Die aktuelle Plenarwoche stand zunächst im Zeichen der Deutschen Wiedervereinigung und im Gedenken an den Mauerfall vor 30 Jahren am 09. November 1989. Schon im Oktober hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in Leipzig gemeinsam mit Revolutionären des Jahres 1989 an den Mut und die Entschlossenheit der vielen Menschen erinnert, die zum Sturz der SED-Diktatur beigetragen haben und die den ersten Stein aus der Mauer herausbrachen. Am 9. November 1989 fiel die Mauer. Die Mauer war das Symbol der Unfreiheit und der falschen sozialistischen Ideologie. Die Freude über den Mauerfall stand im Mittelpunkt dieser Sitzungswoche.
Die Union war und ist die Partei der Deutschen Einheit. Schon früh hat Konrad Adenauer nie einen Zweifel am Ziel der Unions-Politik gelassen: Ein friedliches Deutschland wieder zu einem gleichberechtigten Partner in Europa und der Welt zu machen. Dieses Ziel haben wir 1990 erreicht: Die Deutschen in der DDR und Helmut Kohl haben der Deutschen Einheit in Frieden den Weg geebnet. In Freude über das Gelungene verneigen wir uns vor dem Mut und der Entschlossenheit, die der Freiheit zum Durchbruch halfen. Dieser Freiheit sind wir verpflichtet.
Bei Fortentwicklung des Sozialstaats und Grundrente Kurs halten. Bei der aktuellen Diskussion um die Ausgestaltung einer Grundrente ist wichtig: Die Unionsfraktion ist für eine Grundrente für genau die Menschen, die die Grundrente auch wirklich brauchen. Deshalb wurde sich mit der SPD auf die Grundzüge dafür im Koalitionsvertrag geeinigt, wozu eine Bedürftigkeitsprüfung zählt. Zu einer entsprechenden Einigung sind CDU und CSU auch bereit.
Das falsche Signal wäre es allerdings, die Prinzipien des Renten- und Grundsicherungssystems über den Haufen zu werfen und der jungen Generation enorme Lasten aufzuerlegen. Es ist ungerecht, Steuergelder hart arbeitender Menschen an andere zu verteilen, die die Unterstützung gar nicht brauchen. Das schafft nicht mehr, sondern weniger Gerechtigkeit. Eine richtig austarierte Grundrente ist eine wichtige Sachfrage, die wegen der demographischen Situation von enormer Langzeitwirkung ist. In diesem Sinne werden die Verhandlungen geführt.
Wichtiger Schritt zur weiteren Stärkung der Strafjustiz. Viele Bürgerinnen und Bürger erleben durch tagtägliche Meldungen in der Presse oder eigene Erfahrungen, dass Strafverfahren lange dauern und häufig in Einstellungen enden. Um die Strafjustiz zu stärken, haben sich die Länder im Pakt für den Rechtsstaat verpflichtet, bis Ende 2021 insgesamt 2000 zusätzliche Richter und Staatsanwälte einzustellen. Damit das Mehr an Personal nicht durch ineffiziente Vorgaben aufgezehrt wird, wird jetzt für die notwendigen zügigeren Strafverfahren gesorgt und der Rechtsstaat gestärkt. Prozessverschleppungen werden künftig durch Änderungen im Befangenheits- und Beweisantragsrecht handhabbarer gemacht. Ermittlern werden wirksamere Instrumente an die Hand gegeben, um Täter aufzuspüren: Die DNA-Analyse wird auf äußerliche Merkmale (Haar- und Augenfarbe) sowie das Alter ausgeweitet. Um Einbrecher besser stellen zu können, kann künftig die Telekommunikation von Verdächtigen überwacht werden. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist das Verbot der Gesichtsverhüllung vor Gericht.
Diese Woche im Plenum:
Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG).
In zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag das Digitale-Versorgung-Gesetz beschlossen, mit dem die Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung weiter vorangetrieben wird. Ziel ist es, die großen Chancen, die sich für eine bessere Gesundheitsversorgung aus der Digitalisierung ergeben, zu heben. So erhalten Versicherte etwa einen Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen. Der Innovationsfonds, der 2016 eingerichtet wurde, um innovative Versorgungsformen und anwendungsorientierte Versorgungsforschung zu fördern, wird um fünf Jahre mit 200 Millionen Euro jährlich verlängert. Zusätzlich wurde die rechtliche Grundlage zur Errichtung einer Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel geschaffen, die Informationen zu Darreichungsformen, Wirkstoffbezeichnungen und die Wirkstärke beinhalten wird. Zudem wird die Möglichkeit von elektronischen Verordnungen auf weitere Leistungen erweitert.
Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften.
In zweiter und dritter Lesung hat das Plenum das Jahressteuergesetz beschlossen. Es enthält u.a. zahlreiche Maßnahmen zur Förderung vor allem der umweltfreundlichen Mobilität. Dazu werden insbesondere mehrere bereits existierende steuerliche Begünstigungen für Elektrofahrzeuge, Hybridfahrzeuge oder Dienstfahrräder bis zum Jahresende 2030 verlängert. Des Weiteren wird eine Sonderabschreibung für E-Lieferfahrzeuge eingeführt und das Jobticket gefördert. Das Gesetz regelt zudem weitere steuerrechtliche Fragen wie etwa die Erhöhung der Verpflegungspauschale für Dienstreisen oder die Erhöhung der Förderhöchstgrenze bei der Wohnungsbauprämie auf 700 beziehungsweise auf 1.400 Euro. Der Prämiensatz wird dabei auf 10 Prozent angehoben.
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz).
In zweiter und dritter Lesung wird mit diesem Gesetz die Attraktivität des Forschungs- und Innovationsstandortes Deutschlands erhöht, indem eine steuerfreie Forschungszulage zusätzlich zur bewährten Projektförderung eingeführt wird. Auf dieses Gesetz zur „steuerlichen F+E“ wurde lange hingearbeitet. Die Forschungszulage wird an den Personalkosten bemessen, beträgt 25 Prozent der Bemessungsgrundlage und ist gedeckelt auf 2 Mrd. Euro.
Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz).
Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung eine Gesetzreform beschlossen, welche die Unabhängigkeit der medizinischen Dienste stärkt. Dazu werden organisatorische Umstrukturierungen vorgenommen und mit der Ombudsperson bei jedem Medizinischen Dienst eine unabhängige Anlaufstelle eingerichtet. Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern über die Abrechnung sollen durch einen Schlichtungsausschuss auf Bundesebene reduziert werden. Darüber hinaus wird der Gemeinsamen Bundesausschuss dazu verpflichtet, seine öffentlichen Sitzungen live im Internet zu übertragen sowie in einer Mediathek für einen späteren Abruf zur Verfügung zu stellen, um damit seine Entscheidungen transparenter zu machen. Des Weiteren wird das Hygieneförderprogramm für Krankenhäuser um drei Jahre verlängert und um einen zusätzlichen Förderschwerpunkt im Bereich des sachgerechten Einsatzes von Antibiotika erweitert.
Gesetz zur Reform des Sozialen Entschädigungsrechts.
In zweiter und dritter Lesung wurde durch die Abgeordneten die Reform des sozialen Entschädigungsrechts beschlossen. Durch dieses Gesetz wird ein komplett neues Sozialgesetzbuch, das SGB XIV, geschaffen. Das Gesetz hat zum Ziel, den Opfern von Gewalttaten, von Terroranschlägen, von sexueller oder psychischer Gewalt sowie deren Angehörigen, Nahestehenden und Hinterbliebenen schnell zu helfen, die erneute Eingliederung in die Gesellschaft und Entschädigungsleistungen zu ermöglichen. Wesentliche Neuerungen sind ein erweiterter Berechtigungskreis sowie ein erweiterter Gewaltbegriff.
Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz).
Mit dem Gesetz, das in zweiter und dritter Lesung beschlossen wurde, werden Kinder und Eltern, die nach dem SGB XII gegenüber Leistungsbeziehern unterhaltsverpflichtet sind, entlastet. Hierzu wird die Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu 100.000 Euro in der Sozialhilfe ausgeschlossen. Auch in der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und im Bereich der fürsorgerischen Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes werden Entlastungen vollzogen. Menschen mit Behinderungen im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen wird künftig auch ein Anspruch auf SGB XII-Leistungen eingeräumt.
Invictus Games – Das Sportereignis der versehrten Soldaten als ein deutliches Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung nach Deutschland holen.
Die „Invictus Games“ wurden ins Leben gerufen, um die Lebenssituation versehrter Soldaten in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Eine von der Bundesregierung unterstützte und forcierte Austragung der „Invictus Games“ 2022 in Deutschland soll den deutschen Soldaten ein deutliches Signal der Wertschätzung entgegenbringen. Gleichzeitig sorgt dies für mehr Anerkennung und Akzeptanz für den geleisteten Dienst und die dadurch erlittenen psychischen oder physischen Beeinträchtigungen.
Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG).
Mit dem Gesetz wird ein nationales Emissionshandelssystem für die Sektoren Verkehr und Gebäude eingeführt. In das nationale Emissionshandelssystem sind alle in Verkehr gebrachten fossilen Brennstoffe einbezogen, unabhängig davon, in welchem Sektor die Brennstoffe jeweils verwendet werden. In einer Startphase in den ersten beiden Jahren werden jedoch zunächst nur wesentliche Hauptbrennstoffe einbezogen nämlich Diesel, Benzin, Gas und Heizöl. Zur Teilnahme am Emissionshandelssystem verpflichtet sind die Unternehmen, die die Brennstoffe in den Verkehr bringen. Die Unternehmen haben Zertifikate zu erwerben und abzugeben. Mit der Brennstoffbepreisung wird ein Anreiz zur künftigen Minderung von CO2-Emissionen geschaffen. In einer Einführungsphase werden Zertifikate zu einem Festpreis ausgegeben, der beginnend mit 10 Euro je Tonne CO2 in 2021 Jahr für Jahr auf 35 Euro je Tonne im Jahr 2025 ansteigt. Ab 2026 werden die Emissionsberechtigungen auktioniert und bewegen sich dann innerhalb eines Preiskorridors zwischen 35 und 60 Euro je Tonne CO2. 2025 soll überprüft werden, ob Mindest- und Höchstpreis ab 2027 noch notwendig sind.
Gemeinsame Initiative von Bund und Ländern zur Förderung von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration.
Die Bundesregierung wurde durch einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion dazu aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern ein Programm zur Unterstützung von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Integrationsaufgaben zu realisieren. Vorbild soll dabei die bereits existierende Initiative „Leistung macht Schule“ sein. In einem zweiphasigen Verfahren werden zunächst bundesweit bis zu 300 Schulen ausgewählt und bei der Entwicklung guter Konzepte für mehr Bildungsgerechtigkeit unterstützt. Anschließend wird eine wissenschaftliche Evaluation durchgeführt und die Ergebnisse dann weiteren Schulen bundesweit zur Verfügung gestellt. Die Leistungen umfassen insgesamt 125 Mio. Euro für 10 Jahre, wovon der Bund die Hälfte trägt.
Mit nationaler Tourismusstrategie den Standort Deutschland weiter stärken.
In der Tourismusbranche sind in Deutschland fast drei Millionen Menschen beschäftigt. Der Tourismus ist insbesondere im ländlichen Raum ein Motor der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Vor diesem Hintergrund wurde die Bundesregierung durch den Deutschen Bundestag aufgrund eines Antrags dazu aufgefordert, die Rahmenbedingungen für den Tourismus in Deutschland weiter zu verbessern. Ziel des Antrags ist es, die Chancen des Tourismus noch besser auszuschöpfen und die positiven Effekte zu stärken. Dazu soll die Bundesregierung mit ihrem für Frühjahr 2020 angekündigten Aktionsplan unter anderem Förderverfahren vereinfachen, bürokratische Belastungen abbauen, mehr Jugendliche für Berufe des Tourismus interessieren und die Barrierefreiheit im Tourismus weiter ausbauen.
Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens.
Wie schon in der Einleitung erwähnt ist Ziel dieses Gesetzentwurfs, den der Bundestag in erster Lesung berät, das Strafverfahren moderner und effizienter zu gestalten. Die Befugnisse der Ermittlungsbehörden sollen ausgeweitet werden, indem etwa die Kommunikation von Einbrechern leichter überwacht werden kann. Des Weiteren soll es Verfahrensbeteiligten in der Hauptverhandlung grundsätzlich verboten sein, ihr Gesicht zu verhüllen. Weitere Änderungen sollen zu einem verbesserten Rechtsbeistand bei umfangreichen Verfahren mit mehreren Nebenklägern und bei Opfern von Sexualstraftaten führen.
Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen.
Der Deutsche Bundestag beriet in erster Lesung über die Überführung der EU-Richtlinie zur Mitteilung grenzübergreifender Steuergestaltungen. Diese Mitteilungspflicht ist veranlagungsunterstützend ausgestaltet, die entsprechenden Informationen sollen außerdem zwischen den Mitgliedsstaaten ausgetauscht werden. Diese werden so in die Lage versetzt, Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen zeitnah zu identifizieren und ungewollte Gestaltungsspielräume durch Schaffung oder Änderung von entsprechenden Rechtsvorschriften zu schließen.
25 Jahre Weltbevölkerungskonferenz von Kairo – Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte von Mädchen und Frauen weltweit stärken
Sexuelle und reproduktive Gesundheit und reproduktive Rechte sind global immer noch nicht ausreichend gesichert. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen haben 214 Millionen Mädchen und Frauen in Entwicklungsländern keinen oder nur eingeschränkten Zugang zu modernen, sicheren und wirksamen Familienplanungsmethoden. Maßnahmen wie umfassende Sexualerziehung und der Zugang zu Familienplanung stärken die Gleichberechtigung und die Bildung, führen zu weniger Geburten und unterstützen die wirtschaftliche Entwicklung. Die Bundesregierung wurde durch den Bundestag aufgefordert, das Engagement in diesem Bereich fortzusetzen sowie in der EU und international dafür einzutreten, diesem Aufgabenfeld größere Aufmerksamkeit zu schenken.