Die Ereignisse der vergangenen Tage und Wochen – die Vorwürfe gegen einzelne Abgeordnete – waren verstörend und haben die Politik und die Unionsfraktion auf eine Belastungsprobe gestellt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat umgehend reagiert. Mit Aufklärung, Transparenz und einem Verhaltenskodex soll verlorenes Vertrauen zurückgewonnen werden. Mitglied des Deutschen Bundestages zu sein, ist Ehre und Verpflichtung zugleich. Wer dieses Amt ausüben darf, muss sich dabei allein am Nutzen für das Gemeinwohl orientieren. Das ist und das bleibt mein Anspruch. Wer das nicht einsehen kann oder will, ist in der Politik falsch aufgehoben.
Wir sind in Deutschland in einem schwierigen Spagat. Auf der einen Seite sehen wir große Erschöpfung in den Familien, in den Schulen, in den Unternehmen, den Geschäften und bei Selbständigen. Die angespannte Lage zeigt sich deutlich bei unzähligen Gesprächen mit Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Kreis Heinsberg. Andererseits steigen die Infektionszahlen wieder und belasten das medizinische Personal und die Krankenhäuser zunehmend.
Auch wenn der Wunsch, wieder zur Normalität zurückzukehren, zutiefst verständlich ist, kann es noch keine Entwarnung geben. Lockerungen zum falschen Zeitpunkt würden die Pandemie leider immer nur noch weiter verlängern. Das ist sicherlich ein unbeliebter Standpunkt, entspricht aber auch den Einschätzungen der Wissenschaftler.
Für ein erfolgreiches Krisenmanagement braucht es zweierlei: Klare, nachvollziehbare und vor allem einheitliche Regeln, die sich im Alltag bewähren. Und es braucht eine ständig verbesserte Test- und Impfstrategie. Hier will ich mich weiterhin einbringen und meinen Beitrag leisten, der Fraktionsspitze, den Exekutiven in Bund und Ländern Hinweise zu geben, die ich aus den Wahlkreisen mitnehme. Es gilt jetzt, für ein paar Wochen noch einmal eng zusammenzustehen. Denn in diesen Tagen entscheidet sich, wie wir den Sommer verbringen können.
Der endgültige Durchbruch beim Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (2021-2027) gelang unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft im vergangenen Jahr. In einem historischen Akt der Solidarität verständigten sich die Mitgliedstaaten auch auf das zeitlich begrenzte und einmalige Aufbauinstrument „Next Generation EU“. In dieser Woche haben wir beiden Beschlüsse im Deutschen Bundestag zugestimmt. Wir erwarten und erhoffen uns aus Brüssel und den Mitgliedstaaten eine „immer bessere Union“ („ever better Union“). Eine schlagkräftige EU, die zielstrebig an ihrer eigenen Souveränität in Wirtschaft, Gesundheit, Nachhaltigkeit, Forschung und Verteidigung arbeitet.
In dieser Plenarwoche haben wir im Deutschen Bundestag die folgenden Gesetze und Anträge beraten:
Gesetz zu der Notifikation betreffend die Regeln für die Entsendung von Arbeitnehmern zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich.
Das Gesetz, das der Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet hat, dient dazu, der Notifikation des Gesetzes zur Koordinierung der sozialen Sicherheit durch die Europäische Union gegenüber dem Vereinigten Königreich und Nordirland zuzustimmen. Eine fristwahrende vorläufige Notifikation ist vor dem 15. Januar 2021 erfolgt. Später kann Deutschland dann mit dem Vereinigten Königreich einen völkerrechtlichen Vertrag im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens aushandeln, um die bisherigen unionsrechtlichen Regeln zur sozialversicherungsrechtlichen Entsendung von Arbeitnehmern und Selbständigen weiterhin anzuwenden. So kann sichergestellt werden, dass lediglich vorübergehend im anderen Staat eingesetzte Arbeitnehmer sowie Selbständige nicht kurzzeitig zwischen den Sozialsystemen beider Staaten wechseln müssen.
Gesetz zur Koordinierung der sozialen Sicherheit mit dem Vereinigten Königreich.
Parallel zum oben genannten Gesetz hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung ein Vorhaben beschlossen, das die weitere Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich im Bereich der sozialen Sicherheit regeln soll. Hierzu wurde im Rahmen des Brexits das Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit im Handels- und Kooperationsabkommen zwischen beiden Parteien vereinbart. In diesem Gesetz werden die für die Durchführung zuständige deutsche Behörde, die deutschen Verbindungsstellen, die zuständigen deutschen Stellen für die Feststellung des anwendbaren Rechts sowie die deutschen Zugangsstellen für den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch festgelegt.
Gesetz zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der EU (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz).
In zweiter und dritter Lesung beschloss der Bundestag ein Gesetz zur Ratifizierung des EU-Eigenmittelbeschlusses. Der Eigenmittelbeschluss regelt die Finanzierung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021 bis 2027 der EU (MFR) und des Corona-bedingten Aufbauinstruments „Next Generation EU“. Der MFR weist ein Volumen von über einer Billion, nämlich 1.074,3 Mrd. Euro für die Jahre 2021 bis 2027 auf, das Aufbauinstrument sieht ein kreditfinanziertes Volumen von bis zu 750 Mrd. Euro vor. Der Eigenmittelbeschluss bildet die Grundlage für die Berechnung der nationalen Beiträge für den EU-Haushalt und ermächtigt die EU-Kommission, einmalig und befristet bis zu 750 Mrd. Euro für das Aufbauinstrument am Kapitalmarkt aufzunehmen. Erst nach Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses durch alle Mitgliedstaaten können MFR und „Next Generation EU“ rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Zusätzliche Berichtspflichten der Bundesregierung zum EU-Aufbauinstrument „Next Generation EU“.
Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Deutschen Bundestag regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Entwicklungsstand des Aufbauinstruments „Next Generation EU“ zu berichten. Die Berichte (halbjährlich bzw. jährlich) sollen dem Deutschen Bundestag überblicksartig und jeweils ergänzt um eine Bewertung der Bundesregierung ein Gesamtbild der Einnahmen und Ausgaben des Aufbauinstruments vermitteln. Dabei sollen insbesondere die europäische Kreditaufnahme, die geplanten und tatsächlichen Mittelverwendung der Aufbau- und Resilienzfazilität, die Entscheidungen im Wirtschafts- und Finanzausschuss bzw. im Europäischen Rat sowie der Sachstand bei den neuen Eigenmittel-Arten beleuchtet werden. Der Deutsche Bundestag soll auf Grundlage der Berichte in der Lage sein, die zweckgemäße Verwendung der Mittel sachgerecht zu beurteilen.
Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag und zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Lobbyregistergesetz).
In zweiter und dritter Lesung hat das Plenum die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters beschlossen, das beim Deutschen Bundestag elektronisch geführt werden soll. Für Interessenvertreter, die in den Anwendungsbereich der Regelung fallen, besteht künftig eine Eintragungspflicht, bevor sie gegenüber Abgeordneten oder Fraktionen sowie deren Mitarbeiter Interessenvertretung betreiben. Die Registrierungspflicht gilt auch für die Interessenvertretung gegenüber der Bundesregierung für Gespräche mit Ministerialbeamten ab Ebene der Unterabteilungsleiter. Die Gespräche der Interessenvertreter mit Abgeordneten und Bundesregierung selbst müssen nicht dokumentiert oder eingetragen werden. Die Freiheit des Mandats bleibt also unberührt. Interessenvertretung gegenüber Abgeordneten im Wahlkreis wird etwas zurückhaltender geregelt; die Eintragungspflicht greift nur dann, wenn die Interessenvertretung regelmäßig oder auf Dauer betrieben wird.
Erstes Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes.
Wesentliches Ziel des Gesetzes, das abschließend in zweiter und dritter Lesung beraten wurde, sind vollzugsrelevante Anpassungen und Ergänzungen, die sich seit dem Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes im Jahr 2018 ergeben haben. Das hohe Schutzniveau des Strahlenschutzes soll weiter umfassend gewährleistet werden. Durch die Novelle wird ein Anzeigetatbestand für Laseranlagen (insbesondere sog. Ultrakurzpulslaser), die zwar ionisierende Strahlung erzeugen, aber deren Gefährdungspotential als überschaubar einzustufen ist, eingeführt. Für solche Anlagen soll zukünftig eine Anzeige und nicht wie bislang eine Genehmigung erforderlich sein.
Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes.
In zweiter und dritter Lesung wurde ein Gesetz beschlossen, durch das die rechtliche Grundlage für die technische Aufklärung des BND neu und deutlich präziser als zuvor geregelt wird. Sie wird an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts neu ausgerichtet. Der Entwurf sieht einen besseren Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und eine differenzierte Regelung für die Übermittlung personenbezogener Daten aus der strategischen Fernmeldeaufklärung vor. Zentraler Bestandteil der Gesetzesreform ist darüber hinaus die Schaffung eines neuen Kontrollorgans, des „Unabhängigen Kontrollrates“.
Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder.
In zweiter und dritter Lesung hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz beschlossen, mit dem die geltenden Straftatbestände des sexuellen Missbrauchs von Kindern verschärft werden. Die Strafrahmen der neuen Straftatbestände der sexualisierten Gewalt gegen Kinder sowie des Straftatbestandes der Kinderpornographie werden angehoben. Bereits die Grundtatbestände werden als Verbrechen ausgestaltet, das heißt es wird eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen. Außerdem sollen einzelne Strafbarkeitslücken geschlossen und die Strafverfolgung u.a. durch Erweiterung der Ermittlungsbefugnissen effektiver gestaltet werden. In der Strafprozessordnung soll außerdem ausdrücklich ein Beschleunigungsgebot für Strafverfahren mit minderjährigen Opferzeugen verankert werden.
Gesetz über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie.
Schwerpunkt des Gesetzes, das in zweiter und dritter Lesung verabschiedet wurde, ist die Übertragung der hoheitlichen Zuständigkeit für Teile des wasserwirtschaftlichen Ausbaus an Binnenwasserstraßen des Bundes von den Ländern auf die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), soweit dieser Ausbau zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erforderlich ist. Dadurch lassen sich Synergien zwischen verkehrlicher und wasserwirtschaftlicher Verwaltung der Bundeswasserstraßen nutzen und es entstehen neue Synergien u.a. dadurch, dass die frühzeitige Einbindung ökologischer Zielsetzungen in verkehrliche Projekte deren gesellschaftliche Akzeptanz steigern und damit ihre Umsetzung beschleunigen kann. Das Gesetz enthält außerdem erstmalig eine gesetzliche Definition des Begriffs des allgemeinen Verkehrs, der um die wichtigen Wirtschaftsfaktoren Fahrgastschifffahrt sowie Sport- und Freizeitverkehr mit Wasserfahrzeugen erweitert wird.
Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz).
In erster Lesung wurde im Bundestag ein Gesetzentwurf diskutiert, mit dem das große Potential der Digitalisierung im Gesundheitsbereich weiter ausgeschöpft werden soll. Damit dies gelingt, müssen die umfangreichen bestehenden Regelungen fortlaufend an aktuelle Entwicklungen angepasst, ausgebaut und um neue Ansätze ergänzt werden. Der Entwurf schafft Anreize, die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen auszubauen und auf den Pflegebereich zu erweitern. Die Vorteile der elektronischen Patientenakte sollen stärker genutzt werden. Eine weitere Maßnahme ist das Ausweiten der digitalen Kommunikation im Gesundheitsbereich durch Schaffung eines Videokommunikations- und Messagingdienstes. Videosprechstunden sollen auch für Heilmittelerbringer und Hebammen möglich werden. Schließlich sollen weitere Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden.
Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien.
Das Vorhaben, das in erster Lesung diskutiert wurde, dient der notwendigen Anpassung der Datenschutzbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG) an die EU-Datenschutz-Grundverordnung. Die einschlägigen Regelungen werden im Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) in einem neuen Stammgesetz zusammengeführt.
Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags.
Ziel der Umsetzung der EU-Warenkaufrichtlinie, die in erster Lesung beraten wurde, ist die Vereinheitlichung des Kaufgewährleistungsrechts in der EU. Damit soll der grenzüberschreitende elektronische Handel gefördert und das Wachstumspotenzial des Online-Handels ausgenutzt werden. Ein zentraler Baustein des Vorhabens ist die Einführung einer Aktualisierungsverpflichtung (Update) für Sachen mit digitalen Elementen, die ein Verbraucher von einem Händler erwirbt. Danach sind die Funktionsfähigkeit und IT-Sicherheit auch nach Übergabe der Kaufsache zu gewährleisten. Bei Kaufverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, wird der Zeitraum der Vermutung, dass ein Mangel der Kaufsache bereits beim Kauf vorlag, von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert. Eine Garantieerklärung muss dem Verbraucher künftig auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden.
Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen.
Dieser Entwurf, der in erster Lesung debattiert wurde, dient der Umsetzung der sog. Digitale-Inhalte-Richtlinie. Rechte von Verbrauchern bei der Nutzung digitaler Produkte wie Apps, E-Books oder Streamingdienste sollen durch die Schaffung einheitlicher Gewährleistungsrechte gestärkt werden. Kernstück sind Bestimmungen über die Vertragsgemäßheit der Leistung des Unternehmers und sich bei Schlechtleistung ergebende gewährleistungsrechtliche Abhilfemöglichkeiten des Verbrauchers. Vorgesehen ist eine Aktualisierungsverpflichtung der Unternehmer, damit die digitalen Produkte vertragsgemäß bleiben (Updateverpflichtung). Die Richtlinie dient der Harmonisierung der von ihr erfassten vertragsrechtlichen Aspekte auf einem hohen Verbraucherschutzniveau.
Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften.
In erster Lesung hat der Bundestag ein Vorhaben zur Modernisierung des Strafverfahrens beraten. Es sieht Änderungen in der Strafprozessordnung, im Gerichtsverfassungsgesetz, im Gerichtsdolmetschergesetz, im Bundeskriminalamtgesetz, im Gewaltschutzgesetz und in weiteren Gesetzen vor. Insbesondere soll eine Befugnis zur automatischen Kennzeichenerfassung im öffentlichen Verkehrsraum zu Fahndungszwecken geschaffen und die Befugnis zur Postbeschlagnahme um ein Auskunftsverlangen gegenüber Postdienstleistern erweitert werden. Außerdem soll der Einsatz von Videotechnik für strafvollstreckungsrechtliche Anhörungen durch das Gericht ausgeweitet und die Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung auf bestimmte schwere Steuerhinterziehungsdelikte erweitert werden. Die Urteilsverkündungs- und die Revisionsbegründungsfrist sollen verlängert und der Schutz von Zeugen gestärkt werden.
Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes.
Die Erhebung der Filmabgabe durch die Filmförderungsanstalt (FFA) endet nach dem derzeit geltenden Filmförderungsgesetz (FFG) zum 31. Dezember 2021. Mit dem Gesetzentwurf, der in erster Lesung eingebracht wurde, wird das FFG in weiten Teilen unverändert um zwei Jahre verlängert. Wegen der erheblichen Auswirkungen der Covid-Pandemie auf die deutsche Filmwirtschaft und den hieraus resultierenden Marktverwerfungen werden ausschließlich rechtlich und förderpolitisch zwingend erforderliche Änderungen umgesetzt. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Erhebung der Filmabgabe fortzuführen und das Gesetz in ausgewählten Bereichen an aktuelle Entwicklungen anzupassen.
Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes.
Dieser in erster Lesung beratene Gesetzentwurf dient der Umsetzung von EU-Recht. Große Online-Plattformen sollen künftig für die öffentliche Wiedergabe von Nutzern hochgeladener Inhalte grundsätzlich urheberrechtlich verantwortlich sein. Sie können sich nur von ihrer Haftung befreien, indem sie konkret geregelten Sorgfaltspflichten nachkommen, insbesondere der Pflicht, Lizenzen für die öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke zu erwerben. Der Entwurf greift darüber hinaus u.a. spezifische Beteiligungsrechte für Nutzer und Rechteinhaber sowie ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger auf.
Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz).
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum kommunalen Bildungspaket im SGB XII ist eine Aufgabenzuweisung durch die Länder an die Kommunen und Änderung der Vorschriften zur Trägerbestimmung im SGB XII erforderlich. In erster Lesung wurde deshalb ein Gesetzentwurf zur Umsetzung der erforderlichen Rechtsänderungen beraten. Außerdem wurden u.a. die Ergänzung der elektronischen Meldeverfahren um die Anträge für Kurzarbeitergeld und Saisonkurzarbeitergeld und die Verbesserung der Betreuung von Rehabilitanden in den Jobcentern geregelt. Darüber hinaus befasst sich der Entwurf mit den Ausbildungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sowie deren bestmögliche Ausstattung.
Gesetz zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll mit diesem Gesetz, das in erster Lesung diskutiert wurde, die Bundesstiftung Gleichstellung errichtet werden. Mit dieser Einrichtung bringen wir die Gleichstellung von Frauen und Männern voran. Die Bundesstiftung soll Informationen bereitstellen, die Praxis stärken und die Entwicklung neuer Ideen für die Gleichstellung unterstützen. Die Stiftung wird von einem Direktorium bestehend aus zwei Personen geleitet, welches paritätisch besetzt werden und operativ tätig sein soll. Maßgebliche Entscheidung über die Stiftungsarbeit trifft der Stiftungsrat, der neben der/dem Bundesfrauenminister/in aus 10 Mitgliedern des Bundestags besteht. Zivilgesellschaft und Wissenschaft sind über einen Stiftungsbeirat eingebunden.
Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz).
Neben der Anpassung an europarechtliche Vorgaben enthält der Gesetzentwurf, der in erster Lesung diskutiert wurde, weitere Vorschläge, um den Fondsstandort Deutschland attraktiver zu gestalten. Dafür sollen neue Regelungen bezüglich der Umsatz- und der Einkommenssteuer beschlossen werden, die insbesondere die Bedürfnisse von Start-up-Unternehmen berücksichtigen. Weitere Anliegen sind die Entbürokratisierung für Fondsverwalter, die Digitalisierung der Aufsicht und Regelungen zum grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds.
Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht.
In erster Lesung hat sich das Plenum mit einem Gesetzentwurf zur Umsetzung des „New Deal for Consumers“ der EU befasst. Hierzu werden Anpassungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgenommen. Zukünftig werden strengere Regeln zum Schutz von Teilnehmern von Kaffeefahrten gelten. Neben weiteren Regelungen verbessert der Entwurf ferner die Verlässlichkeit und Transparenz von Rankings und Verbraucherbewertungen im Internet.
Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union.
Mit diesem ebenfalls in erster Lesung beratenen Gesetzentwurf wird ein weiterer Teil des „New Deal for Consumers“ der EU umgesetzt. Es sollen diejenigen Teile des New Deals for Consumers umgesetzt werden, durch die die Klauselrichtlinie und die Verbraucherrechterichtlinie geändert und ergänzt wurden. Dies betrifft unter anderem Anpassungen der Verbraucherrechterichtlinie im Hinblick auf Verträge über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen.
Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften.
Mit dem in erster Lesung beratenen Gesetzentwurf sollen mehrere EU-Rechtsakte in nationales Recht umgesetzt werden. Anpassungen betreffen u.a. das Wertpapierhandelsgesetz und das Geldwäschegesetz. Neben Regelungen zur Umsetzung der Europäischen Verordnung über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt hinaus finden sich in dem Gesetz rein nationale
Regelungen zum Bürokratieabbau in der Wertpapierübernahme, zur Geltung des Börsengesetzes für sämtliche Steuerstrafverfahren und zur Stärkung der Factoringaufsicht.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten EUNAVFOR MED IRINI.
Der Bundestag hat über den Antrag der Bundesregierung zur Fortführung des Einsatzes EUNAVFOR MED IRINI beraten. Die Operation ist Teil des breiten politischen Ansatzes der EU zur Stabilisierung Libyens. Sie trägt im zentralen Mittelmeer zur Überwachung und Umsetzung des Waffenembargos der VN gegenüber Libyen bei. Daneben hat sie zum Ziel, Schleuser- und Menschenhändlernetzwerke zu bekämpfen und aufzulösen. Außerdem wird die libysche Küstenwache und Marine im Kapazitätsaufbau und bei der Ausbildung unterstützt. Die Mandatsobergrenze bleibt unverändert und sieht den Einsatz von bis zu 300 Soldaten vor. Die Laufzeit des Mandats beträgt erneut ein Jahr bis zum 30. April 2022.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten EU NAVFOR Somalia – Operation ATALANTA.
Der Bundestag hat über die Fortführung der Operation ATALANTA unter deutscher Beteiligung debattiert. Er dient im Kern dem Schutz der internationalen Seeschifffahrt. Dies betrifft insbesondere den Schutz der Schiffe des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen und der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) vor der Küste Somalias sowie der Pirateriebekämpfung. Die für die Piraterie verantwortlichen kriminellen Netzwerke weichen zunehmend auf andere Aktivitäten wie den illegalen Handel mit Waffen, Drogen, Holzkohle oder Schlepper- und Schleuserfahrten aus. Deshalb hat der Rat der EU 2020 die Aufgaben der Operation erweitert. ATALANTA wird künftig einen Beitrag zur Durchsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen gegen Somalia und zur Bekämpfung des Drogenhandels leisten. Die Personalobergrenze wird von bisher 400 Soldaten auf 300 reduziert und der Zeitraum wird bis zum 30. April 2022 verlängert.
Berufliche Bildung als Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
Der Antrag unterstreicht die Bedeutung beruflicher Bildung für die wirtschaftliche Entwicklung in Entwicklungsländern, worin Deutschland besondere Erfahrungen und Fähigkeiten besitzt, die es effizient einzusetzen gilt. Er begrüßt die bereits bestehenden deutschen Aktivitäten im Bereich der beruflichen Bildung in Entwicklungsländern sowie die Mitwirkung von Unternehmen bei der Entwicklung arbeitsmarktgerechter Ausbildungsinhalte. Außerdem fordert der Antrag weitere Unterstützung für Programme, die der Verbesserung von Berufsausbildung in den Partnerländern dienen. Dazu gehört auch der Erfahrungstransfer durch deutsche Unternehmen. Der Antrag flankiert die Schwerpunktsetzung des Reformkonzepts „BMZ 2030“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan.
Der Bundestag hat den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Mandats für den Einsatz deutscher bewaffneter Streitkräfte im Rahmen der NATO-geführten Mission „Resolute Support“ in Afghanistan beraten und entschieden. Um eine rasche Neubefassung durch den im September 2021 neu gewählten Deutschen Bundestag und die neue Bundesregierung zu ermöglichen, beträgt die Mandatslaufzeit 10 Monate. Das Mandatsende ist der 31. Januar 2022. Die Mandatsverlängerung soll insbesondere dazu dienen, den im September 2020 begonnenen innerafghanischen Friedensprozess zwischen den Vertretern der afghanischen Regierung und den Taliban abzusichern. Die fortgesetzte Präsenz der NATO-Truppen ist dabei essentiell für die erfolgreiche Umsetzung des Friedensprozesses. Deutschland bleibt weiterhin Rahmennation im Norden des Landes und leistet einen Beitrag zur Ausbildung und Beratung der afghanischen Streitkräfte. Die personelle Obergrenze verbleibt auf dem bisherigen Niveau von 1300 Soldaten.
Verordnung über die Beschaffenheit und Kennzeichnung von bestimmten Einwegkunststoffprodukten (Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung).
Der Bundestag hat die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur Verordnung, die eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umsetzt, beraten. Die Kennzeichnung soll die Verbraucher darauf hinweisen, dass bestimmte Produkte Kunststoff enthalten, wie sie entsorgt werden sollten und welche Umweltfolgen eine unsachgemäße Entsorgung hat. Nach EU-Recht müssen die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass ab dem 3. Juli 2024 Einweggetränkebehälter aus Kunststoff nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn ihre Kunststoffverschlüsse und -deckel für die gesamte Nutzungsphase fest mit den Behältern verbunden sind. Sie haben dafür zu sorgen, dass die in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffprodukte entweder auf der Verpackung oder dem Produkt selbst eine Kennzeichnung tragen. Die Regelungen der Kennzeichnung sollen in allen EU-Staaten einheitlich am 3. Juli 2021 in Kraft treten.