Deutschland im Herbst 2020 ist ein Land, das kämpft. Schulen, Pflegeheime und Unternehmen halten mit pragmatischen Lösungen ihren Betrieb aufrecht. Auf dieses Deutschland können wir alle zurecht stolz sein. Viele Beschäftigte arbeiten wieder von zu Hause aus oder wechseln sich mit ihren Kolleginnen und Kollegen im Büro ab. Unser aller Ziel ist es, die alltäglichen Kontakte deutlich zu reduzieren. In den nächsten Wochen wird sich entscheiden, wie wir Weihnachten feiern können. In den nächsten Wochen können wir beweisen, wie wir als offene, demokratische und plurale Gesellschaft diese Pandemie in den Griff bekommen.
Der Deutsche Bundestag ist der Maschinenraum unserer Demokratie. Hier kommt alles auf den Tisch, alles kommt zur Sprache. Unsere Beschlüsse im Kampf gegen die Corona-Pandemie sind von großer Tragweite. Wir muten den Menschen in Deutschland sehr viel zu. Wir sehen auch, dass viele Geschäfte, Restaurants und Vereine hart getroffen sind, obwohl sie sich in den vergangenen Monaten enorm angestrengt haben. Um dieser Situation gerecht zu werden, braucht es föderale Einheitlichkeit, demokratische Ehrlichkeit und gesellschaftliche Entschlossenheit. Wenn zum Schutze aller jetzt einzelne Bereiche und Betriebe besonders belastet werden, dann gilt ihnen unsere Solidarität – und dazu gehören auch schnelle und unbürokratische finanzielle Hilfen.
Unsere offene, demokratische und plurale Gesellschaft wird dieser Tage nicht nur vom Corona-Virus bedroht. Wir sind zutiefst erschüttert von den terroristischen Anschlägen bei Paris, in Nizza und in Wien. Unsere Gedanken sind bei allen Verletzten und den Familien der Opfer. Die Meinungs- und die Religionsfreiheit sind zwei Grundpfeiler unserer Gesellschaft und für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht verhandelbar. Angesichts der Bedrohungslage können wir den Kampf gegen Terror nur gemeinsam gewinnen – in Deutschland, in Europa und weltweit.
Wir blicken diese Woche mit großem Interesse auf den Ausgang der US-amerikanischen Präsidentschaftswahl. Unsere politischen, wirtschaftlichen und privaten Verbindungen über den Atlantik sind trotz einiger Spannungen heute so eng und vielfältig wie niemals zuvor. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion engagiert sich mit aller Kraft für eine lebendige transatlantische Partnerschaft – und dies nicht nur mit Worten. Die Zusammenarbeit mit den USA und Kanada ist existenziell für die Sicherheit und den Wohlstand unseres Landes. Sie ist seit über 70 Jahren für die Bundesrepublik ein Erfolgsgarant zu beiderseitigem Nutzen, seit 30 Jahren für ganz Deutschland. Auf dieser Grundlage sollten wir aufbauen, um auch die Herausforderungen der Zukunft gemeinsam zu bestehen.
Im Plenum haben wir diese Woche richtungsweisende Gesetze auf den Weg gebracht. Deutschland hat einen Fahrplan für die Zukunft, an den der gesetzliche Rahmen angepasst werden muss. So zum Beispiel zum Erreichen der Klimaschutzziele und die CO-2-Ziele für das Jahr 2030. Hierfür haben wir das Investitionsbeschleunigungsgesetz auf den Weg gebracht. Im Einzelnen:
Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen.
Mit dem Gesetz hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, durch die die Umsetzung wichtiger Infrastrukturprojekte beschleunigt werden. Dazu zählen u.a. Vereinfachungen im Raumordnungsrecht und bei der Genehmigung der Elektrifizierung von Schienenstrecken sowie Maßnahmen zur Beschleunigung der Gerichtsverfahren. Darüber hinaus werden die verwaltungsrechtlichen Verfahren optimiert, indem Zuständigkeiten klarer strukturiert und Regelungen zu Spruchkörpern und gesetzlicher Anordnung des Sofortvollzugs festgelegt werden. Mit diesem Gesetz wird eine Initiative der Geschäftsführenden Fraktionsvorstände der Unionsfraktion und der SPD-Bundestagsfraktion vom Januar 2020 verwirklicht, damit Investitionen in Deutschland schneller in die Tat umgesetzt werden.
Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen.
Mit diesem Gesetz, das der Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet hat, werden die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um den Zugang zu drei zentralen Familienleistungen stark zu vereinfachen: Elterngeld, Kindergeld und Namensbestimmung. Ziel ist es, Eltern in der Phase rund um die Geburt eines Kindes von Bürokratie zu
entlasten. Bei zentralen Familienleistungen wird mit Zustimmung des Antragsstellers der behördenübergreifende Datenaustausch ermöglicht, so dass die Erbringung von Nachweisen vereinfacht wird. Das Gesetz enthält ferner einige Anpassungen für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Im parlamentarischen Verfahren haben die Koalitionsfraktionen darüber hinaus für die fristgerechte Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes wichtige Regelungen beschlossen u.a. zu Organisationskonten für Unternehmen und einheitliche Bekanntgaberegelung in künftigen OZG-Nutzerkonten.
Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz).
In zweiter und dritter Lesung wurden die Richtlinien des EU-Bankenpakets in nationales Recht umgesetzt. Zur Risikoreduzierung im Bankensektor werden die Kapital- und Liquiditätsanforderungen für Banken verschärft. Dazu werden eine verbindliche Verschuldungsquote und eine strukturelle Liquiditätsquote eingeführt. Außerdem wird ein internationaler Standard zu Verlustpuffern umgesetzt, um die Steuerzahler bei der Abwicklung von Banken zu schützen. Darüber hinaus wird für kleine und mittlere Banken das Prinzip der Proportionalität gestärkt. Hier geht es um eine zielgerichtete, passgenaue Regulierung für Banken mit wenig komplexen Geschäftsmodellen, damit sich diese voll auf ihre Kernaufgabe, die Kreditversorgung mittelständischer Unternehmen, konzentrieren können. Rechtlich selbstständige Förderbanken wie die KfW sind aus dem Anwendungsbereich der europäischen Bankenregulierung ausgenommen und werden künftig durch die nationale Aufsicht beaufsichtigt.
Erstes Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften.
In zweiter und dritter Lesung hat das Plenum eine Reform des Windenergie-auf-See-Gesetzes beschlossen, mit der ein Teil des Klimaschutzprogramms 2030 umgesetzt wird. Mit dem Gesetz wird das Ausbauziel für Offshore-Windenergie bis 2030 von 15 auf 20 Gigawatt Leistung geändert. Zudem wird erstmals ein Langzeitziel definiert: Bis zum 2040 sollen eine installierte Leistung von 40 Gigawatt erreicht werden. Außerdem wird ein zusätzlicher Prüfungsschritt eingeführt, der das Risiko minimiert, dass ein Windpark nicht genutzt werden kann, weil sich die Fertigstellung der dazugehörigen Offshore-Anbindungsleitung verzögert. Zudem ändern sich die Vorschriften für das Gebotsverfahren während der Ausschreibung. Weitere Gesetzesänderungen betreffen unter anderem den Höchstwert, die Härtefälle im Falle von Herstellerinsolvenzen sowie sonstige Energiegewinnungsbereiche wie beispielsweise der Wasserstoffproduktion.
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Mit dem Regelbedarfsermittlungsgesetz, das in zweiter und dritter Lesung angenommen wurde, werden die Leistungssätze in der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozialhilfe und dem Asylbewerberleistungsgesetz an die jüngsten Entwicklungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) angepasst. Auf der Grundlage der EVS, die vom Statistischen Bundesamt durchgeführt wird, wurden für fünf der sechs Regelbedarfsstufen höhere Bedarfe ermittelt. Neu ist auch, dass nunmehr die Kosten für die Mobilfunknutzung im Regelbedarf enthalten sind.
Gesetz zur Modernisierung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Fernunterrichtsschutzgesetzes.
Mit diesem in zweiter und dritter Lesung beschlossenen Gesetz werden die Möglichkeiten der statistischen Erhebung zu den Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen verbessert und vereinheitlicht. Dies ermöglicht Rückschlüsse zur weiteren Optimierung der Verwaltungsverfahren. Zudem wird im Fernunterrichtschutzgesetz der Abschluss und die Beendigung von Fernunterrichtsverträgen vereinfacht, indem das Schriftformerfordernis durch das Textformerfordernis ersetzt wird. Dadurch wird der Zugang zu digitalen Bildungsangeboten erleichtert. Künftig können damit zum Beispiel der Abschluss und die Kündigung von Fernunterrichtsverträgen auch per E-Mail oder über ein Online-Portal erfolgen.
Gesetze zur Entfristung von Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung.
Die Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eingeführt worden waren, werden mit diesem in zweiter und dritter Lesung angenommenen Gesetz entfristet. Dies betrifft Befugnisse im Bundesverfassungsschutzgesetz, dem MAD-Gesetz und dem BND-Gesetz. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Auskunftsregelungen für Luftfahrtunternehmen, Banken und Telekommunikations- und Telemedienanbieter, der Ausschreibung im Schengener Informationssystem sowie Übermittlungsregelungen bezüglich des BAMF. Zu den entfristeten Befugnissen zählen der Einsatz von sogenannten IMI-Catchern zur Ermittlung der Rufnummer eines vom Verdächtigen genutzten Mobiltelefons sowie die Sicherheitsüberprüfung von Personen in kritischen Infrastrukturen.
Gesetz zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes.
Als Folge der Corona-Pandemie konnten die Vorbereitungen für den Zensus 2021 nicht wie geplant durchgeführt werden. Der Zensusstichtag soll daher durch dieses in zweiter und dritter Lesung verabschiedete Gesetz auf den 15. Mai 2022 verschoben werden. Damit werden zugleich die Datenlieferungen öffentlicher Stellen terminlich angepasst. Für den Fall, dass bei einer längeren Fortdauer der Corona-Pandemie oder einer anderen besonderen Lage eine erneute Verschiebung des Zensusstichtags erforderlich werden sollte, wird die Bundesregierung ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Anpassungen durch Rechtsverordnung vorzunehmen.
Davon unabhängig wird mit diesem Gesetz eine wichtige Änderung im Aufenthaltsgesetz vorgenommen. Durch die Einführung des neuen Hafttatbestandes der „ergänzenden Vorbereitungshaft“ soll sichergestellt werden, dass bereits abgeschobene Gefährder und strafrechtlich erheblich in Erscheinung getretene Ausländer, wie beispielsweise kriminelle Mitglieder aus Clanstrukturen, die wie im Fall Miri entgegen einem bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbot unerlaubt wieder einreisen und einen Asylantrag stellen, in Haft genommen werden können.
Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen.
Durch dieses in zweiter und dritter Lesung beschlossene Gesetz soll das „Morphing“ vermieden werden. „Morphing“ ist eine Manipulation bei der Passbeantragung, bei der mehrere Bilder übereinander oder ineinander verarbeitet werden. Mit unserem Gesetz sollen anschließende unerlaubte Grenzübertritte mit einem auf diese Weise manipulierten Pass verhindert werden. Künftig wird das Passbild ausschließlich entweder digital in der Behörde erstellt oder von privaten Dienstleistern digital angefertigt und an die Behörde sicher übermittelt. Außerdem wird zur Vereinfachung der Wiedereingliederung von Strafgefangenen in die Gesellschaft eine Ausweispflicht für diese ab dem dritten Monat vor Haftentlassung eingeführt. Schließlich wird in Übereinstimmung mit europarechtlichen Vorgaben die Geltungsdauer von Kinderreisepässen auf ein Jahr verkürzt und künftig die Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Speichermedium des Personalausweises verpflichtend.
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21.Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006.
Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung die Änderungen an der europäischen PRTR-Verordnung (European Pollutant Release and Transfer Register, EG/166/2006) in nationales Recht umgesetzt. Mit dem Gesetz erfolgt eine 1:1 Umsetzung des EU-Rechts. Dabei handelt es sich um Angleichungen der Berichterstattungspflichten im Umweltbereich. Es erfolgen zudem Angleichungen von Meldefristen für Daten, die bislang zu unterschiedlichen Zeitpunkten gemeldet werden mussten. Des Weiteren werden das Berichtsformat für die Berichterstattung zum europäischen Schadstofffreisetzungs und -verbringungsregister geändert und die Berichtspflichten verkürzt.
Erstes Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetzes.
In zweiter und dritter Lesung hat der Deutsche Bundestag wir die bestehenden Regelungen des Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetzes an die aktuellen europäischen Rechtsgrundlagen angepasst. Dies schafft die Voraussetzungen, dass Kinder in Kitas und Schulen weiterhin an den EU-Programmen für eine gesunde Ernährung teilnehmen können. Ziel des EU-Schulprogramms ist es, Kindern frisches Obst und Gemüse sowie Milch und Milchprodukte wie z.B. Naturjoghurt schmackhaft zu machen und gesündere Ernährungsgewohnheiten zu fördern. Zudem wird mit dem Gesetz eine wesentliche Voraussetzung dafür geschaffen, dass zeitnah Waldprämien zur weiteren Unterstützung privater und kommunaler Waldeigentümer ausgezahlt werden können. Hierdurch sollen aufgrund von Stürmen, Dürre, Borkenkäferbefall und Klimawandel entstandene Schäden teilweise kompensiert und gleichzeitig eine nachhaltige Waldwirtschaft unterstützt werden.
Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
Der Deutsche Bundestag hat in erster Lesung das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beraten. Das Gesetz sieht eine Vielzahl an Maßnahmen vor, unter anderem sollen die Regelungen zum Reiseverkehr im Fall einer epidemischen Lage angepasst werden z. B. dadurch, dass eine digitale Einreiseanmeldung nach Aufenthalt in Risikogebieten verordnet werden kann, um eine bessere Überwachung durch die zuständigen Behörden zu ermöglichen. Zudem soll festgeschrieben werden, dass erlassene Rechtsverordnungen zum Reiseverkehr mit Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag außer Kraft treten, im Falle von COVID-19 jedoch spätestens mit Ablauf des 31. März 2021. Außerdem wird der Begriff des Risikogebiets legaldefiniert. Darüber hinaus solle meldepflichtige Labore dazu verpflichtet werden, künftig eine SARS-CoV-2-Meldung über das elektronische Melde- und Informationssystem zu melden. Eine solche Pflicht soll auch in Bezug auf weitere Infektionskrankheiten schrittweise bis Ende 2022 eingeführt werden.
Zur weiteren Ausweitung der Testkapazitäten erlaubt der Gesetzentwurf die Nutzbarkeit von veterinärmedizinischer oder zahnärztlicher Laborkapazitäten für Schnelltests auf das Coronavirus. Zudem sollen auch Nichtversicherte
einen Anspruch auf Schutzimpfungen und Testungen haben, wenn dies im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zum Schutz der Bevölkerung erforderlich ist. Das Bundesgesundheitsministerium soll in diesem Fall mit einer Rechtsverordnung den Umfang der Finanzierung von Leistungen und Kosten aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bestimmen können.
Schließlich wollen wir in das Infektionsschutzgesetz mit einem neuen § 28a aufgrund der fortdauernden epidemischen Lage eine besondere Rechtsgrundlage aufnehmen, die beispielhaft Standardmaßnahmen enthält, welche die Länder ergreifen können, sofern der Deutsche Bundestag die epidemische Lage von nationaler Tragweite i.S.d. § 5 Abs. 1 festgestellt hat. Zudem wir ein Stufensystem eingeführt, das sich an der jeweiligen Inzidenz von Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen orientiert.
Schlussbericht der Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz.
Die Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz (KI) beschloss nach über zweijähriger Arbeit am 26. Oktober 2020 ihren Abschlussbericht. Die Kommission hatte sich in zwei Phasen umfassend mit den Themenbereichen „KI und Wirtschaft“, „KI und Staat“, „KI und Gesundheit“, „KI und Arbeit, Bildung, Forschung“, „KI und Mobilität“, „KI und Medien“ befasst. Der Bericht enthält bereichsspezifische Bestandsaufnahmen und zahlreiche Handlungsempfehlungen. Mit der Enquete-Kommission KI ist es gelungen, richtungsweisende Empfehlungen für KI-Anwendungen zu entwickeln, die Rechtssicherheit und eine Basis für KI „Made in Europe“ und „Made in Germany“ schaffen können.
Belarus – Politische Gefangene freilassen, freie und faire Neuwahlen ermöglichen, Zivilgesellschaft stärken und Verfassungsreform initiieren.
Mit dem vorgelegten Antrag hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass er das offizielle Ergebnis der Präsidentschaftswahl in Belarus vom 9. August 2020 nicht anerkennt, da die Wahlen weder frei noch fair waren. Wahlfälschungen im großen Umfang lassen sich zweifelsfrei nachweisen. Eine neue Amtszeit von Aljaksandr Lukaschenka entbehrt daher jeder demokratischen Legitimation. Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung mit unserem Antrag dazu auf, sich für ein sofortiges Ende der Gewalt und die Freilassung aller politischen Gefangenen in Belarus einzusetzen. Zudem sind freie und faire Neuwahlen unter internationaler Wahlbeobachtung sowie ein Verfassungsreformprozess notwendig. Als Folge des gefälschten Wahlergebnisses muss auf europäischer Ebene die Sanktionierung von Lukaschenka und von Personen, die für politische Repressionen, Gewalt und Folter sowie die Fälschung der Wahlergebnisse verantwortlich sind, durchgesetzt werden. Belarussischen Staatsbürgern, die unter den Repressionen leiden, ist die Einreise zu erleichtern. Dafür ist es notwendig, dass das zwischen der Europäischen Union und Belarus vereinbarte Visumerleichterungsabkommen konsequent angewendet und vollumfänglich ausgeschöpft wird.
Bericht des Verteidigungsausschusses als 1. Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 45a Absatz 2 des Grundgesetzes.
Der Verteidigungsausschuss hatte sich am 30. Januar 2019 als Untersuchungsausschuss eingesetzt, um den Umgang mit externer Beratung und Unterstützung im Geschäftsbereich des BMVg aufzuklären. Anlass waren Berichte des Bundesrechnungshofes von 2018 über Rechts- und Regelverstöße bei der Nutzung derartiger Leistungen. Der Untersuchungsausschuss hat mehr als 4700 Akten beigezogen und in 17 Beweisaufnahmesitzungen einen Sachverständigen sowie 41 Zeugen zu den Vorgängen befragt. Die im Rahmen seiner Untersuchung gesammelten Erkenntnisse hat der Untersuchungsausschuss im nun vorliegenden Abschlussbericht zusammengetragen.
Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit.
In dieser Woche berichtet die Bundesregierung zum zweiten Mal über die weltweite Lage der Religionsfreiheit. Der Berichtszeitraum umfasst die Jahre 2018 und 2019. Der Bericht enthält einen Länderteil, der über die Verwirklichung der Religionsfreiheit in 30 Ländern berichtet, in denen entsprechende Entwicklungen aus Sicht der Bundesregierung von besonderem Interesse waren. Zudem identifiziert der Bericht drei Bereiche, in denen Religionsfreiheit derzeit in besonderem Maße eingeschränkt wird: durch Blasphemie- und Konversionsgesetze, durch digitale Kommunikation sowie im Bereich staatlicher Bildungsangebote. In den zurückliegenden Jahren lässt sich ein weltweiter Trend der zunehmenden Einschränkung der Religionsfreiheit erkennen. Christen sind als Angehörige der zahlenmäßig größten Glaubensgemeinschaft weltweit von der Verletzung des elementaren Menschenrechts besonders betroffen. Der Bericht endet mit einer Übersicht zum Engagement der Bundesregierung zur Stärkung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit.
Achter Bericht zur Lage der älteren Generation in Deutschland: Ältere Menschen und Digitalisierung und Stellungnahme der Bundesregierung.
Die Bundesregierung informiert in dieser Woche zum achten Mal über die Lage älterer Menschen im Hinblick auf die Digitalisierung. Der Bericht thematisiert unter anderem die digitale Spaltung, die aus einem Ausschluss bestimmter Personengruppe von der Teilhabe an digitaler Technik resultiert. Er beschreibt zudem, wie sich die Digitalisierung auf kognitive, emotionale, soziale und körperliche Prozesse im Alter auswirkt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die zuständige Sachverständigenkommission eine Vielzahl an Maßnahmen. Bildungsangebote sind etwa für digitale Kompetenzen älterer Menschen essentiell.
Für den Erhalt des Vertrags über den offenen Himmel eintreten.
Der „Vertrag über den offenen Himmel“ ist ein Schlüsselvertrag der internationalen Rüstungskontrolle. Er ermöglicht den 34 Vertragsstaaten in Europa und Nordamerika gemeinsame Beobachtungsflüge über das gesamte Gebiet aller Vertragsstaaten – von Vancouver bis Wladiwostok – und trägt so zur Vertrauensbildung bei. Durch die Beobachtungsflüge sollen militärische Aktivitäten ebenso wie Veränderungen militärischer Infrastruktur transparent gemacht werden. Die US-Administration hatte im Frühjahr 2020 entschieden, den Vertrag zu verlassen. Nach Ablauf der sechsmonatigen Kündigungsfrist würde dieser Austritt am 20. November 2020 rechtskräftig werden. Sollte dies geschehen, wäre das bestehende Rüstungskontrollregime weiter beeinträchtigt und hätte Auswirkungen auf die europäische Sicherheit. Es liegt im deutschen Interesse, alles im Bereich des Möglichen zu tun, um die US-Administration von einem Umdenken zu überzeugen. Die Bundesregierung wurde durch den Bundestag dazu aufgefordert, die USA zu einer Revidierung ihrer Austrittsentscheidung und zu einem Festhalten am Vertrag über den Offenen Himmel zu bewegen.
Daten und Fakten
- Jahrestag der Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Am 4. November 1950 wurde in Rom die „Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ verabschiedet. Zu den zwölf Staaten, welche die Konvention damals unterzeichneten, gehörten Belgien, Dänemark, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, die Türkei und das Vereinigte Königreich. Die Europäische Menschrechtskonvention brachte einen entscheidenden Fortschritt für die Menschenrechte in Europa, da sie den Bürgern der Unterzeichnerstaaten gewisse Grundfreiheiten garantiert und bestimmte Verbote ausspricht. Zu den wichtigsten Punkten zählen das Verbot von Folter, Zwangsarbeit, erniedrigender Strafen sowie Diskriminierung. In der Konvention wurden Klage- und Rechtsschutzinstrumente verankert und mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eine Instanz zur Durchsetzung der Rechte geschaffen. Somit ist die Konvention verbindlicher als die zwei Jahre zuvor verabschiedete Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen. Heute bekennen sich 47 Staaten zur Europäischen Menschenrechtskonvention. (Quellen: KAS, bpb)
Steigendes Interesse an Pflegeberufen.
Die gestiegenen Zahlen bei den Berufsanfängern im Pflegebereich in den vergangenen Jahren zeigt, dass die Wahl eines Pflegeberufs für immer mehr Menschen attraktiv erscheint. Im Jahr 2019 begannen 71 300 Menschen eine Ausbildung in einem Pflegeberuf, was einem Anstieg um 8,2 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. In den letzten zehn Jahren seit 2009 stieg die Zahl der Menschen, die eine Ausbildung im Pflegebereich begonnen haben, sogar um 39 %. Zu den Pflegeberufen zählen die Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Kinderkrankenpflege. Den größten Zuwachs unter diesen Ausbildungsberufen verzeichnete die Altenpflege. Zwar wird der Pflegeberuf nach wie vor überwiegend von Frauen angestrebt – doch auch der Männeranteil ist in den letzten zehn Jahren gestiegen: Von 19 % im Jahr 2009 auf 25 % im Jahr 2019. Eine kontinuierliche Fortsetzung dieses allgemeinen Trends ist wichtig, um die bestehenden Lücken an fehlendem Fachpersonal zu füllen. (Quelle: Destatis)