona-Pandemie nutzen, um sich ein komfortables Kreditpolster für die kommenden Jahre zu schaffen. Dieses Vorgehen muss im Zweifel gerichtlich überprüft werden. Die Frage, ob und wie sich der Bund mit zweistelligen Milliardenbeträgen verschuldet, ist eine essentielle Frage von Generationengerechtigkeit und nachhaltiger Haushaltspolitik.

    Deutschland braucht eine starke außenpolitische Stimme. Die Bundesregierung tut gut daran, Deutschlands bisherige diplomatische Führungsrolle im Ukrainekonflikt unter Angela Merkel nicht zu verspielen. Es ist gut, dass Russland und die USA direkt miteinander sprechen. Eine Eskalation des Konflikts hätte schlimme Folgen insbesondere für die Menschen in der Ukraine. Aber auch für Europa wären die Folgen gravierend. Russland muss verstehen, dass eine Verletzung der ukrainischen Souveränität ernsthafte Folgen haben würde. Dafür braucht es eine klare Haltung gegenüber Russland, die mit unseren europäischen und transatlantischen Partnern abgestimmt ist.

    Die Woche im Bundestag war geprägt von der Verbundenen Debatte zur Politik der Bundesregierung. Von Mittwoch bis Freitag mussten sich die zuständigen Minister der neuen Bundesregierung im Bundestag einer ausführlichen Debatte über ihre Pläne und Absichten stellen. Als konstruktive Opposition hat die Union der linksgelben Regierung klare christdemokratische und christsoziale Positionen entgegenstellen und die Widersprüche und Unzulänglichkeiten des Koalitionsvertrages aufgezeigt. Im Einzelnen ging es um die Themen Innen und Heimat; Recht; Ernährung und Landwirtschaft; Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz; Wirtschaft und Klimaschutz; Bildung und Forschung; Gesundheit; Arbeit und Soziales; Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Bundeskanzleramt (Ostdeutschland, Integration und Kultur); Digitales und Verkehr; Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen; Finanzen und Haushalt; Außen, Europa und Menschenrechte; Verteidigung sowie Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

    Der Bundestag hat über die Einsetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes. abgestimmt. Das Gremium ist das Herzstück der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes. Gegenstand der Kontrolle sind der Bundesnachrichtendienst (BND), der Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Nach der Abstimmung über die Einsetzung wurden die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums vom Plenum gewählt.

    Außerdem entschied der Bundestag über die Einsetzung eines Gremiums gemäß § 3 des Bundesschuldenwesengesetzes ab. Nach dieser Vorschrift hat der Deutsche Bundestag für die Dauer einer Legislaturperiode ein Gremium gewählt, das vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet wird. Nach der Abstimmung über die Einsetzung wählte das Plenum die Mitglieder des Gremiums. Diese müssen dem Haushaltsausschuss angehören und sind zur Geheimhaltung verpflichtet.

    Der Deutsche Bundestag hat sich mit der Verlängerung des Mandats für den Irak-Einsatz der Bundewehr (Anti-IS) befasst. Das Plenum unterstützt die Fortsetzung dieses wichtigen Einsatzes, um die Stabilisierung im Irak zu sichern, ein Wiedererstarken des IS verhindern und Versöhnung im Irak zu fördern. Ziel des deutschen Engagements im Irak ist es, durch einen vernetzten Ansatz zu einer umfassenden und nachhaltigen Stabilisierung der Region, insbesondere des ehemaligen Kerngebiets des IS in Irak und Syrien, beizutragen. Der deutsche militärische Beitrag dient dazu – in Ergänzung des deutschen und internationalen Stabilisierungsengagements – Erreichtes abzusichern, Fortschritte auszubauen und Rückschritte insbesondere im Kampf gegen den IS zu verhindern. Das Mandat soll bis zum 31. Oktober 2022 verlängert werden, die personelle Höchstgrenze verbleibt bei 500 Soldaten.

    Der Bundestag hat diese Woche über die Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung debattiert. Diese regelt Ausnahmen für geimpfte, genesene und getestete Personen im Hinblick auf staatliche Covid-Schutzmaßnahmen. Aufgrund der Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz vom 5. Januar 2022 sind Anpassungen an der Verordnung erforderlich geworden. Die Regelungen zum Quarantäneverbot für geimpfte Personen sowie dessen Ausnahmen wurden angepasst, um negative Auswirkungen für die kritische Infrastruktur zu vermeiden. Zudem wurde die Definition der Impfnachweise geändert, da diese Definition bisher keine Gültigkeitsdauer für Impfnachweise oder die Notwendigkeit der Aktualisierung des Immunschutzes durch Auffrischungsimpfungen vorsah. Die Verordnung der Bundesregierung auf der Grundlage von § 28c des Infektionsschutzgesetzes bedarf der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

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