Die erfolgreiche Bewältigung der Corona-Pandemie ist und bleibt eine gewaltige Herausforderung, der wir uns stellen müssen und für die jede und jeder von uns einen wichtigen Beitrag leisten kann. Auf Treffen in größeren Gruppen im Berufsalltag und in der Freizeit sollte verzichtet werden. Einzelne Gespräche – falls unbedingt notwendig – sollten immer mit ausreichendem Sicherheitsabstand und in gut gelüfteten Räumen stattfinden. Die erreichten Fortschritte bei der Verlangsamung der Neuinfektionen reichen noch nicht aus. Familien, Schulen, Krankenhäuser und Unternehmen erwarten zu Recht verbindliche und verlässliche Entscheidungen von Bund, Ländern und Gemeinden und Planungssicherheit für die kommenden Wochen.
Die ersten Meldungen über wirksame Impfstoffe sind ein Hoffnungsschimmer in schwierigen Zeiten. Genauso zielstrebig, wie die Impfstoffentwicklung vorangetrieben wurde, sollte jetzt die praktische Umsetzung einer flächendeckenden Impfstrategie vorangetrieben werden. Es ist ein reibungsloses Zusammenspiel von Kontaktreduzierung, Nachverfolgung, Schnelltests und Impfungen nötig, um Deutschland weiter gut durch diese Krise zu steuern.
Die erfolgreiche Bewältigung der Corona-Pandemie ist auch ein politischer und finanzieller Kraftakt. Deutschland erlebt zurzeit einen Moment größter finanzieller Hilfsbereitschaft mit den am schwersten von der Krise betroffenen Bevölkerungsgruppen und Branchen. Phantomdebatten über neue Umverteilung und Steuererhöhungen untergraben diesen Zusammenhalt. Für unseren wirtschaftlichen Neustart brauchen wir das Vertrauen von Unternehmern, Selbständigen und Arbeitnehmern. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag wird darauf achten, dass die Tragweite und die Entschlusskraft der Corona-Schutzmaßnahmen mit einer fairen Lastenteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden einhergeht.
Des Weiteren muss in dieser schwierigen Zeit für Stabilität und Verlässlichkeit gesorgt sein. In der zurückliegenden Plenarwoche hat der Deutsche Bundestag hierzu eine Reihe von Gesetzen auf den Weg gebracht oder verabschiedet.
Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz).
Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz, durch das verschiedene Rechtsänderungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung vorgenommen werden, beschlossen. Zum einen soll die gesetzliche Krankenversicherung zur finanziellen Stabilität vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie einmalige Zusatzzuschüsse in Höhe von 5 Milliarden Euro erhalten und das Limit der Finanzreserven heraufgesetzt werden. Weitere Maßnahmen sind die Erweiterung der Möglichkeiten für Selektivverträge (Verträge zur besonderen Versorgung), ein Hebammenstellen-Förderprogramm, die Sicherstellung finanzieller Hilfen für Krankenhäuser im ländlichen Raum sowie für Kinder- und Jugendmedizin und die Entfristung der Verfahrensvereinfachung bei der Hilfsmittelempfehlung bei der Pflegebegutachtung. Hervorzuheben sind Regelungen für die Schaffung von bis zu 20 000 zusätzlicher Stellen für Pflegehilfskräfte in der Altenpflege und die Verlängerung der Corona-bedingten Schutzschirme.
Zehntes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes.
Diese Gesetzesreform, die in zweiter und dritter Lesung beschlossen wurde, hat zum Ziel, dass die deutschen Winzer ihren Absatz wieder steigern können und bessere Erlöse erzielen. Hierfür sieht das Gesetz ein neues System der Herkunftskennzeichnung und die Erhöhung der Mittel der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zur Absatzförderung von 1,5 auf 2 Millionen Euro sowie die Verlängerung der Beschränkung der Pflanzgenehmigungen auf 0,3-Prozent vor. Weiterhin soll aus Gründen der Nachhaltigkeit möglichst unbürokratisch eine schnelle Markteinführung neuer Rebsorten bewirkt werden.
Erstes Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes.
In zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das Letztvertreibern das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen verbietet. Ausgenommen sind solche mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern. Das sind insbesondere sogenannte „Hemdchen- bzw. Knotenbeutel“, die vor allem für Obst und Gemüse verwendet werden. Mit dem Verbot soll der positive Trend der Reduzierung des Verbrauchs leichter Kunststofftragetaschen konsequent fortgesetzt werden. Es soll die Ressourceneffizienz verbessern und die Umweltbelastung durch Littering verringern.
Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht
Mit diesem Gesetz, das in zweiter und dritter Lesung verabschiedet wurde, werden die Verbraucherrechte im Inkassorecht verbessert. Insbesondere werden die Inkassokosten bei kleinen Forderungen bis 50 Euro in ein angemessenes Verhältnis zur Hauptforderung gesetzt. Darüber hinaus werden durch die Senkung der Geschäftsgebühr auf 0,9 die Inkassokosten insgesamt moderat gesenkt. Mit einer Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, Vorschläge zur weiteren Bekämpfung des Identitätsdiebstahls und zur Zentralisierung der Aufsicht vorzulegen. Daneben wird künftig die doppelte Inanspruchnahme von Schuldnern durch Inkassounternehmen und Rechtsanwälte ausgeschlossen. Zudem wird das Bewusstsein der Schuldner für die Folgen einer Nichtzahlung und der Abgabe eines Schuldanerkenntnisses gestärkt.
Gesetz zur Änderung der Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts.
Mit diesem Gesetz, das der Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet hat, wird das Justizkosten- und Rechtsanwaltsvergütungsrecht an aktuelle Entwicklungen angepasst. Die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes wurden zuletzt zum 1. August 2013 erhöht. Mit Blick auf die erheblich gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb und im Interesse einer Teilhabe der Anwaltschaft an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung wurde die Anhebung der Rechtsanwaltsvergütung notwendig. Zudem werden die Honorare für Sachverständige, Sprachmittler nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Außerdem werden auch die Entschädigungen für ehrenamtliche Richter sowie für Zeugen angemessen erhöht.
Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz).
In erster Lesung hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Reform der vier Berufe in der medizinischen Technologie (Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin) beraten. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Berufe zu modernisieren, zu stärken und dadurch auch attraktiver zu gestalten. Aus diesen Gründen ist zudem künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung vorgesehen und ein Verbot, Schulgeld zu erheben. Darüber hinaus wird durch eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes den Notfallsanitätern in besonderen Einsatzsituationen und innerhalb klar definierter Grenzen die Ausübung von Heilkunde gestattet und mehr Rechtssicherheit geschaffen.
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes.
In erster Lesung diskutierte das Plenum den Entwurf eines Gesetzes, durch das Familien mehr zeitliche Freiräume verschafft werden und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen weiter unterstützt werden sollen. Daneben sieht das Gesetz vor, Eltern besonders früh geborener Kinder stärker zu unterstützen und einen Elterngeldmonat zusätzlich auszuzahlen. Gleichzeitig sollen Vereinfachungen geschaffen werden, um Elterngeldstellen aber auch Eltern von bürokratischen Hürden zu entlasten.
Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts.
In erster Lesung wurde ein Gesetzentwurf debattiert, der das Vormundschafts- und das Betreuungsrecht insgesamt neu strukturieren soll. Dabei werden die Regelungen des Vormundschaftsrechts zu Vermögenssorge, Fürsorge und Aufsicht des Gerichts sowie zum Aufwendungsersatz und zur Vergütung ins Betreuungsrecht eingeordnet. Grundlegende Änderungen im Betreuungsrecht betreffen die Aufgabenerfüllung sämtlicher im Betreuungsrecht tätigen Akteure: Betreuer, Betreuungsvereine, -behörden und -gerichte. Ziel der materiellrechtlichen Änderungsvorschläge in beiden Bereichen ist es unter anderem, Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen vor und innerhalb einer rechtlichen Betreuung im Sinne von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention zu stärken. Weiterhin soll die Qualität der rechtlichen Betreuung im Alltag der Betroffenen verbessert und im Sinne des Erforderlichkeitsgrundsatzes sichergestellt werden, dass ein rechtlicher Betreuer nur dann bestellt wird, wenn dies zum Schutz der Betroffenen erforderlich ist. Zudem ist im Bereich der elterlichen Sorge vorgesehen, die Regelungen zum Gewaltschutz zu erweitern. Ferner ist die Einführung eines gesetzlichen Vertretungsrechts von Ehegatten in Fragen der Gesundheitssorge vorgesehen.
Zweiter Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel.
Der Bericht bilanziert den Stand der Politik der Klimaanpassung der Bundesregierung und gibt einen Ausblick auf die Schwerpunkte der künftigen Arbeit. Er ist Teil des Berichtswesens zur deutschen Anpassungsstrategie, welche die Bundesregierung im Jahr 2008 vorgelegt und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt hat. Der Bericht enthält einen „Aktionsplan Anpassung III“, in dem 180 konkrete Maßnahmen aller Bundesressorts für alle wichtigen Bereiche unserer Gesellschaft enthalten sind. Darüber hinaus gibt der Bericht einen Ausblick auf die wesentlichen Schwerpunkte der künftigen Arbeit wie z.B. die Entwicklung von konkreten Zielsetzungen für ein klimaresilientes Deutschland in den verschiedenen Handlungsfeldern von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt, eine verbesserte Abschätzung der Wirksamkeit bei der Entwicklung von Maßnahmen sowie eine Kosten-Nutzen Bewertung zu Klimawandelschäden und Anpassungsausgaben des Bundes.
Unterstützung der Entwicklung einer langfristigen Friedenslösung in Bergkarabach.
Mit diesem Antrag der Koalitionsfraktionen begrüßt der Deutsche Bundestag, dass in Bergkarabach nach der schwerwiegendsten Eskalation der vergangenen Jahrzehnte seit dem 10. November 2020 die Waffen schweigen. Jetzt ist es an der Zeit, sich gemeinsam mit den Partnern in der Europäischen Union, der OSZE und den Vereinten Nationen stärker für eine nachhaltige Friedenslösung zwischen Armenien und Aserbaidschan zu engagieren. Um gelebte Glaubensfreiheit und freie Religionsausübung in der gesamten Region zu erhalten, müssen Christen und Muslime gleichberechtigt in der Lage sein, in Frieden und in Freiheit zu leben. Da hierfür Bildung und kulturelles Verständnis Grundlage sind und diese wiederum durch Kulturgüter sichtbar werden, muss in den Friedensbemühungen sichergestellt werden, dass wertvolle Kulturgüter, insbesondere die christlichen Klöster, die teilweise aus der Spätantike stammen, als kulturelles Erbe geschützt und für die nachfolgenden Generationen bewahrt werden.
Schutz von exotischen Tieren bei Handel und Haltung verbessern – Ursachen für Pandemien bekämpfen.
Mit dem Antrag werden die Probleme bei Handel und Haltung von exotischen Tieren thematisiert, insbesondere die Einflüsse auf die Artenvielfalt und den Tierschutz, aber auch die Verminderung der möglichen Übertragung von Krankheiten durch Tiere auf den Menschen. Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, die Voraussetzungen für die stärkere Regulierung und Kontrolle von Tierbörsen zu schaffen, das Informationsangebot für Halter weiter zu verbessern, den Onlinehandel von Wildfängen und den herkömmlichen Handel insgesamt stärker zu regulieren, den anonymen Handel zu unterbinden, die Kontrollen bei der Einfuhr zu verstärken und die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern beim Artenschutz zu verbessern. Gleichzeitig soll sich die Bundesregierung auf Ebene der Vereinten Nationen für ein internationales Abkommen zur Bekämpfung von Wildtierkriminalität einsetzen und die nächste CITES-Konferenz dazu nutzen, dass der Schutz der Biodiversität und der Wildtierhandel auch unter dem Aspekt der weltweiten Gesundheitsvorsorge betrachtet werden.
Aufforderung an die Europäische Kommission zur Umsetzung der Bürgerinitiative „Minority SafePack“ (MSPI).
Die Europäische Bürgerinitiative „Minority SafePack“ hat ihre Vorschläge zur Stärkung der Rechte der europäischen Minderheiten am 10. Januar 2020 bei der EU-Kommission eingereicht und ihr Anliegen am 15. Oktober 2020 im Rahmen einer Anhörung vor dem Europäischen Parlament vorgetragen. Die EU-Kommission ist nun angehalten, spätestens 3 Monate nach der Anhörung im EU-Parlament ihre rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen zu der Initiative sowie ihr weiteres Vorgehen bzw. den Verzicht auf ein weiteres Vorgehen und die jeweiligen Gründe hierfür darzulegen. Der Antrag soll das generelle Anliegen der Bürgerinitiative, die Rechte der europäischen Minderheiten zu stärken, politisch unterstützen. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, die Vorschläge der MSPI, soweit sie von der EU-Kommission aufgegriffen werden, zeitnah zu prüfen und sich davon unabhängig für den Schutz und die Förderung der nationalen Minderheiten im Geiste des Anliegens der MSPI auf europäischer Ebene einzusetzen.