In der letzten Sitzungswoche des Jahres wurden folgende Themen debatiert:
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, u.a. Thema Wolf.
Der Deutsche Bundestag hat eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet. Sie bringt wichtige Fortschritte beim drängenden Problem des Umgangs mit dem Wolf. Zu den Regelungen gehören ein Fütterungsverbot, die Pflicht für die Behörden zur Entnahme von Wolfshybriden, die Mitwirkung der Jagdberechtigten bei der Entnahme und die Herabsetzung der Schadensschwelle, ab der Wölfe entnommen werden dürfen. Zudem ist die Tötung von Wölfen künftig auch dann möglich, wenn nicht eindeutig klar ist, welcher Wolf des Rudels gerissen hat. Diese Regelungen führen zu mehr Schutz der Bürger, verbessern die Situation der Nutztierhalter und helfen beim Schutz ihrer Tiere. Zugleich fördern sie die Akzeptanz der Wiederansiedlung des Wolfes, einer streng geschützten Art. Der mit dem Koalitionspartner vereinbarte Änderungsantrag stärkt die Mitwirkung der Jäger bei der Jagd auf den Wolf, regelt Entschädigungszahlungen für Hobbytierhalter, die von Wolfsangriffen betroffen sind und stellt klar, dass die Regelungen der Novelle ausschließlich für den Wolf und nicht auch für weitere streng geschützte Arten gelten. Weitere Schritte in Richtung einer 1:1-Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU und der Einstieg in ein aktives Bestandsmanagement bleiben das Ziel.
Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes.
Der Deutsche Bundestag hat grundlegende rechtliche Vorgaben zur Stärkung des Datenschutzes in zweiter und dritter Lesung beschlossen und setzt so grundlegende rechtliche Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2016 um. Dies betrifft etwa die Verwendung personenbezogener Daten, die sich aus eingriffsintensiven Maßnahmen ergeben. Des Weiteren verbessert der gefasste Beschluss die Möglichkeiten der Behörden des Zollfahndungsdienstes zur Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität sowie zur Überwachung der Einhaltung außenwirtschaftsrechtlicher Vorschriften, nicht zuletzt, was die Befugnisse zum präventiven Einsatz verdeckter Ermittler angeht.
Gesetz zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) 2017/745 und die Verordnung (EU) 2017/746.
Der Bundestag hat in erster Lesung über die Anpassung des deutschen Medizinprodukterechts an die entsprechenden EU-Verordnungen beraten. Ziel dabei ist die Gewährleistung eines reibungslos funktionierenden Binnenmarktes für Medizinprodukte sowie hohe Standards für die Qualität und Sicherheit von Medizinprodukten. Um dies zu erreichen, ist es erforderlich, das bisherige Medizinproduktegesetz durch ein neues Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz abzulösen. Weiterer Anpassungsbedarf ergibt sich hinsichtlich der bestehenden medizinprodukterechtlichen Rechtsverordnungen.
Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz).
Zur schnelleren Umsetzung von Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur hat der Bundestag über die Zulassung dieser Maßnahmen durch ein Gesetz statt durch einen Verwaltungsakt beraten. Damit sollen einige Vorhaben beschleunigt werden, sodass das vorhandene Geld für Investitionen auch tatsächlich in neue und bessere Infrastruktur umgesetzt wird.
Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich.
Planungsverfahren für Ersatzneubauten sollen verschlankt werden. Dazu hat der Bundestag in erster Lesung über die notwendigen Schritte beraten. So soll in den Fachplanungsgesetzen der Begriff der Änderung eingegrenzt werden, um so im Ergebnis bestimmte Ersatzneubauten von einer Genehmigungspflicht zu befreien. Darüber hinaus sollen die Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz entlasten werden. Die neue Regelung soll auf diese Weise Investitionen in das Schienennetz beschleunigen, damit im Ergebnis Kreuzungsbauwerke schneller realisieren werden.
Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn.
Über eine Verlängerung der Mietpreisbremse für die Dauer von fünf Jahren wurde in erster Lesung beraten. Dazu soll es den Ländern erneut ermöglicht werden, ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt durch Rechtsverordnung für höchstens fünf Jahre zu bestimmen. Spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 sollen alle Rechtsverordnungen außer Kraft treten. Außerdem soll der Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Rückzahlung bei zu viel gezahlter Miete wegen Überschreitens der zulässigen Miete bei Mietbeginn erweitert werden.
Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser.
Hohe Erwerbsnebenkosten bei der Bildung von Wohneigentum waren Gegenstand einer ersten Lesung im Plenum. Vielfach bleibt Käufern etwa nichts anderes übrig, als die volle Maklerprovision von bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises zusätzlich zu diesem alleine zu tragen. Um dieses Spannungsverhältnis zu entschärfen, schlagen wir einige Änderungen der Rechtslage vor. So sollen etwa Maklerverträge nur wirksam werden, wenn sie in Textform gefasst sind. Unser Ziel ist darüber hinaus, dass Maklerkosten bei geteilter Übernahme in der Regel zur Hälfte getragen und bei alleiniger Beauftragung eines Maklers nicht zu mehr als 50 Prozent weitergegeben werden.
Unser Wald braucht Hilfe – Waldumbau vorantreiben.
Der Wald in Deutschland soll bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützt werden. Hierzu hat der Bundestag eine Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft beraten. Bund und Länder sollen dazu aufgefordert werden, gemeinsam finanzielle Maßnahmen zu prüfen, die für den notwendigen Waldumbau sowie zur Folgenbewältigung von Extremwetterereignissen eingesetzt werden können. Darüber hinaus sollen die forstwissenschaftliche Forschung ausgebaut und das Bauen mit Holz sowie die Holzlogistik unterstützt werden.
Waldbericht der Bundesregierung für das Jahr 2017.
Der Waldbericht der Bundesregierung für das Jahr 2017 wurde im Plenum beraten. Der Waldbericht gibt einen Überblick sowohl über die Situation des Waldes als auch zur Forst- und Holzwirtschaft in Deutschland. Unterstrichen wird hierbei die Tatsache, dass dem Wald – 32 Prozent der Landesfläche – Bedeutung in vielen Zusammenhängen wie etwa für die Artenvielfalt, der Erholung aber auch für die Wertschöpfung zukommt. Mit dem Wald und der Holznutzung sind mehr als eine Million Arbeitsplätze in Deutschland verknüpft. Erfreulich ist, dass sich die ökologische Wertigkeit der deutschen Wälder in den letzten Jahrzehnten deutlich verbessert hat. Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung). Vorbehaltlich des Beschlusses des entsprechenden Gesetzes, das noch Gegenstand des Vermittlungsverfahrens ist, hat der Deutsche Bundestag dieser Verordnung der Bundesregierung zugestimmt. Damit werden die Details der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung festgelegt.
Kurzzeitpflege stärken und eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung sicherstellen.
Vor dem Hintergrund, dass der Ausbau von Kurzzeitpflegekräften stagniert, soll künftig der Sicherstellungsauftrag so spezifiziert werden, dass Länder, Kommunen und Pflegeeinrichtungen wie Kassen dem gesetzlichen Auftrag zum Ausbau der Versorgungsstruktur nachkommen und vor allem die Pflegeinfrastruktur ausbauen.
Wissenschaftskommunikation stärken – Strukturen sichern, neue Möglichkeiten schaffen.
Die Wissenschaftskommunikation und den Wissenschaftsjournalismus in Deutschland soll nach dem Willen des Bundestages die Menschen stärker am wissenschaftlichen Fortschritt teilhaben lassen. Mit einer größeren Verbreitung von faktenbasiertem Wissen soll eine stärkere Sachorientierung ermöglicht werden. Die hierfür geeigneten Maßnahmen reichen von der intensiven Unterstützung der Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ bis hin zu kommunikativen Qualifizierungsmaßnahmen für den wissenschaftlichen Nachwuchs.
Kultur in ländlichen Räumen stärken – Teilhabe ermöglichen.
Der Deutsche Bundestag stärkt die Kulturarbeit außerhalb der Metropolen als Beitrag zu einer Angleichung der Lebensverhältnisse von Stadt und Land. Dieses Ziel soll in Zukunft im Zusammenwirken mit den Ländern und unter Wahrung der Zuständigkeiten die kulturelle Infrastruktur sowie in föderaler Vielfalt die Fläche erreichen. Mittel hierfür sind die Fortsetzung und Stärkung bereits erfolgreicher Programme wie des Denkmalschutzsonderprogramms, die Programme der Kulturstiftung des Bundes und der Bundeskulturförderfonds. Für diese Projekte stehen im Bundeshaushalt seit 2019 Mittel in Höhe von jährlich 10 Millionen Euro zu Verfügung.