Am 9. Oktober 1989, einem Montag, fand vor der Nikolaikirche in Leipzig die größte Protestkundgebung in der DDR seit dem 17. Juni 1953 statt. Über 70.000 Bürger forderten mit Rufen wie „Wir sind das Volk“ oder „Keine Gewalt“ politische Reformen und freie Wahlen. Entgegen vieler Befürchtungen kam es nicht zu bewaffneten Gegenmaßnahmen gegen die Demonstranten durch Volkspolizei und Stasi. Vielen Deutschen in der DDR macht der gewaltfreie Sieg der Leipziger über den SED-Machtapparat Mut. Am darauffolgenden Montag waren es bereits 150.000 Menschen, die auf die Straße gingen. Wenige Wochen später sah sich das SED-Regime gezwungen, seine Macht zunächst am „Runden Tisch“ zu teilen und später ganz abzugeben. Die friedliche Revolution der Bürgerinnen und Bürger in der damaligen DDR ist ein Meilenstein der deutschen Geschichte und bleibt auch nach 30 Jahren ein mahnendes Zeichen gegen Diktatur und Unrecht.
Die Corona-Krise lässt Deutschland momentan nicht los. Angesichts erneut steigender Infektionszahlen muss die Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand halten, Hygiene wie Händewaschen etc., Alltagsmasken tragen) noch besser funktionieren.
Die weitere Entwicklung der Pandemie wird maßgeblich entscheiden, wie die wirtschaftliche und gesundheitliche Erholung verläuft. Insbesondere wir Parlamentarier haben dabei eine gesellschaftliche Vorbildfunktion. Aufgrund einer veränderten Infektionslage hat der Bundestagspräsident das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Gebäuden des Deutschen Bundestages verpflichtend angeordnet. Für die CDU/CSU-Fraktion ist es selbstverständlich, einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und damit zur Aufrechterhaltung der parlamentarischen Arbeitsfähigkeit zu leisten.
Die Pandemielage ist ausschlaggebend für unsere Wirtschaft. Nach einem historischen Wirtschaftseinbruch im Frühjahr 2020 mehren sich die Anzeichen einer Erholung. Während sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt insgesamt leicht verbessert hat, sind Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weiterhin in Kurzarbeit. Einzelne Branchen und Unternehmen kämpfen nach wie vor um ihr wirtschaftliches Überleben. Mit Soforthilfen, Bürgschaften und Krediten ist es gelungen, noch Schlimmeres zu verhindern. So konnten bis Ende September bundesweit rund 103.000 kleine und mittelständische Unternehmen mit Überbrückungshilfen unter die Arme gegriffen werden. Die wirtschaftliche Erholung steht auf sehr dünnem Eis. Deshalb sollte jede weitere Belastung für Unternehmen vermieden werden. Die Politik der Bundesregierung und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zielt darauf ab, die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft zu stärken.
Ein weiteres Thema, das die Parlamentarische Woche geprägt hat, ist die Wahlrechtsreform. Der Bundestag hat den Beschluss des Koalitionsausschusses vom 25. August 2020 angefangen umzusetzen: (i) unverändert 299 Wahlkreise zur Bundestagswahl 2021, (ii) teilweise Verrechnung von Mandaten bei föderal ausgewogener Verteilung und (iii) bis zu drei unausgeglichene Überhangmandate bei Überschreiten der Regelgröße von 598 Mandaten (ab 2021). Zur Bundestagswahl 2025 wird die Anzahl der Wahlkreise auf 280 reduziert. Damit wird eine dauerhafte Reduktion der Größe des Deutschen Bundestages erreicht.
In einem weiteren Gesetz wird ermöglicht, dass das Bundesinnenministerium eine Rechtsverordnung erlassen kann, um – wenn es nicht anders geht – Kandidatenaufstellungen auch außerhalb von Präsenzveranstaltungen zuzulassen (befristet bis Ende 2021). Darüber hinaus sieht das Gesetz Änderungen im Parteienrecht vor. Aufgrund der COVID-19-Pandemie werden – ähnlich wie für Vereine – beispielsweise verlängerte Amtszeiten von Vorständen und Vertretern, digitale Versammlungsformate, Briefwahlen und räumlich und zeitlich getrennte Urnenwahlen ermöglicht (ebenfalls befristet bis Ende 2021).
Außerdem wurde im Bundestag noch folgendes beschlossen:
Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes.
Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung eine Reform des Abgeordnetengesetzes beschlossen, mit der zwei neue Ordnungsgeldtatbestände eingeführt werden. Dies umfasst einerseits Verstöße gegen die Anzeigepflicht von Spenden oder gar der Annahme eines unzulässigen Vorteils und andererseits die rechtswidrige Mitarbeiterbeschäftigung. Im Zusammenhang mit dem unerlaubten Einsatz von Abgeordnetenmitarbeitern im Wahlkampf oder für die Partei fehlten bislang entsprechende Regeln und Sanktionsmöglichkeiten. Zudem präzisiert die Reform die Verhaltensregeln für Abgeordnete beispielsweise beim Hinweisen auf die Mitgliedschaft im Bundestag im privaten und beruflichen Kontext. Zudem entfällt der Druck des Amtlichen Handbuchs mit Angaben zu den Abgeordneten. Diese Angaben werden künftig ausschließlich im Internet veröffentlicht, was Einsparungen und einen schnellen, jederzeit verfügbaren Zugang ermöglicht.
Erstes Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes.
In zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag Anpassungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz wurde im Dezember 2019 ein nationales Emissionshandelssystem für die nicht vom europäischen Emissionshandelssystem erfassten Sektoren eingeführt. Im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zu den steuergesetzlichen Regelungen zur Umsetzung des Klimapakets 2030 hatten sich Bundestag und Bundesrat auf eine Erhöhung der Zertifikatspreise in der Einführungsphase verständigt. Mit dem vorliegenden Gesetz wird diese Einigung umgesetzt. Statt wie ursprünglich geplant wird eine Tonne CO2 ab nächstem Jahr nicht mehr 10, sondern 25 Euro kosten. Für die Folgejahre ist die Staffelung wie folgt vorgesehen: 2022: 30 Euro, 2023: 35 Euro, 2024: 45 Euro, 2025: 55 Euro. Darüber hinaus wird der Bundesregierung durch Anpassung einer Verordnungsermächtigung die Möglichkeit eingeräumt, Maßnahmen zur Vermeidung von „Carbon-Leakage“ mit Rückwirkung zum 1. Januar 2021 zu regeln. Die Eckpunkte für die entsprechende Verordnung hat das Kabinett bereits am 23. September beschlossen; diese Verordnung ist für die Unionsfraktion wichtig, weil sie für Unternehmen, die unter besonders hohem Wettbewerbsdruck stehen, eine Kompensation für Belastungen aus höheren Brennstoffkosten bringt.
Gesetz zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung.
In zweiter und dritter Lesung wurde ein Gesetz beschlossen, das die Ratifikation des Mehrseitigen Übereinkommens vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung ermöglicht. Bei Übereinstimmung der Auswahlentscheidungen und Vorbehaltserklärungen erfolgt eine vereinheitlichte Modifikation der zwischen den Parteien des Übereinkommens bestehenden bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen. Durch die Modifikation der Präambel von erfassten Doppelbesteuerungsabkommen wird zudem ausdrücklich klargestellt, dass neben Doppelbesteuerungen auch Nichtbesteuerungen oder reduzierte Besteuerungen vermieden werden sollen. Die Konkretisierung der Modifikationen erfolgt in einem zweiten Gesetz, das die konkreten Modifikationen an den Steuerabkommen ausführt und deren Anwendung anordnet. Das Bundesministerium der Finanzen wird nach Abschluss des Vertragsgesetzverfahrens einen Entwurf dieses Anwendungsgesetzes erarbeiten und der Bundesregierung vorlegen, damit das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden kann.
Drittes Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes.
In zweiter und dritter Lesung wurde eine Reform des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes beschlossen. Durch die Änderung werden 6 Prozent der deutschen EU-Direktzahlungen für das Antragsjahr 2021 als Mittel für die Förderung der ländlichen Entwicklung zugeteilt. Die Mittel werden damit von der 1. Säule in die 2. Säule (ELER – Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) der Gemeinsamen Agrarpolitik umgeschichtet. Dies entspricht der Höhe der Umschichtung für das Antragsjahr 2020. In den Jahren 2015 bis 2019 lag die Höhe der Umschichtung bei 4,5 Prozent.
Drittes Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen.
Das Agrarmarktstrukturgesetz wird in zweiter und dritter Lesung an die EU-Durchführungsverordnungen angepasst, die die EU-Kommission aufgrund der von der Corona-Pandemie ausgelösten Marktstörungen erlassen hat. Die Anpassungen ermöglichen Marktstabilisierungsmaßnahmen in verschiedenen landwirtschaftlichen Sektoren. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist für die Durchführung der Maßnahmen zuständig. Darüber hinaus wird durch eine punktuelle Änderung des Weingesetzes die Gültigkeit von Genehmigungen für Rebpflanzungen verlängert.
25. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes.
Durch einen Beschluss des Plenums wurde in zweiter und dritter Lesung eine Gesetzesänderung verabschiedet, die ermöglicht, dass das Bundesinnenministerium eine Rechtsverordnung erlassen kann, um – wenn es nicht anders geht – Kandidatenaufstellungen auch außerhalb von Präsenzveranstaltungen zuzulassen (befristet bis Ende 2021). Darüber hinaus sieht das Gesetz Änderungen im Parteienrecht vor. Aufgrund der COVID-19-Pandemie werden – ähnlich wie für Vereine – beispielsweise verlängerte Amtszeiten von Vorständen und Vertretern, digitale Versammlungsformate, Briefwahlen und räumlich und zeitlich getrennte Urnenwahlen ermöglicht (ebenfalls befristet bis Ende 2021).
26. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes.
Des Weiteren wurde in zweiter und dritter Lesung eine Reform des Bundeswahlgesetzes beschlossen. Damit wird der Beschluss des Koalitionsausschusses hinsichtlich der Bundestagswahlen 2021 und ab 2025 umgesetzt, bei dem sich die Koalition auf mehrere Maßnahmen zur Reduzierung der Größe des Deutschen Bundestages geeinigt hatte. Zum einen wird der erste Zuteilungsschritt ab der Bundestagswahl 2021 im geltenden Wahlrecht so modifiziert, dass er eine teilweise Verrechnung von Überhang mit Listenmandaten der gleichen Partei ermöglicht und zugleich eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate gewährleistet. Zudem bleiben ab der Bundestagswahl 2021 bei Überschreiten der Regelgröße von 598 Mandaten bis zu 3 Überhangsmandate unausgeglichen. Darüber hinaus erfolgt ein Vollausgleich. Die Anzahl der Wahlkreise bleibt zur Bundestagswahl 2021 unverändert bei 299, ab 2025 wird sie auf 280 reduziert.
Gesetz zur Revision der Europäischen Sozialcharta (RESC) vom 3. Mai 1996.
In zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag das Vertragsgesetz zur Ratifikation der RESC beschlossen. Die RESC ist ein vom Europarat initiierter völkerrechtlicher Vertrag. Sie ist 1996 verabschiedet worden und 1999 in Kraft getreten. Mit ihr werden die bisherigen Änderungen der Europäischen Sozialcharta (ESC) von 1961 kodifiziert. Sie enthält außerdem zusätzliche Garantien im sozialen Bereich. Deutschland hat die RESC 2007 unterzeichnet. Das Vertragsgesetz wird durch eine Denkschrift ergänzt, die konkretisierende Auslegungs- und Anwendungserklärungen enthält.
Gesetz über Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht.
In zweiter und dritter Lesung wurde die EU-Richtlinie zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Anpassungen betreffen eine Überarbeitung des Anwendungsbereichs und die Errichtung eines Berufskraftfahrerqualifikationsregisters. Über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgehend regelt die Reform die bundesweite Einführung des Fahrerqualifizierungsnachweises und die Ablösung der Eintragung der Schlüsselzahl 95 in den Führerscheinen. Zudem werden die Anerkennungs- und Überwachungsverfahren für anerkannte Ausbildungsstätten gebündelt.
Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz).
Mit diesem Gesetz, das der Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen hat, wird eine Vielzahl an Vorschriften hinsichtlich des Kontopfändungsschutzes in der Zivilprozessordnung beschlossen. So werden unter anderem erstmalig Vorschriften für die Pfändung eines Gemeinschaftskontos geschaffen, der Pfändungs- und Verrechnungsschutz bei Konten mit negativem Saldo verbessert sowie der Zugang zu Nachweisen zur Erhöhung des Grundfreibetrags für Schuldner erleichtert. Weitere Änderungen betreffen die Verkürzung des Anpassungszeitraums für die Pfändungsfreigrenzen auf ein Jahr, den Pfändungsschutz von Kultusgegenständen, die der Ausübung von Religion und Weltanschauung dienen, und die Sicherstellung des Vollstreckungsschutzes für Sachen Privater, die für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben unentbehrlich sind.
Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht.
Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU macht es erforderlich, dass insbesondere Freizügigkeitsrechte angepasst werden. Ein entsprechendes Gesetz wurde durch den Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten. In der EU lebende britische Staatsangehörige und ihre Angehörigen werden danach trotz Verlust des Freizügigkeitsrechts in eingeschränkter Form weiterhin Aufenthaltsrechte genießen. Deutschen Studierenden und anderen BAföG-Berechtigten werden auch nach Ende des Übergangszeitraums für einen im Vereinigten Königreich bereits vorher begonnenen Ausbildungsabschnitt Leistungen nach dem BAföG gewährt werden können.
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Mit dem Regelbedarfsermittlungsgesetz wurden in erster Lesung die Regelbedarfe im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), die zum 1. Januar 2021 neu ermittelt werden, beraten. Der Gesetzgeber ist bei Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) verpflichtet, die Höhe der Regelbedarfe neu zu ermitteln. Dabei werden auch gesellschaftliche Veränderungen aufgegriffen. So werden beispielsweise erstmals ab 2021 die Kosten für die Mobilfunknutzung vollständig im Regelbedarf enthalten sein. Bisher wurden die Kosten einer Flatrate für Festnetzanschlüsse bestehend aus Telefon und Internet anerkannt. Mit dem Gesetzentwurf werden außerdem die Höhe der Geldleistungen für den notwendigen Bedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf für das Asylbewerberleistungsgesetz nach den gesetzlichen Vorgaben neu festgesetzt.
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes.
Das in erster Lesung beratene Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes soll die notwendigen Rechtsänderungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Meldewesen schaffen. Künftig soll es Bürgerinnen und Bürgern unter anderem möglich sein, selbst Meldedaten über ein Verwaltungsportal aus dem Melderegister abzurufen und für verschiedene Zwecke weiter zu nutzen. Des Weiteren zielt der Gesetzentwurf darauf ab, den länderübergreifenden Datenabruf zu verbessern, melderechtliche Prozesse zu vereinfachen und die allgemeine Datenqualität und Datenverfügbarkeit zu erhöhen. Das Bundesmeldegesetz wird durch die Länder vollzogen. Aufgrund der Uneinheitlichkeit zwischen den Ländern konnten bundesweite Daten bisher häufig nur im manuellen Verfahren angefragt und übermittelt werden. Durch einen automatisierten Datenabruf wird unter anderem für abrufende Stellen und Personen die Möglichkeit zur Sofortauskunft geschaffen.
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz).
Der Deutsche Bundestag hat in erster Lesung einen Gesetzentwurf beraten, mit dem das sogenannte EU-Bankenpaket in nationales Recht umgesetzt werden soll. Der Entwurf enthält Maßnahmen zur Risikoreduzierung im Bankensektor und zur Stärkung der Proportionalität. Zur Risikoreduzierung werden die Kapital- und Liquiditätsanforderungen für Banken gestärkt, unter anderem durch Einführung einer verbindlichen Verschuldungsquote und einer strukturellen Liquditätsquote. Für kleine und mittlere Banken wird das Prinzip der Proportionalität gestärkt. Durch zielgerichtete, passgenaue Regulierung sollen sich diese Banken mit wenig komplexen Geschäftsmodellen voll auf ihre Kernaufgabe, die Kreditversorgung mittelständischer Unternehmen, konzentrieren können. Rechtlich selbstständigen Förderbanken – wie die KfW – wurden dabei aus dem Anwendungsbereich der europäischen Bankenregulierung ausgenommen und werden durch die nationale Aufsicht beaufsichtigt.
Jahressteuergesetz 2020.
Das in erster Lesung beratene Gesetz hat das Ziel, verschiedene Bereiche des deutschen Steuerrechts an EU-Recht, EuGH-Rechtsprechung sowie Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs anzupassen. Dies betrifft insbesondere einige Aspekte mit technischem Regelungsbedarf. Hierzu gehören Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen. Dies resultiert in zahlreichen Maßnahmen, die das Einkommens- und das Umsatzsteuerrecht betreffen.
Meeresschutzgebiet im Weddellmeer der Antarktis jetzt einrichten.
Mit einem interfraktionellen Antrag unterstützt der Bundestag die Bundesregierung bei ihrer Initiative, das ökologisch einzigartige Ökosystem des antarktischen Weddellmeeres unter Schutz zu stellen. Ein entsprechender EU-Vorschlag für die kommende Jahrestagung der „Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis“ wurde maßgeblich von der Bundesregierung unter Federführung des BMEL vorbereitet. Ein Weddellmeer-Schutzgebiet wäre eine große Chance für die Staatengemeinschaft, dem festgeschriebenen Ziel des UN-Übereinkommens zur Biologischen Vielfalt (CBD), bis zum Jahr 2020 zehn Prozent der Weltmeere unter Schutz zu stellen, einen großen Schritt näher zu kommen. Darüber hinaus wird hierdurch die Bundesregierung aufgefordert, sich im Rahmen der Verhandlungen über ein neues Rahmenwerk der CBD für das Ziel einzusetzen, bis 2030 30 Prozent der Weltmeere unter Schutz zu stellen.