Annegret Kramp-Karrenbauer hat sich dazu entschlossen, nicht als Kanzlerkandidatin zur Verfügung zu stehen und beim nächsten Parteitag nicht mehr als Parteivorsitzende der CDU zu kandidieren. Ich habe Respekt vor ihrer Entscheidung. Das darf aber nicht dazu führen, dass die CDU sich jetzt in endlosen Personaldiskussionen verliert. Das würde der CDU als Partei schaden.
Stabilitätsanker der Union in Berlin bleibt die Unionsfraktion, hier arbeiten CDU und CSU im Interesse unseres Landes gut zusammen. Wir als Union haben viele Projekte vor uns, die wir angehen und die wir derzeit beraten: Stärkung unseres Wirtschaftsstandorts, bessere Bedingungen für die Landwirte, Kohleausstieg, Strukturwandel in den betroffenen Regionen, Stärkung der Bundeswehr und der inneren Sicherheit, Nachmittagsbetreuung an Grundschulen. Die Menschen in Deutschland erwarten von der Union Antworten für die Zukunft unseres Landes.
Was Thüringen und die Debatte angeht, ist klar: Bei der Abgrenzung nach rechts- und linksaußen darf es keine Grauzonen geben. Das ist eine Schwarz-Weiß-Entscheidung. Das ist eine Haltungsfrage.
Aus gutem Grund hat die CDU auf dem Parteitag im Dezember 2018 folgenden Beschluss gefasst: „Die CDU Deutschlands lehnt Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit sowohl mit der Linkspartei als auch mit der Alternative für Deutschland ab.“ Ebenso hat die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Anfang 2018 einen Beschluss gefasst, nach dem sie mit keiner dieser beiden Kräfte zusammenarbeiten wird.
Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien.
Im Sinne einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat der Deutsche Bundestag die Stiefkindadoptionen auch auf nichteheliche Familien ausgeweitet. Ein entsprechendes Gesetz wurde in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Bislang ist die Stiefkindadoption nur innerhalb von Ehen möglich. Erforderlich für eine derartige Adoption ist der Nachweis über eine „verfestigte Lebensgemeinschaft“. Diese liegt vor, wenn die beiden Personen seit mindestens vier Jahren eheähnlich zusammenleben. Zudem wird klargestellt, dass eine verfestigte Lebensgemeinschaft nicht vorliegt, wenn ein Partner mit einem Dritten verheiratet ist.
Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn.
In dieser Plenarwoche hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung für eine Verlängerung der Mietpreisbremse für die Dauer von fünf Jahren gestimmt. Dieses Instrument soll es den Ländern erneut ermöglichen, ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt durch Rechtsverordnung zu bestimmen, die weiterhin eine Höchstgeltungsdauer von fünf Jahren betragen darf. Spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 sollen alle Rechtsverordnungen außer Kraft treten. Außerdem wird der Mieter dadurch gestärkt, dass dieser gegenüber dem Vermieter auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete bestehen kann.
Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz).
In zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag mit dem Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz den Risikostrukturausgleich zwischen den einzelnen Krankenkassen beschlossen. Verschiedene Fehlanreize und Wettbewerbsverzerrungen, die seit einiger Zeit festzustellen waren, können so abgestellt und ausgeglichen werden. So werden etwa die wettbewerblichen Rahmenbedingungen im Finanzausgleich angepasst und das Organisationsrecht modernisiert. Für alle Krankenkassen sollen dadurch möglichst gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Im Einzelnen wird zur besseren Bestimmung des Ausgleichsmechanismus beispielsweise eine Regionalkomponente in die Bewertung eingefügt und das System durch eine Manipulationsbremse geschützt. Auch vorgesehen ist etwa ein Risikopool zur Abfederung von Hochkostenfällen.
Gesetz zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012.
In das bereits bestehende, auf Banken ausgerichtete Sanierungs- und Abwicklungsgesetz sind durch den Bundestag spezielle, für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien (Central Counterparty, CCP) geeignete Instrumente eingeführt worden. Angesichts der wachsenden Bedeutung von CCPs besteht die Notwendigkeit, einen spezifischen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung zu schaffen, der den Besonderheiten von CCPs Rechnung trägt. Das Gesetz, das durch das Plenum in zweiter und dritter Lesung beschlossen wurde, nimmt entsprechende EU-Vorgaben vorweg, da auf EU-Ebene bereits seit längerem über eine Verordnung zu dieser Thematik verhandelt wird.
Viertes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes.
Beschlossen wurden in zweiter und dritter Lesung Anpassungen für das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, welches das Äquivalent zum BAföG in der beruflichen Bildung darstellt. Mit dieser Anpassung wird ein Zugang zur beruflichen Höherqualifizierung sichergestellt, die Motivation für Fortbildungen gestärkt und berufliche Aufstiegschancen verbessert. Diese Entscheidung des Bundestages verbessert die Leistungen, erweitert die Fördermöglichkeiten und verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. So sieht der Entwurf zum Beispiel eine Verdoppelung des Unterhaltsbeitrages für Vollzeitgeförderte vor.
Beratung des 12. Berichts der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.
Im Plenum wurde der 12. Bericht der Migrationsbeauftragten, der die Entwicklungen und Erkenntnisse über Migration und Integration in sämtlichen gesellschaftlichen Bereichen beschreibt und Handlungsbedarfe benennt, beraten. Der Bericht unterstreicht unter anderem, dass Integration so früh wie möglich beginnen muss. Die Beauftragte fordert in diesem Zusammenhang einen verpflichtenden Sprachtest für alle Kinder und eine bessere Sprachförderung schon vor der Einschulung. Neben der Schulbildung ist auch die Teilhabe am Arbeitsmarkt entscheidend für die Integration.
Anerkennung der von den Nationalsozialisten als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ Verfolgten.
Die Opfergruppen der im 3. Reich als sogenannte „Asozialen“ und „Berufsverbrecher“ diffarmierten Menschen sollen als Opfer des Nationalsozialismus stärker in das öffentliche Bewusstsein rücken. Dafür soll bundesweit eine modulare Ausstellung gezeigt werden. Das Ausstellungskonzept soll von der Stiftung „Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ erarbeitet werden. Zudem sollen Forschungsinitiativen gefördert und die Gedenkstätten darin unterstützt werden, die Aufarbeitung der Verfolgung dieser Opfergruppen zu verstärken. Die in dieser Weise Verfolgten sollen explizit in die Aufzählung der Leistungsempfänger in den Fonds AKG-Härterichtlinien aufgenommen werden.
Ein umfassendes Verhandlungsmandat für die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nach dem BREXIT – Für eine faire und enge Partnerschaft.
Auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU strebt Deutschland eine enge Partnerschaft an. Dabei müssen zentrale EU-Interessen wie die Integrität des Binnenmarkts und die Entscheidungsautonomie der EU allerdings gewahrt bleiben. Bei den anstehenden Verhandlungen über die künftigen Beziehungen muss die Entwicklung der Beziehungen zum Vereinigten Königreich insgesamt im Auge behalten werden. Wahrung von Kohärenz und Einheit der EU sind daher wichtig. Eine einheitliche EU-Verhandlungsführung ist sinnvoll, aber die Kompetenzen der Mitgliedstaaten müssen gewahrt bleiben und Fachexpertise ausreichend berücksichtigt werden.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Hybriden Einsatz der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen in Darfur (UNAMID).
Der Antrag der Bundesregierung über die Verlängerung des Mandats der Bundeswehr in Darfur wurde beraten. Ziel der Mission ist es, die neue sudanesische Regierung in ihrem Streben nach einer dauerhaften Lösung des Darfurkonflikts weiterhin zu unterstützen. Die Mission ist ein weiterer Beitrag zur Stabilität in der außen- und sicherheitspolitisch bedeutsamen Sudan-Sahel-Region. Konkret soll die Mandatsobergrenze von zuletzt 50 auf nunmehr 20 einzusetzenden Soldaten reduziert werden, bei einer Verlängerung der Einsatzdauer bis zum 31. Dezember 2020. In der Zeit bis zum Jahresende soll der Rahmen zu einem Übergang zu einer zivilen Mission geschaffen werden.
Transformationsprozess im Sudan unterstützen – Wiederaufnahme und Ausbau der bilateralen politischen, wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Sudan.
Der Deutsche Bundestag würdigt den demokratischen Wandel im Sudan zu einer zivilen Übergangsregierung. Um die neue Regierung in der Bewältigung der großen Herausforderungen, vor denen sie aktuell steht, zu unterstützen, soll der eigene Beschluss des Deutschen Bundestags vom 14. Juni 1989 aufgehoben werden, mit dem seinerseits die Entwicklungszusammenarbeit zwischen Deutschland und dem Sudan eingestellt wurde.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS).
Der Deutsche Bundestag hat die Verlängerung des Bundeswehrmandats für den Einsatz im Rahmen des VN-Mandats im Südsudan unter Beibehaltung der bestehenden Mandatsobergrenze von 50 Soldaten beraten. Aktuell sind 13 deutsche Soldaten im Rahmen der Mission im Einsatz, etwa zum Schutz von Zivilpersonen, zur Schaffung förderlicher Bedingungen für die Bereitstellung humanitärer Hilfe oder in der Beobachtungs- und Untersuchungstätigkeit auf dem Gebiet der Menschenrechte. Die erfolgreiche Umsetzung des VN-Mandats durch UNMISS bleibt für die Stabilisierung Südsudans und seine leidgeprüfte Zivilbevölkerung unverzichtbar.