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Rückblick der Woche

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    Rückblick der Woche

    Allgemein | 19. Oktober, 2019 | 0

    Zu Beginn dieser nun endenden Sitzungswoche haben uns am Montag, 14. Oktober 2019 in Leipzig zu einer außerordentlichen Sitzung der Fraktion getroffen, um die vielen Menschen zu ehren, die mit ihrer Freiheitsliebe und ihrem Mut bei den Gebeten in Kirchen und mit ihren Montagsdemonstrationen im Herbst 1989 das Ende der SED-Diktatur in der DDR eingeläutet haben.

    Im Mittelpunkt standen die vielen Freiheitskämpfer der friedlichen Revolution, die sich unter Einsatz ihres Lebens für eine Zukunft in Frieden, Freiheit und Einheit einsetzten. Es war ein Wunder, dass diese Revolution der mutigen Bürgerinnen und Bürger in der damaligen DDR friedlich und ohne Blut-vergießen verlief. Das große Glück der Wiedervereinigung verdanken wir allen europäischen Staaten, die dies trotz unserer Geschichte positiv begleitet haben. Den Freiheitskämpfern der friedlichen Revolution soll auf Dauer durch den verabschiedeten Leipziger Aufruf gedacht werden

    Im Folgenden finden Sie einen detaillierteren Überblick über die wichtigsten Anträge, Lesungen und Gesetzesvorhaben der Regierungskoalition. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen!

     

    Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72, 105 und 125b).

    Der Bundestag hat eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen, um dem Bund ausdrücklich die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer zu übertragen. Um den Ländern die Befugnis zu umfassenden abweichenden landesrechtlichen Regelungen zu gewähren, wird den Ländern für die Grundsteuer das Recht zu abweichenden Regelungen nach Artikel 72 Absatz 3 GG durch eine Öffnungsklausel eingeräumt.

     

    Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz).

    Zudem wurde eine weitere Grundgesetzänderung mit der Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Die Grundsteuer wird als verlässliche Einnahmequelle der Kommunen erhalten, deren Erhebung gleichzeitig weitgehend automatisiert wird. So führen wir ein zukunftsfähiges, einfach, transparent und nachvollziehbar ausgestaltetes Verwaltungsverfahren für die Bürger, Wirtschaft und Verwaltung ein.

     

    Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung.

    Einhergeht mit der Grundsteuerreform hat der Bundestag den Gemeinden nun die Möglichkeit eines erhöhten, einheitlichen Hebesatzes auf baureife Grundstücke eingeräumt. Durch die Abstimmung in zweiter und dritter Lesung  erhalten die Kommunen nun  die Möglichkeit, über die Grundsteuer einen finanziellen Anreiz zu schaffen, die baureifen Grundstücke einer sachgerechten und sinnvollen Nutzung durch Bebauung zuzuführen und so eine rein finanzielle Nutzung der Grundstücke als Spekulationsobjekte verringert werden.

     

    Gesetz zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz).

    In zweiter und dritter Lesung wurde zudem eine Reform verabschiedet, um das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes zu stärken. Insbesondere folgende Leistungsverbesserungen sind vorgesehen: eine Erhöhung der Wohngeldleistung zum 1. Januar 2020, die Einführung einer neuen Mietenstufe VII sowie eine regional gestaffelte Anhebung der Miethöchstbeträge. Des Weiteren wird eine Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt, wodurch das Wohngeld künftig alle zwei Jahre an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung angepasst wird. Dadurch bleibt die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes erhalten. Von der Wohngeldreform werden rund 660.000 Haushalte profitieren, insbesondere Familien und Rentnerhaushalte.

     

    Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften.

    In zweiter und dritter Lesung wurden Fehler und Unklarheiten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) beschlossen. Betroffen sind insbesondere Regelungen im Eingliederungshilferecht (SGB IX) sowie in der Sozialhilfe (SGB XII), die durch das BTHG eingeführt oder geändert worden sind und am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Darüber hinaus werden Empfehlungen einer Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales umgesetzt.

     

    Gesetzes über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz).

    In zweiter und dritter Lesung wurde eine einheitlichen Rechtsrahmen für die Ansiedlung internationaler Einrichtungen in Deutschland beschlossen. Dabei wollen wir vor den Erfahrungen der letzten Jahre rechtliche Rahmenbedingungen verbessern, um bei Ansiedlungsentscheidungen Transparenz und Vorhersehbarkeit mit Blick auf Status, Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen herzustellen.

     

    Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Studien- und Prüfungszeit im Studiengang „Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung“).

    Mit dem Gesetzentwurf, den der Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet hat, wird die Studien- und Prüfungszeit für den Studiengang „Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung“ auf fünf Jahre erhöht. Der Studiengang wird somit, was Studien- und Prüfungszeit anbelangt, Masterstudiengängen gleichgestellt.

     

    Gesetz zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten (Paketboten-Schutz-Gesetz).

    Mit dem Gesetzentwurf für die Paketboten hat sich der Bundestag diese Woche ebenso befasst. In erster Lesung  wurde über die Regelungen für eine Nachunternehmerhaftung oder Generalunternehmerhaftung für Sozialabgaben nach dem Vorbild der bestehenden Haftungsregelungen für die Baubranche und die Fleischwirtschaft auch für die Kurier-, Express- und Paketbranche beraten. Hauptunternehmer, die sich zur Paketbeförderung eines Subunternehmers bedienen, können damit neben dem Subunternehmer für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für dessen Beschäftigte in Haftung genommen werden. Generalunternehmer sind nach Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, die von der Krankenkasse für den Nachunternehmer ausgestellt wird, von der Nachunternehmerhaftung befreit. Die Nachunternehmerhaftung entfällt außerdem, wenn der Hauptunternehmer Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Nachunternehmers durch eine Präqualifikation nachweist. Dieses Gesetz wird bis 2025 befristet.

     

    Drittes Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz).

    In erster Lesung wurde über das Bürokratieentlastungsgesetz III, um damit eine Reihe von Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft, Bürger und Verwaltung im Umfang von rund 1,1 Milliarden Euro pro Jahr auf den Weg zu bringen, beraten. Darunter sind drei Kernmaßnahmen: Erstens die Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; zweitens eine Erleichterung für die Archivierung von elektronisch gespeicherten Steuerunterlagen sowie drittens die Einführung einer Option eines digitalen Meldescheins im Beherbergungsgewerbe. Mit letzterem kann insbesondere für Bürger das Ausfüllen eines Hotelmeldescheins bei Ankunft wegfallen.

     

    Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings.

    In erster Lesung wurde über eine Änderung des Strafgesetzbuches beraten, mit der die Versuchsstrafbarkeit des sogenannten Cybergroomings eingeführt wird. Das Cybergrooming ist die gezielte Ansprache von Kindern im Internet mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen. Es ist bereits strafbar, der Straftatbestand greift bisher jedoch dann nicht, wenn der Täter lediglich glaubt, auf ein Kind einzuwirken, er aber mit einem Erwachsenen kommuniziert, zum Beispiel mit einem Elternteil oder einem Polizeibeamten. Nun wird bereits der Versuch unter Strafe gestellt, um diese Fälle erfassen zu können.

     

    Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz).

    Mit dem in erster Lesung beratenen Gesetzentwurf, sollen die Änderungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie aus dem Jahr 2017 umgesetzt werden. Diese Änderungen sollen vor allem drei Ziele erreichen: Die Erschwerung des illegalen Zugangs zu scharfen Schusswaffen, die Rückverfolgbarkeit sämtlicher Schusswaffen und ihrer wesentlichen Teile über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg sowie die Erschwerung einer Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge. Dazu werden mit dem Gesetzentwurf neue Erlaubnis-, Anzeige-, Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten eingeführt. Unser Anliegen ist dabei, einen echten Gewinn an Sicherheit mit den berechtigten Belangen der vielen unbescholtenen Jäger, Schützen und Sammler in Deutschland in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Im Gesetzgebungsverfahren wird die Fraktion aber noch einige Änderungen einbringen.

     

    Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren.

    In erster Lesung hat der Bundestag ein Gesetz beraten, mit dem die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, umgesetzt werden soll. Das deutsche Jugendstrafverfahrensrecht entspricht bereits vielfach den Vorgaben der Richtlinie. Einige komplexere Änderungen sind jedoch erforderlich so etwa mit Blick auf das Recht auf Unterstützung durch einen Rechtsbeistand.

     

    Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung.

    Um eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2016 über Prozesskostenhilfe im deutschen Recht umzusetzen, wurde in erster Lesung über die notwendigen gesetzlichen Veränderungen diskutiert.

     

    Zweites Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes.

    Mit der Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetz, das der Bundestag in erster Lesung beraten hat, soll für das Antragsjahr 2020 die Umschichtung von der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (EU-Direktzahlungen) in die zweite Säule (ELER) von 4,5 Prozent auf 6 Prozent erhöht werden. Dies entspricht einer Umverteilung von rund 75 Millionen Euro von der ersten in die zweite Säule.

     

    Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften.

    Wesentliches Ziel dieses Gesetzentwurfs, der vom Bundestag in erster Lesung beraten wurde, ist die dauerhafte Festschreibung einer Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden in Zivilsachen in Höhe von 20.000 Euro. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere Vorschriften zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten und zur Effektivierung des Zivilprozesses.

     

    Gesetz zur Reform des Sozialen Entschädigungsrechts.

    Um Betroffenen von Terroranschlägen, sexueller oder psychischer Gewalt, Angehörigen, Nahestehenden, Hinterbliebenen schnell zu helfen und eine schnelle Eingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen, soll das soziale Entschädigungsgesetz reformiert werden. Dabei fließen die Ergebnisse eines Austausches mit den Opferverbänden ein. In erster Lesung fand dazu eine Debatte im Bundestag statt.

     

    Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie.

    Um die geänderte EU-Vorschriften im Bereich der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fristgerecht bis Januar 2020 umzusetzen, hat der Bundestag über diese Regelungen in erster Lesung diskutiert. Mit ihnen wird unter anderem der Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten erweitert. Im Finanzsektor wird das Kryptoverwahrgeschäft als neue erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung eingeführt. Ebenfalls wird das im Jahr 2017 geschaffene Transparenzregister für die gesamte Öffentlichkeit zugänglich gemacht und bei Immobilientransaktionen ausgebaut. Zudem werden mit dem Gesetz die Befugnisse der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) gestärkt.

     

    Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz).

    Der Deutsche Bundestag hat in erster Lesung über ein Masernschutzgesetz beraten, mit dem wir die Impfquoten erhöhen wollen. Personen oder deren Erziehungsberechtigte, die in bestimmten Einrichtungen (Kita, Schule, Krankenhäuser) betreut werden oder arbeiten, sollen verpflichtet werden, einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität nachzuweisen. Darüber hinaus sollen zukünftig Ärzte sämtlicher Facharztgruppen Schutzimpfungen durchführen können.

     

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