Die Woche im parlamentarischen Rückblick
Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
In zweiter und dritter Lesung beschließt der Deutsche Bundestag dieses Gesetz, um den Neubau und die Verstärkung von Stromleitungen zu verbessern, indem eine vereinfachte Möglichkeit des vorzeitigen Baubeginns geschaffen wird. Zudem sollen die Entschädigungszahlungen der vom Netzausbau betroffenen Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke vereinheitlicht und angehoben werden. Die Kompensation naturschutzrechtlich relevanter Eingriffe soll mittels einer Bundeskompensations-Verordnung geschaffen werden. Einmal mehr wird daher der Anspruch unter Beweis gestellt, die Energieversorgung auszubauen und zu stabilisieren, während zugleich eine ökologisch neutrale Politik Leitfaden ist.
Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
In erster Lesung haben wir über geeignete Mittel und Wege, wie illegale Beschäftigung und der Missbrauch von Sozialleistungen noch besser bekämpft werden können, beraten. Der Gesetzentwurf soll etwa die Ermittlungs- und Kontrollmöglichkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) verbessern, um Arbeitnehmer gegen rechtswidrige Lohnpraktiken zu schützen. Die FKS soll auch gegen den Sozialversicherungsbetrug und das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen vorgehen, damit illegale Beschäftigung besser eingedämmt wird. Im Bereich der Bekämpfung von Schwarzarbeit soll die FKS künftig auch präventiv tätig werden können, etwa wenn Dienst- oder Werkvertragsleistungen noch nicht erbracht, aber absehbar sind, oder nur vorgetäuscht werden. Die Tätigkeit der FKS soll außerdem auf die Bekämpfung von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung ausgeweitet werden. Die Familienkasse erhält mehr Möglichkeiten, um den Missbrauch im Kindergeldbezug einzudämmen. Sie soll laufende Kindergeldzahlungen in begründeten Zweifelsfällen vorläufig einstellen können.
Zweites Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz – 2. DAVG)
Derzeit berät der Bundestag eine Weiterentwicklung des Datenaustauschverbesserungsgesetzes, um insbesondere den Austausch erfasster Daten über unerlaubt einreisende oder sich in Deutschland aufhaltende Ausländer zwischen den betroffenen öffentlichen Stellen zu erleichtern. Dies erfolgt über den Ausbau der Nutzungsmöglichkeiten des Ausländerzentralregisters (AZR). Im AZR sollen auch mehr Daten gespeichert werden, um freiwillige Ausreisen zu fördern bzw. Abschiebungen zu erleichtern. Die öffentliche Sicherheit wird zudem durch erweiterte Registrierungsbefugnisse der Bundespolizei und eine stärkere Anwendung von Sicherheitsabgleichen erhöht.
Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
In erster Lesung haben wir ein Gesetz beraten, mit dem die Kompetenzen der Bundesbehörden bei Rückrufen und bei der Koordinierung im Falle drohender Versorgungsengpässe erweitert werden sollen. Krankenkassen sollen künftig die Vielfalt der Anbieter sowie die Gewährleistung der Lieferfähigkeit beim Abschluss von Rabattverträgen beachten. Außerdem wird künftig ein Ersatzanspruch der Kassen gegen die Produzenten mangelhafter Arzneimittel geschaffen, Patienten werden von Zuzahlungen in solchen Fällen befreit. Weitere Änderungen im Arzneimittelgesetz betreffen sogenannte „Biosimilars“, d.h. biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, wo es jüngst Vorkommnisse verunreinigter Arzneimittel gab.
Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG)
Der Deutsche Bundestag hat in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der geltenden BAföG-Sätze beraten, die zum Beginn des kommenden Schuljahres bzw. des Wintersemesters gelten sollen. Mit einer Anhebung der Einkommensfreibeträge in drei Stufen um insgesamt 16 Prozent wird die Förderung weiterer Studenten und Schüler ermöglicht. Für alle BAföG-Empfänger stellen wir mit der Erhöhung der Bedarfssätze in zwei Stufen 2019 und 2020 um insgesamt sieben Prozent mehr Unterstützung bereit. Auch der Wohnzuschlag für Studierende, die außerhalb der elterlichen Wohnung wohnen, steigt von bisher 250 auf künftig 325 Euro monatlich an. Mit den geplanten Maßnahmen wird der Höchstbetrag der Förderung um gut 17 Prozent von aktuell 735 Euro auf 861 Euro im Jahr 2020 angehoben. Auch bei den Rückzahlungsmodalitäten sind einige Erleichterungen vorgesehen. Dies unterstreicht mit diesem Maßnahmenpaket unseren Anspruch, gerechte Chancen auf Bildung und Aufstieg für alle zu bieten.
70 Jahre NATO – Das Rückgrat der Euroatlantischen Sicherheit stärken
Der Bundestag berät derzeit einen Antrag zur Stärkung der NATO anlässlich ihres 70. Jubiläums. Es sollen nicht nur die Leistungen der NATO als Garant für Frieden, Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum gewürdigt werden, sondern Deutschland soll sich auch zu seiner Rolle innerhalb des Militärbündnisses bekennen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich zu den eingegangenen Verpflichtungen (u.a. Verteidigungsausgaben) zu bekennen, sowie den Zusammenhalt zwischen EU-Partnern und der NATO weiter zu verbessern. Die NATO wird auch künftig als System kollektiver Sicherheit für die Bundesrepublik Deutschland unverzichtbar sein.
Gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken – Gutes Leben und Arbeiten auf dem Land gewährleisten.
Ein Antrag der Koalition zielt darauf ab, das Leben und Arbeiten auf dem Land zu verbessern. Hierfür ist die Gewährleistung des flächendeckenden Breitbandausbaus ebenso wichtig wie die Entlastung des besonders im ländlichen Raum verbreiteten Ehrenamts von bürokratischen Pflichten. Auch die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Kommunen ist erforderlich. Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen der EU eine angemessene Mittelausstattung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) nach dem Jahr 2020 zu gewährleisten und sich für den Erhalt des Programms LEADER in seiner jetzigen Form einzusetzen. Zudem soll sie darauf hinwirken, dass die Voraussetzungen für eine Förderung aus ELER deutlich vereinfacht werden, damit auch kleinere Kommunalverwaltungen ohne eigene Rechtsabteilung die Förderung unbürokratisch in Anspruch nehmen können.
Bundesprogramm „Jugend erinnert“ – Wissensvermittlung über Wirkung und Folgen von Diktatur und Gewaltherrschaft stärken
Es soll ein Bundesprogramm namens „Jugend erinnert“ aufgelegt werden, dessen Ziel es ist, die pädagogische Arbeit im Umgang mit der Erinnerungskultur zu stärken. Thematisch soll das Programm sowohl die NS-Terrorherrschaft als auch die SED-Diktatur aufgreifen. Schwerpunkte sind bei der inhaltlichen Begleitung von Gedenkstättenbesuchen, z.B. durch Workshops, der Intensivierung von Zeitzeugenarbeit und der Stärkung der Jugendbegegnungen im In- und Ausland vorgesehen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein entsprechendes Förderkonzept zu entwickeln, das nach drei Jahren evaluiert werden soll.