Vor 75 Jahren wurden die letzten Überlebenden des Konzentrationslagers Auschwitz durch die Rote Armee befreit. Die Erinnerung an das unfassbare Leid und die systematische Ermordung so vieler Menschen beschämt und erschüttert mich zutiefst.
Konrad Adenauer und seine Mitstreiter waren sich bei der Gründung von CDU und CSU nach 1945 einig, dass die Würde jedes einzelnen Menschen nie wieder in dieser Weise verletzt werden darf. Diese Grundüberzeugung begleitete von Anfang an auch die Aussöhnung mit Israel. Bei einer Gedenkstunde des Deutschen Bundestages aus Anlass des Tages des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus sprach der Präsident des Staates Israel Reuven Rivlin. Das ist für uns eine wichtige Geste der Versöhnung und Auftrag zugleich. Im Rahmen dieser Gedenkstunde wurde im Deutschen Bundestag die Ausstellung des Künstlers David Olère eröffnet, der als einer der wenigen Häftlinge Ausschwitz überlebte. Die Bilder, die er nach seiner Befreiung aus seiner Erinnerung heraus malte, zeigen, welches schreckliche Leid die jüdischen Mitbürger erlitten haben. Gerade die aktuellen Entwicklungen im Umgang miteinander müssen uns aufschrecken lassen. Nationales extremes Gedankengut findet immer mehr Zugang in die Diskussionen. Ereignisse wie in Halle zeigen, dass jüdisches Leben in Deutschland zunehmend unsicherer wird. Unsere Geschichte darf sich nicht wiederholen. Wir sollten vielmehr daraus gelernt haben. Scheinbar ist dies nicht bei allen so. Deshalb muss der Staat, alle demokratischen Kräfte, aber auch jeder Einzelne in unserem Land konsequent gegen solche Entwicklungen vorgehen und sich für die Werte einsetzen, die wir nunmehr seit 75 Jahren in Frieden leben und wertschätzen. Ich stehe für ein entschlossenes Handeln gegen jede Form des Antisemitismus und Rechtsextremismus. Es ist unsere Pflicht und Verantwortung – heute mehr denn je – jüdisches Leben in Deutschland zu ermöglichen und zu schützen.
Drittes Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes.
In zweiter und dritter Lesung hat der Deutsche Bundestag die Reform des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes beschlossen, mit dem der Bund den Bau und den Ausbau des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs fördert. Dazu werden in den Jahren 2020 und 2021 zusammen eine Milliarde Euro gegenüber 2019 mehr bereitgestellt. Ab 2021 steigen die Investitionsmittel auf eine Milliarde jährlich, für 2025 ist eine Erhöhung auf zwei Milliarden Euro mit anschließender Dynamisierung um jährlich 1,8 Prozent vorgesehen. Um kurz- und mittelfristige Ziele des Klimaschutzes zu erreichen, werden neue Fördervorhaben aufgenommen.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes.
In zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag die Reform des Regionalisierungsgesetzes beschlossen. Auf Grundlage dieses Gesetzes erhalten die Länder einen Anteil aus dem Steueraufkommen des Bundes, der insbesondere zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs zu verwenden ist. Mit der Reform werden diese finanziellen Mittel in den Jahren 2020 bis 2023 erhöht und anschließend dynamisiert. Insgesamt erhöhen sich die Regionalisierungsmittel mit dem Gesetzentwurf über die Jahre 2020 bis 2031 addiert um ca. 5,2 Milliarden Euro.
Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt.
Das Gesetz schafft in zweiter und dritter Lesung eine Grundlage für die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Geregelt werden unter anderem Rechtsform, Stiftungszweck, die Organe der Stiftung und deren Vermögen. Die Stiftung wird dazu beitragen, bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Räumen zu stärken und zu fördern. Hierzu soll die Stiftung unter anderem Serviceangebote und Informationen bei der Organisationsentwicklung für bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement bereitstellen. Der jährliche Finanzbedarf der Stiftung wird auf 30 Mio. Euro geschätzt.
Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik.
In zweiter und dritter Lesung wurden Änderungen in zwei vergaberechtlichen Regelungsbereichen beschlossen: Zum einen im Vergaberecht für Beschaffungen im Bereich Verteidigung und Sicherheit und zum anderen im Bereich der Vergabestatistik. Ziel ist es, Vergabeprozesse zu optimieren und zu beschleunigen. Die Anpassungen im Vergaberecht haben Auswirkung auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie mehrere darauf beruhende Rechtsverordnungen.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 246 Baugesetzbuch.
Derzeit berät der Bundestag einen durch den Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf in erster Lesung. Dieser hat zum Ziel, die bisher bis zum 31. Dezember 2019 befristeten Erleichterungen im Bauplanungsrecht, die zum Zweck der raschen Errichtung von Flüchtlingsunterkünften geschaffen worden waren, bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern.
Jahreswirtschaftsbericht 2020 und Jahresgutachten 2019/20 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
Der Jahreswirtschaftsbericht 2020, der dem Kabinett am 29. Januar vorgelegt wurde, und das Jahresgutachten des Sachverständigenrates waren Kernpunkte einer Debatte im Plenum. Dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass sich die deutsche Wirtschaft konjunkturell im Abschwung befindet. Von einer breiten und tiefgehenden Rezession sei jedoch nicht auszugehen. Das reale BIP wuchs im zurückliegenden Jahr nach Prognose des Sachverständigenrates um 0,6 Prozent. Die Sachverständigen halten ein zusätzliches Konjunkturpaket nicht für notwendig. Nach ihrem Urteil lässt die Schuldenbremse einen ausreichenden Spielraum für eine Erhöhung der öffentlichen Investitionen zu. Herausforderungen für die heimische Volkswirtschaft werden insbesondere in der schwachen Produktivität gesehen, die sich durch demografischen Wandel, einem verhaltenen Einsatz neuer Technologien, eine geringe Unternehmensdynamik sowie eine schwache Investitionstätigkeit begründet. Das Gutachten belegt, dass die am sogenannten Gini-Koeffizienten gemessene Einkommensungleichheit seit dem Jahr 2005 nicht signifikant gestiegen ist, obwohl Zuwanderung vor allem in die unteren Einkommensbereichen stattgefunden habe. Darüber hinaus nennen die Gutachter Maßnahmen zur Förderung von Forschung und Innovation sowie zur Steigerung von privaten und öffentlichen Investitionen.
Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich.
Mit dem in zweiter und dritter Lesung beschlossenen Gesetz sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich weiter beschleunigt werden. Dazu werden etwa die Planungsverfahren für Ersatzneubauten verschlankt. In Folge dieser Anpassungen sind bestimmte Ersatzneubauten künftig gänzlich von einer Genehmigungspflicht befreit. Darüber hinaus werden die Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz entlastet. Die neue Regelung trägt zur Beschleunigung der Investitionen in das Schienennetz bei und ermöglicht eine schnellere Realisierung von Kreuzungsbauwerken.
Gesetze zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz).
Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich beschlossen. Dieses Gesetz folgt den Beschlüssen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Das Gesetz benennt zwölf Projekte aus den Bereichen Schiene und Wasserstraße, die jeweils für eine Zulassung durch Maßnahmengesetz in Frage kommen. Darüber hinaus trifft er Festlegungen hinsichtlich Zuständigkeiten und Verfahren, die insbesondere die Bürgerbeteiligung und die Umweltprüfung betreffen.
Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude.
Ziel dieses Gesetzentwurfs, das der Bundestag in erster Lesung beraten hat, ist die Vereinfachung und Entbürokratisierung des Energieeinsparrechts für Gebäude. So werden bisherige Gesetze und Verordnungen in einem neuen Gesetz gebündelt. Für die Errichtung neuer Gebäude soll künftig ein einheitliches Anforderungssystem gelten. Es wird der Ansatz verfolgt, den Energiebedarf eines Gebäudes durch einen effizienten baulichen Wärmeschutz gering zu halten und den verbleibenden Energiebedarf zunehmend durch erneuerbare Energien zu decken. Zudem werden mit dem Gesetz die im Rahmen des Klimapakets getroffenen Vereinbarungen rechtlich umgesetzt, wonach in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, der Einbau von Ölheizungen ab 2026 nicht mehr gestattet ist.
Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz).
Mit dem in erster Lesung beratenen Gesetzentwurf soll das Gelingen von Adoptionen gefördert werden. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen bei Adoptionen zu verbessern, damit adoptierte Kinder in einem förderlichen Umfeld aufwachsen und sich gut entwickeln können. Dafür bedarf es einer langfristigen und fachlich fundierten Beratung und Unterstützung aller an der Adoption Beteiligten. Diese soll durch eine eingehende Beratung vor der Adoption durch eine Adoptionsvermittlungsstelle und die Einführung eines Rechtsanspruchs auf nachgehende Begleitung gewährleistet werden. Darüber hinaus soll der offene Umgang mit Adoptionen unterstützt werden. Zu diesem Zweck sollen Adoptionsvermittlungsstellen die Adoptiveltern unter Berücksichtigung aller Umstände dazu ermutigen, offen mit dem Kind über die Adoption zu sprechen. Des Weiteren werden künftig unbegleitete Adoptionen aus dem Ausland untersagt. Internationale Adoptionen sollen immer von einer Fachstelle begleitet werden und Schutzstandards gelten. In familiengerichtlichen Verfahren sollen fachliche Äußerungen in Zukunft immer nur durch eine Adoptionsvermittlungsstelle erfolgen.
Kultur in ländlichen Räumen stärken – Teilhabe ermöglichen.
Eine kulturelle Grundversorgung gehört zur regionalen Daseinsvorsorge. Insbesondere strukturschwache Regionen sind hier vor große Herausforderungen gestellt. Ein entsprechender Antrag wurde ins Plenum eingebracht. Hiermit soll die Kulturarbeit außerhalb der Metropolen gestärkt werden sowie die Angleichung der Lebensverhältnisse gefördert werden. Bereits erfolgreiche Programme wie etwa die Kulturstiftung des Bundes, das Denkmalschutzsonderprogramms oder die Stärkung von „dritten Orten“ wie Bibliotheken und soziokulturelle Zentren sollen gestärkt werden. Zudem soll „Invest-Ost“ zu einem gesamtdeutschen Programm ausgeweitet und ein neues Zukunftsprogramm Kino aufgelegt werden.
Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik im Wandel – Neue Bedingungen und Herausforderungen für zeitgemäßes Handeln.
Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik ist als sogenannte „3. Säule“ der Außenpolitik – neben der klassischen Außenpolitik und der Außenwirtschaftspolitik – ein wichtiges Element des Auftretens Deutschlands in der Welt. Sie trägt maßgeblich dazu bei, ein zeitgemäßes Deutschlandbild im Ausland zu fördern und Entscheidungsträger und Bildungseliten frühzeitig mit Deutschland in Kontakt zu bringen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundestag die Bundesregierung dazu aufgefordert, die Arbeit der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik insgesamt zu stärken. Dazu zählt, über die Arbeit der Goethe-Institute auch die notwendige Grundlage für die Rekrutierung von Fachkräften zu schaffen sowie den Jugendaustausch als ein wichtiges Element der Völkerverständigung zu stärken. Dabei soll Afrika noch mehr in den Fokus der Kultur- und Bildungszusammenarbeit rücken.
Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik für das Jahr 2017.
Der 21. Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik deckt den Zeitraum des Jahres 2017 ab. Zu den Schwerpunkten der Arbeit zählen unter anderem der Einsatz für die Freiheit von Kunst und Wissenschaft weltweit sowie Maßnahmen zur Stärkung der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland. Zudem wurde 2017 das Deutsch-Kolumbianische Friedensinstitut (CAPAZ) eröffnet und eine große Konferenz zum Auftakt der Initiative „Friedensverantwortung der Religionen“ mit 100 Religionsvertretern aus 53 Ländern abgehalten.
Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik für das Jahr 2018.
Dieser Bericht der Bundesregierung umfasst die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik im Jahr 2018. Auch er gibt eine umfassende Übersicht über die Aktivitäten in diesem Bereich und widmet sich erneut u.a. dem Schutz gefährdeter Künstler, der zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit mit Ländern der Östlichen Partnerschaft, der deutsch-französischen Kooperation sowie der strategischen Auslandskommunikation als ein wichtiges Element im Wettbewerb der Narrative.