Deutschland steht vor entscheidenden Wochen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Es sind harte Einschnitte, die unsere Gesellschaft hinnehmen muss. Aber sie sind wichtig und, so glaube ich, der richtige Weg mit einem Mix aus konsequentem Gesundheitsschutz mit besonderem Augenmerk auf ältere, pflegebedürftige und kranke Menschen sowie wirtschaftliche Überbrückungshilfen für Selbständige und Unternehmen und ein weiteres Werben um gesellschaftliche Zustimmung und Akzeptanz der Maßnahmen.
Beim Europäischen Rat am 10./ 11. Dezember haben sich die Mitgliedstaaten auf mehrere wichtige Kompromisse verständigen können – unter maßgeblicher Vermittlung durch unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel. Für eine schnelle wirtschaftliche Erholung brauchte es die Verabschiedung des Mittelfristigen Finanzrahmens 2021-2027 mit einem Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit. Gleichzeitig sendet Europa mit der Einigung auf eine Senkung der CO2-Emissionen um 55 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 1990 ein wichtiges Signal. Wir brauchen eine ambitionierte europäische Klimapolitik mit einer fairen Lastenverteilung. Alle diese Entscheidungen wirken weit über den Tag hinaus.
Ich wünsche Ihnen nach einem besonderen Jahr eine besinnliche Adventszeit, ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und für das Neue Jahr 2021 alles Gute, Gesundheit und Gottes Segen.
Die letzte Parlamentarische Sitzungswoche im Überblick:
Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz).
Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung das Arbeitsschutzkontrollgesetz verabschiedet. Damit wird auf dem Arbeitsmarkt in der Fleischindustrie Ordnung geschaffen. Durch das Gesetz werden unternehmerische Verantwortung, Arbeitnehmerrechte, Sozialpartnerschaft und staatliche Kontrollaufgaben gestärkt. Werkverträge und Zeitarbeit beim Schlachten und Zerlegen werden hierdurch komplett verboten und in der Fleischverarbeitung weitgehend. Bei der Fleischverarbeitung wurde erreicht, dass zur Abdeckung saisonaler Produktionsspitzen Zeitarbeit tarifvertraglich in begrenztem Umfang möglich bleibt und zwar bei gleicher Bezahlung wie im Bereich der Stammbelegschaft und bei vollumfänglicher Geltung der Arbeitsschutzvorschriften. Gerade die mittelständischen Betriebe der Fleischverarbeitung brauchen diese Flexibilität. Das Fleischerhandwerk ist nicht mit der Fließbandarbeit in den Fleischfabriken und den dortigen Missständen gleichzusetzen. Deshalb wird das Handwerk weitgehend vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Bei Metzgerbetrieben mit mehreren Verkaufsfilialen wird das Verkaufspersonal und Auszubildende bei einem Schwellenwert von 49 Mitarbeitern aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes herausgenommen. Eine fälschungssichere Aufzeichnung der Arbeitszeit und deutlich verstärkte Kontrollen auch bei Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünfte werden dafür sorgen, dass die neuen Vorgaben konsequent durchgesetzt werden.
Jahressteuergesetz 2020.
In zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das in vielen Bereichen des deutschen Steuerrechts auf Anpassungsbedarf antwortet. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht sowie EuGH-Rechtsprechung und Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, aber auch Klärungsbedarf von Verfahrens- sowie Zuständigkeitsfragen und die Notwendigkeit von technischen Änderungen. Maßnahmen im Rahmen des Einkommensteuerrechts betreffen u.a. eine erweiterte Berücksichtigung von verbilligter Wohnraumvermietung, die Einführung einer Home-Office Pauschale, die Verlängerung der Steuerbefreiung zur Auszahlung des Corona-Bonus und ein umfassendes Ehrenamtspaket. Weiterhin ist es gelungen, bei schwerer Steuerhinterziehung (Cum/Ex) die Verjährungsfrist auf 15 Jahre zu verlängern und eine rückwirkende Einziehung von Gewinnen aus bereits verjährten Cum-Ex-Geschäften zu ermöglichen. Im Bereich Umsatzsteuer wird das beihilferechtliche Risiko bei der Umsatzsteuerpauschalierung beseitigt, das sog. Mehrwertsteuer-Digitalpaket umgesetzt und die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Telekommunikationsdienstleistungen an sog. Wiederverkäufer eingeführt.
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften/EEG-Novelle 2021.
Mit der Verabschiedung der Reform des EEG in zweiter und dritter Lesung wurden die Voraussetzungen für den konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen. Die Gesetzesnovelle beinhaltet die Zielsetzung für Treibhausgasneutralität des Stromsektors bis 2050 und die operative Umsetzung des Ziels für erneuerbare Energien von 65 Prozent im Jahr 2030. Um ihre Realisierung zu ermöglichen, schafft dieses Gesetz Maßnahmen zur Verbesserung der Markt-, Netz- und Systemintegration der Erneuerbaren Energien und führt ein Instrument zur finanziellen Beteiligung der Kommunen ein. Für seit 20 Jahren geförderte Altanlagen schaffen wir Anschlussregelungen. Wir verbessern die Rahmenbedingungen für Mieterstrom und stärken die Digitalisierung durch Anreize für neue Anlagentechnik und eine bessere Steuerbarkeit der Anlagen.
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz).
In zweiter und dritter Lesung hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz, das die EU-Richtlinie 2019/1 zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten umsetzt, verabschiedet. Ziel ist eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften. Damit wurde ein Ordnungsrahmen geschaffen, der den Anforderungen an die Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft gerecht wird und das deutsche System der Kartellrechtsaufsicht stärkt. Kartellverwaltungsverfahren werden beschleunigt und die Vorschriften zur formellen Fusionskontrolle von Kartellen überarbeitet. Zugleich ermöglichen zwischenzeitlich gewonnene Erkenntnisse der Kartellbehörden und der Wissenschaft eine weitere Modernisierung der Missbrauchsvorschriften. Die Novelle enthält daher eine maßvolle Modernisierung der Missbrauchsaufsicht, um den Missbrauch von Marktmacht insbesondere durch digitale Plattformen besser erfassen und effektiv beenden zu können.
Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens.
In zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, durch das es überschuldeten Unternehmern und Verbrauchern ermöglicht werden soll, sich schneller aus der Insolvenz zu befreien. Dazu wird der Zeitraum, in dem sie sich ihrer Restschulden entledigen können, von sechs auf drei Jahre verkürzt. Diese Regelung soll rückwirkend für alle Insolvenzverfahren gelten, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden. Um Fehlanreize diesbezüglich zu vermeiden, werden die Anforderungen an den Betroffenen in der sog. Wohlverhaltensperiode durch detaillierte Auflagen konkretisiert und verschärft. Zugleich soll sich der persönliche Anwendungsbereich über unternehmerisch tätige Personen hinaus dauerhaft auf Verbraucher erstrecken. Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz Anpassungen für einen angemessenen Schutz von Aktionären im Kontext der virtuellen Hauptversammlung, wenn es z. B. um ihre Fragen geht.
Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz).
In zweiter und dritter Lesung wurde ein Gesetz beschlossen, das durch die Umsetzung der EU-Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie ein insolvenzabwendendes Restrukturierungsverfahren schaffen soll. Es schließt die Lücke zwischen dem Bereich der freien, auf den Konsens aller Beteiligten angewiesenen Sanierung einerseits und einer Sanierung im Insolvenzverfahren, an dessen Ende letztlich auch die Liquidation im Rahmen einer Gesamtvollstreckung stehen kann andererseits. Des Weiteren soll das im Gesetz enthaltene System der frühzeitigen Krisenerkennung und der Reaktion darauf einen Beitrag zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie leisten. Im Mittelpunkt steht dabei die für Unternehmen des Mittelstands unbürokratische, kostengünstige und damit attraktive Ausgestaltung des Sanierungsverfahrens. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde dahingehend geändert, dass Insolvenzgerichte in der Fläche unseres Landes erhalten bleiben. Darüber hinaus wird die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen aus Gründen der Überschuldung oder der Zahlungsunfähigkeit befristet bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt, damit Unternehmen, die von staatlicher Hilfe profitieren sollen, wegen einer Verzögerung der Hilfsauszahlung nicht zu einem Insolvenzantrag verpflichtet werden.
Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung.
Der Bundestag hat in erster Lesung ein Gesetz beraten, das das Recht Betroffener auf geschlechtliche Selbstbestimmung schützen und diese zugleich vor unnötigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen bewahren soll. Demnach wird ein operativer Eingriff an den inneren oder äußeren Geschlechtsmerkmalen eines Kindes strafrechtlich verboten, sofern es diese Entscheidung noch nicht selbst treffen kann. Abweichungen von diesem Verbot sind nur möglich, wenn ein Eingriff lebensnotwendig ist, oder der Eingriff dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Letzteres basiert auf der Einwilligung durch die Eltern und einer familiengerichtlichen Genehmigung.
Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes.
Ziel des in erster Lesung beratenen Gesetzes ist es, durch einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz die Bewahrung von Kindern und Jugendlichen vor gefährdenden Inhalten sicherzustellen. Außerdem sollen ihre Persönlichkeitsrechte und ihre Daten geschützt und die Instrumente zur Stärkung der Medienkompetenz weiterentwickelt werden. Konkret sieht die Regelung vor, für Kinder und Jugendliche relevante Internetdienste zu verpflichten, angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen zu treffen und damit den Rahmen für eine unbeschwerte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an digitalen Medien zu schaffen. Darüber hinaus strebt der Gesetzentwurf eine Modernisierung der Regelungen zu Alterskennzeichnungen für Computerspiele und Filme an und schließt nicht-deutsche Anbieter ausdrücklich in die geltenden Pflichten ein. Schließlich soll die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt werden.
Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft
In erster Lesung hat der Bundestag ein Gesetz diskutiert, das auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 zum Thema Bestandsdatenauskunft antwortet. Das Gesetz hat einerseits zum Ziel, die informationelle Selbstbestimmung von Bürgern zu wahren. Vor dem Hintergrund der Zollfahndung und der Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität ist andererseits eine präzise Rechtsgrundlage zur Auskunft über Bestandsdaten vorgesehen. Dafür sollen Änderungen bezüglich der Übermittlungsbefugnisse in der Telekommunikation vorgenommen werden. Weitere Änderungen betreffen polizeiliche und nachrichtendienstliche Abrufregelungen.
Gesetz zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern.
In erster Lesung debattierte der Bundestag diesen Gesetzentwurf des Bundesrates. Unzustellbare oder beschädigte Brief- und Paketsendungen werden in zahlreichen Brief- /Paketermittlungszentren von Postdienstleistern durch Beschäftigte nach Maßgabe des Postgesetzes zur Feststellung des Empfängers oder des Absenders oder zur Sicherung des Inhalts der Postsendung geöffnet. Dabei werden vielfach Betäubungsmittel oder andere inkriminierte Stoffe gefunden. In den vergangenen Jahren ist eine deutliche Zunahme dieses Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern zu verzeichnen. Der Gesetzentwurf verpflichtet daher die Beschäftigten von Postdienstleistern, Postsendungen bei den Strafverfolgungsbehörden vorzulegen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit ihnen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, dem Arzneimittelgesetz, dem Anti-Doping-Gesetz, dem Waffengesetz oder dem Sprengstoffgesetz begangen werden. Diese Verhaltensnorm wird ergänzt durch eine Strafbewehrung.
Gesetz zur Umsetzung der EU-Verordnung über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken und zur Änderung anderer Statistikgesetze.
Das in erster Lesung beratene Artikelgesetz schafft bundesgesetzliche Regelungen zur Umsetzung von europäischen statistikrechtlichen Anforderungen und beinhaltet darüberhinausgehende Anpassungen im Statistikrecht, u.a. auch, um die aus der Erfüllung der europarechtlichen Anforderungen entstehenden Unternehmensbelastungen zu kompensieren.
Produktivität, Klimaresilienz und Biodiversität steigern – Agroforstwirtschaft fördern.
Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass auf EU-Ebene die Agroforstwirtschaft in Strategien wie der Vom-Hof-auf-den-Tisch-Strategie oder der Biodiversitätsstrategie als Lösungsoption erwähnt wird. Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine Förderfähigkeit von Agroforstsystemen noch in der aktuellen Förderperiode der derzeitigen Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) einzusetzen. Damit sollen bestehende rechtliche Lücken bei der Förderung und bei der Anpflanzung von besagten Systemen geschlossen werden. Weitere Ziele sind der Ausbau entsprechender Forschung und die nachhaltige Förderung von Agroforstsystemen über den GAK-Rahmenplan.
Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik.
Anhand des „Aktionsplans Menschenrechte“ zeigt der Bericht die zentralen Entwicklungen in der deutschen Menschenrechtspolitik und im internationalen sowie europäischen Menschenrechtsschutzsystem im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2020 auf. Er präsentiert die thematischen Schwerpunkte „Konfliktbezogene sexualisierte Gewalt“ und „Einsatz für die Menschenrechte im VN-Sicherheitsrat 2019/2020“ sowie die innen- und außenpolitischen Aktivitäten und Initiativen der Bundesregierung. Ziel des Berichts ist die Darstellung der Prioritäten der Bundesregierung für die kommenden zwei Jahre in wichtigen nationalen und internationalen Aktionsfeldern des Menschenrechtsschutzes.