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Rückblick der Woche

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    Rückblick der Woche

    Allgemein | 22. März, 2019 | 0

    Eine weitere Sitzungswoche ist zu Ende gegangen. Auch dieses Mal hat sich der Deutsche Bundestag mit wichtigen Themen beschäftigt. Über einige von ihnen möchte ich an dieser Stelle berichten:

     

    Starke-Familien-Gesetz

    Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung Maßnahmen zur Stärkung insbesondere einkommensschwacher Familien beschlossen. Mit dem Ausbau und der Verbesserung von Leistungen für diese Familien soll besonders die Lage von Kindern verbessert werden. Der Kinderzuschlag soll dafür erhöht und auf Dauer dynamisiert werden. Zusätzliches Erwerbseinkommen der Eltern wird den Gesamtkinderzuschlag nur noch zu 45 Prozent, statt bisher zu 50 Prozent, mindern. Der Kreis der Leistungsberechtigten soll darüber hinaus auf weitere Familien ausgedehnt werden. Auch im Bereich des Bildungs- und Teilhabepaketes werden Leistungen für Kinder verbessert. Das Schulstarterpaket wird beispielsweise auf 150 Euro angehoben. Besonders hervorzuheben ist auch die Abschaffung der Eigenanteile bei der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung und bei der Schülerbeförderung.

     

    Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung

    Der Bundestag hat die Umsetzung der sogenannten Know-how-Richtlinie in deutsches Recht in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Ziel der Richtline ist die Vereinheitlichung des in den Mitgliedstaaten teilweise sehr unterschiedlich ausgestalteten Schutzes von Geschäftsgeheimnissen. Dazu sollen einheitliche Mindeststandards zum Schutz vor Industriespionage und Geheimnisverrat geschaffen werden. Zu diesem Ziel werden etwa der Begriff des Geschäftsgeheimnis definiert und die Ansprüche von Inhabern dieses Geschäftsgeheimnisses gegen Rechtsverletzer geregelt. Ein weiterer Bereich der gesetzlichen Regelung betrifft den Umgang mit sogenannten Whistleblowern.

     

    Gesetz zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres

    In zweiter und dritter Lesung wurden die Voraussetzungen für die Möglichkeit, einen Jugend- oder Bundesfreiwilligendienst in Teilzeit zu leisten, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt beschlossen. Als Teilzeit-Freiwilligendienst gelten alle Dienstzeiten, die unterhalb des zeitlichen Umfangs der in der Einsatzstelle geltenden tariflichen Arbeitszeit liegen. Ein Teilzeit-Freiwilligendienst muss allerdings mehr als 20 Wochenstunden umfassen. Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise vor, wenn Auszubildende ein eigenes Kind oder einen nahen Angehörigen zu betreuen haben, schwerbehindert sind und nicht die regelmäßige tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit absolvieren können.

     

    Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Forum Recht“ (Forum-Recht-Gesetz)

    Mit dem Forum-Recht-Gesetz, das der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen hat, wird eine selbständige bundesunmittelbare Stiftung mit Hauptsitz in Karlsruhe und zweitem Standort in Leipzig geschaffen. Diese soll den Wert und die Bedeutung des Rechtsstaats stärker im Bewusstsein der Bevölkerung verankern. Es handelt sich dabei um ein Kommunikations-, Informations- und Dokumentationsforum, welches das Recht, unseren Rechtsstaat und die Geschichte des Rechts erfahrbar und begreifbar machen und den hohen Wert des Rechtsstaats für die freiheitlich-demokratische Gesellschaft zum Ausdruck bringen soll.

     

    Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 21. und 22. März 2019 in Brüssel.

    Im Deutschen Bundestag wurde die Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum Gipfeltreffen des Europäischen Rates beraten. Der Schwerpunkt des Gipfeltreffens wird auf wirtschaftlichen Themen des EU-Binnenmarktes sowie den neuesten Entwicklungen beim Brexit liegen. Außerdem werden die Weichen für die künftige europäische Klimapolitik im Einklang mit den Klimazielen von Paris gestellt sowie der EU-China Gipfel am 9. April 2019 inhaltlich vorbereitet.

     

    Ein deutsch-französisches Parlamentsabkommen – Für eine verstärkte parlamentarische Zusammenarbeit.

    Die Parlamente Deutschlands und Frankreichs, der Deutsche Bundestag und die Assemblée Nationale, haben ein eigenes Abkommen abgeschlossen. Damit soll die deutsch-französische Zusammenarbeit im Bereich der Legislative ausgebaut werden. 56 Jahre nach der Unterzeichnung des Elysée-Vertrags und mit Bezug auf den im Januar von den Regierungen Deutschlands und Frankreichs gezeichneten Aachener Vertrag werden die Parlamente so ihrer Verantwortung für die Freundschaft der beiden Staaten gerecht. Die regelmäßige Arbeitsbeziehung soll künftig intensiviert werden. Zu diesem Zweck wird eine eigene deutsch-französische Kammer aus Abgeordneten aus Berlin und Paris gebildet, die mindestens zweimal jährlich zusammentritt. Dort sollen alle bilateralen Themen gemeinsam erörtert werden ohne verbindliche Beschlüsse zu fassen. Das Abkommen reagiert auf diese Weise auf die zunehmend internationaler werdenden Problemstellungen. Es ist zugleich ein Bekenntnis zur deutsch-französischen Freundschaft.

     

    Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan.

    Dieses Mandat sieht die fortgesetzte deutsche Beteiligung an der NATO-geführten internationalen Mission „Resolute Support“ vor. Zugleich wird Deutschland auch weiterhin Führungs- und Rahmennation im Norden Afghanistans bleiben. Um dem gesamten Aufgabenspektrum wie etwa den Unterstützungsmaßnahmen für die deutschen Auslandsvertretungen oder die Ausbildungsleistungen in Kundus weiter gerecht zu werden, verbleibt die Obergrenze des Mandats auf dem bisherigen Niveau von 1.300 Soldaten. Das Mandat läuft bis zum 31. März 2020. Die bevorstehende Mandatsverlängerung dient auch dazu, ein sicheres Umfeld zu gewährleisten, dass das friedliche Abhalten von Präsidentschaftswahlen im Sommer 2019 ermöglicht. Diese sind ein weiterer wichtiger Schritt zur Konsolidierung in Afghanistan. Der Einsatz der Bundeswehr bettet sich nach wie vor in einen internationalen Gesamtansatz ein, der militärisches, diplomatisches und entwicklungspolitisches Handeln verzahnt.

     

    Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer

    Der Bundestag hat den Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN beraten. Das Mandat soll bis zum 31. März 2020 verlängert werden, und die personelle Obergrenze wird auf unverändert 650 Soldaten festgelegt. SEA GUARDIAN ermöglicht Schiffe, die im Verdacht stehen, eine Verbindung zu terroristischen Organisationen zu haben, zu kontrollieren und zu durchsuchen. Zudem wirkt die Operation durch die Präsenz der Einsatzkräfte als präventiver Ordnungsfaktor. Deutschland beabsichtigt weiterhin eine regelmäßige Beteiligung an SEA GUARDIAN, um so einen wichtigen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch, zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels zu leisten.

     

    Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS)

    Der Bitte der Bundesregierung um einjährige Verlängerung des am 31. März 2019 auslaufenden Mandats für die Beteiligung der Bundeswehr an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan hat der Deutsche Bundestag zugestimmt. Dieses Mandat umfasst den Schutz von Zivilpersonen, die Schaffung förderlicher Bedingungen für die Bereitstellung humanitärer Hilfe, Beobachtungs- und Untersuchungstätigkeit auf dem Gebiet der Menschenrechte sowie die Unterstützung der Durchführung des Friedensabkommens und des Friedensprozesses. Die erfolgreiche Umsetzung dieses Schutzmandats durch UNMISS bleibt für die Stabilisierung Südsudans und seine leidgeprüfte Zivilbevölkerung unverzichtbar. Der deutsche militärische Beitrag für UNMISS soll weiterhin darin bestehen, sich mit Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission sowie mit Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren zu beteiligen.

     

    Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen in Darfur (UNAMID)

    Der Deutsche Bundestag hat Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Friedensmission in Darfur beraten. Es liegt im deutschen Interesse, an einer nachhaltigen Lösung für den Darfurkonflikt mitzuwirken und zur Stabilität in der außen- und sicherheitspolitisch bedeutsamen Sudan-Sahel-Region beizutragen. Deutschland sendet durch die Fortsetzung seines Engagements ein wichtiges Signal zur Unterstützung der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union, ebenso wie an die Menschen in Darfur. Das Bundestagsmandat soll bis zum 31. März 2020 verlängert werden, wobei die Mandatsobergrenze von 50 Soldaten bestehen bleibt. Wenn sich die Fortschritte bei der Stabilisierung fortsetzen, ist davon auszugehen, dass auch die Bundeswehrbeteiligung bis Ende 2020 beendet werden kann.

    Berlin, Brexit, Bundesfreiwilligendienst, deutsch-französisches Parlamentsabkommen, Deutscher Bundestag, Jugendfreiwilligendiensten, MdB Wilfried Oellers, Resolute Support, SEA GUARDIAN, Starke-Familien-Gesetz, Stiftung Forum Recht, UNAMID, UNMISS

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