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Rückblick der Woche

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    Rückblick der Woche

    Allgemein | 13. Dezember, 2019 | 0

    In der vergangenen Sitzungswoche haben wir wieder zahlreiche Gesetze beschlossen bzw. auf den parlamentarischen Weg gebracht.

    Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge. (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG).

    Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung eine Veränderung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen. Die jetzige Freigrenze für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wird in einen dynamisierten Freibetrag umgewandelt. Das kommt allen Betriebsrentnern zugute, bedeutet aber vor allem eine Entlastung für jene, die eine kleine Betriebsrente erhalten. Da der Beitragsausfall vollständig aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert wird, entstehen der gesetzlichen Krankenversicherung Mindereinnahmen von 1,2 Milliarden im Jahr. Diese werden für 2020 aus dem Gesundheitsfonds übernommen, dann schrittweise abgebaut und ab 2024 von den Kassen in voller Höhe getragen.

     

    Viertes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften.

    In zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag eine Reform beschlossen, die zwölf derzeit zulassungsfreie Handwerke wieder zulassungspflichtig macht. Der selbstständige Betrieb eines solchen Handwerks ist zukünftig nur noch zulässig, wenn der Betriebsinhaber oder ein Betriebsleiter in der Handwerksrolle eingetragen ist. Die erfolgreich bestandene Meisterprüfung wird nur dort Bedingung zum selbständigen Betrieb, wenn es sich um gefahrgeneigtes Handwerk oder um die Ausübung eines besonders kulturrelevanten Handwerks handelt. Alle Betriebe, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes selbstständig ein Handwerk ausüben, werden auch ohne bestandene Meisterprüfung oder eine Ausübungsberechtigung in die Handwerksrolle eingetragen. Sie dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und erhalten insoweit Bestandsschutz.

     

    Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen.

    In zweiter und dritter Lesung wurde fristgerecht die EU-Richtlinie zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen in nationales Recht umgesetzt. Der Bundestag führt damit eine veranlagungsunterstützend ausgestaltete Mitteilungspflicht für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen ein. Die entsprechenden Informationen sollen außerdem zwischen den Mitgliedsstaaten ausgetauscht werden. Hierdurch wird es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen zeitnah zu identifizieren und ungewollte Gestaltungsspielräume durch Schaffung oder Änderung von entsprechenden Rechtsvorschriften zu schließen.

     

    Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes.

    Im Plenum wurden die Änderungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie in zweiter und dritter Lesung in nationales Recht überführt. Die Änderungen ergeben sich aus dem Hintergrund der furchtbaren Terroranschläge von Paris im Januar und November 2015. Zwei Kernziele haben diese Änderungen: Erstens soll der illegale Zugang zu scharfen Schusswaffen erschwert werden. Zweitens sollen sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg behördlich rückverfolgt werden können. Schritte zum Erreichen dieser Ziele sind u.a. die Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen und die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für alle wesentlichen Teile von Schusswaffen. Weiterhin wird das waffenrechtliche Bedürfnis Gegenstand der Regelüberprüfung. Im Nationalen Waffenregister wird künftig neben dem privaten Waffenbesitz auch der Umgang mit Schusswaffen durch Waffenhersteller und Waffenhändler registriert. Mit diesen und anderen Regelungen soll ein substantieller Sicherheitsgewinn für die Bürger zusammen mit der Wahrung der berechtigten Interessen von Jägern, Sportschützen und Waffensammlern erreicht werden.

     

    Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Mit dem Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz wurde der Risikostrukturausgleich zwischen den einzelnen Krankenkassen reformiert, dessen Praxis zunehmend zu Wettbewerbsverzerrungen geführt hatte. Um diese zu beseitigen, sollen mit diesem Gesetz die wettbewerblichen Rahmenbedingungen im Finanzausgleich angepasst werden und das Organisationsrecht modernisiert werden. Für alle Krankenkassen sollen dadurch möglichst gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Mittel hierzu sind etwa die Einführung einer Regionalkomponente unter Einbeziehung statistisch signifikanter regionaler Variablen. Des Weiteren soll künftig das gesamte Krankheitsspektrum als Vollmodell Berücksichtigung finden. Risikopool, Stärkung der Präventionsorientierung oder Arzneimittelrabatte sind, neben weiteren Aspekten ebenfalls Gegenstand der Reform des Risikostrukturausgleichs.

     

    Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nicht-ehelichen Familien.

    Im Sinne einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ermöglicht der Bundestag die Stiefkindadoptionen auch in nichtehelichen Familien und lösen so die Aufgabe, das Adoptionsrecht auf verfassungsrechtlich gebotene Weise auf nicht miteinander verheiratete Paare auszudehnen. Erforderlich für eine derartige Adoption ist der Nachweis über eine „verfestigte Lebensgemeinschaft“. Dieser liegt vor, wenn die beiden Personen seit mindestens vier Jahren eheähnlich zusammenleben. In der Gesetzesbegründung ist zusätzlich das Erfordernis der Erwartung aufgenommen, dass die Beziehung auf Dauer Bestand haben wird. Zudem wurde mit dem Gesetz, das in erster Lesung beraten wurde, klargestellt, dass eine verfestigte Lebensgemeinschaft nicht vorliegt, wenn ein Partner mit einem Dritten verheiratet ist.

     

    Viertes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes.

    Das Plenum hat in erster Lesung Anpassungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, welches das Äquivalent zum BAföG in der beruflichen Bildung darstellt, beraten. Ziel dabei ist eine bessere Unterstützung der beruflichen Höherqualifizierung, einer Stärkung der Motivation für Fortbildungen und einer Verbesserung beruflicher Aufstiegschancen. Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung werden berufliche Aufstiegsfortbildungen noch attraktiver gemacht. Dazu werden Leistungen verbessert, Fördermöglichkeiten erweitert und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert. So sieht der Entwurf zum Beispiel eine Verdoppelung des Unterhaltsbeitrages und dessen Ausbau zum Vollzuschuss für Vollzeitgeförderte vor.

     

    Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen.

    Im Plenum wurde die Einführung einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen als Stichtagserhebung zum 31. Januar eines jeden Jahres durch das Statistische Bundesamt in erster Lesung beraten. Es sollen Wohnungslose, die Leistungen zur Unterbringung in Anspruch nehmen, erfasst werden. Dabei werden künftig Angaben zu Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, die Art der Unterkunft sowie das Datum des Beginns der Unterbringung erhoben. Damit den auskunftspflichtigen Stellen ausreichend Zeit zur Vorbereitung bleibt, ist die Bundesstatistik durch das Statistische Bundesamt erstmalig zum 31. Januar 2022 geplant.

     

    Unser Wald braucht Hilfe – Waldumbau vorantreiben.

    Die Anstrengungen der Bundesregierung, den Wald in Deutschland bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen, wurden durch den Bundestag begrüßt. Bund und Länder sind nun aufgerufen, gemeinsam finanzielle Maßnahmen zu prüfen, die für den notwendigen Waldumbau sowie zur Folgenbewältigung von Extremwetterereignissen eingesetzt werden können. Darüber hinaus soll die forstwissenschaftliche Forschung ausgebaut und das Bauen mit Holz sowie die Holzlogistik unterstützt werden.

     

    Mahnmal für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft in Deutschland errichten.

    Der Bundestag unterstützt auch weiterhin das bestehende Engagement für eine Aufarbeitung der Diktatur der SED. Den vielen Opfern dieses Unrechtsstaates soll mit einem Mahnmal gedacht werden. Schon 2012 hat der Bundestag auf die Initiative der CDU/CSU-Fraktion hin ein Mahnmal befürwortet und die Vorlage eines Konzeptes durch die Bundesregierung gefordert. Mit dem Errichtungsbeschluss wurde nun der nächste Schritt gegangen.

     

    Mittelmeerraum stabilisieren – Entwicklungspolitische Kooperationen im westlichen Mittelmeerraum ausbauen.

    Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, die nordafrikanischen Staaten des westlichen Mittelmeeres bei Verbesserungen ihrer politischen, demokratischen und rechtsstaatlichen Situation zu unterstützen. Langfristig soll die Region auf diese Weise wirtschaftlich gestärkt werden und als Partner Europas gewonnen werden. Zu diesem Ziel soll unter dem Dach der EU bei Einbindung kommunaler und regionaler Akteure zusammengearbeitet werden, etwa beim Ausbau der Handelsbeziehungen und der Förderung der Kompetenzen im Verwaltungssektor.

     

    30 Jahre Mauerfall und Reisefreiheit – Erfolgsgeschichte Tourismus.

    Die Bedeutung des Wunsches nach Reisefreiheit für den Mauerfall sollte gewürdigt werden, aber auch die Erfolgsgeschichte des Tourismus in den neuen Bundesländern. Nach der Wiedervereinigung war der Tourismus einer der Wirtschaftssektoren der neuen Länder mit kurzfristig realisierbaren Wachstums- und Beschäftigungschancen. Diese Chancen wurden umgehend aufgegriffen – der Tourismus ist heute eine tragende Säule der Wirtschaft in den neuen Ländern. Die Besonderheiten der deutsch-deutschen Geschichte müssen, vor allem mit Blick auf das Mauerfall-Jubiläum und die Wiedervereinigung, beim Werben für das Tourismusland Deutschland in der Förderung der Deutschen Zentrale für Tourismus berücksichtigt werden. Dabei sollen auch die „kulturellen Leuchttürme“ der ostdeutschen Länder besonders gewürdigt werden.

     

    Jahresbericht 2018 des Wehrbeauftragten (60. Bericht).

    Der Jahresbericht 2018 des Wehrbeauftragten weist insbesondere auf die Lücken bei Personal und Material in allen Bereichen der Bundeswehr hin. Der Bericht bewertet die materielle Einsatzbereitschaft der Truppe als kritisch, da die Ausstattung der Bundeswehr nicht den Anforderungen entspreche. Überorganisation und Bürokratie werden als Haupthindernisse für eine effizientere Bundeswehr genannt. Zur Lösung der Ausstattungslücke hat die Koalition den Verteidigungsetat in den letzten Jahren bereits mehrfach aufgestockt. Seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion soll diese Entwicklung künftig fortgesetzt werden. Schließlich muss unsere Bundeswehr für ihre Einsätze gut ausgestattet sein.

     

    13. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik.

    Die Bundesregierung informierte in dieser Woche zum 13. Mal umfassend über ihre Menschenrechtspolitik. Der Bericht stellte alle innen- und außenpolitischen Aktivitäten und Initiativen der Bundesregierung im Berichtszeitraum dar. Damit entspricht die Bundesregierung auch dem Auftrag des Deutschen Bundestages, die Menschenrechte nach Maßgabe von Artikel 1 des Grundgesetzes in allen Aspekten staatlichen Handelns zu reflektieren. Als Brennpunktthema wird in der Debatte das weltweite Problem des illegalen Organhandels aufgegriffen, das der Bundesregierung zuletzt als Schwerpunktthema aufgegeben worden war.

     

    EU-Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie.

    Der EU-Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in der Welt wurde ebenfalls in dieser Sitzungswoche vorgestellt. Dieser gibt umfassende Überblicke über die vielfältigen internen und externen Aktivitäten der Europäischen Union im Bereich ihrer Menschenrechtspolitik. Über die Berichtszeiträume hinweg hat die EU weltweit die Umsetzung ihrer im Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie festgelegten Ziele vorangetrieben. Im Mittelpunkt steht hierbei, im 70. Jahr der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Einsatz für die Menschenrechte als Kernstück des Multilateralismus ein.

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