Viele wichtige Themen konnten wir in den vergangenen Plenartagen diskutieren und auf den Weg bringen. Ein wichtiges Thema, das auch mir ganz persönlich ein großes Anliegen ist, sind die Arbeitsbedingungen für unsere Landwirtschaft. Die Proteste der Landwirte mit ihren Traktoren in den deutschen Großstädten haben gezeigt, dass die Wertschöpfungskette, die unsere Ernährung sichert, mehr Wertschätzung, weniger Bürokratie und vor allem den Dialog braucht.
Verbunden hiermit geht das Thema Klimaschutz in die Umsetzungsphase. In erster Lesung wurden erste Teile des Klimaschutzplans 2030 beraten.
Der Solidaritätszuschlag wird ab 2021 stufenweise abgebaut. 30 Jahre nach dem Mauerfall wurde auf dem Gebiet der ehemaligen DDR beispielsweise auf dem Gebiet der Infrastrukturmaßnahmen viel erreicht.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht hierüber und über andere Themen:
Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung.
Der Bundestag hat wesentliche Verbesserungen für die Situation der Berufsschüler in Deutschland beschlossen. So wird unter anderem die Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende vorgenommen. Diese soll im Jahr 2020 für das 1. Ausbildungsjahr 515 Euro betragen. Ab dem Jahr 2024 soll die Vergütungshöhe jährlich entsprechend der durchschnittlichen Steigerung aller Ausbildungsvergütungen angehoben werden. Weiterhin ist die Einführung von neuen Abschlussbezeichnungen für die drei Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung vorgesehen, um eine Vergleichbarkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu erreichen. Dabei können bewährte Berufsbezeichnungen wie zum Beispiel „Meister“ neben den neuen Bezeichnungen weitergeführt werden. Nicht zuletzt enthält der Gesetzentwurf ein Modernisierungspaket mit Verbesserungen im Prüfungswesen.
Sechstes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungs-rechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR.
Das berufsrechtliche und verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz wurde entfristet. Damit entsprach der Bundestag einem wichtigen Anliegen der Opfer der SED-Diktatur. Mit dem Gesetz wird auch auf die besonderen Schwierigkeiten, die sich für Personen ergeben, die in einem Heim für Kinder oder Jugendliche in der DDR untergebracht wurden, reagiert. Hier erweiterte der Bund ebenfalls den Kreis der Anspruchsberechtigten. Zusätzlich soll die sogenannte Opferrente von 300 auf 330 Euro und die Ausgleichsleistung von 214 auf 240 Euro erhöht werden. Gleichzeitig soll künftig alle fünf Jahre – erstmals im Jahre 2025 – die Höhe der Leistungen überprüft werden. Auch hier wollen wir bisher nicht berücksichtigten Opfer der SED-Diktatur zu einer Entschädigung verhelfen.
Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung fördern in Irak und Syrien.
Der Bundestag hat namentlich abgestimmt, um das Mandat zur Stabilisierung der Lage im Irak sowie zur Verhinderung des Wiedererstarkens des IS bis zum 31. Oktober 2020 zu verlängern. Gegenüber dem bisherigen Mandat sieht das Mandat eine Absenkung der Personalobergrenze von 800 auf nun 700 Soldaten vor. Zwar ist im bisherigen Mandats-Zeitraum wesentliches schon erreicht worden – die territoriale Kontrolle des IS konnte zerschlagen werden. Dennoch ist eine Fortsetzung des Einsatzes angesichts der Konsolidierung des IS im Untergrund auch weiterhin geboten. Der deutsche Beitrag umfasst die Ausbildung der irakischen Streit- und Sicherheitskräfte sowie bis zum 31. März 2020 luftgestützte Aufklärungsflüge und Luftbetankungen. Die Ausbildungstätigkeiten können im gesamten irakischen Staatsgebiet in einer angemessenen Balance zwischen der irakischen Zentralregierung und – in Absprache mit dieser – der Region Kurdistan-Irak erfolgen.
Gesetz zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten (Paketboten-Schutz-Gesetz).
Der Deutsche Bundestag hat die Regelungen der Nachunternehmerhaftung für Sozialabgaben auf die Branche der Kurierdienste, Express- und Paketzusteller (KEP-Branche) ausgedehnt. Damit werden zukünftig auch Hauptunternehmer, die zur Paketbeförderung ein Subunternehmen beauftragen, für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge haften, sofern sie nicht als Generalunternehmer nach Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, die von der Krankenkasse bzw. der Berufsgenossenschaft für den Nachunternehmer ausgestellt wird, von der Nachunternehmerhaftung befreit werden. Diese Regelung wird bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Bereits zum 31. Dezember 2023 ist eine Evaluierung des Gesetzes vorgesehen.
Drittes Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz).
Durch die Verabschiedung des Bürokratieentlastungsgesetzes III in zweiter und dritter Lesung wurde der Rahmen zu Einsparungen von rund 1,1 Milliarden Euro für Bürger, Verwaltung und Wirtschaft geschafen. Hierfür beinhaltet das Gesetz insbesondere drei Kernmaßnahmen: Erstens wird durch die Einbeziehung der Arbeitgeber in das elektronische Verfahren zur Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Einreichung des „gelben Zettels“ durch den Arbeitnehmer überflüssig gemacht. Zweitens wird die Vorhaltung von Datenverarbeitungssystemen für steuerliche Zwecke erleichtert. Künftig reicht es aus, wenn der Steuerpflichtige fünf Jahre nach einem Systemwechsel oder einer Datenauslagerung nur noch einen Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhält. Drittens wird parallel zum bisher üblichen papiergebundenen Meldeschein (rund 150 Mio. im Jahr) im Beherbergungsgewerbe optional ein digitales Meldeverfahren eingeführt.
Gesetz für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz).
Der Bundestag hat die Verbesserung der Entlohnung für Pflegekräfte beschlossen, und hat dafür eine Grundlage zur Festsetzung von Mindestentgelten in der Pflegebranche geschaffen. Zwei Wege werden zu diesem Ziel eröffnet: Zum einen die Erstreckung eines Tarifvertrages, der Entgelte auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes unter Beachtung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts regelt. Zum anderen bleibt die Festsetzung von Mindestentgelten durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf Grundlage eines Vorschlages der Pflegekommission erhalten. Das Gesetz soll ebenfalls Beschlüsse der Pflegekommission über die Empfehlung besserer Arbeitsbedingungen erleichtern. Ziel war die Verlängerung der Regel, nach der ältere Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen über die allgemeine Höchstdauer von einem Jahr hinaus bis zu 36 Monate mit einem Eingliederungszuschuss gefördert werden können.
Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften.
Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung einen Maßnahmenkatalog zur Förderung und Unterstützung von Elektromobilität beschlossen. Dies soll unter anderem über steuerliche Anreize wie Sonderabschreibungen für E-Lieferfahrzeuge, Steuerbefreiungen für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile beim elektrischen Aufladen eines Elektrofahrzeuges oder Hybridwagens und die Förderung von Jobtickets geschehen. Das Gesetz regelt weitere steuerrechtliche Fragen wie etwa die Erhöhung der Verpflegungspauschalen für Dienstreisen oder die Erhöhung der Förderhöchstgrenze bei der Wohnungsbauprämie auf 700 beziehungsweise auf 1.400 Euro. Der Prämiensatz wird dabei auf 10 Prozent angehoben.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Im Zusammenhang mit dem Kohle-Kompromiss hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung einige Änderung bezüglich der Kompetenzen der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) beschlossen. So soll die DRV KBS ermächtigt werden, die Administration und Prüfung von Förderprogrammen und -projekten des Bundes zu übernehmen. Dazu ist es erforderlich, der DRV KBS eine entsprechende Befugnis einzuräumen. Im Ergebnis sollen dadurch circa 140 neue Stellen am Standort Cottbus entstehen. Zudem soll die Rentenanpassungsformel reformiert werden, um Verzerrungseffekte, die die Berechnung von der tatsächlichen Lohnentwicklung abweichen lassen, zukünftig zu vermeiden.
Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.
Mit diesem Gesetz hat der Bundestag den Bundesländern in zweiter und dritter Lesung die Möglichkeit eingeräumt, das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse AM (Moped) von 16 auf 15 Jahre herabzusetzen. Neben diesem Aspekt werden auch Registervorschriften für die Bundeswehr angepasst sowie die Grundlage dafür geschaffen, um im Bereich des Fahrerlaubniswesens die E-Mail-Adresse zu erheben, zu speichern und zu übermitteln.
Gesetz zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften.
Das Gesetz soll eine gesetzliche Normierung der Klimaschutzziele, zu deren Einhaltung sich die Bundesregierung 2015 auf dem Klimagipfel von Paris verpflichtet hat, erlauben. Dabei sollen die Sektorziele des Klimaschutzplanes in jährliche Emissionsbudgets für jeden Sektor übertragen werden. Für den Energiesektor sind abweichend davon die Jahre 2022 und 2030 entscheidend. Anpassungen der Emissionsbudgets sollen im Verordnungsweg erfolgen können. Weitere Bestimmungen, etwa über die Kontrolle der Klimaziele, sind ebenfalls Teil des Gesetzes, über das der Bundestag in erster Lesung beraten hat.
Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht.
Der Deutsche Bundestag beriet in erster Lesung, wie das Steuerrecht so angepasst werden kann, dass es zu einer stärkeren Förderung umweltfreundlichen Verhaltens beiträgt. Leitgedanke dabei ist, dass diese Förderung sozial ausgewogen ist und das Ziel der CO2-Reduktion über das Setzen finanzieller Anreize erreicht wird. Anreize, die hier geregelt werden, sind unter anderem die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden, die Absenkung der Mehrwertsteuer im Bahnfernverkehr sowie ab dem Jahr 2021 die Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer.
Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes.
Ziel muss sein, dass mehr Menschen klimaschonender mobil sind. Dazu sollen Bahnfahrten vergünstigt und Flüge verteuert werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, der im Plenum in erster Lesung beraten wurde, erfolgt eine Erhöhung der Luftverkehrssteuer um 74 Prozent in der Kurzstrecke und je 41 Prozent in der Mittel- und Langdistanz.
Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995.
Mit dem Gesetzentwurf, der in erster Lesung beraten wurde, – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – legte der Deutsche Bundestag den Beginn des Abbaus des Solidaritätszuschlags auf das Jahr 2021 fest. Hierzu sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: Durch die vorgesehene Regelung werden ca. 90 % der Soli-Zahler vollständig entlastet. Darüber hinaus werden weitere 6,5 % der Steuerzahler weniger Soli zahlen müssen. Dieser Abbau stellt das größte Entlastungsprojekt für die arbeitende Mitte in dieser Legislatur dar. 30 Jahre nach dem Mauerfall hat die Bundesrepublik in und für die ostdeutschen Länder viel erreicht. Die DDR hatte ganze Landstriche und Städte abgewirtschaftet, der Wiederaufbau nach der Deutschen Einheit wäre ohne den Soli so nicht möglich gewesen. Ziel ist es, den zunächst verbleibenden Solidaritätszuschlag komplett abzubauen.
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes.
In erster Lesung berät derzeit der Bundestag eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes, in der es u.a. um den Wolf geht. Er enthält mit einem Fütterungsverbot, der Pflicht für die Behörden zur Entnahme von Wolfshybriden, einer Regelung der Mitwirkung der Jagdberechtigten, dem Herabsetzung der Schadensschwelle, ab der Wölfe entnommen werden dürfen, sowie der Möglichkeit Wölfen auch dann zu entnehmen, wenn nicht eindeutig klar ist, welcher Wolf des Rudels gerissen hat, wichtige Neuregelungen zum Umgangs mit dem Wolf und zum Schutz der Bürger und sowie der Situation der Nutztierhalter und dem Schutz ihrer Tiere.
Viertes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften.
In erster Lesung wird ein Gesetzentwurf im Bereich der Handwerksordnung beraten, mit dem zwölf derzeit zulassungsfreie Handwerke wieder in die Zulassungspflicht geführt werden sollen. Der selbstständige Betrieb eines solchen Handwerks ist dann nur noch zulässig, wenn der Betriebsinhaber oder ein Betriebsleiter in der Handwerksrolle eingetragen ist. Eine Meisterprüfung wird aber nur Bedingung zum selbständigen Betrieb, wenn es sich um gefahrgeneigtes Handwerk handelt oder um Handwerkstechniken, die ganz oder teilweise als immaterielles Kulturgut anzusehen sind. Alle Handwerksbetriebe, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes selbstständig ein Handwerk ausüben, werden auch ohne bestandene Meisterprüfung oder eine Ausübungsberechtigung in die Handwerksrolle eingetragen. Sie dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und erhalten insoweit Bestandsschutz.
Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt.
In erster Lesung berät der Bundestag ein Gesetz über die Einrichtung einer Stiftung für die Unterstützung bürgerlichen Engagements. Das Ziel ist, das bürgerschaftliche Engagement insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Räumen im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes zu fördern. Der Stiftungsrat soll aus Bundesministern, Mitgliedern des Bundestages, Vertretern der Länder und Kommunen sowie Vertretern aus dem Bereich des Ehrenamtes bestehen. Der jährliche Finanzbedarf zum Erreichen des Stiftungsziels wird auf 30 Millionen Euro geschätzt und soll über den Bundeshaushalt ab 2020 bereitgestellt werden.
Die Deutsch-Indischen Beziehungen stärken.
Zur Stärkung der strategischen Partnerschaft zwischen Deutschland und Indien finden am 1. November 2019 gemeinsame Regierungskonsultationen statt. Der Bundestag betont in diesem Zusammenhang die breiten und tiefen Beziehungen zwischen den Staaten, die sich nicht zuletzt in den seit 2011 zweijährig stattfindenden Treffen der Regierungschefs und weiterer Kabinettsmitglieder oder dem Status Indiens als „Globaler Entwicklungspartner“ Deutschlands zeigen. Beide Staaten eint das gemeinsame Interesse an einer liberalen, multilateralen und demokratischen Weltordnung.
Griechenland: Vorzeitige teilweise Rückzahlung des ausstehenden Kredites des Internationalen Währungsfonds.
Der Bundestag beschäftigt sich mit der Bitte Griechenlands an seine europäischen Partner, einen Teil der ausstehenden Kredite des Internationalen Währungsfonds (IWF) vorzeitig zurückzuzahlen. Dies entspricht ähnlichen Bitten, die Portugal und Italien bereits geltend gemacht hatten. In diesem Fall geht es um die vorzeitige Rückzahlung von bis zu 2,182 Mrd. Sonderziehungsrechten (rd. 2,7 Mrd. Euro) des derzeit ausstehenden IWF-Kredits von 6,736 Mrd. SZR (rd. 8,4 Mrd. Euro). Der Bundestag muss seine Zustimmung geben, damit der deutsche Vertreter bei den beiden europäischen Rettungsschirmen EFSF und ESM die Befugnis hat, um Anpassungen im Sinne des griechischen Vorstoßes zu unterstützen.
Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete. In erster Lesung wurde im Plenum ein Gesetzentwurf beraten, der den Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre verlängern soll. Auf Wohnungsmärkten mit stark steigenden Angebotsmieten wird dies zu einem gedämpften Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete führen.