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Rückblick der Woche

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    Rückblick der Woche

    Allgemein | 17. November, 2019 | 0

    Die vergangene Plenarwoche war geprägt von drei großen Themen. Zum einen die Grundrente, zum anderen das Klimaschutzpaket und der Abbau des Solidarzuschlags Ost (sogenannter Soli).

    Der Kompromiss, der zur Grundrente führte, war hart errungen und umkämpft. Mit der vor der Grundrente durchzuführenden Einkommensprüfung konnte erreicht werden, dass die Grundrente nicht nach dem „Gießkannenprinzip“ gewährt wird. Die harten Verhandlungen haben gezeigt: Trotz aller Unkenrufe ist die Koalition weiter handlungsfähig.

    Der Solidaritätszuschlag für Ostdeutschland wird abgebaut. 30 Jahre nach der Wende hören die Unterstützungszahlungen auf. 90 Prozent der Steuerzahler werden den „Soli“ nicht mehr zahlen müssen, weitere 6,5 Prozent der Steuerzahler werden weniger zahlen müssen als bisher.

    Das Klimaschutzpaket wurde diese Plenarwoche verabschiedet. Es wird merkliche Besserungen für unsere Umwelt mit sich bringen; gleichzeitig ist das Klimaschutzpaket sozialverträglich austariert. Bahnfahren wird billiger, es werden Anreize für den Bürger gesetzt, um kostenverträglich in neue, klimafreundlichere Technik zu investieren.

     

    Bundes-Klimaschutzgesetz.

    Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung die gesetzliche Normierung der Klimaschutzziele beschlossen, zu deren Einhaltung sich Deutschland auf der Pariser Klimakonferenz 2015 in Paris verpflichtet hat. Damit wird die Klimapolitik insgesamt auf eine solide und verbindliche Grundlage gestellt. Das Gesetz verpflichtet die öffentliche Hand, entfaltet hingegen grundsätzlich keine Rechtswirkung für Private. Die Einhaltung der Emissionsbudgets ist Aufgabe des Bundesministeriums, in dessen Geschäftsbereich der jeweilige Sektor fällt. Das Umweltbundesamt berichtet jährlich im März über die Emissionsdaten des letzten Jahres. Auf Grundlage der Emissionsdaten werden bei Über- oder Unterschreiten der Jahresbudgets die nachfolgenden Emissionsbudgets angepasst und zusätzliche Maßnahmen beschlossen. Im Falle der Überschreitung des Emissionsbudgets eines Sektors besteht eine Initiativpflicht der Bundesregierung zum Beschluss von zusätzlichen Maßnahmen. Ein unabhängiger Expertenrat für Klimafragen wird durch die Bundesregierung eingerichtet und wird dieser sowie dem Deutschen Bundestag berichten. Schließlich setztsich die Bundesregierung das Ziel, die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu organisieren.

     

    Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht.

    In zweiter und dritter Lesung hat der Deutsche Bundestag wichtige Anpassungen beschlossen, um umweltfreundliches Verhalten steuerlich stärker zu fördern. Konkret vorgesehen ist die steuerliche Förderung bei energetischen Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum ab 2020. So sollen Pendler ab 1. Januar 2021 befristet bis zum 31. Dezember 2026 durch das Anheben der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent entlastet werden. Um mehr Menschen dazu zu bewegen, im Fernverkehr die Bahn zu nutzen, wird die Umsatzsteuer für Zugtickets auf 7 Prozent gesenkt. Außerdem sind im Gesetz besondere Hebesätze bei der Grundsteuer auf Gebiete für Windenergieanlagen vorgesehen, um Gemeinden für ihren Mehraufwande zu entschädigen und mehr Flächen für Windenergie zu aktivieren.

     

    Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes.

    Durch den Bundestag wurde in zweiter und dritter Lesung Änderungen des Luftverkehrssteuergesetzes beschlossen. Damit ein Anreiz für den Umstieg vom Flugzeug auf die Bahn besteht, wird die Luftverkehrsteuer erhöht. Die Erhöhung ist nach Distanzklassen gestaffelt, das heißt bei längeren Flügen steigt die Steuer mehr als bei kürzeren.

     

    Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens.

    Strafverfahren sollen noch effektiver und moderner ausgestaltet werden. Hierzu hat das Plenum eine Reihe von Verbesserungen in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Unter anderem soll das Befangenheits- und Beweisantragsrecht verbessert werden, um dem potentiellen Missbrauch von Verfahrensrechten besser zu begegnen. Zeugen und anderen Verfahrensbeteiligten soll es in der Hauptverhandlung grundsätzlich verboten sein, ihr Gesicht zu verhüllen. Zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls sollen zudem die Befugnisse der Ermittlungsbehörden im Bereich der Telekommunikationsüberwachung, insbesondere bei serienmäßiger Begehung erweitert werden. Die DNA-Analyse im Strafverfahren wird auf äußerliche Merkmale (Haar-, Augen-, Hautfarbe) sowie das Alter ausgeweitet, um Anhaltspunkte für das äußere Erscheinungsbild des Täters zu gewinnen.

     

    Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995.

    Der Bundestag hat einen ersten Schritt zum Abbau des Solidaritätszuschlags wie oben dargestellt in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Die Regelung tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft.

     

    Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz).

    Es wurden in dieser Plenarwoche wichtige Maßnahmen zur Bekämpfung der Masern in zweiter und dritter Lesung beschlossen, um den Schutz der Bevölkerung vor Masern weiterhin bestmöglich zu gewährleisten. Dabei ist ein maßgebliches Instrument die Nachweispflicht eines ausreichenden Impfschutzes oder einer Immunität für Personen, die in Einrichtungen mit viel Kontakt zu anderen Menschen betreut werden oder arbeiten. Kommt eine solche Person der Verpflichtung des Nachweises trotz Aufforderung nicht nach, kann das Gesundheitsamt ein Tätigkeitsverbot in diesen Bereichen erlassen. Darüber hinaus wurden mit dem Gesetz weitere Instrumente beschlossen, um die Impfquoten zu erhöhen: So sollen zukünftig Ärzte sämtlicher Facharztgruppen Schutzimpfungen durchführen können. Zudem erhält die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die gesetzliche Aufgabe, regelmäßig und umfassend über das Thema „Impfen“ zu informieren.

     

    Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften.

    In zweiter und dritter Lesung hat das Parlament die Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften neu beschlossen. Um dies zu erreichen, sieht das Gesetz die dauerhafte Festschreibung der bislang in einer befristeten Übergangsvorschrift verortete Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden in Zivilsachen in Höhe von 20 000 Euro vor. Auch soll der Ausbau der Spezialisierung der Gerichte in Zivilsachen vorangetrieben und Sachverständige auch außerhalb einer förmlichen Beweisaufnahme zur Unterstützung des Gerichts hinzugezogen werden können.

     

    Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021.

    Der Bund wird auch in den nächsten Jahren die Länder und Kommunen finanziell bei der Bewältigung von Integrationsaufgaben unterstützen. Hierfür hat das Plenum in zweiter und dritter Lesung eine weitere Entlastung der Länder und Kommunen bei den Flüchtlingskosten um rund 5,5 Mrd. Euro in den nächsten zwei Jahren beschlossen. Die größten Posten stellen dabei die Erstattung der Kosten für Unterkunft und Heizung von Flüchtlingen in Höhe von 1,8 Mrd. Euro und die Integrationspauschale in Höhe von 2 Mrd. Euro dar. Ebenfalls fließen Mittel zur Umsetzung der Ziele des Paktes für den Rechtsstaat.

     

    Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung.

    Um eine EU-Richtlinie umzusetzen, wurde deutsches Recht in zweiter und dritter Lesung an diese EU-Richtlinie angepasst. Dazu sollen insbesondere künftig sämtliche Fälle der Haft und der Vorführung vor einen Haftrichter als Fälle notwendiger Verteidigung erfasst werden. Daneben enthält der Gesetzentwurf Regelungen zur Verteidigerbestellung und -auswahl durch das Gericht in den Fällen, in denen der Beschuldigte nicht selbst einen Verteidiger benannt hat.

     

    Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren.

    Es wurde eine entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht in zweiter und dritter Lesung umgesetzt. Zwar entspricht das deutsche Recht, insbesondere im Jugendgerichtsgesetz, vielfach den Vorgaben der EU-Richtlinie, dennoch sind weitere Änderungen notwendig. Hierzu zählt im Schwerpunkt das Recht auf Unterstützung durch einen Rechtsanwalt.

     

    20 Jahre Washingtoner Prinzipien – Restitution von NS-Raubkunst fortsetzen und „Beratende Kommission“ weiterentwickeln.

    Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, den Kunstraub der Nationalsozialisten und dessen Folgen weiter und besser zu erforschen, um zu gerechten und fairen Lösungen insbesondere mit Blick auf einzelne Werke zu kommen. Dazu sollen die bereits erheblichen Leistungen der vergangenen 20 Jahre ergänzt und die Maßnahmen in diesem Bereich weiter verbessert und ausgeweitet werden. Die Arbeit der zuständigen Kommission soll hierdurch nachhaltig gestärkt und transparenter sowie unabhängiger gestaltet werden.

     

    Chancen der Digitalisierung nutzen – Offener Zugang und standardisierte Datenformate für eine zukunftsfähige Landwirtschaft 4.0.

    In der deutschen Landwirtschaft können digitale Technologien maßgeblich zu einer nachhaltigen und Ressourcen schonenden Lebensmittelerzeugung beitragen. Mit einer Präzisionslandwirtschaft 4.0. können Maßnahmen wie etwa Bewässerung, Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz punktgenau gesteuert werden. Sie ermöglicht aber auch, etwa über digitale Sensorik die Messung verschiedener Tierwohl-Indikatoren zu. Der Deutsche Bundestag ermutigt die Bundesregierung dazu, zunächst im Rahmen eines Forschungsvorhabens ein Konzept zur Nutzung einer entsprechenden Agrarplattform unter Beteiligung der relevanten Akteure zu erarbeiten. Zusätzlich wird die Bundessregierung dazu aufgefordert den Breitbandausbau im ländlichen Raum zu intensivieren, um die Präzisionslandwirtschaft sowie eine moderne multifunktionale Forstwirtschaft in den Wäldern zu ermöglichen.

     

    ESA-Ministerratskonferenz 2019 – Satellitengestützte Erdbeobachtung intensivieren, Europas Rolle im All stärken, nationales Raumfahrtprogramm aufwerten.

    Am 27./28. November findet in Sevilla die Ministerratskonferenz 2019 der europäischen Raumfahrtagentur statt, die über die zukünftige Ausrichtung der ESA entscheidet. In diesem Zusammenhang ist vor allem die Bedeutung einer signifikanten Zeichnung von Anwendungsprogrammen etwa zur satellitengestützten Erdbeobachtung von Belang. Des Weiteren ist der Weiterbetrieb der Raumstation ISS bis mindestens 2024 wichtig, drittens die Sicherung des unabhängigen europäischen Zugangs zum All. Nicht zuletzt soll eine Stärkung deutscher kleiner und mittelständischer Unternehmen erreicht werden. Ein Weltraumgesetz ist notwendig, und dessen Erarbeitung soll noch in dieser Legislatur erfolgen. Auch die Bereitstellung der Haushaltsmittel für die Raumfahrt muss sichergestellt sein.

     

    Nachhaltige Mobilitätsforschung für die Zukunft – innovativ, technologieoffen, ressortübergreifend.

    Mobilitätsforschung muss durch die Bündelung, die Vernetzung und Erweiterung der bestehenden Aktivitäten gestärkt werden, um so die Dynamik von Mobilitätsinnovationen technologieoffen zu steigern. Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung deshalb dazu aufgefordert, eine Gesamtstrategie vorzulegen, damit das Ziel einer klimafreundlichen und nachhaltigen Mobilität erreicht werden kann. Zugleich werden Mobilitätsinnovationen den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken. Vielversprechend ist die Optimierung bestehender Mobilitätsformen wie etwa dem ÖPNV durch den Einsatz moderner Technologien künstlicher Intelligenz. Dabei steht in allem der Nutzen für Mensch und Umwelt im Zentrum, nicht eine Festlegung auf eine Antriebsform oder eine Kraftstoffart.

     

    Kinder weltweit schützen – ausbeuterische Kinderarbeit verhindern.

    Mit diesem Antrag verfolgt der Bundestag das Ziel, weltweit zum Schutz der Rechte von Kindern einen Beitrag zu leisten, insbesondere mit Blick auf ausbeuterische Kinderarbeit. Geschätzt 73 Mio. Kinder weltweit arbeiten unter ausbeuterischen, oft gesundheitsschädlichen und gefährlichen Bedingungen. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Deutsche Bundestag die bisherigen Anstrengungen der Bundesregierung im Kampf gegen Kinderarbeit und Initiativen wie etwa den „Grünen Knopf“, die auf die Durchsetzung sozialer und ökologischer Mindeststandards in der Produktion und in Lieferketten hinwirken. Zudem fordert der Bundestag die Bundesregierung zum weiteren Einsatz gegen Kinderarbeit auf.

     

    „Jugend erinnert“ – Wissensvermittlung über Wirkung und Folgen der Diktatur und Gewaltherrschaft stärken.

    Das Parlament hat den Ausbau der pädagogischen Arbeit in den Gedenkstättenerörtert. Um diese zu stärken, soll das Programm „Jugend erinnert“ ins Leben gerufen werden, mit dem Austausch und Begegnung sowie Gedenkstättenfahrten gefördert werden soll. In einem mehrjährigen, breit angelegten Ansatz soll dieses Programm sowohl die nationalsozialistische Terrorherrschaft als auch die SED-Diktatur aufgreifen. Schwerpunkte sollen in der inhaltlichen Begleitung von mehrtägigen Gedenkstättenbesuchen liegen, etwa durch Workshops, über eine Intensivierung von Zeitzeugenarbeit und der Stärkung der Jugendbegegnungen im In- und Ausland.

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