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Rückblick der Woche

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    Rückblick der Woche

    Allgemein | 19. November, 2021 | 0

    Die aktuelle Corona-Lage ist sehr besorgniserregend. Die Lage in immer mehr Regionen unseres Landes wird von Tag zu Tag angespannter. Nun ist entschlossenes Handeln von Bund und Ländern erforderlich. Das Treffen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin und dem Vize-Kanzler brachte weitere Regelungen und Maßnahmen. Angesichts dramatisch steigender Infektionszahlen im ganzen Bundesgebiet braucht es schnelle, wirksame und möglichst bundesweite Lösungen.

    Die Linie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist klar: In dieser Lage muss der Bundestag den Fortbestand der epidemischen Lage von nationaler Tragweite feststellen. Diese Feststellung wurde seit März 2020 im Parlament mehrfach getroffen. Sie ist heute leider richtiger denn je. Ein Auslaufenlassen der epidemischen Lage durch links-gelb ist fahrlässig. Denn die epidemische Lage von nationaler Tragweite aktiviert einen wirksamen und bewährten Instrumentenkasten. Er ist rechtssicher und ein verlässlicher Rahmen zur Pandemiebekämpfung.

    Das links-gelbe Bündnis hat bei der Änderung des Infektionsschutzgesetzes einen Teil der Änderungswünsche der Union in seinen Gesetzestext aufgenommen, etwa beim Fragerecht für alle Arbeitgeber, ob ihre Beschäftigten geimpft, genesen oder getestet sind. Allerdings wird der Werkzeugkasten zur Bekämpfung der Pandemie für die Länder eingeschränkt, so dass wir im Ergebnis diesem Gesetz nicht zustimmen konnten. Die vierte Pandemie-Welle wartet nicht auf die Regierungsbildung. Familien, Schüler, Studenten, Arbeitnehmer und Arbeitgeber brauchen jetzt Klarheit, um sicher durch den Winter zu kommen.

    Der Bund unterstützt Länder und Kommunen mit Milliardensummen beim schrittweisen Ausbau der Ganztagsförderung für Grundschulkinder. Er steht bei Eltern, Kindern, Lehrern, Landräten und Bürgermeistern im Wort. Aufgrund der angespannten Lage im Handwerk (hohe Auftragslage, schwer zu bekommene Werkstoffe) können viele Mittel für den Infrastrukturausbau derzeit nicht rechtzeitig abgerufen und eingesetzt werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion legt deshalb in dieser Sitzungswoche einen Gesetzentwurf zur Beratung vor. Wir setzen uns dafür ein, dass der Bund in Abstimmung mit den Bundesländern die vorgesehene Frist für den Mittelabruf über den 31. Dezember 2021 hinaus verlängert. Das links-gelbe Bündnis hat dieses dringend notwendige Verlängerung mit ihrer Mehrheit von der Tagesordnung genommen. Damit lässt sie die Kommunen bei der Umsetzung der Ganztagsbetreuung an Grundschulen, die vom Bund gesetzlich geregelt worden ist, alleine. Das ist nicht akzeptabel und unverantwortlich.

    Die Klimakonferenz COP26 in Glasgow endete am 13. November 2021 mit einer Abschlusserklärung. Die wichtigsten Verhandlungsziele Deutschlands und der EU konnten erreicht werden. Nicht nur die EU, sondern auch andere Staaten wie insbesondere China, Indien und USA bekennen sich zu ambitionierteren Klimazielen. Insbesondere legen sich die Parteien fest, ihre jeweiligen Klimaziele bereits 2022 nachzuschärfen – eine deutliche Beschleunigung gegenüber dem ursprünglichen Pariser Abkommen. Auch der Abschluss des Regelbuchs ist ein großer Erfolg. Das Pariser Klimaabkommen wird so voll funktionsfähig und die Regeln für Klimabilanzen klar definiert. Er bietet Rechtssicherheit und die Voraussetzung für Investitionen in Schwellen- und Entwicklungsländern. Auch wenn die Formulierung zum Kohleausstieg abgeschwächt wurde, ist das Ziel benannt. Auch China und Indien haben sich zu einem Herunterfahren der Kohleverstromung bekannt. Wichtig ist auch:  Beschlossene Initiativen zeigen, dass Initiativen der Willigen möglich sind. Diese können später Vorreiter für globale Vereinbarungen sein.

     

    Die vergangene Plenarwoche im Einzelnen:

    Initiativen der CDU/CSU-Fraktion:

    Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.     
    Die Corona-Infektionszahlen steigen in Deutschland weiterhin stark an. Die Ampel wird der dramatischen Entwicklung der Fallzahlen bisher nicht gerecht. Die liberale Anti-Corona-Strategie des links-gelben Bündnisses wird nicht aufgehen. Jeden Tag kündigt sie deshalb eine neue Idee zur Eindämmung der Pandemie an. Die Unionsfraktion wird sich für die Verlängerung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, die am 25. November ausläuft, einsetzen. Diese war seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 die parlamentarische Grundlage für eine schnelle und situationsangemessene Reaktion. Sie wurde mehrfach um je drei Monate verlängert. Angesichts von Rekordinzidenzen und zunehmender Belastung der Intensivstationen ist ein Auslaufen der epidemischen Lage zum jetzigen Zeitpunkt nicht nur sachlich, sondern auch kommunikativ das völlig falsche Signal.

     

    Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Impfpassfälschungen.

    Mit dem Gesetzentwurf, den der Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten hat, wird ein Vorschlag für die Schließung aller erdenklichen Strafbarkeitslücken bei Impfpassfälschungen gemacht und das Strafmaß erhöht. Als Reaktion auf unseren Entwurf haben die Ampel-Fraktionen in aller Eile eigene Vorschläge in den Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes eingefügt und unsere inhaltlichen Anliegen teilweise übernommen (s.u.). Hintergrund unserer Initiativ ist ein aktueller Beschluss des Landgerichts Osnabrück. Das Gericht hat die Nutzung gefälschter Impfpässe im privaten Bereich (z.B. gegenüber Apotheken oder Gastwirten) für nicht strafbar gehalten. Die Entscheidung ist in der Fachwelt umstritten und noch nicht rechtskräftig; die Generalstaatsanwaltschaft hat Rechtsmittel eingelegt. Dennoch müssen wir schon jetzt handeln und die Strafbarkeitslücken schließen.

    Gesetz zur Fristverlängerung für den beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder.

    Der Deutsche Bundestag hat in der letzten Legislaturperiode mit dem Ganztagsförderungsgesetz die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 auf den Weg gebracht. Der Bund unterstützt Länder und Kommunen bei diesem Ausbau mit 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote. Aufgrund der Lage im Handwerk können viele Mittel für den Infrastrukturausbau derzeit nicht rechtzeitig abgerufen und verausgabt werden. Der diesbezügliche Antrag der Union aus der letzten Sitzungswoche wurde nun mit einem konkreten Gesetzentwurf ergänzt, über den im Plenum in erster Lesung beraten wurde. So soll erreicht werden, dass der Bund in Abstimmung mit den Bundesländern die vorgesehene Frist für die Verausgabung der Mittel um eine angemessene Zeit über den 31. Dezember 2021 hinaus verlängert. Das links-gelbe Bündnis hat den Antrag mit ihrer Mehrheit jedoch von der Tagesordnung genommen. Damit lässt sie die Kommunen bei der vom Bund vorgegebenen Aufgabe alleine. Wir setzen uns dafür ein, dass das Thema behandelt wird und die Kommunen für einen längeren Zeitraum die finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen können.

    Sonstige Tagesordnungspunkte:

    Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

    Vor einer Woche wurde dieses Gesetz in erster Lesung beraten. Seither sind die Infektionszahlen weiter dramatisch gestiegen und die Corona-Lage hat sich nochmals verschärft. Der Gesetzentwurf, den der Bundestag nun in zweiter und dritter Lesung beschlossen hat, wurde zwar an einigen Stellen auf unsere Anregungen hin nachgebessert. Wichtige Änderungen fehlen aber noch: So mangelt es weiterhin an einer klugen Länder-Öffnungsklausel. Diese würde den Ländern die erforderliche Flexibilität geben, um auf die Lage vor Ort adäquat zu reagieren. Andere Kernforderungen der Unionsfraktion – wie etwa das Auskunftsrecht der Arbeitgeber und 3G am Arbeitsplatz – wurden hingegen übernommen. Ob der Entwurf von SPD, Grünen und FDP ausreicht, um das Infektionsgeschehen effektiv eindämmen zu können, ist mehr als zweifelhaft.

     

    Verordnung zur Festsetzung des ergänzenden Bundeszuschusses nach § 221a Absatz 3 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2022 (Bundeszuschussverordnung 2022).

    Der Bundestag hat über die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Festsetzung des ergänzenden Bundeszuschusses für die Sozialversicherung abgestimmt. Angesichts der angespannten Finanzlage in der gesetzlichen Krankenversicherung soll der Bundeszuschuss für 2022 nochmals um sieben Milliarden Euro erhöht werden. Zusammen mit dem gesetzlich vorgesehenen Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds und dem bereits beschloss­enen Sonderzuschuss von 7 Mrd. Euro ergibt sich nun eine Zahlung von insgesamt 28,5 Milliarden Euro. Ohne zusätzliche Finanzmittel des Bundes für das Jahr 2022 wären erhebliche Zusatzbeitragssteigerungen zu erwarten. Zudem würden auch die Lohnnebenkosten für die Wirtschaft steigen. So leistet der Bund einen Beitrag zur Stabilisierung der Lohnnebenkosten unter 40 Prozent und damit zur Erholung der Wirtschaft.

     

    Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht.

    Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 wurden neue Rahmenbedingungen für die Durchschnittsbesteuerung geschaffen und der Bundesregierung aufgegeben, die Höhe der Vorsteuerbelastung der pauschal besteuerten Landwirte jährlich anhand aktueller statistischer Daten zu überprüfen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen, den das Parlament in zweiter und dritter Lesung verabschiedet hat, wird den Vorgaben des Unionsrechts Rechnung getragen. Der Durchschnittssatz für Pauschallandwirte soll auf den jeweils aktuellen Wert angepasst werden. Für das Jahr 2022 wird ein Steuersatz von 9,5 Prozent vorgesehen. Inwieweit die zugrundeliegende Berechnung angemessen ist, ließ sich im parlamentarischen Verfahren nicht zufriedenstellend aufklären. Daneben muss die Richtlinie (EU) 2021/1159 vom 13. Juli 2021 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf befristete Befreiungen von Einfuhren und bestimmten Lieferungen als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie bis zum 31. Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt werden.

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