Deutschland befindet sich mitten in einem Kraftakt, um insbesondere Menschen in Alten- und Pflegeeinrichtungen noch besser zu schützen – bis die Impfungen weiter vorangeschritten sind und hier nach und nach Entlastung geben. Der Schutz des Lebens gehört zum christlichen Selbstverständnis als Union. Dabei ist für den Erfolg ganz entscheidend, dass Bund, Länder und Kommunen gut zusammenarbeiten. Dieser Zusammenarbeit gilt daher die volle Konzentration. Dass es irgendwo zwischen den staatlichen Ebenen „ruckelt“, kann sich unser Land nicht leisten, da es um Menschenleben geht. Gleichzeitig steht der Bund bei Selbständigen und Unternehmen im Wort, unverschuldete wirtschaftliche Härten aufgrund der Schutzmaßnahmen pragmatisch abzumildern. Hierzu tauschen sich Bundestag und Bundesregierung laufend aus, Rückmeldungen aus den Wahlkreisen der Abgeordneten werden weiter gegeben.
Die Bilder zu den Ausschreitungen im US-Kapitol haben Entsetzen hervorgerufen. Dahinter steht eine tiefe Spaltung in der amerikanischen Gesellschaft. Die neue Biden-Administration steht vor einer innenpolitischen Mammutaufgabe.
Europa und insbesondere wir Deutschen können diesen Prozess durch verlässliche und vertrauensvolle Kooperation mit unseren US-amerikanischen Partnern unterstützen – vom Klimaschutz über Fragen der Digitalisierung und der Sicherheit bis hin zur Stärkung des Freihandels.
Das Thema Zusammenhalt in der Gesellschaft ist aktueller denn je. Die Union legt daher – nicht erst seit diesen Vorkommnissen – einen ganz großen Schwerpunkt hierauf.
Der anstehende Bundesparteitag der CDU wirft seine Schatten mit einer intensiven und spannenden Wahl des neuen Parteivorsitzenden – unter Corona-Bedingungen- voraus. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt: Die Menschen erwarten, dass CDU und CSU bis zum letzten Tag der Legislaturperiode Sachpolitik machen. Dafür sind wir Abgeordnete gewählt. Insbesondere die Bewältigung der Pandemie muss absoluten Vorrang haben. Niemand hat Verständnis dafür, ein Dreivierteljahr vor der Bundestagswahl den Wahlkampf zu eröffnen. Die Unionsfraktion im Bundestag konzentriert sich daher weiterhin darauf, praktische Vorschläge für die Probleme der Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln und diese auch umzusetzen.
Daten und Fakten:
Am 17. Januar 1946 wurde der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gegründet. Wenige Wochen nach Gründung der UNO traf sich der Sicherheitsrat als wichtigstes Untergremium zu seiner konstituierenden Sitzung im Church House der Westminster Abtei in London. Erst 1951 zog der Rat in das UNO-Hauptquartier am East River in Manhattan. Die USA, Russland, das Vereinigte Königreich, Frankreich und China haben einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat. 10 weitere Länder werden für jeweils 2 Jahre als nicht-ständige Mitglieder dazu gewählt. Zuletzt hatte Deutschland 2019 und 2020 einen dieser Sitze inne. Seit 1. Januar 2021 sind Estland, Indien, Irland, Kenia, Mexiko, Niger, Norwegen, St. Vincent, Tunesien und Vietnam die nichtständigen Mitglieder. Der Sicherheitsrat beschließt unter anderem Sanktionen oder die Blauhelmeinsätze. Starke Vereinte Nationen sind ein Kernanliegen der deutschen Außenpolitik. Damit er auch in Zeiten des Wettbewerbs der Großmächte handlungsfähig bleibt, setzt sich Deutschland weiter für eine Reform des Sicherheitsrats ein. (Quellen: bundesregierung.de, un.org)
Im Jahr 2019 haben Bund, Länder und Gemeinden insgesamt 54,9 Milliarden Euro für Leistungen und Aufgaben der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. 2009 lag diese Zahl noch bei 26,9 Milliarden Euro. Somit haben sich diese Ausgaben in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt. Mit 36,9 Milliarden Euro fielen gut zwei Drittel der Ausgaben (67,2 %) 2019 auf die Kindertagesbetreuung (Tageseinrichtungen und Tagespflege). Ein knappes Viertel der Ausgaben (23,7 %) oder 13,0 Milliarden Euro entfiel auf die Hilfen zur Erziehung. Davon flossen 6,5 Milliarden Euro in die Unterbringung junger Menschen in Vollzeitpflege, Heimerziehung oder anderen betreuten Wohnformen. Weitere 2,1 Milliarden Euro (3,8 % der Ausgaben) investierten Bund, Länder und Gemeinden in Angebote und Einrichtungen der Jugendarbeit, zum Beispiel in außerschulische Jugendbildung, Kinder- und Jugenderholung oder Jugendzentren. Die restlichen 2,9 Milliarden Euro (5,3 % der Ausgaben) entfielen unter anderem auf Bereiche wie den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, die Förderung der Erziehung in der Familie und die Jugendsozialarbeit. (Quelle: Destatis)
Die Woche im Parlament
Gesetz für ein digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (GWB-Digitalisierungsgesetz) sowie Regelung zum Kinderkrankengeld.
In zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag eine EU-Richtlinie zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt. Mit dem Gesetz wird das System der Kartellrechtsaufsicht in Deutschland an ausgewählten Stellen zielgerichtet gestärkt und an die veränderten Anforderungen durch die Digitalisierung der Wirtschaft angepasst. Die Vorschriften des GWB-Digitalisierungsgesetzes werden insbesondere in den folgenden Bereichen geändert: Ermittlungsbefugnisse der Kartellbehörden, Sanktionen für Kartellrechtsverstöße, Vorschriften zum gerichtlichen Bußgeldverfahren, Regelungen zum Kronzeugenprogramm für Kartellrechtsverstöße und Amtshilfe für andere Kartellbehörden. Zudem wird die Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Kartellabsprachen verbessert. Darüber hinaus enthält die Novelle eine Modernisierung der Missbrauchsaufsicht, um den Missbrauch von Marktmacht insbesondere durch digitale Plattformen besser erfassen und effektiv beenden zu können.
In diesem Gesetz nehmen wir per Änderungsantrag wegen der Corona-Pandemie eine befristete Regelung zum Kinderkrankengeld auf. Mit der auf das Jahr 2021 beschränkten Regelung erhalten gesetzlich Krankenversicherte das Kinderkrankengeld pro Kind längstens für 20 Tage, Alleinerziehende für 40 Tage; dieser Anspruch gilt auch in den Fällen, in denen eine Kinderbetreuung zu Hause erforderlich wird, weil die Schule, die Kita oder die Behinderteneinrichtung geschlossen ist bzw. für die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt ein Betretungsverbot ausgesprochen wurde oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt ist. Das gilt insbesondere auch dann, wenn das Kind auf Grund der Empfehlung von behördlicher Seite die Einrichtung nicht besucht hat. In diesen Fällen beträgt das Krankengeld 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts der Versicherten. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die geschuldete Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden kann.
Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes.
In zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag ein Gesetz zum Ausbau des Stromübertragungsnetzes in Deutschland beschlossen. Mit dem Bundesbedarfsplangesetz werden die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf für zentrale Netzausbauvorhaben festgestellt. Es werden 35 neue Netzausbauvorhaben aufgenommen und acht bisherige Netzausbauvorhaben geändert. Darüber hinaus werden einige Anpassungen im Bundesbedarfsplangesetz, im Energiewirtschaftsgesetz, im Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz und im Energieleitungsausbaugesetz vorgenommen. Diese verfolgen in erster Linie das Ziel, eine zügige Durchführung der Planungs- und Genehmigungsverfahren zu fördern.
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften.
In erster Lesung hat der Bundestag eine Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sowie anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften beraten. So soll die Überwachung des Online-Handels mit Lebensmitteln künftig verbessert werden. Darüber hinaus wird die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und Futtermitteln beschleunigt, vereinfacht und an veränderte Rechtsvorschriften der EU angepasst. Dies betrifft insbesondere die Vorschriften über Lebensmittelzusatzstoffe und kosmetische Mittel. Um eine schnelle Rückverfolgung von Produkten zu gewährleisten, wird im LFGB angeordnet, dass Rückverfolgbarkeitsinformationen binnen 24 Stunden und elektronisch an die zuständigen Behörden zu übermitteln sind.
Änderung von Verbrauchsteuergesetzen.
In erster Lesung hat der Deutsche Bundestag den Entwurf des Siebten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen beraten. Dieser dient der Umsetzung von drei EU-Richtlinien im Bereich der Verbrauchsteuern in nationales Recht. Zunächst machen die EU-Vorgaben Änderungen in allen Verbrauchsteuergesetzen erforderlich. Diese betreffen vor allem verfahrensrechtliche Aspekte, die aus fachlicher Sicht Erleichterungen für die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten bedeuten. Außerdem soll der Kreis der Begünstigten von Steuerbefreiungen auf Angehörige der Streitkräfte von EU-Mitgliedstaaten erweitert werden, sofern es sich hierbei um Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) handelt. Darüber hinaus macht die EU-Alkoholstrukturrichtlinie geringfügige Anpassungen im Alkohol- sowie im Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz erforderlich. Im Wesentlichen wird für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich ein Zertifizierungssystem für rechtlich und wirtschaftlich unabhängige (Klein-)Produzenten zur Inanspruchnahme eines ermäßigten Steuersatzes in einem anderen Mitgliedstaat eingeführt.
Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 27. Mai 2020 die konkrete Ausgestaltung bestimmter Normen zur sogenannten manuellen Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig erklärt. Telekommunikationsdienstleister geben dabei bestimmten Behörden unter gewissen Umständen Auskunft etwa über Name, Adresse oder Telefonnummer eines Teilnehmers. In erster Lesung berät der Deutsche Bundestag einen Gesetzentwurf, mit dem die jeweiligen Normen an die Vorgaben des BVerfG angepasst werden. Enthalten sind zudem jeweils eigene Regelungen zum Abruf sowie zur Übermittlung der Daten und die Begrenzung der jeweiligen Verwendungszwecke. Geändert werden sollen unter anderem das Telemedien- und das Telekommunikationsgesetz, verschiedene polizeiliche und nachrichtendienstliche Abrufregelungen sowie die Strafprozessordnung. Darüber hinaus werden vergleichbare Normen in weiteren Gesetzen an den Beschluss des BVerfG angepasst.
Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung – Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019.
Eine sachgerechte und gleichmäßige Beratung durch Angehörige der steuerberatenden Berufe setzt u. a. voraus, dass ihnen hierfür ausreichend Zeit zur Verfügung steht. Die Corona-Pandemie stellt sie gegenwärtig aber in besonderer Weise vor zusätzliche Anforderungen. Die Einhaltung der gesetzlichen Steuererklärungsfrist für den Besteuerungszeitraum 2019 ist in diesen Fällen vielfach nicht mehr gewährleistet. Mit dem Gesetz wird deshalb die Abgabefrist für durch Steuerberater erstellte Steuererklärungen für das Jahr 2019 bis zum 31. August 2021 verlängert.
Produktivität, Klimaresilienz und Biodiversität steigern – Agroforstwirtschaft fördern.
Es ist begrüßenswert, dass in diesem Antrag auf EU-Ebene die Agroforstwirtschaft in Strategien wie der Hof-auf-den-Tisch-Strategie oder der Biodiversitätsstrategie als Lösungsoption erwähnt wird. Agroforstwirtschaft ist die bewusste Einbeziehung von mehrjährigen Holzpflanzen wie Bäumen oder Sträuchern in der Landwirtschaft. Des Weiteren wird die Bundesregierung aufgefordert, Leistungen von Agroforstsystemen zu honorieren und sich für eine finanzielle Förderung von Agroforstsystemen noch in der aktuellen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) einzusetzen. Außerdem wird mit diesem Antrag die Schließung bestehender rechtlicher Lücken bei der Förderung und bei der Anpflanzung von Agroforstsystemen gefordert. Ferner sollen Forschung und Wissenstransfer in diesem Bereich ausgebaut werden, um nachhaltige Agroforstsysteme zu etablieren.
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland.
Mit diesem Beschluss des Deutschen Bundestages wird die Bundesregierung gemäß § 49 des Kohleausstiegsgesetzes ermächtigt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland mit den Braunkohleunternehmen zu schließen. Damit der Vertrag vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterzeichnet werden kann, muss der Deutsche Bundestag dem Vertrag zustimmen. Der Vertrag enthält Vereinbarungen zur Stilllegung von Braunkohlekraftwerken in zeitlich gestaffelter Reihenfolge bis spätestens zum Jahr 2038 sowie die durch den Bund zu zahlenden Entschädigungen an RWE (2,6 Mrd. EUR) und die LEAG (1,75 Mrd. EUR). Entschädigungen werden nur für Kraftwerksstilllegungen bis 2030 gewährt. Vor dem Hintergrund europarechtlicher Vorgaben wurde der bereits im Sommer 2020 vom Kabinett beschlossene Vertragsentwurf geringfügig angepasst und nochmals vom Kabinett am 16. Dezember 2020 verabschiedet.
Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, (Rentenversicherungsbericht 2020) und Gutachten des Sozialbeirats.
Die Bundesregierung hat in dieser Sitzungswoche ihren Rentenversicherungsbericht 2020 vorgestellt, der über die aktuelle Lage der Rentenversicherung informiert. Im Jahr 2020 sind die gesamten Beitragseinnahmen der allgemeinen Rentenversicherung bis September gegenüber dem Vorjahreszeitraum um rund 1,9 % gestiegen. Für das Jahresende 2020 wird zudem eine Nachhaltigkeitsrücklage von rund 36,3 Mrd. Euro geschätzt. Im Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz ist festgelegt, dass der Beitragssatz bis zum Jahr 2025 den Wert von 18,6 % nicht unterschreiten darf. Ferner ist dort geregelt, dass bis zum Jahr 2025 das Sicherungsniveau vor Steuern nicht unter 48 % und der Beitragssatz nicht über 20 % steigen darf („Doppelte Haltelinie“). In der mittleren Variante der Vorausberechnungen bleibt der Beitragssatz bis zum Jahr 2022 beim aktuellen Wert von 18,6 % stabil. Anschließend steigt der Beitragssatz auf 19,3 % im Jahr 2023, 19,9 % im Jahr 2025 und 21,5 % im Jahr 2030. Zum Ende des Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2034 beträgt der Beitragssatz 22,4 %. Bis zum Jahr 2034 steigen die Renten voraussichtlich um insgesamt rund 32,2 %. Dies entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 2,3 % pro Jahr.
Ergänzender Bericht der Bundesregierung zum Rentenversicherungsbericht 2020 (Alterssicherungsbericht 2020) und Gutachten des Sozialbeirats.
Ergänzend zum Rentenversicherungsbericht hat die Bundesregierung zudem den Alterssicherungsbericht 2020 vorgestellt, der über Alterseinkünfte Auskunft gibt. Die Absicherung im Alter erfolgt über mehrere Sicherungssysteme, deren wichtigstes die gesetzliche Rentenversicherung darstellt. Daneben stehen z.B. die berufsständische Altersversorgung, die Beamtenversorgung oder die betriebliche Altersversorgung sowie weitere Einkommen etwa aus privater Vorsorge oder Erwerbstätigkeit. Die Leistungen der Alterssicherung betrugen im Jahr 2019 rund 383 Mrd. Euro. Dies entspricht in etwa 11,2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist dabei das größte Alterssicherungssystem; dort sind 56 Mio. Menschen versichert, 21,1 Mio. beziehen Renten, darunter 18,5 Mio. Rentner im Alter von 65 Jahren und darüber. Rund 90 Prozent der Senioren beziehen 2019 eine Rente aus der GRV, in den neuen Ländern waren es sogar fast 100 Prozent. Der Alterssicherungsbericht informiert detailliert über die durchschnittlichen monatlichen Haushaltsnettoeinkommen unter anderem von Ehepaaren ab 65 Jahren, Alleinstehenden, Selbständigen oder aufgeschlüsselt nach Männern und Frauen. Die heutige Rentnergeneration ist überwiegend gut versorgt. Nur gut 3 Prozent der 65-Jährigen und Älteren nehmen Leistungen der Grundsicherung im Alter in Anspruch. Des Weiteren informiert der Bericht über die betriebliche oder private Altersvorsorge. So gibt es mittlerweile 21 Mio. Anwartschaften auf die betriebliche Altersversorgung und rund 16,4 Mio. Riester-Verträge. Der Ausbruch von COVID-19 wurde im Bericht noch nicht berücksichtigt.
Bericht der Bundesregierung zur Ernährungspolitik, Lebensmittel- und Produktsicherheit – Gesunde Ernährung, sichere Produkte (Ernährungspolitischer Bericht 2020).
Die Bundesregierung hat in dieser Sitzungswoche den Ernährungspolitischen Bericht 2020 vorgestellt. Dieser deckt den Zeitraum von Juni 2016 bis März 2020 ab und beschreibt die Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung in den Bereichen Ernährungspolitik sowie der Lebensmittel- und Produktsicherheit. Der Bericht verdeutlicht, dass in der 19. Wahlperiode bei vielen ernährungs- und verbraucherpolitischen Schwerpunktvorhaben wichtige Fortschritte und Erfolge erzielt wurden. Hervorzuheben sind dabei die Einführung einer farblich abgestuften, freiwilligen erweiterten Nährwertkennzeichnung (Nutri-Score) sowie weitere Einschränkungen der Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten.
Nationale Bioökonomiestrategie.
Die Bioökonomie hat zum Ziel, Ökonomie und Ökologie für ein nachhaltiges Wirtschaften zu verbinden. Mit der Nationalen Bioökonomiestrategie legt die Bundesregierung die Leitlinien und Ziele ihrer Bioökonomiepolitik fest. Die Strategie baut auf der vorherigen „Nationalen Forschungsstrategie Bioökonomie 2030“ und der „Nationalen Politikstrategie Bioökonomie“ auf, setzt diese fort und bündelt die politischen Aktivitäten der Bundesregierung. Dadurch wird ein Rahmen geschaffen, der ein ganzheitliches Agieren zur schlüssigen Entwicklung der Bioökonomie ermöglicht. Die Bundesregierung benennt in der Strategie sechs Ziele für die künftige Forschungsförderung auf dem Gebiet der Bioökonomie: Die Entwicklung bioökonomischer Lösungen für die Nachhaltigkeitsagenda, die Erschließung der Potenziale der Bioökonomie innerhalb ökologischer Grenzen, die Erweiterung und Anwendung des biologischen Wissens, eine nachhaltige Ausrichtung der Ressourcenbasis der Wirtschaft, die Etablierung Deutschlands als führender Innovationsstandort der Bioökonomie sowie die Intensivierung der nationalen und internationale Kooperationen unter Einbindung der Gesellschaft.