Die aktuelle Sitzungswoche war interessant und für unsere Region sowie den Kreis Heinsberg wegweisend. Aufgrund der momentanen Nachrichtenlage rund um die Konsultationen zum Klimawandel bei den Vereinten Nationen nahm das Klimaschutzprogramm 2030 des Koalitionsausschusses viel Raum ein. Ein wichtiger Teil des über 60 Maßnahmen umfassenden Programms ist der Ausstieg aus fossiler Energieerzeugung. Der CO2-Ausstoß soll durch diesen Beitrag signifikant abgesenkt werden. Ein weiteres Thema, das mit dem Klimaschutzprogramm 2030 unmittelbar verzahnt ist und vor allem unseren Kreis Heinsberg betrifft ist das Konzept zum Strukturwandel in den vom Kohleausstieg betroffenen Gebieten. Ebenfalls klimafreundlicher soll die Mobilität in Deutschland werden. Hier steht vor allem die sogenannte E-Mobilität und deren steuerliche Förderung im Vordergrund. Eine weitere Neuerung im Steuerrecht soll der Gesetzentwurf über die Änderung der Grunderwerbssteuer bringen.
Der Übergang der Hebammenausbildung von einem reinen Ausbildungsberuf hin zu einer dualen, akademisierten Ausbildung mit Studiengang wird in den kommenden Jahren zu einer besseren, flächendeckenderen Versorgung schwangerer Frauen auf dem Weg zur Geburt ihres Kindes führen.
Ebenfalls dem Gesundheitswesen zuzuordnen ist die Einführung der digitalen Gesundheitsanwendungen für Versicherte. Hierdurch werden Prozesse zwischen den Leistungserbringern im Sinne der Versicherten gestrafft und beschleunigt.
Im Folgenden finden Sie einen detaillierteren Überblick über die wichtigsten Anträge, Lesungen und Gesetzesvorhaben der Regierungskoalition. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen!
Klimaschutzpaket der Koalition.
Am Freitag hat der Koalitionsausschuss die Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030 beschlossen. Das Programm bringt über 60 Maßnahmen auf den Weg, die mit Innovation und Technologie umfassende Antworten auf die Herausforderungen einer sich wandelnden Welt gibt. Hierbei wird der Mensch mit eingebunden und bleibt nicht auf der Strecke.
Die CDU, als gestaltende Kraft fördert Klimaschutz mit Maß und Mitte, „das Ganze“ immer im Blick habend. Der Klimaschutz ist eine gewaltige Aufgabe, der die CDU sich gewachsen fühlt. Klimaschutz kann aber nur dann gelingen, wenn er die Menschen einlädt, mitzumachen. Zwang und Verbote sind hierbei nicht hilfreich. Die Menschen in unserem Land sollen mit Anreizen und Förderprogrammen, aber auch klaren und absehbaren Grenzen, wenn nötig, an die Hand genommen werden. Deutschland macht vor wie ein modernes Industrieland die Herausforderung Klimaschutz meistert.
Die kommenden zehn Jahre bringen Chancen und Herausforderungen mit sich, sicherlich auch harte Arbeit. Wichtig ist, dass die bisherigen Anstrengungen intensiviert und mit der Umsetzung des Klimaschutzprogramms angefangen wird – das ist konstruktiver als Generalabrechnungen zu intonieren. Gleichzeitig wird an den Stellen, an denen die Maßnahmen nicht wie gewünscht greifen, nachgesteuert. Hierzu unterliegt das Programm einem intensiven Monitoring. Hierzu verweise ich auch auf die gestrigen Informationen.
Hebammenreformgesetz.
Durch eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2005 ist es notwendig geworden, die Hebammenausbildung in Deutschland als akademischen Beruf auszurichten. Daher hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung die Einrichtung eines dualen Studienganges mit hohem Praxisanteil beschlossen, um angehenden Hebammen durch eine zusätzliche wissenschaftliche Ausbildung Unterstützung für ihre große Verantwortung im späteren Berufsalltag zukommen zu lassen.
Neuntes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes.
Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung beschlossen, die Möglichkeit zur Überprüfung von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst auf eine Tätigkeit in der Stasi bis zum Jahr 2030 zu verlängern. Sie wäre ansonsten im Dezember 2019 weggefallen.
Zugleich fordert der Bundestag die Bundesregierung in einem Beschluss auf, die für die Integration des Stasi-Unterlagenarchivs in das Bundesarchiv notwendigen Gesetzesänderungen vorzubereiten. Dies entspricht dem Konzept des Stasiunterlagenbeauftragten zur zukunftssicheren Neuordnung des Stasiunterlagen-Archivs, das in das Bundesarchiv überführt wird. Im Rahmen des künftigen Gesetzes sollen etwa auch Mittel zur Digitalisierung der Stasi-Akten bereitgestellt werden. Zudem soll am Standort in Berlin-Lichtenberg ein Archivzentrum zur SED-Diktatur entstehen. Nicht zuletzt wird im Bundesarchiv ein eigener Leitungsbereich „Stasi-Unterlagen-Archiv“ eingerichtet, wo künftig die speziellen Aufgaben des jetzigen Stasiunterlagenbeauftragten weitergeführt werden. Erhalt, Erschließung und Nutzung der Akten auch zur Forschung werden auf diese Weise weiter verbessert.
Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung.
In zweiter und dritter Lesung wurde durch das Plenum die Reform der Psychotherapeutenausbildung beschlossen. Das bisherige Konzept eines Hochschulstudiums mit anschließender kostenpflichtiger Ausbildung wird nach einer Übergangsphase abgelöst durch eine entlohnte Direktausbildung. Das Studium soll hierbei verfahrensbreit und altersgruppenübergreifend angelegt sein. Mit dieser Reform soll auch die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen verbessert werden. Der neue Studiengang wird zum Wintersemester 2020 erstmals an den Hochschulen angeboten.
Gesetz zur Errichtung des Implantateregisters Deutschland und zu weiteren Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuches (Implantateregister-Errichtungsgesetz).
Die rechtlichen Voraussetzungen zur Einrichtung eines verbindlichen bundesweiten Implantateregisters waren Gegenstand von zweiter und dritter Lesung des Parlaments. Mithilfe des Registers sollen die bereits bestehenden Qualitätssicherungsverfahren um systematische Langzeitbeobachtungen von Vorkommnissen bei Implantaten erweitert werden. Damit dies garantiert werden kann, werden im Rahmen des Gesetzesvorhabens alle Beteiligten zur Teilnahme verpflichtet und die Hersteller dazu angehalten ihre Produkte in dem Register zu vermerken. Eine Integration der bereits vorhandenen Systeme ist ebenso vorgesehen, wie die Sanktionierung von Meldeverstößen.
Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen.
Gerade für das Rheinische Braunkohlenrevier und damit auch für den Kreis Heinsberg ist die derzeitige Beratung zum Strukturgesetz Kohleregionen äußerst wichtig. Der Bundestag beriet in erster Lesung ein umfangreiches Konzept zum Strukturwandel in den Gebieten, die vom Kohleausstieg betroffen sein werden. Das Gesetz besteht im Kern aus zwei Teilen: Der erste Teil regelt durch das neue „Investitionsgesetz Kohleregionen“ Finanzhilfen von bis zu 14 Mrd. Euro bis 2038 für die betroffenen Länder. Die Mittel teilen sich in 43 Prozent für das Lausitzer-, 37 Prozent für das Rheinische- und 20 Prozent für das Mitteldeutsche-Revier auf. Im zweiten Teil verpflichtet sich der Bund, weitere Maßnahmen zugunsten der Braunkohleregionen zu ergreifen, die in seiner eigenen Zuständigkeit liegen. Der Bund wird sich dabei an einem Finanzvolumen von bis zu 26 Mrd. Euro bis 2038 orientieren.
Gesetz für bessere Löhne in der Pflege.
Ebenfalls in erster Lesung wurde die Festsetzung von Mindestentgelten in der Pflegebranche beraten. Dafür sind zwei Wege vorgesehen: Neben dem tarifvertraglichen Weg unter Beachtung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts steht die Festsetzung von Mindestentgelten durch Rechtsverordnung auf Grundlage eines Vorschlages der Pflegekommission. Weiterhin wird die Funktionsfähigkeit der Pflegekommission gesichert, indem sie als ständiges Gremium für die Dauer von fünf Jahren etabliert wird.
Gesetz zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen Entlastungsgesetz).
Das sogenannte „Angehörigen-Entlastungs-Gesetz“ ist gerade für Familien wichtig, die Angehörige pflegen müssen. Ziel dieses Gesetzesentwurfs, der in erster Lesung beraten wird, ist die Entlastung von Kindern und Eltern, die gegenüber Leistungsbeziehern nach dem SGB XII unterhaltsverpflichtet sind. Hierzu wird die Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu 100.000 Euro in der Sozialhilfe ausgeschlossen. Außerdem wird etwa eine Finanzierungslücke für Menschen mit Behinderung behoben, die durch den mit dem Bundesteilhabegesetz eingeleiteten Systemwechsel entsteht: Eingliederungshilfeempfänger, die bis zum 31. Dezember 2019 in stationären Einrichtungen leben und Renten beziehen, erhalten ihre ersten Renten auf das eigene Konto am letzten Bankarbeitstag im Januar 2020.
Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften.
Gegenstand weiterer Beratungen in erster Lesung waren Vorschläge zur besseren Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität. In dem Maßnahmenkatalog sind u.a. Sonderabschreibungen für E-Lieferfahrzeuge und die Verlängerung der begünstigten Bemessungsgrundlage der Dienstwagenbesteuerung bei privater Nutzung eines betrieblichen Elektrofahrzeuges vorgesehen. Auch ist etwa die Nutzung von Dienstfahrädern geregelt, hier gilt ebenfalls eine Steuerbefreiung.
Gesetz zur Änderung des Grunderwerbssteuergesetzes.
Die Eindämmung einer missbräuchlichen Steuergestaltung bei der Grunderwerbsteuer mittels Share Deals war Gegenstand einer ersten Lesung des Parlamentes. Maßnahmen zum Erreichen dieses Zieles sind vor allem die Absenkung der 95 %-Grenze in den Ergänzungstatbeständen auf 90 % sowie die Verlängerung der Fristen von fünf auf zehn Jahre.
Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG).
Wir beraten das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) in erster Lesung. Eingeführt werden soll ein Leistungsanspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen für Versicherte. Außerdem sollen mehr Leistungsbringer untereinander über IT-Systeme angebunden und papierbasierte Vorgänge und unsichere Übertragungswege hierdurch zum Auslaufmodell werden. Durch die Schaffung eines Verzeichnisses für digitale Gesundheitsanwendungen, sollen außerdem Anwendungen schneller innerhalb der Versorgung stattfinden.
Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz).
In erster Lesung steht ein Gesetzentwurf zur Debatte, dessen zentrales Ziel es ist, dem öffentlichen Dienst vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, des Fachkräftemangels und der Digitalisierung attraktiver und wettbewerbsfähiger aufzustellen. Zudem soll neueren Entwicklungen wie der Zunahme von Auslandseinsätzen der Bundeswehr und Bundespolizei oder der zunehmenden Bedeutung von IT-Sicherheit im Besoldungsrecht Rechnung getragen werden. Konkrete Maßnahmen hierbei sind unter anderem die Erhöhung der Zulagen, etwa der Polizeizulage um 40% und der Sicherheitszulage um 25% sowie die künftig pauschale Vergütung aller besonderen zeitlichen Belastungen für Soldaten durch einen neuen Ausnahmetatbestandszuschlag. Der Entwurf stellt darüber hinaus Prämien zur Debatte, die mit dem Ziel gezahlt werden sollen, um Personal besser gewinnen und binden zu können.
Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs.
Der Deutsche Bundestag hat in erster Lesung über ein Gesetz beraten, das der Praxis missbräuchlicher Abmahnungen entgegenwirken soll. Grundlage ist eine entsprechende Unionsforderung im Koalitionsvertrag sowie eine Entschließung der Koalitionsfraktionen im Juni 2018, kleine und mittlere Unternehmen vor kostenpflichtigen Abmahnungen aufgrund von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu schützen. Ein wesentlicher Ansatz ist es, finanzielle Anreize für lauterkeitsrechtliche Abmahnungen abzubauen.
Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz).
Mit dem MDK-Reformgesetz wurde ein von der Bundesregierung eingebrachter Entwurf in erster Lesung diskutiert, der die Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste (MD) stärken soll. Ziel ist, dass die Richtlinien, nach denen die Medizinischen Dienste als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten, künftig nicht mehr vom GKV-Spitzenverband erlassen, sondern vom Medizinischen Dienst Bund verabschiedet werden. Zudem soll künftig eine Ombudsperson bei jedem Medizinischen Dienst als unabhängige Anlaufstelle für Versicherte mit Beschwerden vorhanden sein.
Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes.
Der Datenschutz soll weiter gestärkt werden soll. Durch die Beratungen zum zugrundeliegenden Entwurf wurden sowohl grundlegende rechtliche Vorgaben, als auch europarechtliche Datenschutzanforderungen aus der Richtlinie (EU) 2016/680 für die Behörden des Zollfahndungsdienstes umgesetzt. Bei personenbezogenen Daten soll die Erhebung gemäß Bundesverfassungsgericht zunächst dem jeweiligen Zweck des zugrunde liegenden Ermittlungsverfahrens folgen. Eine Nutzung der Daten über das für die Datenerhebung maßgebende Verfahren hinaus ist im Rahmen der ursprünglichen Zwecke dieser Daten jedoch erlaubt. Für die Behörden des Zollfahndungsdienstes sieht der Gesetzentwurf zudem verbesserte Möglichkeiten zur Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität sowie zur Überwachung der Einhaltung außenwirtschaftsrechtlicher Vorschriften vor.
Gesetz zur Überleitung von Freizügigkeitsrechten in das Aufenthaltsrecht infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU.
Mit diesem Gesetzentwurf, den das Parlament in erster Lesung beraten hat, soll sichergestellt werden, dass alle britischen Staatsangehörigen und ihre Familienangehörigen, die sich zum Zeitpunkt des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union aufgrund von des EU-Freizügigkeitsrechts in Deutschland aufhalten, auch im Falle eines ‚No Deal‘ weiterhin in Deutschland leben können. Der Gesetzentwurf sieht für diesen Fall eine Überleitungsregelung im Aufenthaltsrecht für britische Staatsangehörige vor, womit ihnen ermöglicht wird, einen Aufenthaltstitel für ihren weiteren Verbleib in Deutschland zu erhalten.
Eine dynamische und zukunftsorientierte deutsche Freundschaft im Dienste Europas – für eine zügige und ambitionierte Umsetzung des Vertrages von Aachen.
Das Parlament hat mit einem Antrag die Bundesregierung aufgefordert, den im Januar dieses Jahres beschlossenen Vertrag von Aachen schnellstmöglich umzusetzen. Der Vertrag von Aachen ergänzt den Elysée-Vertrag von 1963. Vor über 55 Jahren standen Aussöhnung und Begegnung im Zentrum. Der Vertrag von Aachen erweitert diese Basis u.a. um die Einführung eines Bürgerfonds zur Förderung von neuen Begegnungsmöglichkeiten und fördert die Zusammenarbeit in Bildung und Forschung.
Bericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2019.
In dieser Woche steht der jährliche Bericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit zur Debatte. Der Bericht widmet sich zunächst der
Würdigung der Jubiläen „30 Jahre Friedliche Revolution und 30 Jahre Deutscher Einheit“, sowie den Herausforderungen der weiteren wirtschaftlichen und sozialen Angleichung. Hiernach werden die relevanten Maßnahmen der Bundesregierung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Ost und West im Einzelnen beschrieben. Abschließend werden die Wirtschaftsdaten der neuen Länder dargestellt, die sich insgesamt positiv entwickelt haben.
Einvernehmensherstellung von Bundestag und Bundesregierung zum Beitrittsantrag der Republik Nordmazedonien zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zur Europäischen Union.
Der Bundestag hat den gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen zur Empfehlung einer Aufnahme von EU-Beitrittsgesprächen mit Nordmazedonien diskutiert. Zwar werden weitere Reformschritte in Nordmazedonien als Notwendigkeiten eines Beitritts angemahnt, positiv ist allerdings die kompromissbereite Haltung der Republik Nordmazedonien im Namensstreit mit Griechenland anzuerkennen.
Einvernehmensherstellung von Bundestag und Bundesregierung zum Beitrittsantrag der Republik Albanien zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zur Europäischen Union.
Die Empfehlung zur Aufnahme von Beitrittsgesprächen mit der Republik Albanien war ebenfalls Gegenstand von Beratungen im Plenum. Hierbei wurden allerdings wesentlich strengere Kriterien als bei Nordmazedonien angewandt: Die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Justizsystems muss wiederhergestellt sein und der Beschluss einer Wahlrechtsreform vorliegen. Bis zur tatsächlichen Eröffnung von Kapiteln müssen weitere Bedingungen erfüllt sein wie etwa die Einleitung von Verfahren gegen belastete Richter und Staatsanwälte. Daher sollen bei den Verhandlungen die Kapitel über Rechtsstaatlichkeit und Justiz als erste geöffnet und als letzte geschlossen werden.