In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag den Bundeshaushalt 2021 beschlossen. Dieser ist maßgeblich von der aktuellen Corona-Pandemie und den daraus resultierenden finanziellen Herausforderungen geprägt. Insbesondere werden mit dem Bundeshaushalt 2021 erforderliche Mittel für den Gesundheitsbereich und für umfangreiche Wirtschaftshilfen zur Verfügung gestellt. Im Ergebnis steigen die Ausgaben 2021 auf knapp 500 Milliarden Euro und die Nettokreditaufnahme auf fast 180 Milliarden Euro.
All dies ist nur möglich, weil in Deutschland in den letzten Jahren gut gewirtschaftet wurde und nun noch einmal die Sonderregelung zur Schuldenbremse nach Art. 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes, d.h. die „außergewöhnliche Notsituation“, zum Abfedern der Auswirkungen der Corona-Pandemie genutzt wurde. Jetzt zu sparen, würde die Krise verschärfen. Klar ist aber auch, dass Deutschland nicht ewig derart hohe Schulden machen kann. Schließlich muss die über die Normalregelung der Schuldenbremse hinausgehende Verschuldung in den kommenden 20 Jahren getilgt werden. Dies wird ab 2026 eine jährliche Haushaltsbelastung im zweistelligen Milliarden-Bereich bedeuten.
Die Herausforderung Nummer 1 der kommenden Wahlperiode wird daher werden, Deutschland auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zurückzuführen und solide zu wirtschaften, um die Normalregelung der Schuldenbremse wieder einhalten zu können. Dies ist eine Frage der Generationengerechtigkeit.
Deutschland soll als offene, demokratische und plurale Gesellschaft diese Krise nicht nur in den Griff bekommen, sondern auch gestärkt aus ihr hervorgehen. Die Arbeitsplätze der Zukunft beruhen auf Innovationen und Investitionen. Deshalb werden unsere industriellen Leitindustrien unterstützt und gleichzeitig neue Impulse in der anwendungsnahen Forschung, bei Unternehmensgründungen und der Digitalisierung gesetzt.
Der Bundeshaushalt für das Jahr 2021 enthält eine Vielzahl von sogenannten Einzelplänen, die für jedes Ressort und Ministerium und die Verfassungsorgane die Finanzplanung für das nächste Jahr enthalten. Im Einzelnen verteilt sich der Haushalt wie folgt:
Zweite/Dritte Beratung des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021).
Corona-Maßnahmen.
In erster Linie zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie steigen die Ausgaben gegenüber dem Regierungsentwurf um rund 85 Milliarden Euro auf 498,6 Milliarden Euro. Entsprechend wird die Nettokreditaufnahme um 83,6 Milliarden Euro auf 179,8 Milliarden Euro erhöht. Der größte Teil dieser zusätzlichen Mittel ist erforderlich, um erwartete Mehrbedarfe im Gesundheits- und Wirtschaftsbereich finanziell abzusichern.
Zu Buche schlagen 39,5 Milliarden Euro für Unternehmen, Freiberufler, Selbstständige und Kulturschaffende in Form der Überbrückungshilfen III sowie die November- und Dezemberhilfe (Regierungsentwurf lediglich 2 Milliarden Euro). Diese Wirtschaftshilfen dürften überwiegend erst 2021 ausgezahlt werden. Außerdem sind nun als allgemeine Covid-19-Vorsorge Globale Mehrausgabe in Höhe von 35 Milliarden Euro eingeplant (Regierungsentwurf nur 5 Milliarden Euro). Um hier eine angemessene parlamentarische Beteiligung sicherzustellen, sind 20 Milliarden Euro qualifiziert gesperrt, d.h. die Aufhebung der Sperre bedarf der Zustimmung des Haushaltsausschusses. Die Vorsorge zur Erstattung von eventuellen Kreditausfällen im Rahmen des KfW-Corona-Sonderprogramms wurde im parlamentarischen Verfahren um 997 Millionen Euro auf 1,4 Milliarden Euro aufgestockt. Aber auch für sonstige von der Corona-Krise Betroffene sind zusätzliche Mittel eingestellt. So sind jeweils 100 Millionen Euro für die Behindertenhilfe sowie die Kinder- und Jugendhilfe vorgesehen und 200 Millionen Euro als Hilfen für Studierende. Auch die Corona-Hilfen für Sportvereine des (semi-)professionellen Bereichs werden in Höhe von 200 Millionen Euro verlängert.
Gesundheit (35,3 Mrd. Euro).
Der Etat des Bundeministeriums für Gesundheit steigt von 24,3 Milliarden Euro im Regierungsentwurf auf 35,3 Milliarden Euro. Wesentlich hierfür ist die Aufstockung des Zuschusses an den Gesundheitsfonds um 7,65 Milliarden Euro auf 22,15 Milliarden Euro, wovon 2,65 Milliarden Euro für die vergünstigte Abgabe von FFP2-Masken sowie die Ausgleichszahlungen an Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen dienen. Zur finanziellen Unterstützung von Krankenhäusern, Rehaeinrichtungen, aber auch Müttergenesungswerken stehen weitere 2 Milliarden Euro zur Verfügung. Des Weiteren sind für die Beschaffung von Corona-Impfstoffen knapp 2,7 Milliarden Euro eingeplant und zusätzlich 90 Millionen Euro für die Entwicklung und Produktion von Impfstoffen. Auch die Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des Corona-Virus sollen um 2,9 Milliarden Euro auf rund 4 Milliarden Euro erhöht werden. Für die Nationale Reserve Gesundheitsschutz werden 750 Millionen Euro vorgesehen und für den Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst rund 123 Millionen Euro. Darüber hinaus werden zur Digitalisierung der lokalen Gesundheitsbehörden 60 Millionen Euro bereitgestellt und das Landärzteprogram um 8,5 Millionen Euro aufgestockt.
Innere Sicherheit, Bau und Sport (18,5 Mrd. Euro).
Dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat steht 2021 ein Ansatz von 18,5 Milliarden Euro zur Verfügung, was rund 160 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf sind. Insbesondere wird der Bereich innere Sicherheit mit weiteren 107 Millionen Euro gestärkt; darunter jeweils 7,5 Millionen Euro zusätzlich zur Beschaffung von neuen Fahrzeugen bzw. persönlicher Schutzausrüstung für die Bereitschaftspolizeien der Länder. Darüber hinaus sind für Transporthubschrauber der Bundespolizei in Ergänzung des Baransatzes 2021 von 221,2 Millionen Euro Verpflichtungsermächtigungen mit einem Volumen von 1,6 Milliarden Euro und für Fluggast- und Reisegepäckkontrollen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 888 Millionen Euro vorgesehen. Auch das deutsche Engagement bei internationalen Polizeimissionen wird deutlich gestärkt, indem die Mittel für Einsätze und Maßnahmen der Bundespolizei außerhalb des Bundesgebiets um knapp 14 Millionen Euro erhöht werden. Daneben wird auch der Bereich Katastrophen- und Bevölkerungsschutz durch zusätzliche Mittel in Höhe von rund 40 Millionen Euro zum Aufbau von vier dezentralen Logistikzentren fürs Technisches Hilfswerk und durch insgesamt 26 Millionen Euro für das Projekt „Nationales Krisenmanagement – Labor 5000“ gestärkt.
Darüber hinaus erfolgt eine Anpassung des Förderprogramms 2020 zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur an den tatsächlichen Bedarf und eine Aufstockung um eine zusätzliche Programmscheibe 2021(neues Programmvolumen 1,09 Milliarden Euro; davon 90 Millionen Euro Baransatz 2021 und 995 Millionen Euro Verpflichtungsermächtigungen). Des Weiteren sollen die Zuschüsse für die politischen Stiftungen einmalig um rund 14 Millionen Euro erhöht und für den Aufbau einer Innovations- und Transformationseinheit im Bereich des E-Governments in Summe 6,5 Millionen Euro bereitgestellt werden. Für die Dauerausstellung der „Landshut“, des von mit der RAF verbündeten Terroristen 1977 entführten und von der GSG 9 befreiten Flugzeugs, in Friedrichshafen sind 6,5 Millionen Euro für Investitionen und 7,5 Millionen Euro als Betriebskostenzuschuss vorgesehen.
Justiz und Verbraucherschutz (0,96 Mrd. Euro).
Der Etat 2021 des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz beläuft sich auf 0,96 Milliarden Euro. Im parlamentarischen Verfahren konnten zusätzlich 3 Millionen Euro für überregionale Fördermaßnahmen, rund 25 Millionen Euro für die Beteiligung des Bundes an den Kosten für ein Hochsicherheitsgebäude beim Oberlandesgericht Celle und rund 6 Millionen Euro für den Verbraucherschutz zur Verfügung gestellt werden.
Kultur (2,1 Mrd. Euro).
Der Kulturetat steigt um 170 Millionen Euro auf einen neuen Rekordwert von 2,1 Milliarden Euro an. Insbesondere werden investive Kulturmaßnahmen um knapp 51 Millionen Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 388 Millionen Euro aufgestockt. Der Denkmalschutz wird mit dem neuen Denkmalschutzsonderprogramm X mit zusätzlich 70 Millionen Euro gefördert. Es werden zudem zur Gründung der Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung Mittel zur Verfügung gestellt, damit das Andenken an unseren Kanzler der Einheit und Ehrenbürger Europas intensiviert werden kann.
Wirtschaft und Strukturwandel (10,4 Mrd. Euro).
Für den Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie werden gegenüber dem Regierungsentwurf 2021 zusätzlich rund 300 Millionen Euro bereitgestellt. Damit beläuft er sich auf rund 10,4 Milliarden Euro. Insbesondere werden die Ergebnisse des Automobilgipfels durch Aufstockung des Zukunftsfonds umgesetzt (50 Millionen Euro Barmittel und 950 Millionen Euro Verpflichtungsermächtigungen), die Beschaffung von LNG-Betankungsschiffen mit 135 Millionen Euro ermöglicht sowie die Förderung infektionsschutzgerechter raumlufttechnischer Anlagen (RLT-Anlagen) um 40 Millionen Euro und das Covid-19-Programm: Testausstattung und Vorprodukte um 89 Millionen Euro erhöht. Darüber hinaus sind 4,4 Millionen Euro zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ insbesondere im Bereich von strukturschwachen Regionen vorgesehen.
Arbeit und Soziales (164 Mrd. Euro).
Den größten Etat im Bundeshaushalt 2020 hat mit rund 164,9 Milliarden Euro Milliarden Euro auch weiterhin das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Im Vergleich zum Regierungsentwurf werden knapp 950 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt. So werden insbesondere auf Basis der Herbstprognose der Bundesregierung die Ansätze 2021 für das Arbeitslosengeld II um 300 Millionen Euro und für die Kosten der Unterkunft im SGB-II-Rahmen um 200 Millionen Euro und der Rentenzuschuss um 86 Millionen Euro angehoben. Jeweils 5 Millionen Euro werden zusätzlich bereit gestellt zur Sicherung der Arbeitsplätze der Beschäftigten in deutschen Häfen und für sonstige Leistungen zur Teilhabe nach § 31 Absatz 1 Nr. 3 SGB VI (Einzahlung in die allgemeine Rentenversicherung). Der Bundeszuschuss an die Künstlersozialkasse wurde nochmals um rund 9 Millionen Euro erhöht.
Daneben spiegelt sich im Bereich Soziales die vereinbarte Sozialgarantie 2021 wider, also die Vereinbarung, dass die Beitragssätze für die Sozialversicherungen in Summe 40 Prozent nicht übersteigen dürfen. Dies bedeutet 2021 insbesondere einen Zuschuss in Höhe von 3,35 Milliarden Euro vor allem zur Finanzierung der Leistungen für Kurzarbeit an die Bundesagentur für Arbeit, zusätzlich 7,65 Milliarden Euro im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zur Stabilisierung des Gesundheitsfonds (insgesamt erhält dieser aus dem Bundeshaushalt 2021 rund 22,15 Milliarden Euro) und einen Rekord-Zuschuss aus dem Bundeshaushalt in Höhe von über 106 Milliarden Euro zugunsten der gesetzlichen Rentenversicherung.
Insgesamt betragen die Sozialausgaben im Bundeshaushalt im nächsten Jahr rund 253,2 Milliarden Euro. Das sind 50,8 Prozent der Gesamtausgaben.
Verkehr (41,2 Mrd. Euro).
Das Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erhält gegenüber dem Regierungsentwurf rund 7 Milliarden Euro zusätzlich. Der Etat beläuft sich damit auf 41,2 Milliarden Euro. In der Praxis soll dieses Geld vor allem zur Eigenkapitalstärkung der Deutschen Bahn AG dienen. Diese Nachveranschlagung im parlamentarischen Verfahren ist erforderlich, da sich die eigentlich für 2020 vorgesehenen Zahlungen wegen ausstehender beihilferechtlicher Entscheidungen der EU-Kommission ins Jahr 2021 verschieben werden. Des Weiteren sollen die Mittel für die Autobahn GmbH des Bundes um 400 Millionen Euro auf 1,77 Milliarden Euro (Planungs- und IT-Kosten) aufgestockt werden. Das Stammkapital der Deutschen Flugsicherung wird zur Deckung von Umsatzausfällen infolge der COVID-19-Pandemie um 300 Millionen Euro erhöht. Die Zuschüsse für Flughäfen und kleine Flugplätze steigen um 109 Millionen Euro plus Darlehenserhöhung um 81,1 Millionen Euro. Jeweils 40 Millionen Euro sind zusätzlich für ein Förderprogramm im Schienengüterverkehr und für die Bundeswasserstraßen vorgesehen. Insgesamt 322 Millionen Euro sind zudem für ein neues Deutsches Zentrum Mobilität der Zukunft mit mehreren Standorten eingeplant.
Verteidigung (46,9 Mrd. Euro).
Der Etat des Bundesministeriums für Verteidigung wächst 2021 auf rund 46,9 Milliarden Euro. Das ist dem permanenten und intensivem Einsatz der Union zu verdanken. Durch Umschichtungen im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens wurde die Ansätze für die drei Beschaffungsvorhaben Eurofighter, Taktisches Luftverteidigungssystem und Eurodrohne um insgesamt 482 Millionen Euro erhöht. Darüber hinaus werden die Mittel zur Beschaffung von Munition um 113,8 Millionen Euro auf 700 Millionen Euro aufgestockt sowie zum Erwerb von aufgaben- / einsatzgerechter Bekleidung und persönlicher Ausrüstung rund 17,4 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Des Weiteren werden die Mittel für das kostenlose Bahnfahren in Uniform um zusätzliche 30 Millionen Euro aufgestockt. Dies ist für uns ein sichtbares Zeichen, dass die „Bürger in Uniform“ integraler Bestandteil unserer Gesellschaft sind und sie einen wertvollen Dienst für unser Vaterland leisten.
Auswärtiges und Entwicklungszusammenarbeit (AA: 6,3 Mrd. Euro, BMZ: 12,44 Mrd. Euro).
Für das Auswärtige Amt und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wurden in den parlamentarischen Beratungen gegenüber dem Regierungsentwurf zusätzlich gut 250 Millionen Euro bereitgestellt. Damit stehen insbesondere nun 170 Millionen Euro zusätzlich für die Humanitäre Hilfe für Hilfsmaßnahmen im Ausland zur Bewältigung der Corona-Pandemie zur Verfügung (insgesamt 2,1 Milliarden Euro). Darüber hinaus wurden im Bereich des Auswärtigen Amtes die Mittel für Auslandsschulen um rund 25 Millionen Euro und zur Krisenprävention/PREVIEW um 20 Millionen aufgestockt. Zur Unterstützung der Zivilgesellschaft in Belarus werden im Rahmen der Östlichen Partnerschaft weitere Mittel in Höhe von 22 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die wesentlichen Anpassungen im parlamentarischen Verfahren bezogen auf das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sind erstmals Fördermittel für langfristige Vorhaben der Zivilgesellschaft in am wenigsten entwickelten Ländern in Höhe von 50 Millionen Euro, eine Erhöhung der Mittel für multilaterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz um 25 Millionen Euro auf insgesamt 741 Millionen Euro. Zusätzlich erhält das BMZ um 5 Millionen auf 40 Millionen Euro erhöhte Fördermittel für Medien und zur Stärkung der Meinungsfreiheit in Kooperationsländern.
Landwirtschaft (7,7 Mrd. Euro).
Der Etat des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft beläuft sich auf 7,7 Milliarden Euro. Gegenüber dem Regierungsentwurf zu nennen sind insbesondere die Mittelaufstockungen für Projekte der nachhaltigen Landwirtschaft um 10 Millionen Euro und für das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE) um 5 Millionen Euro. Die Mittel für das Bundesprogramm Energieeffizienz für Landwirtschaft und Gartenbau werden um zusätzlich 4 Millionen Euro aufgestockt.
Familienpolitik (13,1 Mrd. Euro).
Gegenüber dem Regierungsentwurf 2021 wurde das Haushaltsvolumen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend um knapp 900 Millionen Euro erhöht. Der Etat beläuft sich damit auf rund 13,1 Milliarden Euro. Maßgeblich hierfür ist die Erhöhung der gesetzlichen Leistungen (Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag) um insgesamt rund 750 Millionen Euro infolge aktualisierter Prognosen und Corona-bedingter Maßnahmen. Daneben wurden im parlamentarischen Verfahren erstmals Mittel in Höhe von 3 Millionen Euro für die noch zu gründende Bundesstiftung Gleichstellung ausgebracht und 2 Millionen Euro für das Deutsch-Amerikanische Jugendwerk. Für Jugendbildungs- sowie Jugendbegegnungsstätten und Jugendherbergen sind zusätzliche Mittel von 3 Millionen Euro eingestellt und zur weiteren Förderung des Ehrenamtes und der Selbsthilfe 1,8 Millionen Euro.
Bildung und Forschung (20,8 Mrd. Euro).
Eine neue Rekordhöhe erreicht – im Gegensatz zum Regierungsentwurf 2021 – der Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit einem Volumen von 20,8 Milliarden Euro. Dies bedeutet gegenüber dem Regierungsentwurf einen Zuwachs um rund 560 Millionen Euro. Darin enthalten sind insbesondere 150 Millionen Euro zur Sicherung von Ausbildungen, 90 Millionen Euro für Bildungsplattform und Bildungskompetenzzentren, die Finanzierung neuer Fraunhofer-Zentren, der Ausbau des Helmholtz-Instituts für Pharmazeutische Forschung sowie Mittel für ein Universitäres Herzzentrum Berlin und zum Ausbau der Universitätsmedizinnetzwerke unter Leitung der Charité Berlin.
Umwelt sowie Natur- und Klimaschutz (27 Mrd. Euro).
Aus dem Energie- und Klimafonds werden 2021 Programmausgaben von rund 27 Milliarden Euro finanziert, darunter 10,8 Milliarden Euro zur Entlastung beim Strompreis (EEG-Umlage). Wichtige Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind die Aufstockung der Mittel zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel um 10 Millionen Euro auf 40 Millionen Euro und eine Erhöhung des Waldklimafonds um 6,5 Millionen Euro auf 30 Millionen Euro.
Für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit stehen 2021 insgesamt rund 2,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Schwerpunkte der parlamentarischen Änderungen sind die erstmalige Förderung von Start-ups zur Entwicklung digitaler Lösungen für den Umwelt- und Klimaschutz mit 10 Millionen Euro, die Aufstockung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Vermüllung der Meere um 10 Millionen Euro auf 25 Millionen Euro, die Erhöhung der der Fördermittel für das Bundesprogramm Biologische Vielfalt um 7,2 Millionen Euro auf insgesamt 45 Millionen Euro und erstmalig Mittel in Höhe von 2,24 Millionen Euro für Investitionen in den klimawandelgerechten Hochwasserschutz und die klimawandelgerechte Wasserversorgung.
Beschluss des Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes.
Die im Haushaltsgesetz 2021 vorgesehene Nettokreditaufnahme in Höhe von 179,8 Milliarden Euro übersteigt den gemäß der Schuldenbremse zulässigen Wert um rund 164,2 Milliarden Euro. Um diese hohe Nettokreditaufnahme dennoch zu ermöglichen, muss der Deutsche Bundestag mit Kanzlermehrheit – wie bereits bei den beiden Nachtragshaushalten 2020 – einen Beschluss fassen, der gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes eine außergewöhnliche Notsituation feststellt, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Der Beschluss ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden, der eine Rückführung der Nettokreditaufnahme vorsieht, die den gemäß der Schuldenbremse zulässigen Betrag übersteigt. Gemäß dem vorgesehenen Tilgungsplan soll dies ab 2026 in gleichen Teilen über 17 Jahre geschehen. Diese Verpflichtung wird zur Tilgung der außerordentlichen Neuverschuldung aus dem Jahr 2020 hinzukommen. Es ist daher absehbar: Beide Tilgungsleistungen zusammen werden zukünftige Haushalte in zweistelliger Milliardenhöhe belasten.