Die erste Plenarwoche im Deutschen Bundestag im neuen Jahr stand unter dem Eindruck vieler politischer Themen.
Außenpolitisch beherrschten die Ereignisse im Nahen Osten die politischen Diskussionen. Wir alle hoffen, dass es nicht zu einem weiteren Krieg in dieser Region kommt. Es gibt schon zu viel Leid und Elend auf der Welt.
Geschichtlich blicken wir auf unsere eigene, deutsch-deutsche Geschichte zurück. Vor 30 Jahren begann der Sturm der Bevölkerung auf die ehemalige StaSi-Zentrale in der Berliner Normannenstraße. Die Mitarbeiter der Staatssicherheit wurden durch die aufgebrachten Bürger davon abgehalten, die Unterlagen und Akten der StaSi zu vernichten. Die gesicherten Akten wurden die Grundlage für die Tätigkeit der Behörde des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Stasi-Unterlagen. Sie nahm mit dem ersten Beauftragten, dem ehemaligen Rostocker Pfarrer und späteren Bundespräsidenten Joachim Gauck am 4. Oktober 1990 ihre Tätigkeit auf.
Gesetz zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz und Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende.
Innenpolitisch erhielt die Abstimmung zur Organspende die größte Aufmerksamkeit. Hierbei ging es im Kern darum, ob die Bürgerinnen und Bürger mit der sog. Widerspruchslösung automatisch zu Organspendern werden und ihnen die Möglichkeit eingeräumt wird, dies durch die Erklärung eines Widerspruchs abzuwenden. Als Alternative hierzu stand die Zustimmungslösung zur Wahl, die den bisherigen Status erhält und man nur durch eigene positive Erklärung zu einem Organspender wird. Verbunden damit waren Verbesserungen im Bereich Aufklärung und Werbung, um so mehr Organspender zu gewinnen. Zu diesem Thema habe ich eine Diskussionsveranstaltung abgehalten. Darüber hinaus habe ich zu diesem Thema viele Zuschriften erhalten und Gespräche geführt. Dies war mir bei diesem hoch ethischen Thema sehr wichtig. Unstreitig ist, dass die Situation der Organspende in Deutschland verbessert werden muss. Der Weg hierzu war (und ist sicherlich immer noch) streitig. Die deutliche Mehrheit des Deutschen Bundestag entschied sich bei einer über die Fraktionsgrenzen hinaus offenen Wahl für die Zustimmungslösung. Ich habe auch für die Zustimmungslösung gestimmt, weil ich es für geboten halte, dass bei einer derartigen Frage der Staat nicht hingehen kann, und den Bürger in eine Verpflichtung aufnehmen kann. Die Entscheidung des Bürgers muss als freie Entscheidung erfolgen, ohne dass sie vom Staat in irgendeiner Form vorgegeben wird. Schließlich geht es um die körperliche Unversehrtheit eines Menschen. In einer solchen Frage einen Art Beweislastumkehr einzuführen halte ich für unzulässig. An dieser Stelle kommt der Staat mit seinen Befugnissen an seine Grenzen.
Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen.
Mit dem Gesetz, das in zweiter und dritter Lesung beschlossen wurde, wird eine Statistik zu untergebrachten wohnungslosen Personen eingeführt. Darin werden Wohnungslose, die Leistungen zur Unterbringung in Anspruch nehmen, erfasst. Die Erhebung wird zum 31. Januar eines jeden Jahres, erstmals zum 31. Januar 2022, durch das Statistische Bundesamt vorgenommen. Dabei werden künftig Personaldaten, die Art der Unterkunft sowie das Datum des Beginns der Unterbringung erhoben. Künftig soll Wohnungslosigkeit in Deutschland mindestens alle zwei Jahre in einem Bericht unter Einbeziehung von Wissenschaft und Fachverbänden dokumentiert und bewertet werden.
Gesetz zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der EU.
Mit dem Gesetz wird die technische Säule des 4. Eisenbahnpakets der EU in zweiter und dritter Lesung in nationales Recht umgesetzt. Zukünftig ist eine einheitliche Sicherheitsbescheinigung für Eisenbahnverkehrsunternehmen vorgesehen, wenn diese am Eisenbahnbetrieb auf dem übergeordneten Netz teilnehmen. Sie wird für Unternehmen, die grenzüberschreitende Verkehrsdienste erbringen, von der EU-Eisenbahnagentur erteilt. Unternehmen, deren Tätigkeit auf Deutschland beschränkt ist, können wählen, ob sie die Bescheinigung bei der Eisenbahnagentur oder beim Eisenbahn-Bundesamt beantragen. Zudem wird die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden untereinander und mit der Eisenbahnagentur gestärkt.
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings.
Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung eine Änderung des Strafgesetzbuches beschlossen, mit der eine Versuchsstrafbarkeit bei Cybergrooming eingeführt wird. Unter „Cybergrooming“ versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen. Nach geltendem Recht greift der Straftatbestand des Cybergroomings bisher nicht, wenn der Täter lediglich glaubt, auf ein Kind einzuwirken, tatsächlich aber mit einem Erwachsenen (beispielsweise Eltern oder Polizei) kommuniziert. Um eine wirksame Verfolgung von Cybergrooming zu ermöglichen, wird nun auch eine Versuchsstrafbarkeit geschaffen. Des Weiteren wird der Straftatbestand der sexuellen Belästigung zukünftig nur noch von schwereren Sexualstraftaten und nicht von anderen Delikten mit schwererer Strafandrohung wie zum Beispiel der Körperverletzung verdrängt. Die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung soll dadurch stets im Schuldspruch zum Ausdruck kommen. Des Weiteren sollen Strafverfolgern, die in kinderpornographischen Foren ermitteln, unter engen Voraussetzungen mehr Möglichkeiten zugestanden werden.
Gesetze zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole.
Eine Änderung des Strafgesetzbuches war Gegenstand einer ersten Lesung, welche die Verunglimpfung der Flagge und Hymne der Europäischen Union unter Strafe stellt. Der Bundestag führt damit den für Deutschland und seine Länder, aber auch für ausländische Flaggen bestehenden Schutz auch für die Symbole der Europäischen Union ein. Mit einem Änderungsantrag wollen die Koalitionsfraktionen zudem § 104 StGB in der Weise ändern, dass künftig das öffentliche Zerstören oder Beschädigen einer ausländischen (z.B. der israelischen) Flagge etwa im Rahmen von Demonstrationen unter Strafe gestellt wird.
Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen.
Derzeit berät der Bundestag einen Gesetzentwurf, der einen verbesserten Schutz des zivilen Luftverkehrs vor Angriffen sogenannter „Innentäter“ bietet. Innentäter sind Personen, die besonderen Zugang zu Einrichtungen und Abläufen des Luftverkehrs haben. In die Zuverlässigkeitsprüfung aller luftsicherheitsrelevanten Personen sollen künftig Daten der Bundespolizei und des Zollkriminalamtes sowie Auskünfte aus dem Erziehungsregister und dem zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister einbezogen werden dürfen. Zudem wird die Zuverlässigkeitsprüfung von Privatpiloten an die bestehenden Regelungen für andere überprüfungspflichtige Personen angeglichen. Bei Sicherheitsüberprüfungen durch ausländische Stellen sollen die deutschen Luftsicherheitsbehörden in erweitertem Maße mitwirken und auch Daten übermitteln dürfen. Des Weiteren soll den Bundesländern die Möglichkeit zur Einführung eines gemeinsamen Luftsicherheitsregisters eingeräumt werden.
Nachhaltige Mobilitätsforschung für die Zukunft – Innovativ, technologieoffen, ressortübergreifend.
Der Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, eine Gesamtstrategie zur Mobilitätsforschung zu erarbeiten. Dadurch sollen die in den einzelnen Ressorts vorhandenen Maßnahmen der Mobilitätsforschung gebündelt und koordiniert fortentwickelt werden. Bestehende Mobilitätsformen (von Mikromobilität, über Sharing-Modelle bis zu ÖPNV-Angebote) sollen mittels moderner Technologien wie beispielsweise der künstlichen Intelligenz effizient verbunden und weiterentwickelt werden. Entscheidend ist dabei nicht eine einzige Antriebsform oder eine Kraftstoffart, sondern ein breiter und technologieoffener Ansatz, bei dem ein hoher Nutzen für Mensch und Umwelt im Mittelpunkt steht.
Agrarpolitischer Bericht der Bundesregierung 2019.
Der Agrarpolitische Bericht der Bundesregierung dokumentiert die wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft in den vergangenen vier Wirtschaftsjahren. Demnach erwirtschaften 4,7 Millionen Menschen eine Bruttowertschöpfung von rund 194 Milliarden Euro, das entspricht rund 6,6 Prozent der Wertschöpfung aller Wirtschaftsbereiche. Etwa jeder neunte Arbeitsplatz in Deutschland hängt direkt oder indirekt mit der Land- und Ernährungswirtschaft zusammen. Der Bericht weist auf aktuelle Herausforderungen in der Landwirtschaft wie den Strukturwandel und Schwankungen in Marktpreisen und Erzeugungsmengen hin. Zudem werden agrarpolitische Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung aufgeführt.