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Rückblick der Woche

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    Rückblick der Woche

    Allgemein | 25. September, 2026 | 0

    Aktuelle politische Lage
    Die Ergebnisse der zurückliegenden Landtagswahlen sind für die Union katastrophal. Die Gründe dafür sind vielfältig – entsprechend gibt es keine einfachen Antworten. Nichtsdestotrotz müssen wir sie finden, denn wir stehen vor immensen wirtschaftlichen Herausforderungen. Das spüren die Bürger in ihrem Alltag: an gestiegenen Spritpreisen, hohen Mietpreisen und teuren Lebensmitteleinkäufen. Und es löst Sorgen aus: um den eigenen Job, die Zukunft und die Frage, ob man auch später noch gut wird leben können. Vieles ist liegengeblieben in den vergangenen Jahren. Diese Koalition ist angetreten, um unserem Land mit grundlegenden Reformen den Aufschwung zurückzubringen. Unser Ziel ist Wohlstand für alle Generationen.

    Ein zentrales Reformvorhaben ist für uns die viel diskutierte Rentenreform. Sie hat zum Ziel, das Rentensystem dauerhaft zu stabilisieren und künftig höhere Renten zu ermöglichen, als dies im Status quo der Fall wäre. Mit den vorgeschlagenen Verbesserungen bei der Rente geben wir insbesondere jungen Menschen die Perspektive, dass das Rentensystem auch für sie trägt. Erreichen wollen wir dies durch den flächendeckenden Einstieg in eine individuelle Kapitalrente nach schwedischem Vorbild. Gleichzeitig sollen Maßnahmen mit Augenmaß beim Renteneintritt den Anstieg des Beitragssatzes und des Bundeszuschusses dämpfen, um Beitragszahler und den Bundeshaushalt zu entlasten.

    Im Deutschen Bundestag haben wir in der vergangenen Woche gezeigt, dass wir unser Land weiter voranbringen wollen. Dies mit insgesamt 27 Gesetzen in 1. Lesung: von der Reform der Nachrichtendienste bis hin zur Frühstartrente.

    Dabei kümmern wir uns auch um kurzfristige Entlastungen. Mit der Senkung der Energiesteuer (inkl. Umsatzsteuer) wird Sprit ab dem 1.10. um 17 Cent pro Liter günstiger. Insgesamt werden Bund und Länder Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bis Ende 2026 um rund 2,5 Mrd. Euro entlasten.

    Mit zwei Gruppeninitiativen zur Organspende wurde ein wichtiges gesellschaftspolitisches Thema in einer Debatte aufgegriffen. Ziel aller Initiativen ist die Steigerung der Organspendezahlen, der Weg dahin ist allerdings unterschiedlich. Der Bundestag führt damit eine schwierige, aber notwendige Debatte, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen.

    Die EU-Kommissionspräsidentin hat am 16. September in ihrer Rede zur Lage der Union die Schwerpunkte für das kommende Jahr vorgestellt. Bei Wettbewerbsfähigkeit und Aktuelle politische Lage Sicherheit setzt Brüssel richtige Akzente – jedoch bleibt der Regulierungsabbau hinter dem Erforderlichen zurück und die EU plant sogar, ihre Zuständigkeiten auszuweiten.

    Hier müssen wir nacharbeiten. Außerdem muss beim EU-Haushalt deutlich stärker gespart werden. Für uns gilt: Wir wollen ein starkes und geeintes Europa mit weniger Regulierung, klarer Subsidiarität und soliden Finanzen.

     

    Schwerpunkte der Sitzungswoche

    Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts erhalten der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).
    Wir stehen Tag für Tag im Fadenkreuz hybrider Bedrohungen: Cyberangriffe auf Unternehmen und Behörden, Sabotage an kritischer Infrastruktur, Spionage durch angeworbene Low-Level-Agenten, gezielte Desinformation zur Einflussnahme auf die Meinungsbildung in unserer Gesellschaft, GPS-Störungen im Schiffs- und Flugverkehr, Zerstörung unserer Unterwasser- Kommunikations- und Energieinfrastruktur, Drohnenüberflüge über unsere Flughäfen, Industrie- und militärischen Einrichtungen – alles im Kontext eines Angriffskriegs gegen ein Nachbarland, der inzwischen mehr als vier Jahre andauert und in seinen Auswirkungen auf unser tägliches Leben und unsere Freiheit omnipräsent ist. Unsere Sicherheitsbehörden – allen voran die Nachrichtendienste stellen sich als Instrument der Frühwarnung täglich diesen Herausforderungen. Ihr Ziel ist es, diesen Entwicklungen immer einen Schritt voraus zu sein, um jeglichen Schaden von uns abzuwenden.

    Mit der 1. Lesung geben wir eine Antwort auf die Bedrohungslage und schaffen zeitgemäße Befugnisse, die es braucht, um dem Gegenüber auf Augenhöhe begegnen zu können und um mit der Leistungsfähigkeit relevanter europäischer Partnerdienste wieder Schritt zu halten. So, wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Konkret sind folgende neue bzw. erweiterte Befugnisse vorgesehen: BND und BfV sollen unter bestimmten Voraussetzungen auf informationstechnische Systeme von Bedrohungsakteuren zugreifen und technische Angriffsinfrastrukturen besser aufklären können. Der BND soll darüber hinaus in eng begrenzten Gefährdungslagen aktiv auf Bedrohungen einwirken dürfen – etwa um Opferdaten auf Systemen von Hackergruppen zu löschen, Server staatlicher Hackergruppen oder Desinformationsakteure abzuschalten oder unbrauchbar zu machen sowie in IT-Systeme etwa von Drohnenfabriken einzudringen, um deren Fertigung zu sabotieren. Hinzu kommen erweiterte Möglichkeiten der strategischen Datenspeicherung und -analyse, Rechtsgrundlagen für die Nutzung von KI und den biometrischen Bildabgleich sowie erleichterte Datenübermittlungen an andere Behörden. Die Reform umfasst auch die Weiterentwicklung der deutsche Kontrolllandschaft der Nachrichtendienste; denn ein Mehr an Befugnissen muss auch ein Mehr an Kontrolle nach sich ziehen. Die Ausweitung der Kontrolle erfordert eine Steigerung der Effizienz, wie es auch das Bundesverfassungsgericht fordert. Zukünftig soll die Kontrolle der Nachrichtendienste zentral durch den Unabhängigen Kontrollrat erfolgen, in dem erfahrene Bundesrichter über die Rechtmäßigkeit des nachrichtendienstlichen Handelns entscheiden.

    Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen.
    Sicherheit bedeutet aber nicht nur, unseren Staat vor äußeren und inneren Bedrohungen zu schützen, sondern auch jeden Einzelnen wirksam vor Gewalt und schweren Straftaten zu bewahren. Genau da setzt die Neuregelung zum Schutz vor K. o.-Tropfen an. Wir haben in 1. Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung vor K.-o.-Tropfen beraten. Mit der Verschärfung des Strafrechts schließen wir eine Schutzlücke, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mehr als deutlich geworden ist. Wer einem Menschen heimlich K.-o.-Tropfen verabreicht, um ihn für einen sexuellen Übergriff oder einen Raub wehrlos zu machen, muss mit der vollen Härte des Rechtsstaates rechnen. Künftig werden deshalb neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen ausdrücklich auch gefährliche Mittel erfasst. Bei besonders schweren sexuellen Übergriffen erhöht sich die Mindestfreiheitsstrafe von drei auf fünf Jahre. Für uns ist klar: Der Rechtsstaat steht an der Seite der Opfer – und wer andere gezielt wehrlos macht, muss konsequent bestraft werden.

    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten.
    Mit dem in 2./3. Lesung verabschiedeten Gesetz, haben wir fristgerecht die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Ziel ist es, insbesondere bei grenzüberschreitender organisierter und schwerer Kriminalität kriminell erlangtes Vermögen schneller aufzuspüren, zu sichern, einzuziehen und effizient zu verwalten. Dafür werden die Vermögensabschöpfungs- und Vermögensverwaltungsstellen gestärkt und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessert; das Bundeskriminalamt bleibt polizeiliche Vermögensabschöpfungsstelle, während den Staatsanwaltschaften zentrale justizielle Aufgaben zukommen. Damit stärken wir ein zentrales Prinzip konsequenter Kriminalitätsbekämpfung: Straftaten dürfen sich nicht lohnen – auch nicht über Grenzen hinweg.

    Gesetz zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen.
    In 1. Lesung haben wir den Entwurf beraten und möchten die Voraussetzungen für eine schnellere und wirksamere grenzüberschreitende Strafverfolgung schaffen. Wir setzen neue europarechtliche Vorgaben um und modernisieren zugleich das seit Jahrzehnten gewachsene und zunehmend unübersichtliche Recht der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen. Künftig werden insbesondere die polizeiliche Rechtshilfe und die Übertragung von Strafverfahren erstmals ausdrücklich geregelt, während zugleich Verfahrensrechte und Rechtsschutz klarer gefasst werden. Auch hier gilt für uns: Kriminalität macht nicht an Staatsgrenzen halt – deshalb müssen Polizei und Justiz auch grenzüberschreitend schnell, rechtssicher und effektiv handeln können.

    Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz – DIdG).
    In der vergangenen Woche haben wir in 1. Lesung den Entwurf zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz – DIdG) beraten. Mit dem Digitale-Identitäten-Gesetz schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen für die deutsche EUDI-Wallet, die künftig unter dem Namen „d-you“ angeboten wird. Ab 2027 wird dem Bürger ermöglicht, seine Identität und wichtige Nachweise sicher digital auf dem Smartphone vorzuhalten, um etwa den Personalausweis so europaweit einsetzen zu können. Damit vereinfachen wir Behördengänge, Bankgeschäfte und viele weitere digitale Prozesse und setzen zugleich die europäischen Vorgaben der eIDAS-Verordnung national um. Entscheidend ist für uns, dass d-you sicher, datenschutzkonform, nutzerfreundlich und europäisch interoperabel und damit zu einem Meilenstein des digitalen Staates wird.

    Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze.
    Mit der Reform der Fahrschulausbildung soll der Führerscheinerwerb bezahlbarer und moderner gestaltet werden, ohne Abstriche bei der Verkehrssicherheit zu machen. Hierzu sollen Verbesserungen für Fahrschüler erreicht werden, etwa durch eine effizientere Gestaltung des Theorieunterrichts. So soll dieser künftig auch in digitaler Form absolviert werden können. Die praktische Ausbildung in der Fahrschule soll durch die sog. Laienausbildung ergänzt werden. Diese soll ermöglichen, dass Fahrschüler künftig unter der Anleitung von nahestehenden Personen, z. B. den Eltern, Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen erwerben dürfen. Auch Fahrschulen sollen deutlich entlastet werden, vor allem durch den Rückbau bürokratischer Hürden. Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten sollen künftig reduziert sowie die Fortbildung von Fahrlehrern vereinfacht werden. Transparenz soll dadurch geschaffen werden, dass Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen künftig online in einer Datenbank veröffentlicht werden, um Eltern und Fahrschülern einen besseren Qualitätsvergleich zu ermöglichen. Durch diese und weitere Maßnahmen sollen die Kosten für den Führerschein deutlich gesenkt werden.

    Gesetz für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor.
    Mit der Einbringung des Netzanschlusspakets sowie der EEG-Novelle setzen wir uns energiepolitischen Reformkurs fort. Mit dem Netzanschlusspaket werden wir den Stromnetzausbau und den Ausbau der erneuerbaren Energien besser aufeinander abstimmen. Erstmals berücksichtigen wir die Netzsituation, steuern die Ansiedlung neuer Erneuerbaren-Anlagen regional und beenden die Situation, dass Anlagen wissentlich in bereits ausgelasteten Netzgebieten angesiedelt werden und so zusätzliche Abregelungen provozieren. Damit wollen wir auch Kosten begrenzen, denn die Redispatch-Kosten liegen bei mehr als drei Milliarden Euro. Zusätzlich werden die Netzanschlussverfahren grundlegend verbessert und beschleunigt. Künftig zählen klare Kriterien, digitale Verfahren und die effiziente Nutzung knapper Netzkapazität. Mit der EEG-Novelle werden wir sicherstellen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien weiter fortschreitet – aber mit weniger Subventionen, mehr Markt und mehr Verantwortung für das Gesamtsystem. Dabei setzen wir auf alle erneuerbaren Energieträger Solar-, Wind- und Bioenergie, Wasserkraft sowie Geothermie. Insbesondere bei der Biomasse werden wir die Ausbauziele anheben und eine Anschlussperspektive schaffen, denn diese Anlagen können entscheidend zur Versorgungssicherheit beitragen, da sie nicht wetterabhängig sind. Zudem gehen wir konsequente Schritte weg vom umfassenden staatlichen Fördersystem hin zu mehr Markt, etwa durch die Einführung von Contracts for Difference (CfDs) sowie die Abschaffung der Einspeisevergütung als bedingungslose Förderung. Neue kleine PV-Dachanlagen erhalten noch befristet weiterhin eine Förderung und werden mit Übergangsfristen stufenweise in die Direktvermarktung überführt.

    Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie.
    Mit diesem Gesetz setzen wir den Koalitionsvertrag um. Wir vereinfachen und entbürokratisieren die Regelungen zur Energieeffizienz und führen diese auf EU-Recht zurück. So soll die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen künftig erst für Unternehmen ab einem Energieverbrauch von 23,6 GWh pro Jahr gelten. Zudem werden praxisnahe Regeln für Rechenzentren geschaffen. Damit entlasten wir die Wirtschaft mit mehr als drei Milliarden Euro.

    Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes.
    Mit der Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes stabilisieren wir den nationalen CO2-Preis auf fossile Kraft- und Treibstoffe. Für das Jahr 2027 soll der Preiskorridor aus dem Jahr 2026 (55-65 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2) gelten. Ohne gesetzliche Änderung würde der nationale CO2-Preis nach den geltenden gesetzlichen Regelungen an den Preis des europäischen Emissionshandel für Industrie und Energie (ETS 1) anknüpfen. Dieser beträgt aktuell rund 85 Euro. Ziel ist es, einen Anstieg der CO2-Bepreisung im nationalen Brennstoffemissionshandel in der Übergangsphase zu dem ab 2028 startenden EU-Brennstoffemissionshandel („EU-ETS 2“) zu vermeiden.

    Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente.
    Mit der Frühstartrente bringen wir ein wichtiges Vorhaben der Union an den Start. Rückwirkend zum 1. Januar 2026 stellen wir allen Kindern, die 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, ab ihrem 6. Geburtstag monatlich zehn Euro zur Verfügung. Dieses Geld soll unter Anleitung der Eltern, und im Idealfall durch den Schulunterricht begleitet, am Kapitalmarkt investiert werden. In den nächsten Jahren kommen sodann sukzessive weitere Jahrgänge in die Förderung. Die Förderung endet mit dem 18. Geburtstag. Danach kann das Frühstart-Depot in ein reguläres Altersvorsorgedepot überführt und weiter bespart werden. Doch selbst wenn das nicht passiert und weder vor dem 18. Geburtstag noch danach auch nur ein Cent hinzugezahlt wurde, können dank der jahrzehntelangen Investition Beträge von mehreren Zehntausend Euro zusammenkommen. Insbesondere mit Zuzahlungen und Fortführung im Erwachsenenalter kann die Frühstart-Rente zu einer echten Wohlstandsmaschine für die Generation unserer Kinder und Enkel werden.

    Gesetz zur Modernisierung des Designrechts.
    Mit dem Gesetz haben wir in 2./3. Lesung die EU-Richtlinie 2024/2823 umgesetzt und passen den Schutz geistigen Eigentums an die digitale Welt an. Künftig werden neue und digitale Designformen ausdrücklich erfasst, die Darstellungsmöglichkeiten erweitert und der Schutz auch auf vorbereitende Handlungen des 3D-Drucks ausgedehnt. Zugleich verbessern wir die Verfahren beim Deutschen Patent und Markenamt und stärken mit einer neuen Durchfuhrregelung den Kampf gegen Produktpiraterie. Damit schaffen wir moderne und verlässliche Rahmenbedingungen für Innovation, Kreativität und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen.

    Damit verbunden ist eine notwendige Anpassung im § 15 UWG mit Blick auf das Inkrafttreten der EmpCo- Richtlinie am 27. September 2026. Die EmpCo-Richtlinie kurz für Empowering Consumers schützt die Verbraucherrechte vor Greenwashing mit dem Ziel, dass Unternehmen ihre Umweltbehauptungen in Zukunft wissenschaftlich belegen und irreführende oder verklausulierte Kommunikationspraktiken stoppen. Mit der notwenigen Änderung beugen wir dem vor, dass ab Inkrafttreten einwandfreie Produkte vernichtet werden, nur weil sich rechtliche Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen ändern. Die geplante Regelung im UWG schafft einen dringend benötigten Handlungsspielraum. Unternehmen können jetzt im Einzelfall abwägen, ob ein Abverkauf trotz einer nicht vollständig angepassten Produktaufmachung vertretbar ist – insbesondere dann, wenn eine Änderung nicht mehr möglich wäre und andernfalls große Mengen einwandfreier Waren vernichtet werden müssten.

    Gesetz zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes.
    Mit der 2./3. Lesung beschlossenen Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes geben wir unserer Forschung mehr Freiheit, weniger Bürokratie und bessere Bedingungen im internationalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe. Künftig können auch projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen vom sogenannten Besserstellungsverbot ausgenommen werden und ihren Wissenschaftlern aus eigenen Mitteln wettbewerbsfähigere Gehälter zahlen. Zugleich entfallen aufwendige Einzelanträge auf Ausnahmen – das schafft mehr Flexibilität und reduziert unnötige Bürokratie. Damit setzen wir einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um und stärken insbesondere industrienahe Forschungseinrichtungen, die wichtige Beiträge zum Transfer von Forschung in die Praxis leisten. Wer technologische Souveränität und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit will, muss den besten Köpfen auch die Freiheit und die Rahmenbedingungen geben, in Deutschland zu forschen und Innovationen voranzutreiben.

     

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