Die Corona-Pandemie hat Deutschland erneut fest im Griff. Rasant steigende Fallzahlen belasten bundesweit die Intensivstationen, Kindergärten und Schulen. Oberste Priorität bleibt der Schutz von Kindern ohne Impfmöglichkeit und von Älteren mit einer schwachen Immunabwehr. Die Ampel macht es sich zu leicht, wenn sie nur die vermeintlich angenehmen Botschaften verkündet.
Die Unionsfraktion hat den von den Ampelfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf zu Corona kritisch und konstruktiv betrachtet. Die Ampel hat schon einige Punkte aufgegriffen, die der Union wichtig sind, wie etwa die eindeutige Strafbarkeit der Nutzung gefälschter Impfpässe. Andere Punkte fehlen im Gesetzentwurf: Erstens das Fragerecht aller Arbeitgeber, ob ihre Beschäftigten geimpft, genesen oder getestet sind; nur so macht eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz Sinn. Zweitestens werden die Länder in ein zu enges Korsett bis zum nächsten Frühjahr gezwängt, mit dem sie die Pandemie in den Griff bekommen sollen. Wir brauchen klare politische Führung und möglichst einheitliche Absprachen der Länder. Nur so können die Interessen der großen Gruppe der Stillen, der Geimpften und Genesenen, der Kinder und Älteren, berücksichtigt werden und die vierte Welle gebrochen werden.
Außenpolitisch sehen wir spannenden Zeiten entgegen. Das Regime in Belarus benutzt Menschen aus dem Nahen und Mittleren Osten, um den Migrationsdruck auf die EU zu erhöhen. Die Aktionen aus Minsk gerade in den letzten Tagen sprechen für sich. Wir verurteilen scharf dieses menschenverachtende Handeln. Migranten werden herabgewürdigt zu einem Werkzeug belarussischer Erpressungspolitik.
In der Migrationspolitik ist unsere Linie klar: Der unionsgeführten Koalition ist es in der vergangenen Legislaturperiode gelungen, die Migrationszahlen deutlich zu senken und ein gutes Gleichgewicht zwischen Humanität und Ordnung herzustellen. Diesen Erfolg wollen wir dauerhaft sichern. Eine einladende Migrationspolitik der Ampel setzt genau das falsche Signal. Angesichts der dramatischen Entwicklungen an der polnischen EU-Außengrenze brauchen wir eine geschlossene europäische Haltung gegenüber Belarus, harte Sanktionen und eine wirksame Sicherung der EU-Außengrenzen – im engen Schulterschluss mit Polen, Litauen und Lettland.
Die vergangene Plenarwoche im Einzelnen:
Initiativen der CDU/CSU-Fraktion
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Impfpassfälschungen.
In einem aktuellen Beschluss hat das Landgericht Osnabrück die Nutzung gefälschter Impfpässe im privaten Bereich (z.B. gegenüber Apotheken oder Gastwirten) für nicht strafbar gehalten. Die Entscheidung ist in der Fachwelt umstritten und noch nicht rechtskräftig; die Generalstaatsanwaltschaft hat Rechtsmittel eingelegt. Mit dem Gesetzentwurf, über den der Bundestag in erster Lesung beraten hat, soll ein Vorschlag für die Schließung aller erdenklichen Strafbarkeitslücken gemacht und das Strafmaß für Impfpassfälschungen erhöht werden. Als Reaktion auf den Unions-Entwurf haben die Ampel-Fraktionen in aller Eile einen eigenen Entwurf erstellt und unsere inhaltlichen Anliegen teilweise in den Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes übernommen.
Migration ordnen, steuern und begrenzen – Neue Pullfaktoren verhindern – Lukaschenko stoppen.
Im Lauf der 19. Legislaturperiode ist es der unionsgeführten Bundesregierung gelungen, die Migrationszahlen deutlich zu senken und ein gutes Gleichgewicht zwischen Humanität und Ordnung herzustellen. Kein anderes Land in Europa hat in den letzten Jahren mehr Flüchtlinge aufgenommen als Deutschland und somit für die tatsächlich Verfolgten eine große humanitäre Leistung vollbracht. Derzeit steigen die Migrationszahlen wieder an. Ein erheblicher Teil der aktuell in Deutschland ankommenden Migranten ist über Belarus in die EU gelangt. Der Antrag stellt das Erfordernis einer weiteren intensiven Einwirkung auf das Lukaschenko-Regime und die mit dem Migrationsgeschehen verbundenen Verkehrsunternehmen in den Vordergrund. Die Ampel-Parteien werden aufgefordert, keine neuen Pullfaktoren z.B. durch Spurwechsel und Ausweitung von Sozialleistungen zu setzen.
Planungssicherheit für Familien und Kommunen – Frist für den beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung verlängern.
Der Deutsche Bundestag hat in der letzten Legislaturperiode mit dem Ganztagsförderungsgesetz die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 auf den Weg gebracht. Der Bund unterstützt Länder und Kommunen bei diesem Ausbau mit 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote. Ein Teil der Mittel wurde 2020 im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets bereitgestellt. Aufgrund der Lage im Handwerk können viele Mittel für den Infrastrukturausbau derzeit nicht rechtzeitig abgerufen und verausgabt werden. Der Bundestag hat diesen Antrag der Unionsfraktion in erster Lesung beraten. Damit soll erreicht werden, dass der Bund in Abstimmung mit den Bundesländern die vorgesehene Frist für die Verausgabung der Mittel um eine angemessene Zeit über den 31. Dezember 2021 hinaus verlängert.
Sonstige Tagesordnungspunkte
Einsetzung eines Hauptausschusses, eines Petitionsausschusses sowie eines Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung.
Mit der Einsetzung der drei Ausschüsse wurde die grundlegende Arbeitsfähigkeit des 20. Deutschen Bundestages hergestellt. Der Hauptausschuss vereint für eine Übergangszeit die Zuständigkeiten aller Fachausschüsse. So kann der Bundestag auch vor der Wahl eines Bundeskanzlers und damit der Amtsübernahme der neuen Bundesregierung auf dringende Entwicklungen reagieren. Wenn die neue Bundesregierung im Amt ist und die Zuschnitte der Ressorts feststehen, werden auch die Fachausschüsse wieder eingesetzt. Ergänzend wurden auch das Verfahren für die Berechnung der Stellenanteile der Fraktionen in den Ausschüssen und den Zeitplan des Deutschen Bundestages für das Jahr 2022 festgelegt.
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weitere Gesetze anlässlich der Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
Die aktuelle Corona-Lage bereitet erhebliche Sorge. Die vierte Welle rollt mit voller Wucht, die Ansteckungszahlen sind derzeit so hoch wie nie. Trotz der von der unionsgeführten Bundesregierung organisierten und erfolgreichen Impfkampagne seit Jahresanfang müssen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie erneut auf den Prüfstand gestellt werden und die Anstrengungen nochmal verstärkt werden.
Die drei Ampel-Fraktionen planen ungeachtet der dramatischen Infektionslage, die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ zum 25. November 2021 nicht zu verlängern und auslaufen zu lassen. Die Ampel macht es sich zu leicht: Allein mit der Aufhebung von Einschränkungen und der Ankündigung weiterer Ausgleichzahlungen wird die Ampel die Bevölkerung nicht schützen können.
Die Ampel-Parteien halten die Voraussetzungen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht mehr für gegeben und möchten mit Basis-Maßnahmen – etwa der Maskenpflicht, Abstandsgebot, 3G – sicher durch Herbst und Winter kommen. Hier steht zu befürchten, dass das wenig engagierte Herangehen der Ampel-Fraktionen zu einem leichtfertigen Umgang mit der Pandemie verleitet. Weiter wollen sie die Rolle der Länder bei der Pandemiebekämpfung schwächen: SPD, Grüne und FDP haben vor, die Länder in ihren Möglichkeiten einzuschränken, bei der Gefahr einer erneuten starken Ausbreitung von Corona vor Ort die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Dabei ist die größte Kompetenz zur effizienten Eindämmung einer Akut-Lage stets vor Ort zu finden. Kluge und wirksame Regelungen in der gegenwärtigen Situation auszusetzen, zeugt nicht von Weitsicht. Und: SPD, Grüne und FDP haben bisher keinen Vorschlag zur weiteren Unterstützung unserer Krankenhäuser vorgelegt. Aus meiner Sicht muss eine weitere Unterstützung für Krankenhäuser, die deren Mehrbelastung durch Corona-Patienten finanziell abfedert, mitbetrachtet werden. Außerdem fehlen einige wesentliche Aspekte zur Eindämmung der Pandemie im Gesetzentwurf der Ampel-Parteien komplett (beispielsweise bundesweite Testpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen, klare Regelung für 2G/3G oder Auskunftsrecht über Impfstatus für alle Arbeitgeber).
Ziel war und ist es, diesen Gesetzentwurf konstruktiv zu begleiten. In Gesprächen mit den anderen Fraktionen bemüht sich die Unionsfraktion ihre Punkte in den Gesetzentwurf einzubringen. Zu diesen zählen insbesondere die von der Wirtschaft gewünschte, rechtlich abgesicherte Berechtigung aller Arbeitgeber, den Impfstatus ihrer Beschäftigten zu erfragen, und eine Rechtsgrundlage für eine bundesweit zulässige Testpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen.
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht.
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 hat der Deutsche Bundestag der Bundesregierung aufgegeben, die Höhe der Vorsteuerbelastung der pauschal besteuerten Landwirte jährlich anhand aktueller statistischer Daten zu überprüfen. Mit diesem Gesetzentwurf der Bundesregierung, über den das Plenum in erster Lesung beraten hat, wird den Vorgaben des EU-Rechts Rechnung getragen. Der Durchschnittssatz für Pauschallandwirte wird auf den jeweils aktuellen Wert angepasst. Für das Jahr 2022 beträgt der maßgebliche Durchschnittssatz 9,5 Prozent. Daneben muss die Richtlinie (EU) 2021/1159 vom 13. Juli 2021 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf befristete Befreiungen von Einfuhren und bestimmten Lieferungen als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie bis zum 31. Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt werden.