§ 219 a StGB – Erweiterung der Informationsmöglichkeiten bei Schwangerschaftsabbrüchen
Die Koalitionspartner Union und SPD haben sich mit einem gemeinsamen Gesetz auf eine Modifizierung des Paragrafen 219 a Strafgesetzbuch (§ 219a StGB) geeinigt. In § 219a StGB ist das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche geregelt. Mit der nun erfolgten Gesetzesänderung werden die Informationsangebote und -rechte für Frauen konkretisiert und erweitert. § 219a StGB erhält den neuen Absatz Nr. 4, der einen weiteren Ausnahmetatbestand enthalten wird. Demnach sollen Ärtzte und Krankenhäuser zukünftig darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Über die Art und Weise der Methode dürfen sie hingegen nicht hinweisen. Weitere Hinweise auf Informationsangebote durch neutrale, ausdrücklich im Gesetz benannte Beratungsstellen sollen sie veröffentlichen und verlinken dürfen.
Außerdem soll durch eine Änderung im Schwangerschaftskonfliktgesetz sichergestellt werden, dass es zukünftig eine von der Bundesärztekammer zentral geführte Liste mit Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhäusern und Einrichtungen gibt, die mitgeteilt haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218 Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches vornehmen. Damit bleibt es grundsätzlich bei einem Werbeverbot für Abtreibungen, allerdings werden die Möglichkeiten, sich vollumfänglich über einen Schwangerschaftsabbruch zu informieren, verbessert. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens bestand die besondere Schwierigkeit und Sensibilität darin, zum einen das Grundrecht der Selbstbestimmung der Frau und auf der anderen Seite das Grundrecht zum Schutz des ungeborenen Lebens miteinander abzuwägen. Die verabschiedete Gesetzesänderung stellt eine angemessene Abwägung dieser beiden wichtigen Grundrechte dar, eröffnet weitere Angebote und bietet insbesondere weitere Rechtssicherheit.
„Digitalisierung gestalten“
Der digitale Wandel verändert unser Leben rasant und umfassend. Kaum mehr eine Lebenssituation ohne Digitalisierung. Sie betrifft uns an jedem Tag, betrifft unsere Art zu leben, zu arbeiten und zu lernen. Die Bundesregierung hat hierzu die Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ entworfen, die nun erstmals im Bundestag debattiert wurde. Die Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ sieht die Bündelung von Fachexpertisen und von Zuständigkeiten einzelner Ressorts der Bundesregierung vor. Das Paket umfasst 111 Maßnahmen, wobei das Hauptaugenmerk auf fünf Handlungsfeldern liegt: digitale Kompetenz, Infrastruktur und Ausstattung, Innovation und digitale Transformation, Gesellschaft im digitalen Wandel und moderner Staat. Querschnittsthema zu allen fünf Bereichen ist die Sicherheit. Mit dem Digitalpakt Schule und der Online-Beantragung des BAFöGs sind schon erste Schritte in diese Richtung getan. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Link:
Bund darf Schulen beim Digitalausbau direkt fördern
Der Vermittlungsausschuss zwischen Deutschem Bundestag und Bundesrat hat nun einem Kompromissvorschlag zugestimmt. Damit ist der Weg frei für den Digitalpakt Schule, da der Bundestag diesem Kompromiss in dieser Woche bereits zugestimmt hat.
W-Lan, Tablets, Whiteboards – in den kommenden fünf Jahren spendiert der Bund den Ländern insgesamt fünf Milliarden Euro für eine bessere digitale Ausstattung der Schulen. Das Geld darf auch für die digitale Weiterbildung der Lehrer eingesetzt werden. Mit der Einigung ist auch klargestellt, dass an der Architektur des Grundgesetzes nicht gerüttelt wird und Bildungspolitik Länder-Kompetenz bleibt. Für die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag zeigt der Kompromiss, dass Bund und Länder nach einem intensiven politischen Austausch zu vernünftigen Ergebnissen kommen.
Auch in Zukunft müssen Bund und Länder zusammenarbeiten, damit das Land vorankommt. Insgesamt müssen alle sich noch stärker auf den Erhalt der deutschen Wirtschaftskraft konzentrieren, da der internationale Wettbewerb immer härter wird.
Im Kompromiss haben die Länder Änderungen bei der Co-Finanzierung künftiger gemeinsamer Projekte durchgesetzt. Der ursprünglich geplante Entwurf des Bundes sah mit der Verfassungsänderung eine 50-Prozent-Beteiligung der Länder bei allen weiteren gemeinsamen Projekten vor. Das lehnten die Länder ab. Im Gegenzug bleibt für den Bund aber die Kontrolle darüber, ob seine Finanzmittel auch tatsächlich für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden. Die Länder sollen zur Auskunft verpflichtet sein, wenn der Bund Berichte und Akten anfordert.
Einigung wurde auch bei der Förderung des sozialen Wohnungsbaus erzielt: 2020/2021 fördert der Bund diesen Bereich mit zwei Milliarden Euro und wird die GVFG-Mittel 2020 auf 665 Millionen Euro und 2021 auf eine Milliarde Euro aufstocken. Gerade im Bereich des sozialen Wohnungsbaus waren in der Vergangenheit Gelder des Bundes durch einzelne Bundesländer für andere Zwecke ausgegeben worden. Die nun vereinbarte zusätzliche Mittelverwendung und die bestehenden Kontrollrechte bieten eine gute Grundlage dafür, dass sich so etwas nicht wiederholt.
Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickeln
Wie können wir die Perspektiven der Kinder und Jugendlichen in Deutschland verbessern? Was wollen wir für die kommenden Generationen erreichen? Der gemeinsame Antrag von CDU/CSU und SPD zum Thema „Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickeln – Perspektive der Betroffenen und Beteiligten mit einbeziehen“ ist ein weiterer Schritt zu einer verbesserten Zukunftsperspektive für Kinder und Jugendliche. Mit diesem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, eine temporäre, unabhängige Anlaufstelle einzurichten, bei der Eltern, Kinder, Jugendliche, junge Volljährige, Pflegeeltern und professionelle Akteure vertraulich berichten können, welche Erfahrungen sie mit dem Hilfesystem und den familiengerichtlichen Verfahren gemacht haben. Diese Berichte sollen von Wissenschaftlern analysiert und ausgewertet werden. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, die Qualitätssicherung in den Kinderschutzverfahren voranzutreiben und die Forschung in dem Bereich auszubauen.
Abstimmungen über Brexit-Übergangsregelungen
Was bedeutet der Brexit für Deutsche Staatsbürger, die in Großbritannien leben? Was wird sich für hier in Deutschland lebende Briten ändern? Über die von der Bundesregierung eingebrachten Entwürfe zu Brexit-Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit sowie für das Brexit-Steuerbegleitgesetz wurde im Bundestag abgestimmt. Ziel des ersten Gesetzes ist die Schaffung von Rechtssicherheit für Deutsche in Großbritannien sowie Briten in Deutschland für den Fall eines ungeregelten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Die Übergangsregelungen betreffen u.a. Leistungen bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit, in Familien- und Rentenangelegenheiten sowie bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Das Steuergesetz soll die negativen Folgen des Brexits für Steuerpflichtige eindämmen und Rechtsklarheit schaffen. Auch Übergangsregeln für Banken und Versicherungen sind vorgesehen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Link:
Lebensmittel wertschätzen – weniger wegwerfen!
Die Bundesregierung hat ihre Strategie zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung vorgestellt. Jährlich landen 11 Millionen Tonnen Lebensmittel in Deutschland ungebraucht im Müll. Das sind pro Kopf 55 Kilogramm an verschwendeten Nahrungsmitteln und durch die Produktionskette bedingt auch eine Verschwendung von Arbeit, Energie und Ressourcen. Gemeinsam mit allen Beteiligten aus Wirtschaft, Forschung, Politik und Zivilgesellschaft will sich Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner auf konkrete Ziele einigen und Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung entwickeln. Eingebunden werden Bauern, verarbeitende Betriebe, Groß- und Einzelhandel, Kantinen und Großküchen bis zu Gastronomie und Privathaushalte.
Bundeswehrmandate für den Auslandseinsatz verlängert
Unsere Streitkräfte führen einen wichtigen Auftrag aus. Sie sind Ausdruck der staatlichen Souveränität. Die Bundeswehr ist in multilateralen Bündnissen engagiert und in viele Auslandseinsätze eingebunden. Als Parlamentsarmee braucht die Bundeswehr für diese Einsätze den Auftrag des Bundestages, um an den Auslandseinsätzen teilzunehmen zu können. Ohne ein solches Mandat gibt es keinen Einsatz. Das Mandat umfasst gleichzeitig auch den Rahmen, in dem die Bundeswehr ihren Auftrag durchführen soll, also den Inhalt des Handelns. Hierdurch wird bestimmt, ob die Bundeswehr reine humanitäre Hilfe leisten soll, ob sie die politische Situation in einem Land stabilisieren und stärken soll, ob sie Sicherheitskräfte anderer Nationen ausbilden soll oder ob und unter welchen Bedingungen sie sich und andere verteidigen darf. Diese Rahmenbedingungen sind für unsere Soldaten wichtig, damit sie sicher sein können, dass ihr Handeln rechtens ist und nicht gegen nationale und vor allem internationale Gesetze und Abmachungen verstößt.
In dieser Woche haben wir die Verlängerung der Mandate angeraten, sodass unsere Uniformträger in Afghanistan, Darfur, Südsudan und im Mittelmeer zeitnah ihre rechtliche Grundlage für ihren Einsatz erhalten. Für ihren Dienst und ihren oft sehr gefährlichen Einsatz spreche ich den Frauen und Männern von Heer, Luftwaffe, Marine, Streitkräftebasis und Sanität ganz ausdrücklich Dank, Lob und Anerkennung aus.